Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2598 20.11.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Ralf Bergmann (SPD) Wolfspopulation in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8076 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Frage Nr. 1 Von welchem Bestand an Wölfen geht die Landesregierung derzeit in Sachsen- Anhalt aus? Wie ist die Population, die Anzahl und Größe der Rudel regional verteilt? Im Jahr 2013 muss von einer Population mit vier reproduzierenden Rudeln ausge- gangen werden. Es sind im Einzelnen: - Altengrabower Heide (bislang 8 Welpen nachgewiesen), - Annaburger Heide (Reproduktion, sechs Welpen durch Fotofalle belegt), - Colbitz-Letzlinger Heide (bislang 5 Welpen nachgewiesen), - Göritz nördlich Roßlau (2012 Reproduktion, 2013 noch keine Reproduktion belegt). Drei der Vorkommen sind im Grenzgebiet von Sachsen-Anhalt und Brandenburg an- sässig. Das noch zum Jahreswechsel 2012/2013 nachgewiesene territoriale Wolfs- paar in den Zichtauer Bergen (nordwestlich von Gardelegen) konnte im Jahresverlauf nicht weiter bestätigt werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 27. März 2013 ver- wiesen. Frage Nr. 2 Wie viele Nutztierhalter in Sachsen-Anhalt halten Schafe, Damwild und Ziegen? Wie viele Schafe, Damwild und Ziegen werden insgesamt gehalten? Nach den Angaben des Statistischen Landesamtes wurden bei der mit Stichtag 1. März 2010 für Sachsen-Anhalt durchgeführten Landwirtschaftszählung (Totalerhe- (Ausgegeben am 21.11.2013)
2 bung) 424 landwirtschaftliche Betriebe mit Schafhaltung und mehr als 20 Schafen insgesamt 103.421 Schafe, sowie 144 landwirtschaftliche Betriebe mit Ziegenhaltung und mehr als 20 Ziegen insgesamt 5.614 Ziegen ermittelt. Mit der Viehbestandser- hebung im Jahr 2012 (als repräsentative Stichprobenerhebung) wurden für Sachsen- Anhalt rund 80.000 Schafe insgesamt ermittelt. Nach Angaben der Tierseuchenkasse sind dort mit Stand vom 3. April 2013 für Sachsen-Anhalt insgesamt 5.384 Schafhalter mit 111.948 Schafen sowie 1.769 Zie- genhalter mit 12.909 Ziegen gemeldet. Gemäß Tierseuchenkasse halten in Sachsen- Anhalt 556 Tierhalter insgesamt 7.741 adulte Tiere von Dam-, Rot-, Sika- und Muf- felwild zuzüglich Nachzucht. Eine weitere Untergliederung wird nicht getroffen. In der nachstehenden tabellarischen Auflistung ist die Entwicklung der Schafhalter und Schafbestände in Sachsen-Anhalt nach Angaben der Tierseuchenkasse seit 2010 dargestellt. Jahr Schafhalter Schafe insgesamt 2010 5.810 136.052 2011 5.396 127.256 2012 5.588 120.641 2013 5.384 111.948 Frage Nr. 3 Seit 2008 liegen erste bestätigte Hinweise auf den Wolf vor. Wie viele Wolfsan- griffe auf Nutztiere gab es seit dem? Bitte alle einzeln mit der jeweiligen Nutz- tierart aufführen. Seit dem ersten Auftreten des Wolfes in Sachsen-Anhalt sind 17 Übergriffe auf Nutz- tiere zur Kenntnis gelangt, die dem Wolf zugeordnet werden müssen, bzw. für die der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt 56 Schafe (darunter acht Kamerunschafe aus Hobby- tierhaltungen) sowie drei Rinderkälber gerissen. Bei den Kälberrissen handelt es sich ausschließlich um neugeborene bzw. wenige Tage alte Kälber, die noch nicht in die Rinderherde integriert waren. Wie der nachstehenden tabellarischen Auflistung zu entnehmen ist, wurde nicht in al- len Fällen ein Antrag auf finanziellen Ausgleich gestellt. Datum Ort Tierart Anzahl Ausgleich 09.09.2008 Nedlitz Schaf 1 140,00 € 22.04.2009 Bomsdorf Schaf 1 kein Antrag vorliegend 16.12.2010 Tangeln Schaf 2 kein Antrag vorliegend 05.03.2011 Gollbogen Schaf 25 4.381,71 € 10.03.2011 Gollbogen Schaf 2 337,00 € 07.09.2011 Drewitz Rind/Kalb 1 140,00 € Zerbst OT 15.02.2012 Schaf 1 120,00 € Mühro 11.03.2012 Klöden Schaf 3 kein Antrag vorliegend
3 Datum Ort Tierart Anzahl Ausgleich Jeber- 27.05.2012 Schaf 1 50,50 € Bergfrieden 25.09.2012 Körbelitz Schaf 4 kein Antrag vorliegend Mieste/ 23.04.2013 Rind/Kalb 1 Antrag in Bearbeitung Breiteiche Jeber- 03.06.2013 Rind/Kalb 1 Antrag in Bearbeitung Bergfrieden Antrag noch nicht vor- 24.07.2013 Vockerode Schaf 8 liegend Antrag noch nicht vor- 26.07.2013 Vockerode Schaf 1 liegend 04.08.2013 Burgstall Schaf 1 kein Antrag vorliegend Antrag noch nicht vor- 05.08.2013 Vockerode Schaf 1 liegend 08.09.2013 Goltewitz Schaf 5 Antrag in Bearbeitung Frage Nr. 4 Wie viele Nutztiere kamen insgesamt zu schaden? Bitte nach Tierart untertei- len. In welcher Höhe belief sich der jeweilige Schaden? Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Frage Nr. 5 Wie viele der genannten Risse wurden (finanziell) entschädigt? In welchem Umfang wurde entschädigt? Auf die Beantwortung der Frage 3 wird verwiesen. Frage Nr. 6 Unter welchen Voraussetzungen findet eine Entschädigung statt? Die Bewertung der Anträge auf finanziellen Ausgleich der Nutztierrisse wird vom Landesverwaltungsamt vorgenommen. Grundlage hierfür ist das jeweils detailliert aufzunehmende Rissprotokoll. Es wird davon ausgegangen, dass innerhalb des Territoriums ansässiger Wölfe (dar- gestellt durch eine aktuell gehaltene Gebietskulisse) die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsübergriffes wesentlich höher ist als außerhalb. Daher erfolgt ein finanzieller Ausgleich für Nutztierrisse innerhalb dieser Gebietskulisse, wenn der Wolf als Verur- sacher nicht ausgeschlossen werden kann. Außerhalb dieses Bereiches ist ein Nach- weis des Wolfes als Verursacher zu erbringen. Darüber hinaus sollte spätestens ein Jahr nach Bekanntwerden einer territorialen Ansiedlung ein präventiver Mindestschutz realisiert sein. Dieser Mindestschutz ist sowohl in Amtsblättern des Landesverwaltungsamtes und der Landkreise als auch in den einschlägigen Publikationen dargestellt.
4 Frage Nr. 7 Werden bei der Entschädigung auch Folgeschäden eines Risses berücksichtigt (z. B. Verlammung, Leistungsdepressionen und Fruchtbarkeitsprobleme)? Die Rechtsgrundlage zum finanziellen Ausgleich der durch Großraubtiere verursach- ten Nutztierrisse ist in § 30 Absatz 3 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt formuliert und stellt allgemein auf Sachschäden ab. Der finanzielle Ausgleich wird auf Antrag gezahlt. Die genannten Folgeschäden waren bislang nicht Inhalt der gestellten Anträge. Frage Nr. 8 Für welche Tierarten sind welche präventiven Fördermaßnahmen vorgesehen? Sind Tierarten von der Förderung ausgeschlossen (z. B. Rehe in Wildgattern) und wenn ja, welche Begründungen gibt es für den Ausschluss der Förde- rung? Die Förderung präventiver Maßnahmen erfolgt nach den „Grundsätzen zur Förde- rung des Herdenschutzes von Schafen vor dem Wolf (Canis lupus) in Sachsen- Anhalt“ vom 10. Oktober 2013. Auf dieser Grundlage können landwirtschaftliche Un- ternehmen mit Schafhaltung, die ihren Betriebssitz in Sachsen-Anhalt haben, Zu- wendungen für den Erwerb von geeigneten Elektrozäunen nebst Zubehör für den präventiven Schutz von Schafherden vor Übergriffen des Wolfes beantragen. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Förderung des Herdenschutzes gegenwärtig auf die Reduzierung des statistisch nachgewiese- nen hohen Konfliktpotenzials bei landwirtschaftlichen Unternehmen mit Schafhaltung konzentriert.