Außerunterrichtliche schulische Projekte
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2336 01.08.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Angelika Klein (DIE LINKE) Außerunterrichtliche schulische Projekte Kleine Anfrage - KA 6/7995 Vorbemerkung des Fragestellenden: In der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage (Drs. 6/2266) heißt es, dass aufgrund des sehr geringen Mittelansatzes im Kapitel 07 07 Titel 427 76 den Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € unabhängig von der Schulform zugewiesen wer- den. In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Arndt Czapek (Drs. 6/2261) wird unter Punkt 4 darauf verwiesen, ich zitiere: „Allen Schülerinnen und Schülern und damit auch allen Kindern aus Familien mit ge- ringem Einkommen stehen - neben dem Kernunterricht - Angebote der Schulen wie AG’s und Förderkurse offen. Im Rahmen des ESF-Programms „Schulerfolg sichern!“ werden weitere Projekte für Schülerinnen und Schüler gefördert, die diese am sozia- len und kulturellen Leben teilhaben lassen.“ Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: Gibt es über die Mittel in Kapitel 0707 Titel 427 76 weitere Mittel für außerunter- richtliche Projekte, die die Antwort in der Drs. 6/2261 untersetzen? Im Nachtrag zum Haushaltsplan 2013 wurde festgelegt, dass für die Weiterentwick- lung von Ganztagsangeboten in den Haushaltsjahren 2013, 2014 und 2015 im Kapi- tel 07 07 Titel 685 78 zusätzliche Mittel als Zuschüsse für laufende Zwecke an öffent- lichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden, die auch für anerkannte Ersatz- schulen und Ersatzschulen von besonderer pädagogischer Bedeutung anteilig zu verwenden sind. (Ausgegeben am 06.08.2013)
2 Unter Berücksichtigung der Vorgaben und der aktuellen Schülerzahlen sind im lau- fenden Haushaltsjahr für die öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I 913.700 € und die Schulen in freier Trägerschaft 86.300 € verfügbar. Frage 2: a) Wenn alle Schulen lediglich je Schüler ca. 1 € zugewiesen wird, wie sollen dann Schulen, die explizit als Ganztagsschulen ausgewiesen sind, den ganz- tägigen Bildungs- und Betreuungsanspruch realisieren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Schulen, die einen Antrag auf Genehmigung als Ganztagsschule stellen wollen, kön- nen Kosten für Fortbildung und Coaching von bis zu 500 € erstattet werden. Für das laufende Haushaltsjahr ist geplant, den öffentlichen Ganztagsschulen der Sekundarstufe I weitere finanzielle Mittel je Schülerin/Schüler zur Verfügung zu stel- len. Geplant ist, 19 € je Schülerin/Schüler in der offenen Form und 38 € je Schüle- rin/Schüler in der gebundenen Form auszureichen. Die tatsächliche Höhe dieser Mit- tel wird abhängig von der Anzahl der Schülerinnen und Schüler sein, die im Schuljahr 2013/2014 Ganztagsangebote an den betreffenden Schulen annehmen. Der den öffentlichen Ganztagsschulen bereits angekündigte Erlass wird vom Lan- desschulamt zum Schuljahresbeginn bekanntgegeben. Hierzu erfolgt eine gezielte Information und individuelle Beratung der Ganztagsschulen zur Antragstellung. b) Welche zusätzlichen Mittel stehen Ganztagsschulen gegenüber Halbtags- schulen zur Verfügung und auf welcher Grundlage erfolgt deren Bereitstel- lung an Schulen? Auf die Antwort zu Frage 2a) wird verwiesen. Weitere zusätzliche Mittel stehen den Ganztagsschulen nicht zur Verfügung.