Gebühren und Entgelte gemäß § 111 sowie Gebühren bei Regelstudienzeitüberschreitung gemäß § 112 Abs. 1 Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (HSG LSA)

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                       Drucksache 7/294 30.08.2016 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hendrik Lange (DIE LINKE) Kleine Anfrage - KA 7/92 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Frage 1: Gebühren und Entgelte gemäß § 111 HSG LSA Frage 1a: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel so- wie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015? Wie verteilen sich diese Ein- nahmen auf die einzelnen oben genannten Kategorien? Antwort zu Frage 1a: In der Anlage 1 sind die Meldungen der Hochschulen zu den Einnahmen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrichtungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 zusammengefasst dargestellt. Hinweis:    Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 30.08.2016)
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2 Frage 1b: Wurden in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums diese Einnah- men und wenn ja, nach welchem Schlüssel an den einzelnen Hochschulen den Fakultäten bzw. Fachbereichen zur Verfügung gestellt? Wurden in den einzel- nen Jahren des oben genannten Zeitraums sämtliche Mittel für die Verbesse- rung der Lehre verwendet? Wenn nein, welche anderen Aufgaben wurden mit diesen Mitteln in den einzelnen Jahren des oben genannten Zeitraums an den einzelnen Fachbereichen und Fakultäten oder der jeweiligen Hochschule finan- ziert? Antwort zu Frage 1b: Die Hochschulen antworten zur Verwendung der Einnahmen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 wie folgt: Stellungnahme der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Die Gebühren für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis stehen den verantwortlichen Instituten in vollem Umfang für die Durchführung dieser Angebote zur Verfügung. Die Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie die Ge- bühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen stehen den Fakultäten bzw. Einrichtungen ebenfalls, siehe oben, direkt zur Verfügung. Die Zweitstudiengebühren sowie die Gebühren für Gasthörer stehen den Fakultäten im Zuge der Budgetierung und des jährlichen Mittelverteilungsmodells zur Verfügung, ohne dass sich unmittel- bar die gewünschte prozentuale Aufteilung quantifizieren lässt. Stellungnahme der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Die Einnahmen wurden den vereinnahmenden Bereichen zum Einsatz überlassen. Stellungnahme der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle Die Einnahmen wurden den Fachbereichen nicht direkt zur Verfügung gestellt. Die Steuerung erfolgte zentral. In den einzelnen Jahren wurden sämtliche Mittel für die Verbesserung der Lehre in den Fachbereichen verwendet. Stellungnahme der Hochschule Anhalt Bei den Mitteln nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA handelt es sich nicht um Ein- nahmen im Sinne einer Haushaltsverstärkung, ebenso dienen sie nicht der „Verbes- serung der Lehre“, sondern zur Absicherung zusätzlicher Aufgaben, die außerhalb des Planes bzw. der Kapazität geleistet werden. Aus den Mitteln § 111 Absatz 3 und Absatz 5 HSG LSA wird der Aufwand für Lehrmaterialien (konservativ und online), die Bereitstellung dialogorientierter E-Learning-Plattformen und die Absicherung zu- sätzlicher Lehrtätigkeit (gesonderte Lehr- und Prüfungsdurchführung in den lehrver- anstaltungsfreien Semesterabschnitten bzw. Freitags in der Regel ab 14 Uhr bis samstags 16 Uhr) bestritten. Diese Gebühren und Entgelte werden zu 90 Prozent einnahmeanteilig an die jeweiligen Fachbereiche vergeben, die verbleibenden 10 Prozent werden zentral zur Ressourcensicherung in den betroffenen Strukturein- heiten (z. B. Abteilung für Studentische Angelegenheiten) eingestellt. Stellungnahme der Hochschule Harz Die Mittel wurden zu 100 Prozent den Fachbereichen zur Verbesserung der Lehre zur Verfügung gestellt.
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3 Stellungnahme der Hochschule Magdeburg-Stendal Die Einnahmen wurden direkt den Fachbereichen zugeordnet und dementsprechend in den Studienangeboten für die Lehre verwendet. Stellungnahme der Hochschule Merseburg: Die eingezahlten Gebühren und Entgelte (gemäß § 111 HSG LSA) wurden in voller Höhe zur Finanzierung der Kosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Lehran- gebot stehen, eingesetzt. Die Gelder verbleiben in den Bereichen und dienen somit der weiteren Verbesserung der Lehre. Frage 1c: Welche Einnahmen erzielten die einzelnen Fakultäten und Fachbereiche der Hochschulen von den Studierenden für Studienangebote zur Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis, Zweitstudium, Gaststudium (incl. Prüfungs- gebühren), Lehr- und Lernmittel sowie die Benutzung von Hochschuleinrich- tungen nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015? Wie verteilen sich diese Einnahmen auf die einzelnen oben genann- ten Kategorien? Antwort zu Frage 1c: In der Anlage 2 sind die Angaben der Hochschulen zu den Einnahmen von den Stu- dierenden nach § 111 Absatz 3 bis 6 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 nach einzelnen Fakultäten und Fachbereichen sowie den nachgefragten Kate- gorien dargestellt. Frage 1d: In welchen Umfängen wurden im oben genannten Zeitraum die Regelungen in § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA genutzt? Antwort zu Frage 1d: In der nachfolgenden Übersicht sind die Fallanzahlen für eine Gebührenerhebung gemäß § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA in den Jahren 2013 bis 2015 an den Hochschulen des Landes dargestellt. Dabei ist zu erwähnen, dass es an den Hoch- schulen Harz, Merseburg und an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle keine Gebührenerhebungen gemäß § 111 Absatz 8 Sätze 2 bis 4 HSG LSA im abge- fragten Zeitraum gab. 2013      2014      2015 Hochschulen in Sachen-Anhalt                      5.677     5.712    5.965 Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 1e: In wie vielen Fällen wurden im oben genannten Zeitraum gemäß § 111 Absatz 8 Satz 4 Gebühren bzw. Entgelte ganz oder teilweise erlassen? Wie viele Anträge wurden insgesamt gestellt? Antwort zu Frage 1e: Die Hochschulen haben nachfolgende Fallanzahlen insgesamt und die Fallanzahl für die ganz oder teilweise Erlassung von Gebühren bzw. Entgelten angezeigt.
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4 2013      2014     2015 Fallanzahl der Anträge nach § 111 Absatz 8 Satz 4 insgesamt (incl. nicht genehmigter An- träge)                                              472       417      393 davon Erlassung auf Antrag - vollständig -         415       360      364 Erlassung auf Antrag - teilweise -        -         -         - Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2: Gebühren bei Regelzeitüberschreitungen gemäß § 112 HSG LSA Frage 2a: Wie hoch waren die Einnahmen der einzelnen Hochschulen aus Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015? Antwort zu Frage 2a: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen für die Einnah- men aus Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 dargestellt. 2013       2014     2015 (in Euro) (in Euro) (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg      1.399.590 1.248.972 1.368.647 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg          586.267   605.789   662.051 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle         13.500    13.225    18.000 Hochschule Anhalt                                521.300   592.314   624.157 Hochschule Harz                                  152.190   139.450   140.000 Hochschule Magdeburg-Stendal                     577.972   558.737   576.006 Hochschule Merseburg                             169.956   173.380   166.974 Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2b: Wie hoch waren die Verwaltungskosten zur Erhebung der Gebühren nach § 112 Absatz 1 an den einzelnen Hochschulen in den einzelnen Jahren des oben ge- nannten Zeitraums? Antwort zu Frage 2b: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen zu den Verwal- tungskosten zur Erhebung der Gebühren nach § 112 Absatz 1 HSG LSA in den ein- zelnen Jahren von 2013 bis 2015 dargestellt.
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5 2013         2014            2015 (in Euro)    (in Euro) (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg       110.954      111.789         108.371 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg           65.179       63.523          67.563 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle                       Keine Hochschule Anhalt                                          wird nicht erfasst Hochschule Harz                                    8.333        8.579           9.194 Hochschule Magdeburg-Stendal                                    Keine Hochschule Merseburg                                            Keine Quelle: Angaben der Hochschulen Frage 2c: Wie viele Studierende waren in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 in ei- nem Zweitstudium an den einzelnen Hochschulen des Landes immatrikuliert? Wie viele dieser Studierenden haben in diesem Zeitraum einen Abschluss er- langt? Antwort zu Frage 2c: In der nachfolgenden Übersicht ist die Anzahl der Studierenden in einem Zweitstu- dium an den Hochschulen des Landes in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 gemäß Angaben des Statistischen Landesamts dargestellt. WS          WS                WS Hochschulen                                2013/14     2014/15          2015/16 Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg                                   308         304               343 Otto-von-Guericke-Universität Magde- burg                                         155         151               164 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle                                         38           39               45 Hochschule Anhalt                            144         161               158 Hochschule Harz                               21           27               31 Hochschule Magdeburg-Stendal                  94           95              100 Hochschule Merseburg                          41           46               57 Quelle: Statistisches Landesamt Da es für den abgefragten Zeitraum keine Studienverlaufsstatistik gibt, kann keine Aussage zum Abschluss oben genannter Studierender getroffen werden. Die nach- folgende Übersicht gibt die Anzahl der Hochschulabsolventen im Zweitstudium im nachgefragten Zeitraum wider.
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6 Hochschulen                                2013      2014        2015 Martin-Luther-Universität Halle- Wittenberg                                  42        40          58 Otto-von-Guericke-Universität Magde- burg                                        19        24          19 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle                                        6         5           6 Hochschule Anhalt                            9        17          17 Hochschule Harz                                        2           4 Hochschule Magdeburg-Stendal                 9         3          13 Hochschule Merseburg                         5         7           5 Quelle: Statistisches Landesamt Frage 2d: Wie viele Studierende im Zweitstudium haben in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 das Zweitstudium an den einzelnen Hochschulen insgesamt oh- ne Abschluss abgebrochen? Antwort zu Frage 2d: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben des Statistischen Landesamts zu den Studierenden im Zweitstudium in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015, wel- che das Studium ohne Abschluss abgebrochen haben, dargestellt. Hochschulen                                     2013       2014      2015 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg       32         20        34 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg          16         20        15 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle         1          -         - Hochschule Anhalt                                18         13        24 Hochschule Harz                                   2          -         5 Hochschule Magdeburg-Stendal                     16         27        11 Hochschule Merseburg                              9          9         9 Quelle: Statistisches Landesamt Frage 2e: Wie viele Studierende haben an den einzelnen Hochschulen in den Jahren 2013 bis 2015 das Studium ohne Abschluss im gewählten Studienfach nach Über- schreiten der Regelstudienzeit um vier Semester abgebrochen? Welche Stu- dienabschlüsse hatten diese Studienabbrecher angestrebt? Antwort zu Frage 2e: Aus der Anlage 3 Tabelle 1 sind die Angaben der Hochschulen zu den Studierenden in den Jahren 2013 bis 2015, welche das Studium ohne Abschluss im gewählten Studienfach nach Überschreiten der Regelstudienzeit um vier Semester abge-
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7 brochen haben, dargestellt. Tabelle 2 widerspiegelt angestrebte Studienabschlüsse dieser Studienabbrecher. Frage 2f: In wie vielen Fällen wurden in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 seitens der einzelnen Hochschulen auf der Grundlage von § 112 Absatz 4 HSG LSA die Gebührenpflicht hinausgeschoben? Antwort zu Frage 2f: In der nachfolgenden Übersicht sind die Angaben der Hochschulen zu den Fallan- zahlen über die Hinausschiebung der Gebührenpflicht auf der Grundlage von § 112 Absatz 4 HSG LSA in den einzelnen Jahren von 2013 bis 2015 dargestellt. 2013       2014      2015 Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg         94        111       109 Otto-von-Guericke Universität Magdeburg           108        142       142 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle           -          -         - Hochschule Anhalt                                 209        250       273 Hochschule Harz                                    49         51        53 Hochschule Magdeburg-Stendal                       97         82       123 Hochschule Merseburg                              108        102       127 Quelle: Angaben der Hochschulen
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Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft                                        Anlage 1 und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt 2013      2014      2015 (in Euro) (in Euro) (in Euro) Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg               485.822   518.837   509.518 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis          222.835   238.397   212.891 Zweitstudium                                             258.787   276.540   291.777 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                       4.200     3.900    4.850 Lehr- und Lernmittel *)                                      -         -         - Benutzung Hochschuleinrichtungen *)                          -         -         - Otto-von-Guericke Universität Magdeburg                  594.861   617.337   640.786 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis          392.858   385.870   340.960 Zweitstudium                                              96.313   105.898   176.235 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                       1.100      630       400 Lehr- und Lernmittel                                         -         -         - Benutzung Hochschuleinrichtungen                         104.590   124.939   123.191 Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle                  2.900     2.400    3.150 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis              -         -         - Zweitstudium                                                 -         -         - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                       2.900     2.400    3.150 Lehr- und Lernmittel                                         -         -         - Benutzung Hochschuleinrichtungen                             -         -         - Hochschule Anhalt                                       1.151.179 1.167.822 1.253.049 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis **)      415.677   412.034   456.323 Zweitstudium **)                                             -         -         - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                       1.925     1.275    2.425 Lehr- und Lernmittel                                     641.130   692.893   734.596 Benutzung Hochschuleinrichtungen                          92.447    61.620    59.705 Hochschule Harz                                          190.480   252.573   297.970 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis          149.604   204.594   254.720 Zweitstudium                                              13.500    22.000    21.500 Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                        450       800       400 Lehr- und Lernmittel                                        998       399        - Benutzung Hochschuleinrichtungen                          25.928    24.780    21.350 Hochschule Magdeburg-Stendal                             817.605   806.627   982.350 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis          817.605   806.627   982.350 Zweitstudium                                                 -         -         - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                         -         -         - Lehr- und Lernmittel                                         -         -         - Benutzung Hochschuleinrichtungen                             -         -         - Seite 1/2
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Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft                                                                               Anlage 1 und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt 2013                2014                  2015 (in Euro)           (in Euro)            (in Euro) Hochschule Merseburg                                                      163.338             393.670              345.975 Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis                           152.675             383.320              336.800 Zweitstudium                                                                   -                   -                    - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                                        1.688                800                    - Lehr- und Lernmittel                                                        8.975               9.550                9.175 Benutzung Hochschuleinrichtungen                                               -                   -                    - *) Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen werden, soweit diese erhoben werden, dezentral von den jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen selbst eingenommen. Diese lassen sich anhand der Buchungen nicht gesondert ausweisen, stehen aber den Fakultäten bzw. Einrichtungen selbst unmittelbar zur Verfügung. **) Die Hochschule erfasst die Kategorien Vertiefung und Ergänzung der berufliche Praxis sowie Zweitstudium nicht getrennt. Quelle: Angaben der Hochschulen Seite 2/2
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Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft                                                                              Anlage 2 und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt Hochschule: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg *) Philosophische Fakultät I 2013            2014         2015 (in Euro)        (in Euro)    (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis                                       17.850          18.025       17.150 Zweitstudium                                                                               -              -            - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                                                       -              -            - Lehr- und Lernmittel                                                                       -              -            - Benutzung Hochschuleinrichtungen                                                           -              -            - Summe Fakultät / Fachbereich                                                          17.850          18.025       17.150 Philosophische Fakultät II 2013            2014         2015 (in Euro)        (in Euro)    (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis                                       37.300          44.650       49.765 Zweitstudium                                                                               -              -            - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                                                       -              -            - Lehr- und Lernmittel                                                                       -              -            - Benutzung Hochschuleinrichtungen                                                           -              -            - Summe Fakultät / Fachbereich                                                          37.300          44.650       49.765 Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 2013            2014         2015 (in Euro)        (in Euro)    (in Euro) Vertiefung und Ergänzung der beruflichen Praxis                                      167.685         175.722      145.976 Zweitstudium                                                                               -              -            - Gaststudium (incl. Prüfungsgebühren)                                                       -              -            - Lehr- und Lernmittel                                                                       -              -            - Benutzung Hochschuleinrichtungen                                                           -              -            - Summe Fakultät / Fachbereich                                                         167.685         175.722      145.976 *) Für die anderen Fakultären gilt: Entgelte für Lehr- und Lernmittel sowie Gebühren für die Benutzung von Hochschuleinrichtungen werden, soweit diese erhoben werden, dezentral von den jeweiligen Fakultäten und Einrichtungen selbst eingenommen. Diese lassen sich anhand der Buchungen nicht gesondert ausweisen, stehen aber den Fakultäten bzw. Einrichtungen selbst unmittelbar zur Verfügung. Quelle: Angaben der Hochschule Seite 1/9
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