Neonazistische Musikszene, Konzerte, Versand- und Ladengeschäfte in Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3923 25.03.2015 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Neonazistische Musikszene, Konzerte, Versand- und Ladengeschäfte in Sach- sen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 6/8682 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwor- tung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Ant- wort der Landesregierung müssen insoweit als „Verschlusssache - Vertraulich“ ein- gestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflichtung ge- genüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkehrungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO- LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeig- net, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheim- Hinweise: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. Die Antwort wurde dem Fragesteller mit der Maßgabe übermittelt, § 33 GSO LT zu be- achten. Eine Einsichtnahme o. g. Antwort ist für Abgeordnete in der Landtagsverwal- tung - Geheimschutzstelle - möglich. (Ausgegeben am 27.03.2015)
2 haltungsinteressen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfas- sung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins, zwei, drei, 4.1 bis 4.4 und 6 würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungsschutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informatio- nen ließe somit befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entgegengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sach- sen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffent- liche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulas- sen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Zudem stehen der Bekanntgabe von Namen von Veranstaltern, Mitgliedern von Mu- sikgruppen sowie von Gewerbebetrieben schutzwürdige Interessen i. S. von Art. 53 Abs. 4 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und § 15 Abs. 3 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) insoweit ent- gegen, als die betroffenen Personen es bisher vermieden haben, in der Öffentlichkeit als Veranstalter rechtsextremistischer Konzert- und Musikveranstaltungen oder als Inhaber von Gewerbebetrieben, die rechtsextremistische Produkte anbieten, bekannt zu werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche aktiven neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musik- gruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sachsen-Anhalt be- kannt und aus welchen Orten kommen ihre Mitglieder? 2. Welche Musikgruppen und Liedermacher sind für das Jahr 2014 in Sach- sen-Anhalt bekannt, bei denen die Landesregierung Anhaltspunkte für ei- ne neonazistische, rechte oder rechtsextreme Ausrichtung hat? Worauf gründet sich der Verdacht und aus welchen Orten kommen ihre Mitglie- der? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst rechtsextremistische Musikgruppen und Liedermacher. Eine gesonderte Erfassung der Teilmenge „neonazistische Musikgruppen und Liedermacher“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsext- remistisch. Die Einordnung erfolgt anhand der verwendeten Liedtexte. Die Landesregierung interpretiert die Fragen 1 und 2 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher aufzuführen sind, zu denen der Landesregierung aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse über Auf- tritte und die Produktion von Tonträgern vorliegen. Hinsichtlich der weiteren Beantwortung wird auf die Anlage 1 verwiesen.
3 Über die in der Anlage 1 enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregie- rung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwor- tung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Be- gründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 3. Welche Auftritte der in Frage 1 und 2 genannten Musiker in und außerhalb von Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2014 bekannt? Bitte Aufstellung nach Datum, Auftrittsort, gegebenenfalls weiteren auftretenden Bands, Teilnehmern und Teilnehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts übermitteln. Angaben zu den Auftritten der in der Antwort zu den Fragen 1 und 2 genannten rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermachern sind in der als Anla- ge 2 beigefügten Übersicht enthalten. Rechtsextremistische Musik hat durch ihre Identitätsstiftende Funktion eine zen- trale Bedeutung für die Szene. Rechtsextremisten nutzen die Musik zu dem Zweck, Jugendliche oder junge Erwachsene an ihre Ideologien heranzuführen. Die Protagonisten vermitteln offen oder unterschwellig durch die Liedinhalte und ihre Selbstdarstellung rechtsextremistische Feindbilder und nationalistische, fremdenfeindliche, antisemitische und antidemokratische Ideologien. Zum jeweiligen Anlass der in der Anlage 2 aufgeführten Musikveranstaltungen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemer- kung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 4. Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen (Partei- veranstaltungen, Veranstaltungen von Kameradschaften, versammlungs- rechtlichen, kommerziellen, privaten Veranstaltungen usw.) haben im Jahr 2014 mit welchen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Bands bzw. Musikern in Sachsen-Anhalt, an welchen Tagen, in welchen Orten stattgefunden?
4 4.1 Wer veranstaltete das jeweilige Konzert bzw. den Auftritt im Rahmen einer Veranstaltung und welcher Organisation sind der oder die je- weiligen Veranstalter zuzuordnen? 4.2 Was war das konkrete Veranstaltungsobjekt und in welchem Eigen- tumsverhältnis standen die jeweiligen Veranstalter zum Veranstal- tungsobjekt? 4.3 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer hatten diese Veranstal- tungen jeweils? Aus welchen Landkreisen/kreisfreien Städten Sach- sen-Anhalts kamen jeweils wie viele Teilnehmer und welchen Orga- nisationen waren diese ggf. zuzurechnen? Aus welchen anderen Bundesländern und gegebenenfalls welchen Staaten haben wie viele Personen an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Ver- anstaltungen jeweils teilgenommen? 4.4 Welche Musiker und Bands haben jeweils an diesen Konzerten bzw. Auftritten im Rahmen von Veranstaltungen teilgenommen und aus welchen Orten stammen sie? Die Antworten zu den Fragen 4.1 bis 4.4 sind in der als Anlage 3 beigefüg- ten Übersicht enthalten. Über diese Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkennt- nisse im Sinne der Fragen vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Ver- schlusssache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Ge- heimschutzstelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzord- nung des Landtages eingesehen werden. 4.5 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen fan- den unter welchen behördlichen Auflagen statt? Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, nach denen im Zusammen- hang mit den Veranstaltungen in Dessau-Roßlau am 8. März 2014, in Wit- tenberg am 12. April 2014 und in Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Beschränkungen erteilt wurden. Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Rahmen des Kooperationsgespräches wurde zwischen der Versamm- lungsbehörde und dem Veranstalter Einigung darüber erzielt, dass einige der vorgesehenen Musikbeiträge nicht dargeboten werden. Wittenberg am 12. April 2014
5 Im Zuge einer Begehung verfügte die Polizei, dass sich maximal 50 Per- sonen im Veranstaltungsraum aufhalten dürfen. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 4.6 Welche Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen wurden während der Durchführung aus welchen Gründen von der Polizei beendet? Es wurden keine Konzerte bzw. Auftritte im Rahmen von Veranstaltungen während der Durchführung von der Polizei beendet. 4.7 Wie viele und welche Straftaten wurden im Vorfeld des, während des oder im Nachgang des jeweiligen Konzertes bzw. Auftrittes im Rah- men von Veranstaltungen registriert? Bitte Angabe der Paragrafen. Falls Gegenstände beschlagnahmt wurden: Welche waren das? Falls Platzverweise ausgesprochen wurden: Wie viele waren es jeweils? Dessau-Roßlau am 8. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 8. März 2014 in Dessau- Roßlau wurden Ermittlungsverfahren wegen je eines Verstoßes gegen § 86a StGB, § 223 StGB, §224 StGB (Versuch) und § 249 StGB eingelei- tet. Zudem wurden vier Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 15 i. V. m. § 26 VersG eingeleitet. Es erfolgten vier Sicherstellungen nach der StPO. Im Einzelnen wurden zwei Dosen Pfefferspray, ein Paar Schlagschutzhandschuhe, und ein Vermummungsgegenstand sicherge- stellt. Darüber hinaus erfolgte die Sicherstellung eines mit Steinen gefüll- ten Anhängers nach dem SOG. Es wurden zwei Platzverweisungen erteilt. Gommern am 22. März 2014 Im Zusammenhang mit der Veranstaltung am 22. März 2014 in Gommern wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen § 86a StGB ein- geleitet. Es wurden 30 Platzverweisungen erteilt. Schwanebeck, Ortsteil Nienhagen, am 28. Juni 2014 Auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 6/8477 wird verwiesen. 5. Sind der Landesregierung personelle Überschneidungen zwischen neo- nazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikern/Musikgruppen und anderen neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Vereinigungen und Organisationen in Sachsen-Anhalt bekannt? Wenn ja, welche? Die Landesregierung interpretiert Frage 5 dahingehend, dass sie sich auf die rechtsextremistischen Musikgruppen und Liedermacher im Sinne der Fragen 1
6 und 2 bezieht. Personelle Überschneidungen zwischen diesen Musikgruppen und Liedermachern und anderen rechtsextremistischen Vereinigungen und Or- ganisationen in Sachsen-Anhalt sind der Landesregierung nicht bekannt. 6. Welche neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Ladengeschäfte, Musikversände und -labels gibt es derzeit in Sachsen-Anhalt? Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Die Landesregierung erfasst dementsprechend rechtsext- remistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label. „Rechte“ Ladenge- schäfte, Musikversände und –label werden nicht erfasst. Eine gesonderte Er- fassung der Teilmenge „neonazistische Ladengeschäfte, Musikversände und –label“ findet nicht statt. Entscheidend ist die Einordnung als rechtsextremis- tisch. Die Einordnung erfolgt anhand des angebotenen Sortiments. Die Landes- regierung interpretiert das „derzeit“ in Frage 6 dahingehend, dass nur solche rechtsextremistischen Ladengeschäfte, Musikversände und –label aufzuführen sind, zu denen ihr aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse vorliegen. Der Landesregierung liegen aus dem Jahr 2014 Erkenntnisse zu Aktivitäten von zehn rechtsextremistischen Ladengeschäften und Musikversänden vor. Die Mitteilung weiterer Erkenntnisse ist der Landesregierung in dem für die Öf- fentlichkeit einsehbaren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage ist aus Ge- heimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemer- kung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als „Verschluss- sache - VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 7. Sind der Landesregierung in Sachsen-Anhalt von Neonazis, Rechten oder Rechtsextremen veranstaltete Musikveranstaltungen mit „unpolitischem Charakter“ bekannt? Wenn ja, welche? Bitte Aufstellung nach Datum, Auf- trittsort, gegebenenfalls weitere auftretende Bands, Teilnehmer und Teil- nehmerinnen und gegebenenfalls Anlass bzw. Zweck des Konzerts. Eine Beobachtung von Personen, die als Teil von Personenzusammenschlüs- sen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfol- gen, erstreckt sich nur auf die Erhebung solcher Informationen, die tatsächliche Anhaltspunkte für das Verfolgen der Bestrebung enthalten. Sonstige Erkennt- nisse, die keine tatsächlichen Anhaltspunkte im v. g. Sinne begründen, werden nicht erfasst. Der Landesregierung liegen daher über nicht extremistisches Ver- halten von Personen, auch von solchen, die als Teil von Personenzusammen- schlüssen oder einzeln Bestrebungen im Sinne des § 4 Abs. 1 VerfSchG-LSA verfolgen, keine Erkenntnisse vor.
Anlage 1 Antwort zu den Fragen 1 und 2 Rechtsextremistische Musikgruppe Herkunft Mitglieder Wohnort Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Agharta Magdeburg Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Raum Sangerhausen, Fight Tonight Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der (Landkreis Mansfeld-Südharz) Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Weißenfels, Kraftschlag Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der (Landkreis Burgenlandkreis) Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Raum Angern, Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Painful Life Landesregierung Landesregierung (Landkreis Börde) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Raum Mansfeld, Prora (Landkreis Mansfeld-Südharz) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung 1
Anlage 1 Rechtsextremistische Herkunft Mitglieder Wohnort Musikgruppe Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Raum Zeitz, Permafrost (Landkreis Burgenlandkreis) Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der der Landesregierung Landesregierung Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Two Minutes Warning Raum Magdeburg Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung Landesregierung Rechtsextremistische Herkunft Mitglieder Wohnort Liedermacher ALBRECHT, Mario Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ALBRECHT, Mario Landesregierung alias „Oiram“ 2
Anlage 2 Antwort zu Frage 3 Rechtsextre- Veranstaltungsort weitere auftretende mistische Datum Teilnehmer Landkreis / Bundesland / Land Musikgruppen/ Liedermacher Musikgruppen Antwerpen OT Siehe Vorbemerkung der Agharta 05.04.2014 ca. 350 Hoboken/Belgien Landesregierung Veranstaltung wurde polizeilich 14.06.2014 Magdeburg 27 verhindert. Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Siehe Siehe Fight Tonight Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Siehe Vorbemerkung der 04.10.2014 Staupitz/Sachsen ca. 300 Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Kraftschlag 19.04.2014 Oltingue/Frankreich ca. 150 Landesregierung Siehe Vorbemerkung der 15.11.2014 Balinka/Ungarn ca. 300 Landesregierung Souilly (Bar le Duc - bei Siehe Vorbemerkung der 13.12.2014 ca. 600 Verdun) /Frankreich Landesregierung Siehe Siehe Painful Life Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Allstedt OT Sotterhausen Siehe Vorbemerkung der Prora 17.05.2014 ca. 100 (Landkreis Mansfeld-Südharz) Landesregierung Kieselbronn/Baden- Siehe Vorbemerkung der 26.07.2014 ca. 150 Württemberg Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Siehe Söhne Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung 12.04.2014 Wittenberg Germaniens Landesregierung der Landesregierung Siehe Siehe Siehe Vorbemerk Vorbemerkung Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Keine der Landesregierung der Landes- Landesregierung Landesregierung regierung Siehe Siehe Vorbemerkung Vorbemerk der Siehe Vorbemerkung der Landesregierung ung der Keine Landesregierung Landes- regierung 1
Anlage 2 Rechtsextre- Veranstaltungsort weitere auftretende mistische Datum Teilnehmer Landkreis / Bundesland / Land Musikgruppen/ Liedermacher Musikgruppen Siehe Two Minutes Allstedt OT Sotterhausen Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung 08.02.2014 Warning (Landkreis Mansfeld-Südharz) Landesregierung der Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Veranstaltungsort Rechtsextre- weitere auftretende Datum Landkreis / Bundesland / Teilnehmer mistische Musikgruppen/ Liedermacher Land Liedermacher Gommern Siehe Vorbemerkung der Liedermacher 18.01.2014 ca. 30 (Landkreis Jerichower Land) Landesregierung ALBRECHT, Mario Siehe Siehe (alias „Oiram“) Vorbemerk Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung 08.03.2014 Dessau-Roßlau Keine Erkenntnisse 200 Gommern Siehe Vorbemerkung der 22.03.2014 76 (Landkreis Jerichower Land) Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung 12.04.2014 Wittenberg Landesregierung der Landesregierung Gommern Siehe Vorbemerkung der 26.04.2014 52 (Landkreis Jerichower Land) Landesregierung Siehe Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerk Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung Siehe Siehe Vorbemerkung der Siehe Vorbemerk Landesregierung Siehe Vorbemerkung der Vorbemerkung ung der Landesregierung der Landes- Landesregierung regierung 2