rueckkehr-optimierung-mckinsey.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensinformation und McKinsey-Studie zu Rückkehr“
62 3.3.12. Transparente Weitergabe von Analysen des BAMF an die Länder Den Ländern sollten Analysen des BAMF zur Entwicklung der Anzahl Ausreisepflichtiger übermittelt werden. Auf Basis solcher Analysen können Rückführungen früher geplant und besser umgesetzt werden. Das BAMF sollte auf Basis kürzlich erteilter und zu erwartender Bescheide regelmäßig Analysen bezüglich „neuer“ Ausreisepflichtiger erstellen und diese künftig aufbereitet an die Länder weitergeben: Neben der Anzahl monatlich zu erwartender Ausreisepflichtiger pro Bundesland sollten Informationen über Herkunftsländer, Aufenthaltsort, familiäre Bindung, Zeitpunkt des Eintritts der Ausreisepflicht und Alter der Ausreisepflichtigen enthal- ten sein. Die Länder können so Ressourcen wie Dolmetscher vorausschauend einsetzen und Mitarbeiter entsprechend schulen. Darüber hinaus können Rückführungsmaßnahmen frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Zusätzlich wäre eine Ausweitung auf Analysen zur Bearbeitung von Verfahren vor den Verwaltungsgerichten denkbar. Die Umsetzung der Maßnahme erfordert die Kooperation des BAMF sowie ggf. der Verwaltungsgerichte. Dabei ist auf bereits bestehende Informationsstrukturen aufzu- bauen. Darüber hinaus ist die gezielte Auswertung und Verwendung der Daten durch die Länder sicherzustellen. Für diese Maßnahme sind das BAMF sowie die Länder (bzw. zentrale und kommunale Ausländerbehörden) verantwortlich. 3.3.13. Konsequente Umsetzung einer flächendeckenden und früh- zeitigen Rückkehrberatung Durch flächendeckende Rückkehrberatung zum frühestmöglichen Zeitpunkt soll die Anzahl der freiwilligen Ausreisen deutlich erhöht werden. Für den Aufbau einer systematischen und bundesweit einheitlichen Rückkehrberatung sind Zielgruppen, Beratungszeitpunkte und Inhalte klar zu definieren: Im Idealfall soll- ten alle Ausreisepflichtigen sowie Asylsuchende und -bewerber ausnahmslos beraten werden (auch solche, die sich schon lange in Deutschland aufhalten). Eine solche proaktive Beratung sollte zum frühestmöglichen Zeitpunkt, z.B. bereits in den Ankunfts- zentren, stattfinden. Ausreisepflichtige, die sich bereits länger in Deutschland auf- halten, sollten gezielt eingeladen werden. Die Beratung sollte bei neu Einreisenden als regulärer Bestandteil des Asylantragsprozesses positioniert werden, um die Schwelle zur Wahrnehmung eines Termins möglichst niedrig zu halten. Die Inhalte der Beratung sollten in einem idealerweise bundesweit einheitlichen Konzept festge- legt werden (aufbauend auf bereits bestehenden Leitlinien). Im Gespräch sollten alle in Betracht kommenden Fördermöglichkeiten aufgezeigt werden. Auch die individuelle Aufenthaltsperspektive sowie – im Falle eines negativen Bescheids – die drohende Alternative der Rückführung sollten klar thematisiert werden. Die Perspektive im Herkunftsland, vor allem in Bezug auf den Arbeitsmarkt sowie auf politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen, spielt für die Motivation zur Rückkehr eine große Rolle. Daher sollten für Beratungsgespräche aktuelle und spezifische
Handlungsbedarf und Lösungsansätze Informationen zu den jeweiligen Herkunftsländern und ggf. spezifischen Regionen ein- geholt werden. Auch sollten Informationen zu praktischen Fragen der Betroffenen – z.B. welche Flughäfen unter Förderung der IOM angeflogen werden können – individuell vorbe- reitet werden. Über die reine Beratung hinaus wäre auch denkbar, bereits im Beratungstermin die Reise- planung vorzunehmen. Dazu ist eine enge Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen für den Rückführungsprozess erforderlich, um ggf. eine bereits geplante Abschiebung zu berücksichtigen. Damit einheitliche Standards garantiert werden können, sind die Beratungsstellen zentral zu organisieren und die Beratungen durch geschulte Angestellte des öffent- lichen Dienstes durchzuführen. So kann auch sichergestellt werden, dass die Beratung neutral und wertfrei erfolgt und auf das Herkunftsland sowie die individuelle Situation der Betroffenen abgestimmt ist. Die zentral organisierten Beratungen selbst können an unterschiedlichen Orten durch- geführt werden. Denkbar wäre insbesondere eine Angliederung an Ausländer- und Sozialbehörden. So bietet sich z.B. die Beratung eines kürzlich negativ beschiedenen Asylbewerbers in einer Ausländerbehörde bei der ersten Duldungserteilung an; die Beratung vollziehbar Ausreisepflichtiger könnte bei der Leistungsausgabe in den Sozial- behörden erfolgen. Damit konsequent alle Ausreisepflichtigen beraten werden, muss der Prozess syste- matisiert werden und entsprechendes Personal sichergestellt sein. Auch bei Auslagerung an Beratungsträger ist eine flächendeckende Beratung sicherzustellen (z.B. über eine festgelegte Mindestberatungsquote). Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahme sind die zentralen und kommunalen Ausländer- und Sozialbehörden sowie das BAMF in den Ankunftszentren. 3.3.14. Ausweitung des Anreizsystems zur freiwilligen Rückkehr Durch gezielte und bedarfsgerechte Förderung kann die Anzahl freiwilliger Ausreisen deutlich erhöht werden. Die Förderung der freiwilligen Rückkehr stellt eine effektive und humane Möglichkeit dar, Ausreisepflichtige zur Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Auch aus finanzieller Sicht ist eine solche Förderung sinnvoll, da ein jahrelanger Verbleib von Ausreisepflichtigen deut- lich höhere Kosten verursacht. Dem Vorbild anderer europäischer Staaten entsprechend, ist das zentrale Fördermittel REAG/GARP auszuweiten: Bisherige Fördersätze sollten erhöht und die Reintegrationsförderung statt nach Ländergruppen nach Herkunftsländern differenziert werden. Die Förderung könnte auch mit geplanten Investitionsvorhaben der Ausreisenden verknüpft werden. Zudem sind die Förderbereiche zu erweitern (z.B. Ausdehnung des Personenkreises, zusätzliche Unterstützung für Kranke und Kinder, Übernahme von Transport- und Umzugskosten). Denkbar ist darüber hinaus eine Unter- stützung bei der medizinischen Versorgung für eine gewisse Zeit nach der Rückreise im Heimatland, z.B. durch Zahlung einer Krankenversicherung und Übernahme der Kosten für Medikamente. Um einem Missbrauch und möglichem Diebstahl auf der Reise vorzubeugen, sollten Fördermittel (zumindest in Teilen) erst im Herkunftsland ausgezahlt werden. 63
64 In diesem Zusammenhang werden für das Jahr 2017 durch den Bund zusätzlich 40 Mio. EUR für ein weiteres Anreizprogramm („Starthilfe+“) zur Verfügung gestellt, in welchem die voranstehenden Fördermöglichkeiten umgesetzt werden könnten. Das Programm soll neben bereits ausreisepflichtigen Ausländern auch Personen umfassen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ausreisepflichtig werden. Das Anreizprogramm soll so aus- gestaltet werden, dass unerwünschte Anreizfaktoren vermieden werden, die eine ille- gale Migration befördern. Darüber hinaus bedarf es eines Konzepts zur Unterstützung der Wiedereingliederung im Herkunftsland, etwa Hilfe bei der Integration in den Arbeitsmarkt oder bei der Gründung eines Unternehmens. Auch sind unterschiedliche Angebote für Reintegrations- kurse (z.B. für Gesundheit und Wohnen) im Heimatland denkbar. Bei der Festlegung der Höhe möglicher Fördermittel ist generell darauf zu achten, dass Menschen durch die angebotene Unterstützung nicht erst zur Einreise motiviert werden. Möglich ist eine Stichtagsregelung, nach der die Förderung nur bei Einreise bis zu einem bestimmten Datum bewilligt wird. Für neu Einreisende wäre die mögliche Förderung so zu deckeln, dass sie mit Sicherheit unterhalb der notwendigen Kosten für eine Einreise verbleibt. Erfolgsvoraussetzungen sind eine gemeinsame Finanzierung des Anreizsystems durch Bund und Länder sowie eine einheitliche flächendeckende Umsetzung. Damit möglichst viele Ausreisepflichtige erreicht werden können, sind auch soziale Medien zu nutzen, um über Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote zu informieren. Verantwortlich für die Umsetzung der Maßnahme sind der Bund, insbesondere das BMI und BAMF, sowie die Länder.
65 3.4. Potenzial: Bei konsequenter Umsetzung der Lösungs- ansätze kann die Zahl der Rückkehrer deutlich erhöht werden Die folgenden Zahlen stellen eine Potenzialbetrachtung dar. Für jede Maßnahme wurde ein Wirkungspotenzial auf eine mögliche Erhöhung der Ausreisezahlen und/oder auf eine mög- liche Verkürzung der Prozessdauern errechnet. Die Maßnahmen wirken teilweise an gleichen Stellen (z.B. Reduktion der Duldungsquote, Erhöhung der Anzahl freiwilliger Aus- reisen, Verringerung der Prozessdauer). Für die Berechnung des möglichen Gesamtpoten- zials wurden die einzelnen Effekte kumuliert betrachtet. Dabei wurde von einer flächende- ckenden und vollständigen Umsetzung aller Maßnahmen Anfang 2017 ausgegangen. Eine umgehende, flächendeckende und vollständige Umsetzung aller Maßnahmen könnte zu einer deutlichen Steigerung der Rückkehrzahlen führen: Von den rund 570.000 „notwen- digen“ Ausreisen könnten theoretisch bis zu 495.000 erreicht werden (freiwillige Ausreisen 84 und Rückführungen). Die Zahl der Ausreisen würde sich damit gegenüber 2016 versechsfachen. Bei den frei- willigen Ausreisen ist eine Verfünffachung auf ca. 300.000, bei den Rückführungen eine 85 Versiebenfachung auf ca. 195.000 theoretisch möglich. Zudem könnten die Prozessdauern spürbar um ca. 30 bis 50% verkürzt werden. Bei der Rückführung ist eine Beschleunigung von ehemals durchschnittlich zwölf Monaten auf nur noch sechs Monate zu erreichen. Die Rückführung nach Ausweisung könnte nur noch ca. zehn statt bislang ca. 20 Monate dauern, die Dublin-Überstellungen ca. sechs statt ca. zehn Monate. Bei der freiwilligen Rückkehr könnte sich die Zeitspanne zwischen ge- äußertem Rückkehrwillen und tatsächlicher Ausreise von bislang ca. sechs Wochen auf ca. vier Wochen und damit um 30% reduzieren.87 Zur Verkürzung der Rückkehrprozesse tragen insbesondere eine Zentralisierung der Verantwortlichkeiten, eine verbesserte personelle Ausstattung der Ausländerbehörden, dedizierte Ansprechpartner bei allen Prozessbeteiligten, eine analysenbasierte Organisation und eine flexible Priorisierung bei. 86 84 Der Gesamteffekt bei Implementierung aller Maßnahmen entspricht nicht der Summe der maximalen Effekte der einzelnen Maßnahmen. Die Maßnahmen haben teilweise gegenläufige, aber auch verstärkende Auswirkungen auf andere Maßnahmen. 85 Sequenzielle Berechnung der einzelnen Maßnahmeneffekte mit Wirkung auf Erhöhung der freiwilligen Ausreise und Reduzierung der Duldungs- sowie Stornierungsquote. 86 Ebenfalls ein Gesamteffekt bei Implementierung aller Maßnahmen. 87 Sequenzielle Berechnung der einzelnen Maßnahmeneffekte mit Wirkung auf Reduktion der jeweiligen Prozessdauer.
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67 4. Umsetzung
68 4.1. Integriertes Rückkehrmanagement 2017: Zur syste- matischen Umsetzung sollte ein übergreifendes Beschleunigungsprogramm aufgesetzt werden In der Vergangenheit wurden in den Ländern bereits große Anstrengungen unternommen und viele Maßnahmen ergriffen, um den Rückkehrerfolg zu erhöhen. Dadurch konnte die Zahl der Rückkehrer bereits deutlich gesteigert werden (von 28.000 im Jahr 2014 und 58.000 im Jahr 2015 auf bis zu 85.000 im Jahr 2016). Allerdings reichen die bisherigen Bemühungen nicht aus, um dem erwarteten erheblichen Anstieg der Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen auf rund 485.000 im Jahr 2017 entgegenzuwirken. Daher sollte umge- hend sowohl mit einer systematischen Beschleunigung und Bündelung bereits lau- fender Maßnahmen als auch mit der Umsetzung der identifizierten 14 Kernmaßnahmen begonnen werden. Die Erfahrungen der Länder leisten hier einen wichtigen Beitrag. Noch im November 2016 wurde in einigen Ländern begonnen, Konzepte für einige kurzfristig implementierbare Maßnahmen zu erstellen und erste Schritte der Umsetzung zu erproben. In Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt wurde begonnen, ein Konzept für die Durchsetzung von Leistungskürzungen bei der Verletzung von Mitwirkungspflichten auszuarbeiten. In Berlin wurde ein Konzept zur Rückkehrberatung angestoßen. Die Umsetzung sollte flächendeckend in allen Bundesländern erfolgen, um das identifi- zierte Potenzial erreichen zu können, einheitliche Standards bei der Rückkehr sicherzu- stellen und notwendige Synergieeffekte (z.B. Austausch von guten Praktiken) zu erzielen. Eine schnelle und einheitliche Maßnahmenumsetzung ist allerdings mit erheblichen Herausforderungen verbunden: Da die Verantwortung für die Rückführung dezentral bei den Ländern (teilweise auch in den Kommunen) liegt, fehlt eine zentrale bundesweite Koordination. Einige Maßnahmen liegen darüber hinaus in der (Mit-)Verantwortung des Bundes, was wiederum ein abgestimmtes Vorgehen zwischen Bund und Ländern erfor- dert. Insgesamt sorgt die Vielzahl der Umsetzungsbeteiligten für einen extrem hohen Abstimmungsbedarf. Nicht zuletzt gefährden mangelnde Personalkapazitäten in den Ländern und beim BAMF eine zeitnahe und konsequente Verfolgung der notwendigen Maßnahmen im Rahmen eines nachhaltigen Rückkehrsystems.88 Um dennoch rasch Erfolge zu erzielen, sollte kurzfristig ein übergreifendes Beschleu- nigungsprogramm unter dem Titel „Integriertes Rückkehrmanagement 2017“ aufgesetzt werden, das die Umsetzung aller Maßnahmen im Jahr 2017 vorantreibt. Wichtigste Erfolgsfaktoren eines solchen Beschleunigungsprogramms sind: Politischer Wille und Rückhalt für eine konsequente Umsetzung der identifizierten Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Eine gemeinsame quantifizierte Zielsetzung für 2017 und eine nachhaltige Wirkungskontrolle, die Transparenz für alle Beteiligten schafft Eine klar definierte Programmorganisation mit zentraler Koordination, festge- legten Verantwortlichkeiten und engmaschiger Fortschrittsmessung bei Bundes- und Landesbehörden 88 Personelle Engpässe bestehen laut Aussagen von Ländervertretern und Mitarbeitern der Ausländerbehörden.
69 Umsetzung Fortlaufende Abstimmung und enge operative Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen Ein systematisches, zeitlich genau getaktetes Vorgehen. 4.1.1. Politischer Wille und Rückhalt für eine konsequente Umsetzung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Grundvoraussetzung für den Erfolg ist der politische Wille, die Rückkehr Ausreisepflichtiger konsequent zu verfolgen. Nur mit dem entsprechenden politischen Rückhalt werden die für die Rückkehr Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene eine erfolgreiche Beschleunigung der bereits laufenden Bemühungen und eine Umsetzung der identifizierten Maßnahmen mit dem gebotenen Nachdruck erreichen können. Dabei ist ein möglichst breiter politischer Konsens notwendig, um einheitliche Standards bei der Rückkehr sicherzustellen und notwendige Synergieeffekte zu erzielen. 4.1.2. Gemeinsame quantifizierte Zielsetzung für 2017 und nach- haltige Wirkungskontrolle Um dem erwarteten Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen erfolgreich entgegenzuwirken, sollte ein ambitioniertes gemeinsames quantifiziertes Ziel von Bund und Ländern (Teil- menge der „notwendigen“ 570.000 Ausreisen) festgelegt werden. Der Erfolg des Pro- gramms sollte kontinuierlich nachverfolgt und am Erreichen dieses Ziels gemessen werden. 4.1.3. Klar definierte Programmorganisation mit zentraler Koordination Eine klar strukturierte Programmorganisation sollte die zeitnahe und koordinierte Umsetzung sicherstellen. Die Programmorganisation sollte eine zentrale operative Programmleitung beinhalten, die hauptverantwortlich die gesamtheitliche länderübergreifende, bundesweite Umsetzung des Programms steuert und koordiniert. Darüber hinaus sollte es Umsetzungsverantwortliche in jedem Land sowie beim Bund geben, die die Realisierung aller Maßnahmen in ihrem jeweiligen Land bzw. auf Bundesseite verantworten. Ein übergreifendes Programmmanagement-Büro sollte das Erreichen der Meilensteine und die Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen nachhalten, Transparenz für alle Akteure schaffen und ggf. dafür sorgen, dass frühzeitig inhaltlich nachgesteuert werden kann.
70 4.1.4. Fortlaufende Abstimmung und enge operative Zusammen- arbeit von Bund, Ländern und Kommunen Der prognostizierte Anstieg der Zahl der Ausreisepflichtigen lässt keinen Zeitverzug zu. Mit der Umsetzung sollte unverzüglich und flächendeckend begonnen werden. In enger Taktung sollte über den Programmfortschritt berichtet und der Erfolg von höchster poli- tischer Ebene verfolgt und kontrolliert werden. Programmleitung und Umsetzungsverantwortliche sollten in regelmäßigen Fortschritts- dialogen die Zielerreichung prüfen und ggf. kurzfristig Maßnahmen zur Nachsteuerung ergreifen. Zwischen den Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene sollte eine enge Abstimmung erfolgen, um Maßnahmen zu koordinieren und zu bündeln. Die notwendige Umsetzungsgeschwindigkeit muss insbesondere auch auf operativer Ebene sichergestellt werden. Maßnahmen zur Nachsteuerung müssen direkt in die Umsetzungsorganisation weitergegeben werden. Programmfortschritt und Zielerreichung sollten für alle Beteiligten transparent gemacht werden, um ein hohes Ambitionsniveau zu halten. Verantwortliche sollten direkt vernetzt und der gegenseitige Erfahrungsaustausch institutionalisiert werden. 4.1.5. Systematisches, zeitlich genau getaktetes Vorgehen Die Umsetzung der Maßnahmen sollte einem straffen Zeitplan mit vorab festgelegten Meilensteinen folgen. Bis Ende Februar 2017 können die Maßnahmen in Kooperation mit den Ländern zur Umsetzungsreife ausdetailliert werden, sofern mit dem Beschleunigungsprogramm im Januar 2017 gestartet wird. Ab März 2017 sollte die Umsetzung der Maßnahmen in allen Ländern erfolgen – der Schwerpunkt sollte zunächst auf Maßnahmen mit kurzfristigem Wirksamkeitszeitraum (1./2. Quartal 2017) liegen. Ab dem 2. Quartal 2017 sollten kontinuierlich weitere Maßnahmen mit mittelfristigem Wirksamkeitszeitraum (3./4. Quartal 2017) in den Fokus rücken, um bis zum Ende des Jahres den größtmöglichen Effekt zu erreichen.
71 Ausblick