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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Verfahrensinformation und McKinsey-Studie zu Rückkehr“
85 Anhang Ø ~ 20 Monate Dauer von Verurteilung/ Gefährdung bis Ausreise TEILWEISE BERUHEND AUF SCHÄTZUNGEN STAND OKTOBER 2016 Prozessschritt Optional Aktuell kürzeste Dauer Prozessdauer ab Meldung bis Vollziehbarkeit Ø 8 Monate1 Sofort Liegezeit ~ 1 Tag Mehrere Wochen Staatsanwaltschaft: ggf. Zustimmung zur Ab- schiebung und Beendigung der Haft in Deutschland erforderlich ~ 1 Tag Mehrere Wochen Ausländerbehörde: Interessenabwägung und Entscheidung ~ 1 Monat Keine relevanten Abwei- chungen (gesetzliche Frist, die dem Betroffenen zur Stellungnahme zu seiner möglicherweise bevorstehenden Auswei- sung eingeräumt wird) ~ 1 Monat Mehrere Jahre (dauert wegen der Aufklärung des Bleibeinteresses oft sehr lang, schneller in Fällen, in denen Betroffene erst sehr kurz in Deutschland sind (geringeres Bleibe- interesse)) Liegezeit BAMF: ggf. Beendigung der Prüfung eines Asylerst- oder Folgeantrags 0 Tage (keine Klage) 0 Tage (keine Klage) Ø ~ 8 Monate ~ 10 Wochen ~ 3 Jahre Dann Regelprozess ab Ausreisepflicht wie bei Rückführung Ø 12 Monate ~ 9 Wochen Gerichte: ggf. Klage oder Eilantrag GESAMT Mehrere Monate (diese Anträge können beim BAMF priorisiert werden, die Bearbeitungsdauer ist dann kürzer als im Regelfall) Mehrere Monate bis Jahre (Dauern können von statistischen BAMF- Daten stark abweichen, da andere Kammern der Gerichte zuständig sind) Liegezeit Dauer ab Vollziehbarkeit bis Ausreise Mögliche Verzögerungen Status Polizei/ Gerichte/AG: Meldung Verurteilung/ Gefährdereigenschaft Ausländerbehörde: schriftliche Anhörung Dauer ab Meldung bis Vollziehbarkeit Zeit bis Beginn des nächsten Prozessschritts Ø ~ 20 Monate ~ 19 Wochen 1 Prozessdauer enthält nicht die Dauer der Strafhaft, diese kommt ggf. noch hinzu 2 Verzögerungen treten nicht sämtlich kumulativ auf; hier längste beobachtete Dauer aus der Praxis Mehrere Jahre ~ 4,5 Jahre2
86 G. Detaillierte Prozessdarstellung und Prozessdauer der Überstellung (Dublin) Prozessschritt Ist-Prozess Entscheidung Asylantrag und Erstbefragung Abgleich EURODAC1/VIS/sonstige Indizien/Beweise Bei Aufnahmeersuchen ohne EURODAC: 3-monatige Frist ab Asylantragstellung Pers. Anhörung zu Zulässigkeit und anderen Gründen inkl. Zweitbefragung2 2-monatige Frist für Übernahmeersuchen3, bei Verstreichen Zuständigkeit Deutschlands Nein Dublin- Fall? Ja Prüfung zuständiger Staat Nein Anderer MS zuständig? Ja Ja Selbst- eintritt? Nein Antwortfrist für MS4 Stellung eines Übernahmeersuchens Prüfung des Übernahmeersuchens durch MS Nein 6-monatige Überstellungsfrist, 12 Monate bei Straf-/U-Haft, 18 Monate bei "Untertauchen"5 Remons- tration durch Deutschland? Ja Ablehnung Zustimmung Nein Zustimmung MS bzw. Fiktion? Ja Dublin-Bescheid inkl. Info zur freiwilligen Ausreise und Abschiebungsanordnung/ -androhung 1 Innerhalb von 24 Std. nach Übermittlung der Fingerabdruckdaten durch den Mitgliedsstaat; kann bei besonderer Eilbedürftigkeit innerhalb von 1 Std. erfolgen (Art. 25 II EU-Verordnung Nr. 603/2013) 2 Ohne persönliche Anhörung zu Asylgründen 3 Bei Aufnahmeverfahren 2 Monate bzw. 1 Monat bei Dringlichkeit 4 Fristen für Beantwortung Übernahmeersuchen: 2 Wochen bei EURODAC, 1 Monat ohne EURODAC bei Wiederaufnahmeverfahren; 2 Monate bei Aufnahmeverfahren 5 Bei Ablauf der Überstellungsfrist Bearbeitung des Asylantrags im nationalen Asylverfahren
87 Anhang Prozessschritt Eilantrag/ Klage? Nein Ja Ja Fristablauf (Abschiebung vollziehbar) Neubeginn der 6-monatigen Überstellungsfrist, 12 Monate bei Straf-/U-Haft, 18 Monate bei "Untertauchen"1, nach Klarverfahren Eilantrag/ Klage positiv be- schieden? Nein Vollziehbarkeitsmitteilung2 an ABH Abschie- bungs- hindernisse geltend gemacht? Nein Ja Prüfung Abschiebungshindernisse Ja Dauerhafte Abschie- bungshin- dernisse? Nein Klärung der Überstellungsmodalitäten und Reiseorganisation Nein Ja Frist- ablauf durch Voll- zugshin- dernis? Ja Vollzugs- hinder- nisse? Nein Abholung von Unterbringung/Wohnung Bearbeitung im nationalen Verfahren Überstellung an Mitgliedsstaat 1 Bei Ablauf der Überstellungsfrist Bearbeitung des Asylantrags im nationalen Asylverfahren 2 Bzw. Bestandskraftmitteilung/Rechtskraftmitteilung Entscheidung Prüfung Fluchtgefahr, ggf. Abschiebehaft (nach 6 Wochen zwingende Haftent- lassung), bei Ver- streichen Selbst- eintritt
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89 Anhang Ø Verweildauer von ~ 10 Monaten ab Asylantragstellung; bis zu ~ 1 Jahr TEILWEISE BERUHEND AUF SCHÄTZUNGEN STAND OKTOBER 2016 Prozessschritt Optional Fristen Prozessdauer ab Asylantragstellung: ~ 10 Monate Aktuell kürzeste Dauer Zeit bis Beginn des nächsten Prozessschritts Mögliche Verzögerungen BAMF: Asylantrag und Erstbefragung Bei Aufnahme- ersuchen ohne EURODAC: 3-monatige Frist ab Asyl- antragstellung ~ 2 Monate BAMF: Abgleich EURODAC/ VIS/sonstige Indizien und Beweise Bis zu 24 Std. Keine; gesetzlich geregelte Maximaldauer Liegezeit BAMF: Persönliche Anhörung zur Zulässigkeit und anderen Gründen inkl. Zweit- befragung Liegezeit ~ 1 Tag Mehrere Monate ~ 1 Woche BAMF: Prüfung Zuständigkeit und Stellung eines Übernahmeersuchens beim Mitgliedsstaat ~ 6 Monate1 Dauer ab Asylan- trag bis Bescheid Mitgliedsstaat: Prüfung des Übernahme- ersuchens, Zustimmung/ Ablehnung/Fiktion ~ 2 Wochen Liegezeit ~ 1 Tag BAMF: Dublin-Bescheid inkl. Info zur freiwilligen Ausreise/ Abschiebungsanordnung/ -androhung ~ 2 Tage inkl. Zustellung ~ 1 - 2 Monate (bei mehrfachen Zustel- lungsversuchen) ~ 4 Wochen > 1 Jahr Ø ~ 3 Monate2 Frist Dauer ab Bescheid bis Vollziehbarkeit ~ 2 - 3 Monate • Zeitablauf bis zur Zustimmungsfiktion • Ggf. Remonstrations- verfahren ~ 1 Woche ~ 3 Monate Rechtsbehelfsfrist Gerichte: Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (mit aufschiebender Wirkung) und Klage 0 Tage (keine Klage) Mehrere Monate bis Jahre (bei positivem Beschluss muss der Ausgang des Hauptsachverfahrens abgewartet werden) Vollziehbarkeits- mitteilung Wenige Tage Mehrere Wochen Ø ~ 5 Monate Wenige Tage Mehrere Jahre ABH: Prüfung Abschie- bungshindernisse ~ 1 Woche ~ Mehrere Monate ~ 1 Monat ~ 1 Jahr (bei Vollzugs- hindernissen) ~ 2 Monate ~ 1 Monat ~ 1 Jahr3 Ø ~ 10 Monate Ø ~ 9 Wochen BAMF: Klärung der Überstellungsmodalitäten mit ABH und Mitgliedsstaat ABH: Abholung von Wohnung/ Unterbringung BPol: Überstellung an MS Dauer ab Vollziehbarkeit bis Überstellung GESAMT Mehrere Jahre3 1 Überstellungsfrist; kann auf 12 (bei Haft) bzw. 18 Monate (bei "Untertauchen") verlängert sein und durch Rechtsmittel gehemmt werden 2 Zahl aus BT-Drs. 18/9415, bezieht sich auf 2. Quartal 2016 3 Verzögerungen treten nicht sämtlich kumulativ auf, hier längste beobachtete Dauer aus der Praxis
90 H. Berechnungslogik: direkte Gesamtkosten für den Aufenthalt Ausreisepflichtiger in Deutschland pro Jahr Kosten berechnen sich basierend auf den durchschnittlich in Deutschland aufhältigen Ausreisepflichtigen mit einem monatlichen Kostensatz von 670 EUR. I. Berechnungslogik: Kosten der Finanzierung einer Rückführung Die Kosten für eine Rückführung im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende Juni 2016 betrugen durchschnittlich 1.500 EUR. Die Berechnung umfasst fünf Kostenblöcke: Flugkosten des Ausreisepflichtigen – durchschnittliche Preise für Flüge oder ggf. Chartermaßnahmen in das jeweilige Zielland Flug- und Reisekosten für Begleitbeamte der Bundespolizei laut Statistik der Bundespolizei Gestellung von Sicherheitsbegleitung durch Fluggesellschaften/Zielstaaten laut Statistik der Bundespolizei Verbringung durch die Landespolizei – durchschnittliche Stundensätze und Aufwände (nach Interviews mit Ausländerbehörden und Analyse von Kostenbescheiden) Arztkosten – durchschnittliche Preise für Flüge in das jeweilige Zielland sowie Honorare J. Berechnungslogik: Kosten der Förderung einer freiwilligen Rückkehr Die durchschnittlichen Kosten für die Förderung einer freiwilligen Rückkehr im Zeitraum von Januar 2016 bis Ende Juli 2016 betrugen ca. 700 EUR. Das Förderprogramm REAG/GARP unterstützt die freiwillige Rückkehr in maximal drei Dimensionen: Reisekosten, Reisebeihilfe und Starthilfe (Abbildung 21). Die Förderung der einzelnen Dimensionen bemisst sich am Herkunftsland und dem Alter des Antragstellers. Für Reisekosten wurden durchschnittliche Preise für Flüge sowie Landreisen in das jeweilige Heimatland zu Grunde gelegt.
91 Anhang Fördersätze bei freiwilliger Rückkehr stark abhängig von HKL der Antragsteller Rückkehrhilfen im REAG/GARP-Programm pro Person HKL1 REAG Reise- kosten Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4 Reise- Gruppe 1 beihilfe Gruppe 2 Erwachsene und Jugendliche (ab 12 Jahre) Kinder (bis 12 Jahre) Zahlung der Rückreise per Land- oder Luftweg; ggf. auch Förderung in privaten Beförderungsmitteln (250 EUR pro Fahrzeug) 200 EUR 100 EUR Gruppe 3 Gruppe 4 Kommentar Durchschnittlich hoher Prozentsatz an Ausreisen per Luftweg Keine Betragsobergrenze vorgesehen Keine Förderung Deckelung bei Dublin-Fall GARP Start- hilfe Gruppe 1 500 EUR 300 EUR 1.500 EUR pro Familie Gruppe 2 250 EUR 150 EUR 900 EUR pro Familie Gruppe 3 Gruppe 4 Keine Förderung 1 Keine Förderung von Personen aus EU-Staaten; Gruppe 1: Iran, Irak, Afghanistan, Äthiopien, Eritrea, Ghana, Nigeria, Pakistan und Ägypten; Gruppe 2: Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Benin, Burkina Faso, China, Elfenbeinküste, Gambia, Georgien, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kenia, Libanon, Libyen, Mali, Marokko, Niger, Palästina, Russische Föderation, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine und Vietnam; Gruppe 3: alle anderen Länder (außer EU-Staaten); Gruppe 4: Westbalkanstaaten Quelle: IOM
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93 Abkürzungsverzeichnis AA Auswärtiges Amt ABH/ABHn Ausländerbehörde/Ausländerbehörden AG Aufenthaltsgestattung AsylbLG Asylbewerberleistungsgesetz AsylG Asylgesetz AufenthG Aufenthaltsgesetz AZR Ausländerzentralregister BAMF Bundesamt für Migration und Flüchtlinge BeschV Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern BMI Bundsministerium des Inneren BMVg Bundesministerium der Verteidigung BMZ Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit BPol Bundespolizei BVA Bundesverwaltungsamt ERIN European Reintegration Network EU Europäische Union EUR Euro GÜB Grenzübertrittsbescheinigung HKL Herkunftsland IOM International Organization for Migration IT-System Informationstechnisches System LfA Landesamt für Ausländerangelegenheiten LPol Landespolizei MoU Memorandum of Understanding
94 NGO Nongovernmental Organization (Nichtregierungsorganisation) ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PEP Passersatzpapier Q1 1. Quartal Q2 2. Quartal Q3 3. Quartal Q4 4. Quartal REAG/GARP Reintegration and Emigration Program for Asylum-Seekers in Germany/ Government Assisted Repatriation Program RÜA Rückübernahmeabkommen SGB Sozialgesetzbuch StA Staatsanwaltschaft U-Haft Untersuchungshaft UNHCR United Nations High Comissioner for Refugees ZIRF Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung