2 Gemäß „Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der re- gionalen Wirtschaftsstruktur“ ab 10. Juni 2015, Teil II - Regelungen über Vorausset- zungen, Art und Intensität der Förderung“ kann zur vollständigen Erfüllung des Zu- wendungszwecks (hier: vollständige Besetzung der Dauerarbeitsplätze bzw. deren Angebot auf dem Arbeitsmarkt) eine Nachfrist von maximal drei Jahren nach Investi- tionsende gesetzt werden. Am 17. September 2014 wurden die offenen Ausbildungsplätze ausgeschrieben. Mit Vorliegen dieser Ausschreibungen wurden die Auflagen durch die Investitionsbank Sachsen-Anhalt als erfüllt anerkannt, da die Ausbildungsplätze damit dem Arbeits- markt im Sinne des Koordinierungsrahmens zur Verfügung gestellt wurden. Zu der Zahl der Beschäftigten im Jahr 2015 liegen keine Informationen in der Investi- tionsbank Sachsen-Anhalt vor. Die Angaben hat der Zuwendungsempfänger, wie in Frage 6 dargestellt, nach Ablauf des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Frage 3: Wie viele Beschäftigte sind aus welchem Umkreis zur Produktionsstätte einge- stellt worden? Dazu liegen keine Informationen in der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vor. Frage 4: Gab es Veränderungen in der Eigentümerstruktur seit Antragsstellung? Wenn ja, bitte nennen. Veränderungen in der Eigentümerstruktur sind der Investitionsbank Sachsen-Anhalt nicht bekannt. Die Zuwendungsempfänger werden mit dem Zuwendungsbescheid verpflichtet, ab Erhalt des Zuwendungsbescheides bis zum Ende des Zweckbindungszeitraums alle Änderungen mitzuteilen, die für die Gewährung oder das Belassen sowie die Rück- nahme oder den Widerruf des Zuschusses maßgeblich sind. Dies schließt Verände- rungen in der Eigentümerstruktur ein. Frage 5: Wann erfolgten Kontrollen zur Erhaltung der Auflagen, z. B. zu schaffende Ar- beitsplätze? Die Kontrolle zur Einhaltung der Auflagen erfolgte im Rahmen der Verwendungs- nachweisprüfung. Die Prüfung des Verwendungsnachweises wurde am 28. Oktober 2014 abgeschlossen. Frage 6: Wann erfolgt die Erfolgskontrolle für das Jahr 2015 und durch wen? Nach Ablauf des fünfjährigen Zweckbindungszeitraums ist gegenüber der Investi- tionsbank Sachsen-Anhalt die Erfüllung der Dauerarbeitsplatz-Auflagen quartalswei- se (hier: ab 4. Quartal 2014 bis 3. Quartal 2019) nachzuweisen.