Immobilienbesitz von Neonazis in Sachsen-Anhalt

Immobilien

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                             Drucksache 7/949 03.02.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Immobilienbesitz von Neonazis in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/508 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwor- tung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Landesregierung trifft aber eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Quellen. Teile der Ant- wort der Landesregierung müssen insoweit als Verschlusssache „VS-VERTRAU- LICH“ eingestuft werden. Hierbei wird der Rechtsprechung des Landesverfassungs- gerichts Sachsen-Anhalt gefolgt, nach der bei der Erfüllung der Auskunftsverpflich- tung gegenüber dem Parlament unter Geheimhaltungsaspekten wirksame Vorkeh- rungen gegen das Bekanntwerden von Dienstgeheimnissen mit einbezogen werden können (vgl. Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. September 2013, Az.: LVG 14/12; Urteil vom 25. Januar 2016, Az.: LVG 6/15). Hierzu zählt auch die Geheimschutzordnung des Landtages (GSO-LT). Die Einstufung als Verschlusssache ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Wohl des Landes Sachsen-Anhalt und die schutzwürdigen Interessen Dritter geeignet, das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungs- interessen der Landesregierung zu befriedigen (Art. 53 Abs. 3 und 4 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt). Die öffentliche Preisgabe von weiteren Informationen zu den Fragen eins bis vier würde Rückschlüsse auf sensible Verfahrensweisen und Taktiken der Verfassungs- schutzbehörde ermöglichen. Das Bekanntwerden dieser Informationen ließe somit Hinweis: Die Anlage ist als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick im Netz den Acrobat Reader. (Ausgegeben am 03.02.2017)
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2 befürchten, dass verfassungsfeindlichen Bestrebungen nicht mehr wirksam entge- gengetreten werden kann und hierdurch dem Wohl des Landes Sachsen-Anhalt Nachteile zugefügt würden. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit der Verfassungsschutzbehörden, Nachrichtenzugänge zu schützen, für ihre Funktionsfähigkeit essentiell. Die öffent- liche Mitteilung dieser weiteren Informationen, die Rückschlüsse auf Quellen zulas- sen, würde sich nachteilig auf die Fähigkeit des Verfassungsschutzes in Sachsen- Anhalt auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Ich frage die Landesregierung: 1.    Von wie vielen Immobilien im Besitz von Angehörigen der neonazisti- schen, rechten oder rechtsextremen Szene hat die Landesregierung für das Jahr 2016 Kenntnis, die als Veranstaltungs-, Schulungs- oder Kon- zerträume genutzt werden bzw. genutzt werden können? 2.    Wer sind die Besitzer und welche Rolle (Amts-, Mandatsträger, Parteifunk- tionäre, Kameradschaftsführer usw.) spielen diese innerhalb der neona- zistischen, rechten oder rechtsextremen Szene? 3.    Wo liegen diese Immobilien, und wie stellt sich die räumliche Verteilung innerhalb Sachsen-Anhalt dar? 4.    Wie werden diese sich im Besitz von Angehörigen der extremen Rechten befindlichen Immobilien genutzt? Bitte nach Art der Veranstaltung - Kon- zert, Parteiveranstaltung, Schulung - und nach einzelnen Immobilien auf- schlüsseln. a) Wie viele kommunale, landesweite oder Bundesparteitage der NPD fanden seit 2016 in solchen Immobilen statt? Bitte nach Orten auf- schlüsseln. b) Welche dieser Immobilien werden von Kameradschaften genutzt, und wie sieht diese Nutzung aus? c) Wie viele Konzerte der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Musikszene fanden 2016 in solchen Immobilien statt, und von wie vie- len Menschen wurden diese Konzerte besucht? Bitte nach Orten auf- schlüsseln. Die Fragen eins bis vier werden zusammenfassend beantwortet: Nach der gebräuchlichen Definition ist der Neonazismus eine Teilmenge des Rechtsextremismus. Eine gesonderte Erfassung neonazistischer Aktivitäten fin- det nicht statt. Rechte Aktivitäten, die nicht als rechtsextremistisch bewertet werden, werden nicht erfasst. Die Landesregierung interpretiert die Fragen dahingehend, dass nur solche Immobilien aufzuführen sind, die sich im Jahr 2016 im Eigentum oder im dauer- haften Besitz von Rechtsextremisten befanden und für deren Nutzung im Sinne
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3 der Fragen eins bis vier für das Jahr 2016 Erkenntnisse vorliegen. Dies voran- gestellt, sind der Landesregierung die in der beigefügten Übersicht enthaltenen Informationen im Sinne der Fragen bekannt. Über die in der anliegenden Übersicht enthaltenen Angaben hinaus liegen der Landesregierung weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragen eins bis vier vor. Deren Mitteilung ist der Landesregierung in dem für die Öffentlichkeit einsehba- ren Teil der Beantwortung der Kleinen Anfrage aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung zu dieser Kleinen Anfrage verwiesen. Die vollständige Antwort der Landesregierung muss deshalb als Verschluss- sache „VS-VERTRAULICH“ eingestuft werden. Sie kann bei der Geheimschutz- stelle des Landtages nach Maßgabe der Geheimschutzordnung des Landtages eingesehen werden. 5. Von welchen Immobilien, für die gegenwärtig eine Kaufabsicht von Ange- hörigen der extremen Rechten besteht, hat die Landesregierung Kenntnis, und wo befinden sich diese Immobilien? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 6. Haben staatliche Behörden in den letzten Jahren Kommunen vor geplan- ten Immobilienkäufen von Angehörigen der extremen Rechten gewarnt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis bezüglich des angestrebten Kaufs? Gemäß der Bekanntmachung des Ministeriums für Inneres und Sport des Lan- des Sachsen-Anhalt vom 14. April 2008 - Az. 31/51-01373/1 (MBl. LSA Nr. 16/2008, S. 320) haben sich Kommunen, sobald sie von einem möglichen geplanten Kauf, einer Anmietung o. ä. einer Immobilie seitens rechtsextremisti- scher Personen oder Vereinigungen erfahren, umgehend mit dem Ministerium für Inneres und Sport in Verbindung zu setzen. Im Zuge der Extremismusprä- vention wird anhand der im Verfassungsschutz vorhandenen Erkenntnisse und Erfahrungswerte eine Einschätzung vorgenommen, ob der Kommune rechtlich zulässige Strategien aufgezeigt werden können, einen Erwerb oder die Nutzung des Objektes für verfassungswidrige Zwecke durch Rechtsextremisten zu ver- hindern. Die Kommunen beurteilen und entscheiden in eigener Verantwortung, ob und wie sie einem beabsichtigten Immobilienerwerb entgegentreten. Vor diesem Hintergrund hat es im Jahr 2016 einen Fall gegeben, in dem eine Kommune auf der Basis der vorgenannten Bekanntmachung vom Ministerium für Inneres und Sport zu einem möglichen Immobilienkauf mit mutmaßlichen Kaufinteressenten mit Bezügen zur rechtsextremistischen Szene beraten wur- de. Der angestrebte Kauf kam nicht zustande. Im Übrigen wird auf die Antworten auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage 6/8679 und auf die Frage 6 der Kleinen Anfrage 6/9084 verwiesen.
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4 7. Wie viele und welche Immobilien aus kommunalem Landesbesitz sind an Interessenten aus der extremen Rechten verkauft worden? Die Landesregierung legt die Fragestellung dahingehend aus, dass die Anfra- gestellerin Auskunft darüber begehrt, an wie vielen und welchen Immobilien, die sich zuvor in kommunalem oder Landeseigentum befanden, Rechtsextremisten im Jahr 2016 Eigentum erworben haben. Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. 8. Sind der Landesregierung fingierte Kaufangebote für Immobilien durch Angehörige der neonazistischen, rechten oder rechtsextremen Szene be- kannt, die mit dem Zweck getätigt wurden, den Kaufpreis in die Höhe zu treiben, und wenn ja, wo und wann? Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
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Anlag e zu KA 7/508; Antwort auf die Fragen eins bis vier Frage'1    Frage 2              Frage 3                    Frage 4'                    ,Frage4a)                     . Frage 4:b)              ~ra~e4.~) Ud.Nr. --  Besitzer und dessen  Örtliche Lage' der        _NutZUng ,der'lmmobilie Nutzung derlmmobUie . INut!:~n·g.r. '~mmobilie               Natzung der Immobm~ Rolle in der .       Immobilie .                in 2916fUr .               . ill'2G16 für kommunale,        in 2016'Yon :'    ,     in 2Ö16 für        ' rechtsextre-                                   ,Musikveransfaltung;          tandesWeitJ! _o der '   . ,. . rechtSextrt:lmlstischen rechtsextrem-i,s tische misti$chen' Szene                               ParteiveiailStaltl;lrig, ' , Bundesparteittge der ' .       Kamerad$Chaften "       Musikveranstaltungen Schulung'                    NPD                   -        . Alexander Weinert    Dessau-Roßlau,             Musikveranstaltungen         Keine Erkenntnisse             Keine Erkenntnisse      ein Liederabend mit ca. 45 OT Roßlau                                                                                                      Teilnehmern Rolle: .Freie Nationalisten                                                                                                                Siehe Vorbemerkung Anhalt-Bitterfeldl Dessau· 2          Alexander Weinert    Coswig (Anhalt)            Musikveranstaltung           Keine Erkenntnisse             Keine Erkenntnisse       ein Konzert mit ca, 130 (Landkreis Wrttenberg)                                                                                         Teilnehmern Rolle: .Freie Nationalisten Anhalt-Bitterfeldl Dessau· 3          Enrico Marx          Allstedt, OT Sotterhausen  Musikveranstaltungen          Keine Erkenntnisse             Keine Erkenntnisse      ein Konzert mit ca. 25 (Landkreis Mansfeld-                                                                                           Teilnehmern Rolle:               SOdharz) ein Konzert mit ca. 35 Siehe Vorbemerkung Teilnehmern ein Konzert mit 48 Teilnehmern ein Konzert mit ca. 80 Teilnehmern ein Konzert mit ca. 120 Teilnehmern ein Konzert mit ca. 70 Teilnehmern ein Liederabend mit ca. 40 Teilnehmern Siehe Vorbemerkung 1
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Anlage zu KA 7/5D8; Antwort auf die Fragen eins bis vier .Frage1      Ftage2               Frage 3               Frage 4                      .Frage 4a}                     F~ge4b}                   Frage 40)       -'     ' I , Lfd. Nr. ' -Besitzer und deSsen  ÖrtJichel:.age der -   Nl:I1:zung der Immobilil~    Nutzung der Immobili~ _-N~tzung der Immobll!e N~ung der'lmmobilie Rotleinder          •Immobilie              in201'Sfür'                  in 2016-für kommunale,, ' in .201S von -             , ,in 2016_ftir ' . _ ' - reohtsextre-                                 Musikveranstaltung,          laridesweiteoder _            rechtsextremistischen ' re_chtse~misti$che mistischen Szene                            Parteiveransf.altung, '_     Bundespafteif.age der     ' Ka,ineradschilrten         _Milsikveranstal~ngen SChuiung -                   NPD                  -- 4           Siehe Vorbemerkung   Siehe Vorbemerkung     Siehe Vorbemerkung           Siehe Vorbemerkung            Keine Erkenntnisse        Siehe Vorbemerkung 5           Siehe Vorbemerkung   Siehe Vorbemerkung     Siehe Vorbemerkung           Keine Er1<enntnisse           Keine Er1<enntnisse        Siehe Vorbemer1<ung 6           Siehe Vorbemerkung    Siehe Vorbemer1<ung    Siehe Vorbemerkung           Keine Er1<enntnisse           Keine Er1<enntnisse       Siehe Vorbemer1<ung -   -                      -         --  -    -    - - - 2
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