Maßnahmen der Landesregierung zur Vermeidung von Mehrausgaben beim Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg

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Landtag von Sachsen-Anhalt                      Drucksache 6/1333 01.08.2012 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Maßnahmen der Landesregierung zur Vermeidung von Mehrausgaben beim Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg Kleine Anfrage - KA 6/7535 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Jahresbericht 2011 des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2010 führt unter Punkt 17 „Erhebliche Mehrkosten, unwirtschaftliche Verfahrensweise und nicht zuwendungsfähige Ausgaben bei der Umsetzung der Baumaßnahme ‚Altstadtkreisel Wernigerode’“ auf. Dabei wird über erhebliche Fehlplanungen, Nichtberücksichtigung von Vorschriften und deutliche Kostensteigerungen berichtet. An der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg ist das Land zwar nicht als Bauherr beteiligt, der Landtags-Druck- sache 6/1113 ist jedoch zu entnehmen, dass das Land erwägt, sich an der Finanzie- rung zu beteiligen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Vorbemerkung: Das Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg stellt rechtlich ein Kreuzungsvorhaben nach § 3 Nr. 3 des Eisenbahnkreuzungsgesetzes (EKrG) dar, das eine Kostenfolge nach § 12 EKrG auslöst. Beteiligter Baulastträger Straße ist die Landeshauptstadt Magdeburg als Baulastträger der kommunalen Stra- ße Ernst-Reuter-Allee. Bei der Baulast an kommunalen Straßen handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des eigenen Wirkungskreises der Kommune. Der Baulastträger nimmt diese Aufgabe im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Zuständigkeit und Verantwortung wahr. Dazu gehört auch die Vermeidung von Mehrausgaben im Rahmen der eigenen, dem Gebote der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflich- (Ausgegeben am 02.08.2012)
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2 teten Haushaltsführung. Maßnahmen der Landesregierung beschränken sich daher insoweit auf die Prüfung auf fachtechnische und wirtschaftliche Angemessenheit im Rahmen eines Zuwendungsverfahrens. Das Bauvorhaben Altstadtkreisel Wernigerode, auf das in der Anfrage Bezug ge- nommen wird, war eine Beseitigung von drei Bahnübergängen im Stadtgebiet durch eine Straßenunterführung als Komplexmaßnahme mit zwei beteiligten Baulastträgern Schiene (Deutsche Bahn AG und Harzer Schmalspurbahn GmbH) und drei beteilig- ten Baulastträgern Straße (Bund, Land und Stadt Wernigerode). Es handelt sich um ein Kreuzungsvorhaben nach § 3 Nr. 1 des EKrG mit Kostenfolge nach § 13 EKrG. Das Vorhaben verteuerte sich. Wesentliche Gründe dafür waren u. a. die zwingenden Änderungen der „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT) als technischer Vor- schrift in dieser Zeit, die zu erheblichen kostenintensiven Änderungen in Entwurfs- und Ausführungsplanung führten, sowie Schwierigkeiten in der Ablaufkoordination mit dem Partner DB Netz AG durch den zeitgleichen Ausbau der DB-Strecke Halle- Halberstadt-Vienenburg im Stadtgebiet Wernigerode. Daneben führten noch Mate- rialpreiserhöhungen (insbes. Stahl) infolge Preissteigerungen während der Bauausführung und Bauzeitverschiebungen, die Winterbau u. ä. erforderten, zu Kostenerhöhungen. Nach Kenntnis der Landesregierung ist diese Baumaßnahme bisher nicht schlussge- rechnet, ein abschließender Verwendungsnachweis steht noch aus. 1.    Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Bericht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt für weitere Kreuzungsmaßnah- men mit Beteiligung der Deutschen Bahn AG, insbesondere für das Bau- vorhaben Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg? Die Landesregierung wird künftig den Bau komplexer kostenintensiver Baumaß- nahmen unter Beteiligung mehrerer Baulastträger, bei denen der überwiegende Umfang der Leistungen durch die Landesstraßenbauverwaltung zu erbringen ist, regelmäßig nicht mehr auf Kommunen übertragen. Zu Verfahren und Förderung von Kreuzungsmaßnahmen ist ein Grundsatzer- lass des MLV ergangen durch den eine einheitliche Handhabung der kom- plexen und teilweise sehr unübersichtlichen Thematik erleichtert wird. Für das Bauvorhaben Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg wird geprüft, ob eine ggf. auszureichende Zuwendung auf einen Höchstbetrag begrenzt werden kann. 2.    Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um das vom Lan- desrechnungshof „zeitnah“ eingeforderte Anreizsystem zu schaffen, das Kostensteigerungen entgegenwirken soll? Bei sich abzeichnenden Änderungen der Regelwerke sollen möglichst vor Auf- tragsvergabe die geänderten Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen be-
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3 rücksichtigt werden. Darüber hinaus soll ein besonderes Augenmerk auf eine gute Planung gelegt werden, um Nachträgen weitgehend entgegen zu wirken. 3. Welche Bauherren, Genehmigungsbehörden, Planungs- und Bauunter- nehmen waren am Bauvorhaben „Altstadtkreisel Wernigerode“ beteiligt? Welche davon waren für die erhebliche Kostensteigerung verantwortlich und welche Auswirkungen hat diese Kostensteigerung auf die Einschät- zung der Zuverlässigkeit der beteiligten Planungs- und Baufirmen durch die Landesregierung? Bauausführende Kreuzungsbeteiligte (der Begriff des Bauherren im üblichen Wortsinn ist im Kreuzungsrecht nicht gebräuchlich) waren die DB AG und die Stadt Wernigerode. Beteiligt (nicht kreuzungsbedingt) waren weiterhin die Stadtwerke Wernigerode und der damalige Abwasserverband Holtemme. Als Genehmigungsbehörden waren das Landesverwaltungsamt, der Landesbe- trieb Bau, das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt, das Eisenbahnbundesamt und das damalige Bundesministe- rium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beteiligt. Planungsunternehmen war die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Altstadtkreisel un- ter der Federführung der Ingenieurgemeinschaft Setzpfand und Partner. Bauunternehmen waren die Firmen STRATIE, Umwelttechnik Wasserbau, OS- MO Sicherheitstechnik und NTG Bau. Soweit bisher bekannt, sind das damalige Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (wegen der Änderung der RABT) und die Deutsche Bahn AG (wegen Verzögerungen im Bauablauf bei der Bahnstrecke Halle-Halber- stadt-Vienenburg) für Kostensteigerungen verantwortlich. Haftungsverpflichtun- gen lassen sich aus diesen Verantwortungen nicht herleiten. Ansprüche der Kreuzungsbeteiligten wegen dieser Verantwortlichkeiten sind nicht bekannt. Die Kostensteigerungen haben keinen Einfluss auf die Einschätzung der Zuver- lässigkeit der Baufirmen, da diese dafür keine Verantwortung tragen. Auch für die Ingenieurbüros liegt der Landesregierung derzeit keine deren Zuverlässig- keit in Frage stellende Information durch die bauausführende Kommune vor. 4. Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen, um die im Fazit vom Landesrechnungshof geforderten Kriterien beim Maßnahmeträger des Bauvorhabens Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee in Magdeburg sicherzustellen? Das Bauvorhaben wurde im Arbeitskreis Bauüberwachung/Bautechnik, in dem alle Regionalbereiche und die Zentrale der Landesstraßenbaubehörde vertreten sind, ausgewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
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4 5.  Inwieweit hält es die Landesregierung für vertretbar, dass bei der Planung und beim Bau der Eisenbahnüberführung Ernst-Reuter-Allee Magdeburg oder bei anderen vom Land verantworteten und/oder mit öffentlichen Mit- teln geförderten Bauprojekten Unternehmen beauftragt werden, die bei anderen öffentlich geförderten Projekten für erhebliche Mehrkosten mit- verantwortlich gewesen sind? In der Regel tragen Bauunternehmen für Mehrkosten keine Verantwortung (sie- he Antwort zu Frage 3). Vielmehr führen die Firmen nur die von ihnen verlang- ten Leistungen aus. Sollte sich im Ausnahmefall herausstellen, dass Unterneh- men in betrügerischer Absicht grundlos Mehrkosten abgerechnet haben, wür- den uneingeschränkt und in allen Fällen strafrechtliche Ermittlungen veranlasst und diese Firmen ggf. bei künftigen Maßnahmen von der Vergabe ausge- schlossen werden. 6. Beteiligt sich das Land - im Falle einer Finanzierungszusage - auch an während der Bauphase entstehenden Mehrkosten? Wie ist die finanzielle Beteiligung des Landes ggf. begrenzt? Das wird zu gegebener Zeit zu prüfen und ggf. zu entscheiden sein. Daneben wird die Begrenzung einer Zuwendung auf einen Höchstbetrag geprüft (siehe Antwort zu Frage 1).
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