Katastrophenschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz (II)

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Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 6/1852 05.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Katastrophenschutz im Landkreis Mansfeld-Südharz (II) Kleine Anfrage - KA 6/7791 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Landkreis Mansfeld-Südharz ist für sein Gebiet untere Katastrophenschutzbe- hörde. Als solche hat er nach § 11 Abs. 2 des Katastrophenschutzgesetzes des Lan- des Sachsen-Anhalt (KatSG-LSA) für die Aufstellung von Einheiten und Einrichtun- gen des Katastrophenschutzes in bedarfsangemessenem Umfang zu sorgen und diese zu fördern. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (KA 6/7578) vom 13. August 2012 (Drs. 6/1360) berichtet die Landesregierung, dass im Landkreis Mansfeld-Süd- harz kein Fachdienst Sanität mehr existiere. Der Landkreis bemühe sich um einen neuen Träger des Fachdienstes; es würden Verhandlungen mit dem Arbeiter-Sama- riter-Bund e. V. (ASB) geführt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage (KA 6/7690) vom 28. November 2012 (Drs. 6/1646) berichtet die Landesregierung dann, dass der Landkreis Mansfeld-Süd- harz bis Anfang des Jahres 2013 über einen einsatzfähigen Fachdienst Sanität mit 25 Helfern verfügen werde. Der ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e. V. solle dann gemäß § 12 Abs. 2 KatSG-LSA als mitwirkende private Organisation Träger dieses Fachdienstes sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1.    Verfügt der Landkreis Mansfeld-Südharz über einen einsatzfähigen Fach- dienst Sanität? Wenn ja, wer ist Träger des Fachdienstes Sanität? Mit welchen Kräften und Mitteln wird der Fachdienst sichergestellt? (Ausgegeben am 06.03.2013)
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2 Die Neuaufstellung des Fachdienstes Sanität im Landkreis Mansfeld-Südharz ist so weit vorangeschritten, dass mit Datum 1. März 2013 die Verletztentrans- portgruppe voll einsatzbereit ist. Damit ist eine Einsatzbereitschaft des Fach- dienstes Sanität im Landkreis Mansfeld-Südharz in Teilen gegeben und dieser Fachdienst wird als bedingt einsatzbereit geführt. Der Landkreis Mansfeld-Südharz hat mit einem Schreiben vom 2. Oktober 2012 den ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e.V. zur Aufstellung eines Sani- tätszuges (Fachdienst Sanität) im Landkreis beauftragt. Mit Stand vom 15. Februar 2013 haben sich 28 interessierte Helfer für die Mit- arbeit in diesem Fachdienst registrieren lassen. Von diesen Helfern verfügen gegenwärtig zwölf Helfer über eine Ausbildung im Rettungsdienst und sechs Helfer über eine SanB-Qualifikation. Zehn Helfer haben gegenwärtig noch keine abgeschlossene Sanitätsausbildung. Deren Ausbildung wird jedoch bereits seit dem 29. November 2012 durchgeführt. Zwischen dem Landkreis Mansfeld-Südharz und dem ASB Regionalverband Mansfeld-Südharz e. V., als Träger des Fachdienstes Sanität, wurden mittler- weile entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen. Diese stellen die Mitwir- kung als Träger des Fachdienstes Sanität sicher und regeln in wesentlichen Grundzügen die Nutzung der Katastrophenschutzfahrzeuge. Der Fachdienst Sanität (Gesamtsollstärke 1/6/14/21) verfügt fahrzeugtechnisch über einen Einsatzleitwagen (Zugtrupp), einen Arzttruppkraftwagen (Arztgrup- pe), ein Mannschaftstransportfahrzeug mit Anhänger (Sanitätsgruppe) und drei Krankentransportkraftwagen Typ B (Verletztentransportgruppe). Perspektivisch wird mit der Zuführung eines Gerätewagen Sanität auch die Sanitätsgruppe den Ausstattungsvorgaben des Aufstellungserlasses Katastrophenschutz entspre- chen. 2. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden im Wege der Fachaufsicht ergrif- fen, um im Landkreis Mansfeld-Südharz sicherzustellen, dass die Aufga- ben des Fachdienstes Sanität ordnungsgemäß wahrgenommen werden? Der Prozess der Neuaufstellung des Fachdienstes Sanität im Landkreis Mans- feld-Südharz wurde und wird auch in der Zukunft durch das Landesverwal- tungsamt und das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen- Anhalt fachaufsichtlich begleitet. Das Landesverwaltungsamt hat sich dazu mit der unteren Katastrophenschutzbehörde als auch mit dem Ministerium für Inne- res und Sport des Landes Sachsen-Anhalt regelmäßig abgestimmt. Seitens des Landesverwaltungsamtes wird davon ausgegangen, dass die wei- tere Aufstellung, insbesondere nach dem Inkrafttreten des neuen Rettungs- dienstgesetzes Sachsen-Anhalt und der damit angestrebten Aufwertung des ortsnahen Dienstes (Ehrenamt), zeitnah erfolgen wird.
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