Rekrutierung von Minderjährigen durch die Bundeswehr

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Landtag von Sachsen-Anhalt                         Drucksache 6/3239 27.06.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rekrutierung von Minderjährigen durch die Bundeswehr Kleine Anfrage - KA 6/8356 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesverteidigungsministerium hat bestätigt, dass die Bundeswehr bereits 17- Jährige mit Genehmigung der Eltern verpflichtet. Demnach hat die Bundeswehr in den vergangenen drei Jahren mehr als 3000 minderjährige Soldaten rekrutiert. Im Jahr 2013 seien alleine 1032 17-Jährige eingestellt worden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1.   Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele minderjährige Jugendliche aus Sachsen-Anhalt in den vergangenen drei Jahren von der Bundeswehr rekrutiert worden sind? Nein, die Landesregierung hat keine entsprechenden Erkenntnisse. Die Bun- deswehr hat darüber informiert, dass aufgrund der Ende 2012 vollzogenen Ver- änderungen innerhalb der Bundeswehrstruktur nur Angaben zum Jahr 2013 gemacht werden können. Danach seien im Jahr 2013 insgesamt 25 minderjäh- rige Jugendliche mit Wohnort im Bundesland Sachsen-Anhalt in die Bundes- wehr eingeplant worden. Die Bundeswehr teilte weiterhin mit: „Soldatinnen und Soldaten der Bundes- wehr, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, stehen unter einem besonderen Schutz. Bei ihnen ist der Gebrauch der Waffe allein auf die Ausbil- dung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt. Sie nehmen nicht an Ein- sätzen teil, bei denen es absehbar zu bewaffneten Auseinandersetzungen kommen könnte und sie dürfen eigenverantwortlich und außerhalb der militä- (Ausgegeben am 30.06.2014)
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2 rischen Ausbildung keine Funktionen ausüben, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten; insbesondere werden sie nicht zu Wachdiens- ten mit der Waffe eingesetzt.“ 2. Wie geht das Landesschulamt damit um, wenn eine 17-Jährige bzw. ein 17-Jähriger aus Sachsen-Anhalt zur Bundeswehr gehen will? Die Zuständigkeit des Landesschulamtes ist insoweit nicht gegeben. Für Schul- pflichtbefreiungen oder das Anordnen des Ruhens der Schulpflicht sind die Schulleiterinnen und Schulleiter der berufsbildenden Schulen zuständig. 3. Wie wird sichergestellt, dass die minderjährigen Jugendlichen die gesetz- lich vorgeschriebene Teilzeitschulpflicht erfüllen? Kann die Bundeswehr die Erfüllung der Teilzeitschulpflicht ermöglichen? Nach aktueller Rechtslage ist die Befreiung von der Schulpflicht bzw. das Ru- hen der Schulpflicht wegen Bundeswehrdienst nicht möglich. Rekrutieren ent- spricht nicht einem Ausbildungsvertrag, der zur Schulpflicht in einer Teilzeitaus- bildung führt. Jugendliche können nur dann die Schulpflicht bei der Bundeswehr erfüllen, wenn sie eine Ausbildung auf der Grundlage eines gültigen Ausbil- dungsvertrages beginnen. Die Bundeswehr hat zu dieser Frage Folgendes mitgeteilt: Die Bundeswehr bietet eine Vielzahl von zivilen und militärischen Karrieremög- lichkeiten an, die dazu beitragen, dass Jugendliche die gesetzlich vorgeschrie- bene Teilzeitschulpflicht erfüllen. So können die Jugendlichen in zahlreichen Berufsausbildungen sowie zivilberuflichen Aus- und Weiterbildungen und meh- reren Laufbahnausbildungen im technischen sowie nichttechnischen Verwal- tungsdienst gemäß den gesetzlichen und landesrechtlichen Vorgaben qualifi- ziert werden. Schließlich haben die Jugendlichen die Möglichkeit, während sowie ggf. am Ende ihres Wehrdienstes die Förderung einer qualifizierenden, einer schu- lischen und/oder beruflichen Bildungsmaßnahme zu beanspruchen. Der Um- fang der Förderung richtet sich nach der Dauer ihrer Wehrdienstzeit. Diese Maßnahmen werden an zivilen Bildungseinrichtungen absolviert. Damit trägt der Arbeitgeber Bundeswehr nicht nur zu einer Erfüllung der Teilzeitschul- pflicht bei, sondern ermöglicht darüber hinaus den Erwerb von höherwertigen Qualifikationen im Lebenslängsschnitt und trägt damit verstärkt dem Prinzip des life-long-learnings Rechnung.
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