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11 Verfügbarkeitsmodell A7                                          Freie und Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAFO, Teil 1                      .              und Land Schleswig-Holstein KapHel 8 „ Projektvertrag                            .                           vertreten durch DEGES- Seite 21 von 126 5.3     Soweit im Bereich der Vertragsstrecke Dauerzählstellen und andere betriebstechnische Einrichtungen (ausgenommen Notrufsäulen) vom Auftraggeber zu betreib~n ~nd zu erhalten sind, wird dem Auftragnehmer die Nut%ung der von dem Auftraggeber gewonnenen .Daten              fOr eigene Zwecke nach-Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen erlaubt. Die Nutzung der Daten ist nur in dem Rahmen zulässig, wie dies fO~ die ElfOllung der Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers nach diesem Vertrag notwendig oder zweckmäßig ist. Jnsbeso~dere     ist die Weitergabe _der Daten an Dritte unzulässig. Die Pflichten des 1 Auftragnehmers gemäß den VGU BAFO bleibt hiervon unberührt.                                                             ·1 5.4      übertragt der Auftraggeber Aufgaben, die nicht Gegenstand der Ve~gspfliehten des 1 Auftragnehmers sln.d. aUf Dritte. stellt der Auftraggeber sichert dass den Verpflichtungen des                           i i Auftraggebers aus diesem Vertrag nachgekommen wird. Hierzu kann der Auftraggeber i bestimmen, dass der Dritte die Erfüllung der Pflichten des Auftraggebers übemimmt. · §6       Vertragsgegenstand. Vertragsstrecke 6.1      Der Auftragnehmer schuldet die· Erbringung von     Leistung~n fOr die Leistungsbereiche   Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb   und anteilige Finanzierung, die dem Auftragnehmer nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrags und der Bestimmungen der VGU BAFO zur Ausübung übertragen werden, bezogen auf den Vertragsgegenstand. · Der Vertragsgegenstand umfasst räumlich die Vertragsstrecke und die Flächen fOr die landschaftspftegerischen Maßnahmen. 6.1.1         Die Vertragsstrecke umfasst (a) für den Bau die in den VGU                BAFO.    insbesondere in der Technischen Leistungsbeschreibung einschließlich der Ergänzenden Untertagen, textlich (Kap. 9, 10 und 11 der VGU BAFO) .und zeichnerisch (Ergänzende Unterlagen der VGU BAFO) dargestellten Straßenbestandteile nach § 6.2 in dem Streckenabschnitt der Bundesautobahn .A7 von Betr.•km 84+235 ·bis Betr.-km 149+330, (Or die der Auftragnehmer dfe Aufgabe Bal! zur Ausführung Obernlmmt, einschließlich des Baus der kreuzenden Straßen und Wege, einschließlich der Flächen zur vorübergehenden Nützung sowie einschließlich des von Betr.-km 149+330 bis Betr....lcm 149+510 ertOrderlichen   Übergangsprovisoriums     und    der daran südlich      anschließenden Mittelstreifenüberfahrt1 und (b) für die Erhaltung und ·den Betrieb die in den VGU BAFO, insbesondere in der Technischen Leistungsbeschreibung · und den Ergänzenden Unterlagen, textlich ,/} /-!  / . f) /   {  \._.ß r~                       i ._ .. „„ J.
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VerfügbarkeitsmodeU A7 ~,.,._,:_ r   ' r=reie und Hansestadt Hamburg              r „ Vergabeunterlagen BAFO, Teil 1                    {·  . .'..·             und land Schleswig-Holstein             i Kapite~ 8 - Projektvertrag                          '"'····:-, „                        vertreten durch DEGES 1 Seite 22 von 126   1 (Kap. 12 und 13 der VGU BAFO) und zeichnerisch ·(Ergänzende Unterlagen der VGU BAFO) dargestellten Straßenbestandteile nach § 6.2 in dem Streckenabschnitt der Bundesautobahn A7 von Betr.-km 84+235 bis zu Betr.~km 149+330. Dies gUt mit der Maßgabe1 dass der Abschnitt zwische:n Betr.mkm 84+235 und Betr.-km 90+490 auf Richtungsfahrbahn Flensburg sowie Betr."km 90+805 auf Richtungsfahrbahn Hamburg bis zu dessen Abnahme nach § 31.9.1(b) Teil der Vertragsstrecke ist und der Auftragnehmer für diesen Abschnitt neben Emaltungs- auch in den VGU BAFO näher bestimmte BEltriebsreistungen zu erbringen hat. - 6.1.2         Die Flächen für die landschaftspflegerischen Maßnahmen umfassen (a). für den Bau die trassennahen Bereiche der iandschaftspflegerischen Maßnahmen gemäß Ergänzender Unter1age 3.1; (b) für die Erhaftung die Flächen ssmtlicher Gestaltungsmaßnahmen i.S.v. § 2.3.41, die in dem in § 6.1:i(b) beze!chneten Strecl-c:enabschnitt unmittelbar an die Bundesautobahn A7 und deren Bestandteile anschließen. Für die Erhaltung zählen nicht zum Vertragsgegenstand     diajenigen   Flächen           für   GestaJtur:gsma.ßnahmen 1     die )m Zusammenhang mit dem Bau von kreuzenden Straßen, Wegen und Gewässern und sonstigen Anlagen Dritter zu erstellen sind, für die der Auftragnehmer nach den VGU BAFO den B~u, nicht aber die Erhaltung iJnd den Betrieb übernimmt. 6.2     Die Vertragsstrecke· umfasst die folgenden Straßenbestandteile der unter § 6.1.1 bestimmten Streckenabschnitte      der   Bundesautobahn                 A7 einschließlich    der   planfestgestellten Straßenbestandteile: 6.2.1         Straßenkörper und Luftraum über dem Straßenkörper gemäß§ 1 Abs. 4 Nr. 1 und 2 FStrG, einschließlich der Ingenieurbauwerke, der unbewirtschafteten Rastanlagen mit WC-Anragen sowie der unter§ 7.1 genannten bewirtschafteten Rastanlagen, soweit sie nicht gemäß§ 6.4 vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen sind oder gemäß § 6.6 oder§ 6.7 entfallen 1 6.2.2         Zubehör gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 3 FStrG, soweit dieses in den VGU BAFO der Vertragsstrecke zugeordnet wird, und 6.2.3         Nebenanlagen gemäß § 1 Abs. 4 Nr. 4 FStrG, soweit diese in den VGU BAFO der Vertragsstrecke zugeordnet werden. 11 {}ß ! . V.
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Verfügbarkeitsmodell A7                                        Freie und Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAFOI Tell 1                                   urid Land Sc.hleswlg•Holsteln Kapitel 8 „.Projektvertrag                                                       vertreten durch DEGES Seite 23 von 126 6.3       Die Äbgrenzung der Vertragsstrecke in den Knote.npunkten richtet s1ch nach den Darstellungen in den VGU BAFO, doot FStrG und - der Verordnung Ober Kreuzungsanlagen im Zuge von Bundesfemstraßen {Bundesfem&traßenkfeuzungsverordnung). 6.4       Oie Straßenbestandteile, die gemäß § 7.1 Gegenstand der Konzessionsverträge über die Nebenbetriebe nach § 15 FStrG sind, sind vom Vertragsgegenstand ausgeschlossen. 6.·5     Vom Auftragnehmer hergesteltte Teile des VertragSgegenstandes; die nach den VGU BAFO nicht    vom   Auftragnehmer · erhalten  und    betrieben · werden,     sind   ~icht  · mehr vom Vertragsgegenstand umfasst. sobald und soweit sie vom Auftraggeber gemäß. § 31.9 abgenommen wurden„ Es wird klargestellt, dass der Auftragnehmer unabhängig vom Ausscheiden der vorgenannten Teile aus .dem Vertragsgegenstand zur Beseitigung alfer im· Abnahmeprotokoll festgehaltenen sowie · aller während der Dauer der Mängelhaftung nach § ·31.9.7     festgestellten   Mängel      der       Teile     verpflichtet     bleibt.      Haben Mängelbeseitigungsmaßnahmen Verfügbarkeitseinschränkungen zur Folge, so werden diese nach Maßgabe der Regelungen dieses Vertrages mit.Abzugsbeträgen belegt Dabei treten an die Stelle der Übergabe und VerkehrsfreiQabe in § 46.2.1 (h) Satz 1 die Abnahme nach § 31.9.1 und, soweit einschlägig, die Verkehrsfreigabe des den jeweiligen Teil des Vertragsgegenstandes umfassenden Bauabschnitts. Die lfd. Nr. Alf-1. bis All.:.3 .. sowie BA-1. und BA-2. des Qualitätskatalogs in Anlage 7 finden auch nach Abnahme für Pflichtverte1zungen betreffend Mängelbeseitigungsmaßnahmen des       Auft~gnehmers    Anwendung und werden bei Kürzungen des monatlichen Entgelts gemäß den ·Regelungen dieses Vertrags berücksichtigt. Unberührt von der Abnahme bleiben weiterhin die Leistungspflichten. des Auftragnehmers nach § 32. 6. 6.7 ;f OS /,
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Verfügbarkeitsmodell A7                                        Freie und Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAF01 Teil 1                                   und Land Schleswig-Molste·ln Kapitel 8 " Projektvertrag                                                     vertreten durch OEGES Seite 24 von 126 6.8     Soweit nach Abschluss dieses Vertrags eine amtliche Vennessung erfolgt, sind ab Vorlage der Ergebnisse die darin festgestellten und dokumentierten Abgrenzungen maßgef5nch. §7      Nebenbetriebe, bewirtschaftete Rastanlagen 7,1     An der Vertragsstrecke befinden sich bei Betr.-km 94+000 die bewirtschaftete Rastanlage Aalbeck, bei Betr.--km 102+800 die bewirtschafte Rastanlage Brokenlande und bei Betr.~km 136+600 die bewirtschafte -Rastanlage Holmmoor West und Ost, je'Ateils mti Nebenbetrieben (Tankstelle, Raststätte} gemäß§ 15 FStrG. Der Auftraggeber hat mit der Autobahn Tank & Rast GmbH (ehemals Tank &Rast Akliengesetlschaft) Konzessionsverträge .über den Bau und Betrieb dieser Nebenbetriebe abgeschlossen„ Eine Ablichtung dieser Verträge ist als Ergänzende Unterlage 8 den VGU BAFO beigefügt. 7.2      Der,Auftragne~1mer übemlmmt im Namen des Auftraggebers für diesen die Erfüllung der dem Auftraggeber als Straßenbauverwaltung ·gegenüber der Autobahn Tank & Rast GmbH oder deren Rechtsnachfolgern obliegenden Pflichten nach § 7 (Anbindung des Nebenbetriebes), § 8 (Leitungen) und § 9 (Folgepflicht und Folgekosten) der in § 7.1 genannten Konzessionsverträge, soweit sie Gege.„stami der vom Auftragnehmer nach diesem Projektvertrag zu erbringenden Leistungen sind. Dies schließt die Leistung von Ausgleichszahlungen nach § 7 Abs. 3 der genannten Verträge ein. §8       Zelt!ich korrespondierende und nachträgliche Vorhaben 8.1      Der Auftraggeber und der Auftragnehmer stimmen ihre Planungen beim Bau neuer Rastanlagen, Kreuzungen, Leitungen, Mauteinrichtungen oder vergleichbarer Anlagen möglichst langfristig miteinander ab. Sie nehmen bei der eigenen Planung Rücksicht auf die Planung der jeweils anderen Vertragspariei.
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VerfügbarkeitsmodeU A7                                         Freie und Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAFO, Teil f                                   und Land Schleswig-Holstein Kapitel 8 ~ Projektvertrag                                                    vertreten durch OEGES Seite 26 von 126 § 10      Zustand des Vertragsgegenstandes Der Auftraggeber übertässt dem Auftragnehmer den Vertragsgegenstand in dem Zustand, wie er bei Beginn des Vertragszeitraums steht und liegt. Dem Auftragnehmer wurde im Rahmen des Vergabeverfahrens Gelegenheit gegeben, den Zustand des Vertragsgegenstands festzustellen. Die Verpflichtung des Auftraggebers nach § 5.2 bleibt hiervon unberührt. 2. Teil               Regelungen für Bau, Betrieb und Erhaltung § 11      Grundstücksnutzung 11.1      Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Grundstücke des Vertragsgegenstandes gemäß den PlanfeststellungsbeschlOssen       zur  Vertragsstrecke    einschließlich der     danach      zur vorübergehenden Nutzung und zum Grunderwerb vorgesehenen Grundstücke und der zum Vertragsgegenstand gehörigen Nutzungsrechte unentgeltlich dem Auftragnehmer nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen für die Dauer des Vertragszeitraums und bei vorübergehender Nutzung, soweit dies in den VGU BAFO vorgesehen und erforderlich jst, für  d~esen  Zeitraum zur Verfügung    zu stellen. Die für den Bau eines im Terminplan Bau vorgesehenen Bauabschnitts erforderlichen und in den Planfeststellungsbeschlüssen vorgesehenen Grundstocke und Nutzungsrechte stellt der Auftraggeber spätestens zu den im Tenninp!an Bau vorgesehenen Zeitpunkten zur Verfügung. 11 .2     Für die rechtzeitige ZurvetfOgungstellung der Grundstücke genügt eine Bauerlaubnis oder eine vorzeitige Besttzeinweisung nach § 1Bf FStrG, gegen die ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung insbesondere aufgrund § 18f Abs. Ba FStrG nicht mehr zulässig ist. Etwaige Entschädigungen, Insbesondere nach § 18f Abs. ·5 und Abs. 6 FStrG, hat der Auftraggeber ZL! tragen. 11.3      Der Auftragnehmer übernimmt im Namen des Auftraggebers auf eigene. Kosten die Erfüllung der Verpflichtungen und Oblie~enheiten des Auftraggebers aus den den VGU BAFO beigefügten Verträgen des Auftraggebers mit Grundstückseigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, soweit sie in den VGU BAFO nicht bereits als erfüllt aufgeführt sind oder aus Rechtsgründf:'!n oder eus der Natur der Sache vom Auftraggeber zu erfüllen sind. Vorübergehend genutzte Grundstücke sind nach ihrer Inanspruchnahme in ihrem jeweiligen ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. I 11 \J '
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1 VerfOgbarkeitsmodell A 7                                      Freie und Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAFO, Teil 1                                   und Land Scht,swig-Holstein Kapitel 8 - Projektvertrag                                                      vertreten durch DEGES Seite 27 von 126 11.4      Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 11.1 nicht rechtzeitig nach, so erfolgt eine Anpassung des Terminplans Bau gemäß§ 29.3. Der Auftragnehmer kann die ihm durch die nicht rechtzeitige   Zur\lerfOgun·gstellung   der Grundstücke  oder    Nutzungsrechte entstandenen unvorhersehbaren Mehrkosten gemäß § 48 geltend machen. § 12      Genehmigungen und Gestattungen 12.1      Soweit . nicht alle       Genehmigungen . oder Gestattungen      zum    Vertragsschluss     dieses Projektvertrages vorliegen, hat der Auftragnehmer cfre noch fehlenden Genehmigungen und Gestattungen für den Bau, die Erhaltung und den Betrieb auf eigene Kosten einzuholen, soweit diese nicht vom Auftraggeber aus Rechtsgründen einzuholen sind. Dies gilt entsprechend, wenn in den Planfeststellungsbeschlüssen oder in sonstigen Genehmigungen und Gestattungen festgelegt ist, dass für bestimmte Umstände eine Freigabe, Abnahme.o. ä. einzuholen oder eine Abstimmung, Zustimmung oder Ahnliches vorzunehmen ist 12.2      Der Auftragnehmer        verp~ichtet  sich, alle von ihm einzuhofenden Genehmigungen und Gestattungen rechtzeitig zu beantragen und alle dafürerforderlichen Unterlagen einzureichen. 12.3      Der Auftraggeber .verpflichtet . sich, alle von ihm einzuholenden Genehmigungen und Gestattungen nach schriftlichem Antrag durch den Auftragnehmer unverzüglich zu beantragen. Der Auftregneh~er erstellt auf eigene Kosten die dafür notwendigen Unterlagen und steilt diese dem Auftraggeber zusammen mit dem Antrag in ausreichender Anzahl zur Verfügung. 12.4     Stellt sich bei der Durchführung der vom Auftraggeber durchzuführenden Verfahren heraus, dass die von dem Auftragnehmer vorgelegten Unter1agen unzureichend sind oder werden aus anderen· Gründen Nachforderungen gestellt, so wird der Auftragnehmer die entsprechenden Unterlagen unverzüglich erarbeiten und dem Auftraggeber Obergeben. Soweit der Auftraggeber bei der Durchführung eines entsprechenden Verfahrens fächliche und/oder juristische Beratung oder Unterstotzung benötigt, wird der Auftragnehmer auf seine Kosten altes Erforderliche tun, um dem Auftraggeber die erforderliche Beratungs- und/oder Unterstützungsleistung zur Verlügung zu stellen und, soweit die Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Auftragnehmers unzureichend waren, die dem Auftraggeber im Rahmen der dadurch erforderlich werdenden Beauftragung entsprechender Berater entstandenen Kosten      ~u  erstatten. Der Auftraggeber und der Auftragnehmer werden sich einvernehmlich auf eine angemessene Begrenzung dieser Kosten einigen. J. /1
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.· ......-....·...:; : ; ' :. ::.~:: -': 1 VerfDabarkeitsmodell A7                               '         Frei' und.Hansestadt Hamburg Vergabeunterlagen BAFO, Tell I                                    und.Land Schleswig„Holstein Kapitel 8 - Projektvertrag                          .                          vertreten durch DEGES Seite 29 von 126 13.5      Soweit zur Weitergabe von Unterlagen der vorbezeichneten Art die Zustimmung Dritter erforderlich ist oder SQWeit sich Unterlagen der vorbezeichneten Art nur im Besitz Dritter befinden. wird sich der Auftraggeber bemühen, die Zustimmung zu erlangen und: die l)nterlagen zu erhalten: §14       Leistungserbringung 14.1      Der Auftragnehmer muss die LeiStungen nach diesem .Vertrag durch die Untemehmen erbringen, die der erfolgre~e Bieter im Vergabeverfahren hlerfOr benannt hat. Der Auftragnehmer darf von der im Vergabeverfahren angegebenen Arbeitsteilung zwischen den benannten Unternehmen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers abweichen. 14.2      Die Einbeziehung von Nachunternehmem, die nicht bereits im Vergabeverfahren benannt wurden, bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige durch den Auftragnehm~ unter Angabe des von solchen Nachuntemehmern zu übernehmenden Leistungsteils. Der Auftraggeber kann vom Auftragnehmer weitere Auskünfte oder Nachweise über die nachträglich einbezogenen Nachuntemehmer .verlangen. 14.3      Bis zur endgDltigen Übergabe nach§ 31.1 ist ein WechseJ in der Person des die Bauleistungen erbringenden Unternehmens nur bei Vorliegen eines zwingenden Grundes zulässig. Ein zwingender Grund liegt insbesondere vor, wenn betreffend das Unternehmen ein Arttrag auf Ert\ffnung des     Insolvenzverfahren$ gestellt wird oder wenn dem Untemehmen die Leistungserbringung objektiv unmöglich ·wird. Der Auftraggeber darf Im Übrigen seine Zustimmung zu der Abweichung von der im Vergabeverfahren angegebenen Arbeitsteilung vetweigem,     wenn    er    aufgrund   der  geplanten · Abweichung    im ·Hinblick     auf   die Leistungserbringung      begründete. Zweifel   betreffend   Fachkunde,  Leistungsfähigkeit    oder Zuverlässigkeit hat oder wenn· eine Erklärung, die denjeni~en e~tsprlc:ht. die nach dem Teilnahmewettbewerb od'er denVGU BAFO vorzulegen waren oder sind, nicht vorgelegt wird. Einer Einbeziehung von Nachuntemehmem, die ·nicht bereits im Vergabeverfahren benannt wurden, sowie dem weiteren Einsatz eines Nachunternehmers darf der Auftraggeber widersprechen, wenn er begründete Zweifel .an dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit im Hinblick auf die von .ihm auszuführenden Leistungen hat oder bei Nichtvorlage einer Erklärung, die denjen_igen entspricht, die nach dem TeUnahmewettbewerb oder den VGU BAFO      von . den    benan11ten    Nachuntemehmem       vorzulegen  waren   oder sind.      Das Widerspruchsrecht des Auftraggebers betreffend den Nachunternehmer besteht. bis zwei Wochen nach Anzeige und vollständiger Erteilung der innerhalb dieser Frist geforderten f 11 /.                    ; j
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Verfügbarkeitsmodell A7 Vergabeunterlagen BAFO, Teil 1 Kapitel 8 - Projektvertrag „ ~           Freie und Hansestadt Hamburg und Land Schleswig-Holstein vertreten durch OEGES Seite 30 von ·126 !-;~ 1··~· l : ::r. •. Auskünfte und Nachweisa durch den Auftragnehmer. Soweit eine unmittelbare Beauftragung wegen Gefahr im Verzug erforderlich isti besteht lediglich eine Pfücht des Auftragnehmers zur unverzüglichen Anzeige, ohne dass der Auftraggeber der Beauftragung widersprechen kann. Ehenso besteht nur eine Pflicht zur Anzeige, ohne dass der Auftraggeber der BeaUftragung des Nachunternehmers widersprechen kann, wenn der jeWflilige zu beauftragende Letstungsantei! des betreffenden Nach1.mternehmers einen Wert von weniger als EUR 250.000 aufweist (unabhängig davon, ob er in einem oder in mehreren Aufträgen beauftragt wird). Unberührt bleibt in diesen Fällen das Recht des Auftraggebers, einem weiteren Einsatz des Nachunternehmers nach Satz 4 zu widersprechen. 14.4     Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Nachuntemehmervergabe sicherzustellen, dass die vom Auftraggeber in den VGU BAFO geforderten Qualitätsstandards eingehalten werden. 14.5     Der Auftragnehmer       hat  bei  der Einholung    von Angeboten für Unteraufträge nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren und soll dabei auc;h kleine und mattiere Unternehmen angemessen beteiligen. 14.6     Nachuntemehmer des Auftragnehmers sind dessen Erfüllungsgehilfen. 14.7     Per Auftragnehmer verwendet ein Qualitätsmanagementsystem gemäß den Anforderungen in den VGU BAFO. § 15     Verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen 15.1     Der Auftraggeber und der Auftragnehmer stimmen ihre Planung der Durchführung und Zulassung    ve~ehrebeeinträchtigender   Maßnahmen und der Zulassung von Sondernutzungen auf der Vertragsstrecke ·und auf      vor~  und nachgelagerten Streckenabschnitten möglichst langfristig miteinander ab. Sie nehmen bei den eigenen Planungen Rücksicht auf die        Pl~,mung der jeweils anderen Vertragspartei. 15.2     Verkehrsbeeinträchtigende Maßnahmen darf der Auftragnehmer nur im Rahmen der nach den Kapiteln 9, · 12 und 13 der VGU BAFO zulässigen Verkehrsführungen und nur insoweit durchführen. als sie zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten erforderlich sind, unberührt bleiben die Regelungen zur Kürzung des monatlichen Entgelts aufgrund von V-erfügbarkeitseinschränkungen    und     dadurch  bedingter   verringerter   Verfügbarkeit    der Vertragsstrecke.
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