Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems Inhaltsangabe Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 3 1. 1 Vertragsgegenstand 3 1.2 Vergütung 4 1.3 Vertragsbestandteile* 4 2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 5 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 5 2.2 Leistungen nach der Abnahme 6 2.3 Vorgehensmodell 6 3 Systemumgebung• des Gesamtsystems und beizustellende Systemkomponenten• 7 3.1 Hardwarevorgaben des BKA 8 3.2 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 9 3.2. 1 Leistungsumfang und Vergütung 9 3.2.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene 10 3.2.3 Abweichende Lizenzbedingungen 10 3.2.4 Bereitstellung der Standardsoftware* 10 3.3 Erstell~ng des Gesamtsystems und Herbeitohrung der Betriebsbereitschaft" 11 3.3. 1 Leistungsumfang 11 3.3.2 Vergütung 11 3.4 Schulung 11 3.4.1 Art und Umfang der Schulungen 11 3.4.2 Schulungsunterlagen 12 3.4.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 12 3.5 Dokumentation 12 3.6 Sonstige-Leistungen zur Systemerstellung 13 3.6.1 Leistungsumfang 13 .3.6.2 Vergütung 13 4 Systemservice 13 4.1 Arten von Systemserviceleistungen 13 . 4.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft• des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) 13 4.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* (vorbeugende Maßnahmen) 15 4.1.3 Überlassung von verfügbareh Programmstanden• (Standardsoftware•) 16 4.2 Beginn I Dauer der Systemseryiceleistungen 16 4.3 Kündigung von Systemserviceleistungen 16 4.4 Vergütung/Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 16 4.4.1 Vergütung 16 4.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen 17 4.5 Sonstige Regelungen zu Systemserviceleistungen 17 4.5.1 Teleservice• 17 4.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 17 4.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 17 5 Weitere Leistungen nach der Abnahme 18 5.1 Weiterentwicklung und Anpassung der Software nach der Abnahme 18 5.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 18 5.2.1 Leistungsumfang 18 5.2.2 Vergütung 19 6 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 19 6.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand 19 6.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand 19 6.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer a~ Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 19 6.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 20 6.2.3 Während sonstiger Zeiten 20 6.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 20 6.4 Reisekosten, Nebenkosten· . Materialkosten und Reisezeiten 20 6.4.1 · Reisekosten, Nebenkosten* und ·Materialkosten 20 6.4.2 Reisezeiten 20 6.5 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 21 6.6 Preisanpassung für Systemserviceleistungen. die nicht im Pauschalfestpreis• enthalten sind 21 Version 1.0
7 Tannin- und Leistungsplan 21 8 Zahlungsplan 22 9 Projektmanagement · 23 9.1 Projektmanager/Projektleiter 23 des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): 23 9.2 Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers 24 9.3 Projektsteuerung/Projektkoordinierung . 24 9.4 Behandlung von Anderungsverlangen {Change Requests) 24 10 Weitere Pflichten des Auftragnehmers 24 10.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 24 10.2 Allgemeine· Sicherheitsanforderungen 25 10.3 Kapier- o'der Nutzungssperre• 25 10.4 Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* 25 10.5 Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 25 10.6 Entsorgung der Verpackung 25 11 Mitwirkung des Auftraggebers 26 12 Abnahme 26 12.1 ~egenstand der Abnahme 26 12.2 Testdaten 26 12.3 Dauer, Ort und Systemumgebung• der Funktionsprüfung 26 12.4 . Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 27 12.5 Vereinbarungen zu Mängelklassen Im Rahmen der Funktionsprüfung 27 13 Mängelhaftung (Gewährleistung) 27 13.1 V~rjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 27 13.2 . Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 27 13.3 Mängelmeldungen 27 13.3.1 Form der Mängelmeldung 27 13.3.2 Adresse für M~ngelmeldungen 28 13.4 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten•, Servicezeiten, Hotline 28 13.4.1 Reaktions-· und Wiederherstellungszelten•, Mängelklassen 28 13.4.2 Servicezeiten 29 13.4.3 Hotline 29 13.5 Teleservice• 29 13.6 Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 29 14 Haftungsregelungen 30 14.1 Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung 30 14.2 Haftung bei Verzug 30 14.3 Haftung für den Systemservice 30 14.4 Haftung für entgangenen Gewinn 30 15 Vertragsstrafen bei Verzug 30 15.'1 Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems 30 15.2 Verzug bei Reaktions-· und Wiederherstellungszeiten* 31 16 Weitere Vereinbarungen 31 16. 1 Garantien 31 16.1.1 Auftragnehmergarantien 31 16.1.2 Herstellergarantien 31 16.2 Übergabe bzw. Hinterlegung des Quellcodes* 31 16.2.1 Übergabe des Quellcodes• 31 16.2.2 Hinterlegung des Quellcodes 32 16.3 Haftpflichtversicherung 32 16.4 Sicherheiten · 32 16.4.1 Vorauszahlungsbürgschaft 32 16.4.2 Vertragserfüllungs~ oder Mängelhaftungssicherheit 32 116.4.3 Kombinierte VertragserfOllungs- oder Mängelhaftungssicherheit 33 16.5 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 33 16.6 Vereinbarungen zur Korruptionsprävention 33 16.7 Kündigungsrecht des Auftraggebers 33 16.8 Sonstige Vereinbarungen 34 16.8.1 Vertragsklauseln zur IT-Sicherheit und technische Anforderungen 34 16.8.2 Anforderung bzgl. der Softwareprüfung 34 2 . . Version 1.0
,'~/:IX//'>·: :, ·· Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems zwischen Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern. dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern. Brühler Straße 3. 53119 Bonn Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 83.10-1839/12NV: 1 - im Folgenden „Auftraggeber" genannt - und Elaman GmbH Baierbrunner Straße 15 81379 München Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: - im Felgenden „Auftragnehmer" genannt - wird folgender Vertrag geschlossen. 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile des Vertrages 1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des EVB-IT Systemvertrages ist die Erstellung des nachfolgend beschriebenen Gesamtsys- tems. einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft'" durch den Auftragnehmer auf der Grundla- ge eines Werkvertrages sowie der Systemservice und die Weiterentwicklung des Gesamtsystems. Neben der Bereitstellung der dafür benötigten Software. welche die Installation und Inbetriebnahme für. Installati- onen durch den AN auf kundeneigener Hardware beinhaltet, hat der AN im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür Sorge zu tragen. dass der Nutzung der Software gemäß der im Angebot Geschäftszeichen 559 zuge- sagten Leistungsmerkale aus technischer oder lizenzrechtlicher Sicht nichts entgegensteht. -Die Verantwor- tung und Schaffung der notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich der Systemumgebung bezüglich Hard- ware, Betriebssystem, Software zur z.B. Datensicherung, Firewall, Virenscanner liegen einzig beim AG und sind von ihm sicher zu stellen. Diesbezügliche Vorgaben sind dem AN mitzuteilen. Die Leistungen zur Erstellung des Gesamtsystems bilden eine sachliche, wirtschaftliche und rechtliche Ein- heit. Für den Auftraggeber ist von vertragswesentlicher Bedeutung, dass der Auftragnehmer die in diesem Vertrag vereinbarte Funktionalität des Gesamtsystems herstellt und alle dafür erforderlichen Schritte vor- nimmt. Der Auftragnehmer i~t verantwortlicher Generalunternehmer für die Erstellung des Gesamtsystems und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für seine eigenen Leistungen. 3 Version 1.0
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten. 1.2 Vergütung ['8'J Der Pauschalfestpreis* beträgt 123.669,00 Euro gemäß lfd. Nr.1 des Angebotes. Die einzelnen An- teile am Pauschalfestpreis* werden nachfolgend nicht geson.dert ausgewiesen. [8J Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen. die gesondert vergütet werden. 1 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 1.3 Vertragsbestandteile• Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile: dieser Vertragstext bestehend aus den Seiten 1 bis 34 und den folgenden Anlagen: Anlage Bezeichnung Nr. Vergabeunterlage der Ausschreibung 83.10-1839/12/VV: 1 2 Angebot (Gesch.z 559) Elaman GmbH 3 Anlage - Musterbausteine Datenschutz 4 6 EVB-IT System AGB [8] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge 1,2,3,4.5,6 Eine Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware• erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der Nummern 3.2.3. d.h. sie gelten ausschließlich hinsichtlich der Nutzungsrechtsregelungen und insbesondere in der dort vereinbarten Rangfolge der Regelungen. unabhängig davon. ob und in welcher Rangfolge diese als Anlage in obiger Tabelle aufgelistet werden. die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT Sys- tem-AGB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOUB) in der bei Versand der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die EVB-IT System-AGB stehen unter http://www.cio.bund.de und die VOUB unter http://www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von§ 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Rege- lungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen. sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen. soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. 1 Die gesonderte Vergütung ergibt sich z.B. für den Syslemservice aus Nummer 4.4.1 4 Version 1.0
2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2.1 Leistungen bis zur Abnahme Verkauf von Hardware Vermietung von Hardware Überlassung von Standardsoftware• gegen Einmaivergütung auf Dauer (Verkauf) Überlassung von Standardsoftware• auf Zeit (Vermietung) Erstellung und Überlassung von Individualsoftware· auf Dauer Übernahme von Altdaten und andere Migrationsleistungen Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* (z.B. durch Aufstellung. Installation·. Customizing· und Integration• der Systemkomponenten·). Die dazu benötigte Hardware wird durch den Kunden gestellt. Schulung Projektmanagement Sonstige Leistungen gemaß nachfolgender, tabellarischer Übersicht 5 Version 1 0
l--··---------------·--·---------·---·-·- -------·-·-·----- · -· · ·- _ _ __ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _„ _ _ ___ _ ._J ' - - - - - - - - - - -·- - - - - - - - - - · - - -··············------__! __________________. 2.2 Leistungen nach der Abnahme 2.3 Vorgehensmodell Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen auf der Grundlage des folgenden Vorgehensmodells: D V-Modell xr D V-Modell XT* (Version/Stand) _ _. Die Teile des Projekthandbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _ _ . Die Teile des OS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat. ergeben sich aus Anlage Nr. _ _ . D Organisationsspezifisches V-Modell xr gemäß Anlage N r . - -· Die Teile des Projekthandbuchs (AN). die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat. ergeben sich aus Anlage Nr. _ _. 6 Version 1.0
Die Teile des OS-Handbuchs (AN), die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat, ergeben sich aus Anlage Nr. _ _. D Sonstiges Vorgehensmodell gemäß Anlage Nr. _ _ 3 Systemumgebung* des Gesamtsystems und beizustellende 1 Systemkomponenten* 181 Die Systemumgebung" des Gesamtsystems beim Auftraggeber ergibt sich aus Anlage Nr. 1. 181 Die beizustellenden Systemkomponenten" ergeben sich.aus Anlage Nr. 1 7 Version 1.0
3.1 Hardwarevorgaben des BKA r --·---:·- l 1 1 1 J a Version 1.0
3.2 Überlassung von Standardsoftware* auf Zeit (Vermietung) 3.2.1 Leistungsumfang und Vergütung Lf Produktbe- Menge Zu liefernde Version~ Mindestvertr agsdaut'!r in Automatische Verlängerung cl. zeichnuny Monaten um Anzahl Monate6 Nr und -beschreibu ng Produkt-Nr. 1 - • • -----~---- ~· ~·---- -----------------~ US = Stand.ardsoftwarc· unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorsct1 nftcn EU= Standardsoftware· unterliegt EU-Exportkontrotlvorschnften Dl = Standardsoftware· unterliegt deutschen Exportkontrollvorschriften S =Standardsoftware· unte1liegl _ _ _ Exportkontrollvorschriften A = Überlassung der bei Abnahme aktuellen Version. anderenfalls Versionsnurnrner eintragen In der hier bezeichneten Anlage erhält der Auftragnehmer im Rahmen der Vorgaben des Auftraggebers die Möglichkeit. von Ziffer 2.3 EVB-IT Systern-AGB abweichende Nutzungsrechte an der Standardsoftware· einzuräumen. Die Nutzungsrechtsre- gelungen der Lizenzbedingungen für die jeweilige Standardsoftware· gelten dann nachrangig (siehe Nummer _ _ 3.2.3) . 4 Wenn abweichend von Zitter 16.1 EVB-IT Systern-AGB. Wenn abweichend von Ziffer 16.1.1 EVB-IT System·AGB. Das Mietverhältnis verlilngen sich um die vereinbarten Monate. wenn es nicht mit emer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt \'Md 9 Version 1.0
3.2.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoftware* auf Quellcodeebene III Die Standardsoftware· aus Nummer 3.2.1 lfd. Nr. 1_ wird im Sinne von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- AGB auf Quellcodeebene angepasst 1 Der Auftragnehmer erklärt. dass er die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wird. Der Auftragnehmer erklärt, dass er sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird die Anpassungen gemäß Anlage Nr . • in die Standardsoftware• aufnehmen wird. II Der Auftragnehmer erklärt. dass dies abweichend von Ziffer 2.3.1.3 EVB-IT System- . AGB nicht mit dem auf die Erklärung der Betriebsbereitschaft" folgenden Programm- stand'". sondern bis zur Abnahme des Gesamtsystems* bis zu dem in Anlage Nr. - genannten Termin • erfolgen wird . Näheres zu den Anpassungen und deren Übernahme in den Standard ergibt sich aus Anla- ge Nr. - 3.2.3 Abweichende Lizenzbedingungen Sofern abweichende Nutzungsrechte. gemäß den Nutzungsrechtsmatrizen vereinbart werden, gelten bezüg- lich der Nutzungsrechte an der jeweiligen Standardsoftware• folgende Regelungen in der folgenden Rang- folge: • Nutzungsrechtsmatrizen gemäß Muster 4 (s.a. Nummer ___ 3.2. 1 Spalte • Ziffer 2.3 EVB-IT System-AGB. • die Nutzungsrechtsregelungen aus den jeweiligen Lizenzbedingungen in Anlage Nr. _ _ bzw. - im Falle der Überlassung neuer Programmstände* im Rahmen des Systemservices - aus den gemäß Nummer 4. 1.3 bekanntgegebenen Nutzungsrechtsregelungen neuer Programmstände. Die jeweili- gen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. 3.2.4 Bereitstellung der Standardsoftware• Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: D gemäß Nummer 3.2.1 lfd. Nr. _ _ auf Datenträger: Typ: _ _ , Kennzeichnung: --~ D gemäß Nummer 3.2.1 lfd. Nr. _ _ in folgender Form: _ _. [8'J gemäß Nummer 3.2.1 lfd. Nr. 1 wie in Anlage Nr. 1 und ~beschrieben. 10 Version 1.0