VS-NfD 3.3 Erstellung des Gesamtsystems und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft" 3.3.1 Leistungsumfang 3.3.2 Vergütung Die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* ist mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. II Der Ver~sanleil am Pauschalfestpreis* für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt - Euro. Die gesonderte Vergütung für die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* beträgt pauschal Euro. Die Vergütung für die Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* erfolgt gesondert nach 1 Aufwand gemäß Nummer 6 mit einer Obergrenze in Höhe von-Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)-einzusetzen. 3.4 Schulung 3.4.1 Art und Umfang der Schulungen [2:] Es sind Schulungen gemäß nachfolgender Tabelle vereinbart: Lfd. Anzahl Art der Inhalt der Schulung Schu- Ort2 Maximale Sofern im Pau- Nr. der Schulung lungstage Anzahl schalfestpreis• Schu- (NZ/AD/M pro Schu- Teilneh- enthalten. keine lungen P/S) 1 lung mer pro Angabe notwendig Schulung Betrag Ge- pro samt- - : Schulung preis 1 -r !2 1 1 NZ/AD . . 12 1 1 n. A. 1 n. A. '• 1 1 i --· ·--- '1 i n. A. · 1~ ____ J~ 1 2 2 s 1 1 1 1 n. A: 1 1 i. NZ " Nutzerschulung AD =Administrntorenschulung MP =Mulliplikatorenschulung S = sonstige Schulung Von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichender Ort der Schulunq 0 Vorbereitung und Durchführung von Schulungen erfolgen gemäß Anlage Nr. 1 und 2. 11 Version 1.0
VS-NfD 3.4.2 Schulungsunterlagen 0 Es werden folgende Schulungsunterlagen geschuldet: f Lfd. ~r~· -] Schulung (hier 1 II lfd. Nr. aus Nummer 3.4.1 Schulungsunterlage 1 EXP'- lMeng~J 1 eintragen) t -1 • i 1 ..! 2 1 _3 l 4 !_ ___ 5.__ l 1 ' i l. !.... _ _ _ _ _! 1 ';___ . -·- -· - - -· -· --- -----. - ···- . -··-·---·--· -- ·---· -- ·--· . - ---,-„----···-··- --,----- -· t i 1 1 1 1 . ' ---~-- ~----------------------------- · - !; .-------- - - - - - --· - - - ··- - - - - „ _ _ _ _ _ __ _ ___ _J US =Schulungsunterlage unterliegt US-amerikanischen Exportkontrollvorsc:hriften EU =Schulungsunterlage unterliegt EU-Exportkontrollvorschrif1en DT = Schulungsunterlage unterliegt deutschen Exportkontrollvorschrirten S = Schulungsuntertage unterliegt Exportkontrollvorschrirten 0 Soweit für die Individualsoftware* in Nummer _ _ ausschließliche Nutzungsrechte vereinbart sind, gilt dies abweichend von.Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB nicht für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer lfd. Nr. _ _·. die für den Auftraggeber individuell erstellt wurden. An diesen Schu- lungsunterlagen werden lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte • gemäß Ziffer 2.3.2.1 EVB- IT System-AGB eingeräumt. 0 Für folgende Schulungsunterlagen werden von Ziffer 2.5 EVB-IT System-AGB abweichende weiter- gehende Nutzungsrechte vereinbart: 0 Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer lfd. Nr. wird statt des nicht aus- schließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. 0 Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer _ _ lfd. Nr. _ _ wird zusätzlich das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung gewährt. 0 Für die Schulungsunterlagen gemäß Nummer lfd. Nr. wird zusätzlich das Recht zur Bearbeitung sowie Vervielfältigung und Verbreitung der Bearbeitungen gewährt. Nutzungsrechte an den Schulungsunterlagen ergeben sich aus Anlage Nr.1 und 2. 3.4.3 Vergütung für Schulungen inkl. Schulungsunterlagen 1 Die in Nummer 4.8.1 vereinbarte Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen ist nicht im Pauschalfestpreis" enthalten. Die Vergütung für die Schulungen inkl. der Schulungsunterlagen gemäß Nummer 4.8. 1 lfd. Nr. bis ist nicht im Pauschalfestpreis* enthalten. 3.5 Dokumentation D Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB ist die Dokumentation in folgender Spra- che/ in folgender Form zu erstellen: _ _. 0 Ergänzend/abweichend von Ziffer 5.3 EVB-IT System-AGB sind folgende Teile der Dokumentation: bis zum zu liefern. · 12 Version 1.0
D Abweichend von Ziffern 4.5 und 5.5 EVB-IT System-AGB sind Anpassungen und Änderungen, die aufgrund von Maßnahmen zum Systemservice oder im Rahmen der Mängelbeseitigung an den Do- kumentationen erforderlich sind, nicht in die· Dokumentation einzuarbeiten, sondern als separate Dokumente zu liefern. D Abweichend von Ziffer 5.4 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer nicht über das gesetzliche Maß hinaus verpflichtet. die im Rahmen der Mängelhaftung gemäß Ziffer 13 EVB-IT System-AGB durchgeführten Maßnahmen zu dokumentieren. D Abweichend von Ziffer 5.6 EVB-IT System-AGB wird an den für den Auftraggeber erstellten Doku- mentationen statt des nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt. D Die Dokumentation ist gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell zu erstellen. 0 Die Anwenderdokumentation ist zusätzlich als kontextsensitive "Online-Hilfe" im Gesamtsystem ab- zulegen. D Weitere Vereinbarungen zur Dokumentation gemäß Anlage Nr._ _. 3.6 Sonstige Leistungen zur Systemerstellung 3.6.1 Leistungsumfang [gJ Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Systemerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1,2, sowie Punkt 5.2 des vorliegenden Vertrages. 3.6.2 Vergütung Sonstige Leistungen sind mit dem bgegolten. II Der Vergütungsanteil am ~r die sonstigen Leistungen beträgt - E u - ro. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen beträgt pauschal Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 6 1 mit einer Obergrenze in Höhe von - E u r o. Dabei ist Personal der Kategorie(n)-einzusetzen. 4 Systemservice Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen des Systemservices zur Wiederherstellung und/oder zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems und/oder zur Lieferung neuer Programm- stände* nach folgenden Regelungen- 4.1 Arten von Systemserviceleistungen 4.1.1 Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* des Gesamtsystems (Störungsbeseitigung) Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei Störungen die Betriebsbereitschaft' [8) des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.4 EVB-IT System-AGB wiederherzustellen. D des Gesamtsystems gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT System-AGB mit Ausnahme folgender gelieferter. erstellter oder beizustellender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. wiederher- zustellen. D folgender Systemkomponenten* aus Nummer lfd. Nr. gemäß Ziffer 4.1 EVB-IT Sys- tem-AGB wiederherzustellen. D gemäß Anlage Nr. wiederherzustellen. 13 Version 1.0
4.1.1.1 Störungsmeldung 4.1.1.1.1 Form der Störungsmeldung Die Störu~ erfolgt abweichend von Ziffer 11 .3 EVB-IT System-AGB in der Regel gemäß Anlage4-- 4.1.1.1.2 Adresse für Störungsmeldungen Die Störungsmeldung erfolgt D an folgende Adresse: Name/Firma: ,-.~r~;~~~~~~~~einhei~~~te;lun~: ·- · 1 j 0 Postanschrift: r ö---~elefon~-- -·:··-1 - - - - --·--------·--··--·--··, 0 Fax: r-- lo '---- D E-Mail: Skype 1 ~ gemäß Anlage Nr. 4 4.1.1.2 Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*,Mängelklassen [J Es werden folgende Reaktions-· und Wiederherstellungszeiten* (Ziffer 4.1 .2 EVB-IT System-AGB) vereinbart: Mängelklasse Reaktionszeit" Wiederherstellungszeit" in Stunden in Stunden !---· - 1 Betriebsverhindernder Mangel 1- - · . ·-- ·- ···---· · - - - --- -- --· -· - · .. ·· · - Betriebsbehindernder Mange! ~- leichter Mangel -- ·-- - - - -· -·- -- ------._L.. 0 Weitere Vereinbarungen (z.B. Reaktionszeiten·. Wiederherstellungszeiten·. Service Level Agree- ment) gemäß Anlage 4 Ergänzend können in Nummer 15.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart wer- den. 4.1.1. 3 Servicezeiten 14 Version 1.0
D Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr 4.1.1.4 Hotline , Tag Uhrzeit Mo bis ·Fr von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von bis Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort von bis Uhr [8J · Alle Vereinbarungen zum Support und zur Hotline (z.B. Kreis der Berechtigten, Leistungsumfang) gelten gemäß Anlage Nr. 4. · 4.1.2 Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft• (vorbeugende Maßnahmen) Der Auftragnehmer verpflichtet sich ~ angemessene Maßnahmen mit dem Ziel zu ergreifen, das Auftreten zukünftiger Störungen [8'J des Gesamtsystems D des Gesamtsystems mit Ausnahme folgender gelieferter, erstellter oder beizustellenden Systemkomponenten„ aus Nummer lfd. Nr. D folgender SystemkomponentE:m* aus Nummer . lfd. Nr. zu vermeiden. D zu vorbeugenden Maßnahmen gemäß Anlage Nr. 15 Version 1.0
4.1 .3 Überlassung von verfügbaren Programmständen• (Standardsoftware•) D Der Auftragnehmer verpflichtet sich, folgende Programmstände* für die aufgeführte Standardsoft- ware• zu überlassen. sobald sie am Markt verfügbar sind: ! Uberlassung aller verfügbaren Programm- 1 .• Lfd. Nr. Lfd. Nr. Zeitpunkt der Leistung r aus aus stände* Nummer Nummer -·---···-----·--·-···- ···- - -- -- -- - -· - ·· ··- · -- ·-·· - -- - - - ····-······· - ----···· 3.2.1 Patches*, Upgrades· Releases/ Versi- Auf Anforderung Unverzüglich, 1 1 Updates· onen' des Auftraggebers sobald ver- 1 _l fügbar 1 2 3 4 5 6 7 -1 1 i i ' ! ' 1 j ~ -- i l J. r [8] Besondere Vereinbarung zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft* durch den ~uftragnehmer gemäß Nummern 2.1, 3.2.1, 5.2 und 7 .. D Besondere Vereinbarung zu Installation* und Customizing* der Programmstände* gemäß Anlage Nr. Soweit bezüglich der Nutzungsrechte der Standardsoftware· Nutzungsrechtsregelungen aus den Lizenz Bedingungen in Nummer 3.2.3 einbezogen sind, werden diese bei Überlassung neuer Programm- stände• der jeweiligen Standardsoftware* durch die für den neuen Programmstand* geltenden Nutzungs- rechtsregelungen ersetzt. wobei die in Nummer 3.2.3 getroffenen Vereinbarungen auch für diese gelten. Diese neuen Nutzungsrechtsregelungen gelten aber nur, soweif die neuen Lizenzbedingungen dem Auftraggeber bei Überlassung mit Hinweis auf diese Regelung schriftlich bekannt gegeben werden. 4.2 Beginn f Dauer der Systemserviceleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich. die vereinbarten Systemserviceleistungen beginnend mit [8] dem Tag nach der Abnahme eines einsatzfähigen aes Gesamtsystems jeweils [8] zu erbringen. 4.3 Kündigung von Systemserviceleistungen D Abweichend von Ziffer 16.1 .1 EVB-IT System-AGB beträgt die Kündigungsfrist Monat(e) zum Ablauf eines (z.B. Kalendennonat/Kalendervierteljahr/Kalenderjahr). D Ergänzend zu Ziffer 16.1.1 EVB-IT System-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkün- digungsrecht des Auftraggebers gern. Anlage Nr. vereinbart. 4.4 VergütungfZahlungsfristen für Systemserviceleistungen 4.4.1 Vergütung 0 Der Systemservice ist Der Vergütungsanteil für den Systemservice am 2 Der Auftragnehmer hat den Anteil des Systemservices an dem nzugeben. selbst wenn in Nummer 1.2 keine gesonderte Ausweisung von Preisanteilen vorgesehen ist. Dies allein. um die Berechnung der Haftungsobergrenze gemäß Ziffer 15.2 16 Version 1.0
Die gesonderte Vergütung für den Systemservice insgesamt (bei fester Laufzeit) beträgt pauschal -Euro. Die gesonderte monatliche Vergütung für den Systemservice beträgt pauschal Euro. • Für den Zeitraum bis zum Ablauf der Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche für das System wird eine abweichende monatliche Vergütung in Höhe von pauschal Euro vereinbart. Die Vergütung für die Systemserviceleistungen gemäß Nummer(n)-(hier die relevanten Num- mer(n) aus Nummer 4.1 eintragen) erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 6 1. mit einer Obergrenze in Höhe von-Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n) -einzusetzen Die Vergütung erfolgt gemäß Anlage Nr.••I 4.4.2 Zahlungsfristen für Systemserviceleistungen D monatlich (zahlbar bis zum 15. eines jeden Monats) D quartalsweise (zahlbar bis zum 15. des zweiten Quartalmonats) 0 jährlich (zahlbar bis zum ) 0 einmalig zum 0 gemäß Anlage Nr. 4.5 Sonstige Regelungen zu.Systemserviceleistu.ngen 4.5.1 Teleservice* 0 Der Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice• entsprechend der Teleser- vicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _ _. 4.5.2 Abnahme der Systemserviceleistungen 0 Abweichend von Ziffer 4 .3 EVB-IT System-AGB vereinbaren die Parteien eine Abnahme bestimmter Systemserviceleistungen gemäß Anlage Nr. 4.5.3 Dokumentation der Systemserviceleistungen 0 Abweichend von Ziffer 4.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB ist der Auftragnehmer in dem in Anlage Nr. aufgeführten Umfang verpflichtet. die im Rahmen des Systemservices durchgeführten Maß- nahmen zu dokumentieren. EVB-IT System·AGB und - bei Vereinbarung einer gesonderten Ausweisung - eine Bewertung des Pausch~lfestpreises• zu ermögli- chen. 17 Version 1.0
5 Weitere Leistungen nach der Abnahme 5.1 Weiterentwicklung und Anpassung der Software nach der Abnahme II Der Auftragnehmer verpflichtet sich. die von ihm bereitgestellte Software jeweils nach den Vereinba- rungen in Anlage Nr. 1 weiterzuentwickeln zu o timieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen . oweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist. erfolgt die Beauftragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT System-AGB 5.2 Sonstige Leistungen nach der Abnahme 5.2.1 Leistungsumfang [Zl Der Umfang der sonstigen Leistungen nach der Abnahme ergibt sich aus Anlage Nr.1 und 2 sowie der nachfolgenden. tabellarischen Übersicht 18 Version 1.0
5.2.2 Vergütung [] Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. s Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand 6.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ----··- ··- Preis innerhalb der Preis innerhalb der Preis innerhalb der Bezeichnung Zeiten gemäß Zeiten gemäß Zeiten gemäß 1 Lfd Nr. der Personal Nummer 6.2.1 Nummer 6.2.2 Nummer 6.2 .3 Kategorie 1 je Stunde je Tag je Stunde je Tag je Stunde je Tag 1 - ·1 1 . ··- -·····--· --·--·· -- ··--·-· -- ·· ······ ·-·- · .. . - ·· - - --- t--· 2 3 t-- 4 - - -t-··- - ----- - -- 5 6 7 a 1 Kategorie 1 1 ··- · --· - ·· 1 Kategorie 2 i Kategorie 3 · Kategorie 4 ' Kategorie 5 - · - .l 6.2 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: 6.2.1 Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) 19 Version 1.0
Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr 6.2.2 Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr i bis 1 von bis Uhr J von bis Uhr 6.2.3 Während sonstiger Zeiten Wochentag Uhrzeit Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr __. --· ---·-·-~· - 0 Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _ _ . 6.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 1O Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Zeitstundengeleis- tet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage N r . - 6.4 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten 6.4.1 Reisekosten, Nebenkosten• und Materialkosten Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. - Nebenkosten· werden nicht gesondert vergütet. Nebenkosten· werden vergütet gemäß Anlage N r . - Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. ••I 6.4.2 Reisezeiten 1 Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. 20 Version 1.0