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6.5 Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage    Nr.- Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand O      Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _ _ vereinbart. 6.6   Preisanpassung für Systemserviceleistungen, die nicht im Pauschalfestpreis* enthalten sind 0      Gemäß Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung vereinbart für Systemserviceleis- tungen gemäß Nummer(n) _ _ (hier entsprechende Nummer(n) eintragen: 5.1.1, 5.1.2 oder/und 5.1.3) D      Abweichend von Ziffer 8.6 EVB-IT System-AGB wird eine Preisanpassung für Systemserviceleistun- gen nach Maßgabe der Anlage Nr. _ _ vereinbart. 1      Termin- und Leistungsplan [8J    Der Termin- und LeistungspJan ergibt sich aus folgender Tabelle: 1 1 - 1 •            - 1 -                  • 3 1 MS = Meilenstein - BB = Termin der Betriebsbereitschaftserklärung BBTA = Temiin der Betriebsbereitschaftserklärung zur Teilabnahme • TA= Teilabnahmetermin VE = Vertragserfüllungstermin* D      Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten or- ganisationsspezifischen V-Modell XT* ergibt sich der Termin- und Leistungsplan aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _ _ und den Teilen des Projekthandbuchs (AN). die der Auftraggeber in Umset- zung seiner Vorgaben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _ _. D      Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus Anlage Nr. _ _. 21                                                                                       Version 1.0
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8     Zahlungsplan D     Der Auftraggeber leistet zum _ _ (Datum) eine Vorauszahlung in Höhe von _ _ Euro Zug um Zug gegen Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft in gleicher Höhe gemäß Ziffer 20.1 .1 EVB-IT System-AGB. D      Der Zahlungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: r · ·-· ·- -- -- - --·· 1 Termin gemäß                 Art der Zahlung           Betrag               Bemerkungen          1 i AZ 1 . Tz 2 • sz3 1 Nummer 7, lfd. Nr.                                                  1 1 1                                       2                     3                   4 l AZ =Abschlagszahlung· J TZ= Teilzahlung . Diese setzt eine erfolgreiche Teilabnahme voraus, gilt anderenfalls als AZ. SZ = Schlusszahlung Der Zahlungsplan ergibt sich aus nachfolgender Übersicht. _ _ . -                                                   - -                                    - -                                    -„ 22                                                                                         Version 1.0
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s         Projektmanagement 9.1       Projektmanager/Projektleiter des Auftragnehmers (Schlüsselpositionen): .                               Gesamtprojektverantwortlicher    Gesamtprojektverantwortlicher Projektmanager für die Erstei- Projektleiter als Ansprechpartner ·Jung des Gesamtsystems Name: Position: OrganisationseinheiVAbteilung: Telefon: Fax:· E-Mail:· Postanschrift: d es A uft ra_gg_e bers: Projektmanager          Projektleiter als Ansprechpartner Name: Position: OrganisationseinheiUAbteilung: Telefon: Fax: E-Mail: Postanschrift: 23                                                                                        Version 1.0
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9.2          Weitere Schlüsselpositionen des Auftragnehmers Die Parteien definieren gemäß Ziffer 7.4 EVB-IT System-AGB folgende weitere Schlüsselpositionen auf Sei- ten des Auftragnehmers und deren Besetzung: Lfd. Nr.           Schlüsselposition                         Name                          Kontaktdaten 1                               2                                 3                               4 - ··-----~· - 9.3         Projektsteuerung/Projektkoordinierung Die Regeln zur Proj7ktsteuerung und Projektkoordinierung ergeben sich aus 0           dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. 0           folgenden Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _ _ . 9.4         Behandlung von Änderungsverlangen (Change Requests) Ergänzend/abweichend zu Ziffer 17 EVB-IT System-AGB sind die Vereinbarungen Oper die Behandlung von Anderungsverlangen (Change Requests). die während der Vertragsdauer vom Auftraggeber vorgebracht werden. festgelegt: 0            in dem vereinbarten Vorgehensmodell gemäß Nummer 2.3. 0            in Anlage Nr. _ _. 10      Weitere Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende weitere Pflichten: 10.1         Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 0            M'mdestan forderun_g_en an das emzusetz ende Persona1des Auft raJtne hmers: Lfd.                 Position                   Fachliche Qualifikation            Sicherheits-      Sonstige Anforderungen, Nr.                                                                               Oberprüfung              z.B. weitere SO 1, 2 oder 3 1    Sicherheitsanforderungen 1-· 1 .,.. Stufen der S1chertle1tsOberprOfung gemäß S1cherheitsOberprüfungsgesetz cgj          Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anla- ge Nr. 1.3. 24                                                                                                          Version 1.0
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10.2    Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: D       bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _ _ zu beachten; 13]     sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr.1 zu unterstellen; D       die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _ _ zu beach- ten; [8J     folgende weitere Regelungen einzuhalten: Anlage Nr.~ 10.3    Kopier- oder Nutzungssperre• D       Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen keine Kopier- oder Nutzungssperren* auf. D       Die vom Auftragnehmer gelieferten oder erstellten Systemkomponenten* weisen folgende Kopier- oder Nutzungssperren* auf: _ _. Näheres siehe Anlage Nr. _ _. 10.4   Mitteilungspflicht bezüglich der zur Vertragserfüllung eingesetzten Werkzeuge* D      Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber mit, dass er folgende Werkzeuge* für die Erstellung der Individualsoftware*, die für die Bearbeitung und Umgestaltung der Individualsoftware* notwendig sind, 0 verwenden wird: _ _. Näheres siehe Anlage Nr. _ _. D    entwickeln wird: _ _. Näheres siehe Anlage Nr. _ _ . D       In Ergänzung zu Ziffer 6.4 der EVB-IT System-AGB erstreckt sich die Mitteilungspflicht des Auftrag- nehmers auch auf die für die Erstellung des Gesamtsystems insgesamt eingesetzten Werkzeuge*. 10.5   Entsorgung der Hardware (ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB) 0      Ergänzend zu Ziffer 2.1 EVB-IT System-AGB und den entsprechenden gesetzlichen Regelungen gelten die in Anlage Nr. _ _ aufgeführten zusätzlichen Vereinbarungen über die Entsorgung von in _ _ genannter Hardware. D       Der Auftragnehmer übernimmt die Entsorgung auch von nicht in Nummer genannter Hardware (Alt- geräte) aufgrund gesonderter Vereinbarung gemäß Anlage Nr. _ _. 10.6    Entsorgung der Verpackung D       Ergänzende Vereinbarung zur Entsorgung der Verpackung durch den Auftragnehmer gemäß Anlage Nr. _ _ 0       Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch den Auftraggeber (abweichend von Ziffern 2.1 und 2.2 EVB-IT System-AGB). 25                                                                                          Version 1.0
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11         Mitwirkung des Auftraggebers 0          Dem Auftraggeber obliegt folgende Mitwirkung (z.B. Infrastruktur. Organisation, Personal. Technik, Dokumente): ·----- - -                                                       - Lfd. Nr.            Art der Mitwirkung                Erläuterungen (z.B. fachli-    max.     Terminl Zeitraum      Ort ehe Qualifikation des Per- Aufwand sonals. das Mitwirkungs- leistungen erbringt) 1                              2                                   3               4              5              6 - - --- · - -- · - · · - · - ··-·---- - - - -----               - - ·· - · : r- r- l                                          -                                     l 0          Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* bzw. dem vereinbarten organisationsspezifischen V-Modell          xr·  ergibt sich die Mitwirkung des Auftraggebers aus dem Las- tenheft gemäß Anlage Nr. _ _ und dem Teil "Mitwirkung und Beistellungen des Auftraggebers· des Projekthandbuchs (AN) gemäß Anlage Nr. _ _ . Die Mitwirkung des Auftraggebers ergibt sich aus Anlage Nr._1 12         Abnahme 12.1       Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist das Gesamtsystem im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Nummer 7 ver- einbart, die einer Teilabnahme unterliegenden. in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile des 1 Gesamtsystems. Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. - 12.2       Testdaten 1           Die Testdaten erstellt der Auftraggeber. Einzelheiten gemäß Anlage Nr.- Die Testdaten erstellt der Auftragnehmer. Einzelheiten gemäß Anlage N r . - 12.3        Dauer, Ort und Systemumgebung* der Funktionsprüfung Dauer der Fun~üfungszeit (abweichend von der 30tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 1 EVB-IT System-AGB):- Dauer der Funktionsprüfungszeit für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von der 14tägigen Frist in Ziffer 12.3 Satz 2 EVB-IT System-AGB):- Ort der Funktionsprüfung (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB):- Ort der Funktionsprüfung für teilabzunehmende Leistungen (abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB): • • Ort und Dauer der Funktionsprüfung(en) ergeben sich aus Anlage Nr. -(abweichend von Zif- fern 12.3 und 12.4 EVB-IT System-AGB) Abweichend von Ziffer 12.6 EVB-IT System-AGB beträgt der Zeitrahmen für erneute Funktionsprü- fungen statt 14 Tagen jeweils- ie Durchführung der Funktionsprüfung erfolg                 t abweichend von Ziffer 12.4 EVB-IT System-AGB nicht in der in Nummer 3 genannten, sondern in folgender Systemumgebung*:- 26                                                                                                        Version 1.0
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12.4  Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 0     Gemäß dem in Nummer 2.3 vereinbarten Vorgehensmodell V-Modell XT* ergeben sich die Regelun- gen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme aus dem Lastenheft gemäß Anlage Nr. _ _ und den Teilen des Projektplans (AN}, die der Auftraggeber in Umsetzung seiner Vorga- ben in der Ausschreibung mindestens gefordert hat gemäß Anlage Nr. _ _. Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1 und 5 (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB). 12.5  Vereinbarungen zu Mängelklassen im Rahmen der Funktionsprüfung 0     Abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. _ _ die dort genannten Män- gelklassen vereinbart.                                              · D     Abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB werden die Auswirkungen der bei der Funktionsprü- fung gefundenen Mängel in Anlage Nr. vereinbart. 13   Mängelhaftung (Gewährleistung) 13.1   Verj~hrungsfrist     (Gewährleistungsfrist) für Mängel des Gesamtsystems 0      Es gilt Ziffer· 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Sachmängel und Rechtsmängel. die nicht Rechtsmängel der Individualsoftware* sind, die Ve~ährungsfrist statt 24 Monate _ _.Mo- nate beträgt. 0      Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass für Rechtsmängel der Individualsoft- ware* die Verjährungsfrist statt 36 Monate _ _ Monate beträgt. 0      Anstelle der in Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB geregelten zwölfmonatigen Frist für den Rücktritt bezogen auf die Standardsoftware* tritt eine _ _ monatige Frist. 0      Es gilt Ziffer 13.3 EVB-IT System-AGB mit der Maßgabe, dass die für Rechtsmängel an Individual- software* vereinbarte Verjährungsfrist für Rechtsmängel an folgenden vereinbarten Systemkompo- nenten•_ _ gilt. [8l    Die Verjährungsfristen für Sach- und Rechtsmängel ergeben sich aus Anlage Nr. 1. 13.2   Verjährungsfrist (Gewährleistungsfrist) für Mängel an Teilleistungen 13.3   Mängelmeldungen 13.3.1 Form der Mängelmeldung Abweichend von Ziffer 11.3 EVB-IT System-AGB erfolgt die Mängelmeldung gemäß Anlage Nr.~· 27                                                                                        Version 1.0
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· 13.3.2  Adres~e    für Mängelmeldungen Dje Mängelmeldung erfolgt: D         an folgende Adresse: -. Name!Firma: Organisatlonseinheit!Abteilung: 0        Postanschrift: . 0       Telefon: 0       Fax: 0       E-Mail: 0       Web-Adresse:                                                                             ! 181     gemäß Anlage Nr. A_. 13.4     Reaktions-" und Wiederherstellungszeiten*,     Se~ic~zelten, Hotline 13.4.1  Reaktions-* und Wiederherstellungszelten*, Mängelklassen D        Für die Zeit bis zur Verjährung der Mängelansprüche (Gewährleistungsfrist) werden folgende Reak- tions-" und Wiederh~rstellungszeiten• vereinbart: Mängelklasse                   Reaktionszeit"             Wiederherstellungszeit* in Stunden                       in Stunden Betriebsverhindernder Mangel Betriebsbehindernder Mangel leichter Mangel Reaktions-• und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang der Mängel- meldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezei- ten.                                                             ·    · Ergänzend können in Nummer 15.2 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafe11 vereinbart werden. · IZI .    Die Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* werden in Anlage Nr.  i für die dort abweichend von Ziffer 3 EVB-IT System-AGB definierten Mängelklassen festgelegt. 28                                                                                          Version 1.0
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13.4.2  Servicezeiten 0       Es werden folgende Servicezeiten vereinbart: Tag                                      Uhrzeit - bis              von                    bis               Uhr bis              von                    bis               Uhr von                    bis               Uhr An Sonntagen                                      von                    bis              Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort                    von                    bis               Uhr 13.4.3  Hotline 0       Der Auftragnehmer gewährt eine telefonische deutschsprachige Unterstützung (Hotline) zu folgen- den Zeiten: Tag                                     Uhrzeit bis              von                    bis              Uhr bis              von                    bis              Uhr von                    bis              Uhr An Sonntagen                                      von                    bis              Uhr An Feiertagen am Erfüllungsort                    von                    bis              Uhr (8]      Weitere Vereinbarungen zur Hotline (Leistungsumfa!lg) gemäß Anlage Nr. 1und i. 13.5     Teleservice• 0        Der. Auftragnehmer erbringt Teile der Leistung mittels Teleservice* entsprechend der Teleser- vicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 13.6     Weitere Vereinbarungen zur Mängelhaftung 0        Der Ausschluss der Rechtsmängelhaftung wegen Patentverletzungen. die Dritte gegen den Auftrag- geber wegen einer Nutzung außerhalb von EU und EFTA geltend machen (Ziffer 13.6 EVB-IT Sys- tem~AGB), gilt nicht.                 ·                                     ·  · Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1 und 4. 29                                                                                      Version 1.0
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VS-NfD 14  Haftungsregelungen 14.1   Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung O      Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen insgesamt für diesen Vertrag _ _ Euro. LJ     Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT System-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. 1 Euro. 14.2   Haftung bei Verzug 14.3   Haftung für den Systemservice Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt-Euro pro Vertragsjahr. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice insgesamt für diesen Vertrag-Euro. Abweichend von Ziffer 15.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Haftungsobergrenze für leicht fahrlässi- ge Pflichtverletzungen beim Systemservice 1        minimal das-ache (statt des Doppelten) maximal das         ache (statt des Vierfachen) der Ver ütun . die für das erste Vertra s·ahr des Systemservices zu zahlen ist. 14.4   Haftung für entgangenen Gewinn. 0      Abweichend vcn Ziffer 15.5 EVB-IT System-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn. 15  Vertragsstrafen bei Verzug 15.1   Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 7 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festge- legten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 7 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafen Regelung gemäß Anlage Nr. _ _ vereinbart. 30                                                                                      Version 1.0
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