Homeoffice in der Landesverwaltung
Telearbeit
23.03.2021 Drucksache 7/7481 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Homeoffice in der Landesverwaltung Kleine Anfrage ‐ KA 7/4332 Vorbemerkung der Fragestellenden: Der Anteil derjenigen, die tageweise oder auch gänzlich im Homeoffice arbeiten, hat über die Jahre kontinuierlich zugenommen. Durch die Corona‐Pandemie hat die Bedeutung und Ausprägung von Homeoffice massiv zugenommen. Das Land hat dabei als Vorbild zu agieren, um akut die Pandemie durch umfassende Ermöglichung von Homeoffice effektiv zu bekämp‐ fen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Vor Beantwortung der unter den Nummern 1 bis 5 der Kleinen Anfrage aufgeführten Fragen ist Folgendes anzumerken: Die konkrete Auslegung insbesondere der Fragen 2 und 4 der Kleinen Anfrage hat auf Seiten mancher Ressorts für Irritationen gesorgt, da sich deren exakte Zielrichtung nicht eindeutig erschloss und Auslegungsspielräume gesehen wurden. Vor diesem Hintergrund unterschei‐ den sich die Stellungnahmen sowohl im Umfang als auch hinsichtlich des im Rahmen der einzelnen Fragestellungen thematisch gesetzten Schwerpunktes teilweise signifikant von‐ Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen‐Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 24.03.2021)
2 einander. Da auch von Seiten des für die Beantwortung der Kleinen Anfrage federführenden Finanzministeriums die Zielrichtung der Fragen nicht immer zweifelsfrei erkennbar war, wurden insofern den Geschäftsbereichen im Rahmen der Beteiligung keine Vorgaben ge‐ macht. Aufgrund des großen Umfangs des durch die Ressorts zugearbeiteten Materials ist die Be‐ antwortung jeder Fragestellung der Kleinen Anfrage jeweils als separate Anlage diesem Schreiben beigefügt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1. Welche hausinternen Regelungen zum Homeoffice existieren aktuell in den Ministe‐ rien und nachgeordneten Behörden des Landes? 1.1. Welche Regelungen sind dabei für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes, der Zeiterfassung, dem Umfang des Homeoffice und der technischen Ausstattung vorgesehen? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 1. 2. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes arbeiten regelmäßig im Homeoffice? Angaben bitte für die Jahre 2016 und 2020 und im Verhältnis zur Ge‐ samtbeschäftigtenzahl. Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 2. 3. Welche besonderen Maßnahmen zur Ausweitung des Homeoffice wurden seit Beginn der pandemischen Lage in Deutschland im Frühjahr 2020 aufseiten der Ministerien und der nachgeordneten Behörden getroffen, um den Anteil an Homeoffice zu er‐ höhen? Angaben bitte gesondert für die Ministerien und die einzelnen nachgeordne‐ ten Behörden. 3.1 Welche gesetzlichen Regelungen hält die Landesregierung für notwendig, um Homeoffice voranzutreiben, wo immer möglich? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 3. 4. Welchen Kenntnisstand hat die Landesregierung über aktuell beantragtes, abgelehn‐ tes und gewährtes Homeoffice in den Ministerien und nachgeordneten Behörden im Land? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 4.
3 5. Welche Vorteile abseits der akuten pandemischen Lage sieht die Landesregierung bei einer Ausweitung des Anteils des Homeoffice bei seinen Mitarbeitenden und mit welchen Maßnahmen will die Landesregierung diesen Anteil in den nächsten Jahren erhöhen? Die Beantwortung entnehmen Sie bitte Anlage 5.
Anlage 1 zu Fragen 1 und 1.1: 1. Welche hausinternen Regelungen zum Homeoffice existieren aktuell in den Ministerien und nachgeordneten Behörden des Landes? 1.1. Welche Regelungen sind dabei für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes, der Zeiterfassung, dem Umfang des Homeoffice und der technischen Ausstattung vorgesehen? Ressort/ Frage 1: Frage 1.1: Behörde oder Einrichtung Ministerium für 1. Rahmendienstvereinbarung über die Ein- 1. Rahmendienstvereinbarung: Umwelt Land- richtung von Heimarbeitsplätzen wirtschaft und Einrichtung: Energie (MULE) 2. Im März 2020 wurde zusätzlich die pande- Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmit- miebedingte Beantragung und Gewährung teln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen von Dienstvereinbarung vereinfacht und auf den Arbeitsraum und tragen dessen Kosten. Umstellung Diensttelefon auf Pri- die jeweilige RL/AL-Ebene verlegt und auch vattelefon. die Nutzung privater Technik unter bestimm- ten Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht. Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Be- diensteten im ZEUS oder automatische Erfassung der Heimarbeit durch das Referat 12 je nach vereinbartem(n) Heimarbeits-Tag(en) in der Heimarbeits- Vereinbarung; nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Umfang: Grundsätzlich maximal 40% der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten. Ausnahmen von der 40%-Regelung sind möglich. Zudem ist Heimarbeit bis zu 40 Stunden im Jahr ohne gesonderte Vereinba- rung möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop 2. zusätzlich coronabedingt: Umfang je nach Bedarf: Anleitung zur Einrichtung des Zugangs vom Privat-PC mit gesonderter Sicher- heitsvorkehrung und Erfassung der Heimarbeit im Zeiterfassungssystem Seite 1 von 28 4 von 50
Anlage 1 Amt für Landwirt- Dienstvereinbarung über alternierende Heim- Einrichtung: schaft, Flurneu- oder Telearbeit Auf Antrag richtet die Dienststelle den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Ar- ordnung und Grundsätzlich wird allen Bediensteten Heimar- beitsmitteln und den notwendigen technischen Geräten aus; Umstellung Dienst- Forsten (ALFF) beit ermöglicht, soweit es die Aufgaben zulas- telefon auf Privattelefon. Mitte sen Zeiterfassung: Pflicht zur Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Bediensteten Umfang: nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Technische Ausstattung: Dienstlaptop, Stick, Einrichtung eines Salsa-Zuganges, Gewährleistung des Zugriffs auf dienstliche Daten, Gewährleistung der IT-Sicher- heit ALFF Süd Dienstvereinbarung über alternierende Heim- 1. Dienstvereinbarung: oder Telearbeit Einrichtung: Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Ar- beitsraum und tragen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz wird durch Bege- hung abgesichert. Zeiterfassung: zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten per Korrektur- beleg Umfang: maximal 1/5 der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten an max. 3 AT/Woche. Ausnahmen sind möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop, private Technik nicht erlaubt ALFF Anhalt Dienstvereinbarung über alternierende Heim- Ausgabe dienstlicher Technik (Notebook, Monitor, Tastatur, USB-Stick, Dru- oder Telearbeit und Sicherheitskonzept für cker), Transporttasche; Nutzung privater Technik (DSL-Router) Heim- und Telearbeit Anforderungen an die IT-Technik am häuslichen Arbeitsplatz, z. B.: Absiche- rung der Notebooks, Zugriffsbeschränkungen, Datensicherung Anforderungen an die Kommunikationsverbindung Seite 2 von 28 5 von 50
Anlage 1 ALFF Altmark Dienstvereinbarung über alternierende Heim- Ausgabe von Dienst-Laptops inkl. Zubehör oder Telearbeit Ausgabe eines hausintern registrierten USB-Sticks Bestandteil des „Sicherheitskonzeptes für dienstl. genutzte IT wird vom Arbeitgeber bereitgestellt Heim- und Telearbeit ALFF Altmark“ Anforderungen an die IT-Technik am häuslichen Arbeitsplatz (u. a. ausreichen- des Schutzniveau, Zugriffsrechte nur für autorisierte Personen) Einhaltung der einschlägigen Datenschutzvorschriften und Vertraulichkeit bei der Einrichtung des Arbeitsplatzes sind die Aspekte von Ergonomie, Sicher- heit und Gesundheitsschutz zu berücksichtigen Einweisung der Bediensteten in die Sicherheitsmaßnahmen Datensicherung erfolgt über einen SALSA-Zugang oder über einen hausintern registrierten USB-Stick Landesamt für Homeoffice-Regelungen vorhanden Einrichtung: Umweltschutz Heimarbeit für alle, deren Tätigkeit Heimarbeits-geeignet ist. Die Dienststelle stat- (LAU) tet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwendi- gen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum und tra- gen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz Zeiterfassung: Zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten Technische Ausstattung: Dienstlaptop Landesanstalt für Homeoffice-Regelungen Einrichtung: Landwirtschaft Dienstvereinbarung wurde geschaffen Feste Heimarbeit für alle, deren Tätigkeit Heimarbeits-geeignet ist. Die Dienststelle und Gartenbau stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmitteln und den notwen- (LLG) digen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum und tra- gen dessen Kosten. Einhaltung Arbeitsschutz Zeiterfassung: zentral durch Genehmigung oder manuell durch den Bediensteten per Korrektur- beleg Umfang: feste Vereinbarung oder 100 Stunden im Jahr Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Rechner Landesbetrieb für Dienstvereinbarung wird entwickelt; Kriterien SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung Hochwasser- coronabedingt auf Antrag wird Heimarbeit ge- schutz (LHW) währt Landesforstbe- Homeoffice-Regelungen werden erarbeitet Dienst-Laptop; Dienst-Handy trieb (LFB) Seite 3 von 28 6 von 50
Anlage 1 Landeszentrum Homeoffice-Dienstvereinbarung vorhanden; 1. Dienstvereinbarung: Wald (LZW) coronabedingt hat Vorgesetzte/r Sorge dafür zu tragen, dass durch Heimarbeit möglichst Einrichtung: nicht notwendige Kontakte in der Dienststelle Die Dienststelle stattet den Heimarbeitsplatz mit den erforderlichen Arbeitsmit- vermieden werden teln und den notwendigen technischen Geräten aus. Die Bediensteten stellen den Arbeitsraum. Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit in Novatime bis zur täglichen Sollarbeitszeit Umfang: Grundsätzlich maximal 40% der wöchentlich zu erbringenden Arbeitszeit des Bediensteten; Ausnahmen von der 40% Regelung sind möglich. Technische Ausstattung: Dienstlaptop. 2. zusätzlich coronabedingt: Umfang je nach Bedarf Nordwestdeut- Dienstvereinbarung über alternierende Telear- Einrichtung: sche Forstliche beit Antrag; Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes unter Beachtung der Arbeits- Versuchsanstalt coronabedingt für alle Büroarbeitsplätze er- schutzvorschriften mit Umstellung des Telefons (Nw-FVA) möglicht Zeiterfassung: Sollarbeitszeit zu leisten und Zeiterfassung der Heimarbeit automatisch Umfang: mind. 2 Tage Präsenz in der Dienststelle (coronabedingt aufgehoben) Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Zugang über Privat-PC mit gesonderter Sicherheitsvorkehrung Nationalpark Keine Homeoffice-Regelung, da die Tätigkeit Harz (NP Harz) wegen überwiegenden Anteils an Forstbe- schäftigten, die als Ranger und Forstwirt tätig sind, nicht Homeoffice-geeignet sind Biores Drömling Keine allgemeine Dienstvereinbarung; Zugangsvoraussetzungen vereinfacht; Jedem/jeder Mitarbeiter*in, dessen/deren Tä- Dienst- oder Privatrechner mit Sicherheitsvorkehrungen; tigkeiten es zulassen, wurde Homeoffice ange- Zeiterfassung über System boten. Seite 4 von 28 7 von 50
Anlage 1 Biores Südharz Keine allgemeine Dienstvereinbarung; Einrichtung: Jedem/jeder Mitarbeiter*in, dessen/deren Tä- Antrag und Anzeige der in Heimarbeit zu verrichtenden Tätigkeiten, regelmäßige tigkeiten es zulassen, wurde Homeoffice ange- Abstimmung mit Vorgesetzten durch Präsenztage, Dienstberatung auch als Video- boten. oder Telefonkonferenz Zeiterfassung: Sollarbeitszeit zu leisten und Zeiterfassung der Heimarbeit automa- tisch Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder Zugang über Privat-PC mit gesonderter Sicherheitsvorkehrung Biores Mittelelbe Homeoffice für jeden/jede, dessen/deren Tätig- Aktuelle keine allgemeine Regelung, sondern coronabedingt: keit geeignet ist, insbesondere für diejenigen Mitarbeiter*innen, die sich ein Büro teilen Zeiterfassung: Ganztägige oder stundenweise Zeiterfassung der Heimarbeit durch den Bedienste- ten im Novatime; nur bis zur täglichen Sollarbeitszeit möglich Technische Ausstattung: Dienstlaptop oder privater PC mit Sicherheitsvorkehrun- gen Seite 5 von 28 8 von 50
Anlage 1 Ministerium für Im Ministerium für Bildung gilt die Dienstver- Entsprechend der geltenden Dienstvereinbarung hat der häusliche Arbeitsplatz in Bildung einbarung zur Durchführung alternierender der Privatwohnung in einem Raum zu sein, der für die Aufgabenerledigung unter (MB) Telearbeit vom 18.05.2015 sowie deren Zu- Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen sowie der Vorschriften satzvereinbarung vom 09.03.2020. des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geeignet ist. Sofern die Bediensteten im MB nicht mit Laptops ausgestattet sind, sind entspre- chend der Dienstvereinbarung Arbeitsmittel, wie der Arbeitsplatz, die IT- und Kom- munikationstechnik sowie die Beleuchtung von den Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Bis zum 28.02.2021 werden alle Bediensteten im MB mit Laptops ausgestattet sein, die für die alternierende Telearbeit genutzt werden können. Eine Kostenerstattung für Miete, Strom, Heizung, Internet und sonstige Kosten wer- den durch die Dienststelle nicht übernommen. Telefongebühren für sämtliche vom häuslichen Arbeitsplatz aus geführten Telefon- gespräche werden im Sinne der Allgemeinen Richtlinie über die Einrichtung und Be- nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und -dienst- stellen (TKR) in der jeweils geltenden Fassung nur gegen Nachweis erstattet. So- weit eine Flatrate vorhanden ist, entfällt eine Erstattung. Die Zeiterfassung erfolgt über eine Nacherfassung im elektronischen Zeiterfas- sungssystem. Im Rahmen der fest vereinbarten Nutzung von alternierender Telearbeit können die Bediensteten bis zu 50 v. H., mindestens jedoch 20 v. H., ihrer wöchentlichen Ar- beitszeit außerhalb der Dienststelle an ihren häuslichen Arbeitsplatz verrichten. Weiterhin können Bedienstete in Einzelfällen im erforderlichen zeitlichen Umfang flexibel alternierende Telearbeit in Absprache mit ihren direkten Vorgesetzten nut- zen. Landesinstitut für Hierzu existieren keine Regelungen. Hierzu existieren keine Regelungen. Schulqualität und Lehrerbildung (LISA) Seite 6 von 28 9 von 50
Anlage 1 Landeszentrale für Dienstvereinbarung zur Durchführung von al- Der häusliche Arbeitsplatz hat in der Privatwohnung in einem Raum zu sein, der für politische Bildung ternierender Telearbeit in der LpB vom die Aufgabenerledigung unter Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanfor- (LpB) 13.12.2016 und Zusatzvereinbarung bzgl. derungen sowie der Vorschriften des Gesundheits- und Arbeitsschutzes geeignet Nutzung flexibler alternierender Telearbeit ist. vom 20.06.2020 Die notwendigen Arbeitsmittel für die alternierende Telearbeit wie Arbeitsplatz, IT- und Kommunikationstechnik, Beleuchtung sind grundsätzlich von der /dem Beschäf- tigten zur Verfügung zu stellen. Ausgenommen sind Fälle, in denen der oder dem Beschäftigten für die Telearbeit ein Dienstlaptop zur Verfügung gestellt wird. Dieser ist ausschließlich für diese Zwecke einzusetzen. Eine Kostenerstattung für Miete, Strom, Heizung, Internet und sonstige Kosten wer- den durch die Dienststelle nicht übernommen. Telefongebühren für sämtliche vom häuslichen Arbeitsplatz aus geführten Telefon- gespräche werden im Sinne der Allgemeinen Richtlinie über die Einrichtung und Be- nutzung dienstlicher Telekommunikationsanlagen in Landesbehörden und –dienst- stellen (TKR) in der jeweils geltenden Fassung nur gegen Nachweis erstattet. So- weit eine Flatrate vorhanden ist, entfällt eine Erstattung. Die Beschäftigten können zwischen 20 und 50 v.H. ihrer wöchentlichen Arbeitszeit Homeoffice in Anspruch nehmen. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt über eine Niederschrift, die vom Dienstvorge- setzten zu prüfen und abzuzeichnen ist. Landesschulamt Hierzu existieren keine Regelungen. Hierzu existieren keine Regelungen. (LSchA) Seite 7 von 28 10 von 50