Homeoffice in der Landesverwaltung

Telearbeit

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Anlage 1 Ministerium für In- Dienstvereinbarung zur Durchführung alter-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: neres und Sport     nierender Tele-/Heimarbeit im Ministerium (MI)                für Inneres und Sport des Landes Sachsen-    Grundvoraussetzung für eine Genehmigung ist die Einhaltung der einschlägigen Ar- Anhalt (DV-Telearbeit);                      beitsschutzbestimmungen. Demzufolge muss die häusliche Arbeitsstätte in der Woh- Mit Eintritt der Pandemielage wurden zu-     nung des Beschäftigten in einem Raum untergebracht sein, der für einen dauernden sätzliche Regelungen durch interne Organi-   Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen Arbeitsplatzausstattung für sationsverfügungen getroffen. Dabei wird     die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung geeignet ist. allen Bediensteten unabhängig von o.g. Dienstvereinbarung Telearbeit angeboten,     Zeiterfassung: soweit dies rechtlich zulässig und technisch Die Zeiterfassung der Beschäftigten in Tele-/Heimarbeit erfolgt mittels eines seitens möglich ist.                                 der Beschäftigungsbehörde vorgegeben Zeiterfassungssystems. Umfang Homeoffice: Festlegung durch individuelle Vereinbarung unter Abwägung der Interessenlagen von Dienststelle und Beschäftigter/Beschäftigtem Technische Ausstattung: Die Dienststelle stellt alle erforderlichen technischen Arbeitsmittel. Telefon- und In- ternetanschluss wird durch die/den Beschäftigten bereitgestellt. Landespolizei:      Dienstvereinbarung zur Durchführung alter-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: nierender Tele-/Heimarbeit in der PI Mag-    Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum Polizeiinspektion   deburg                                       sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen (PI) Magdeburg                                                   Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Zeiterfassung: Zeiterfassung erfolgt über das in der PI MD verwendete Zeiterfassungssystem. Umfang des Homeoffice: Arbeitsleistung kann entweder in der Regel an zwei Arbeitstagen in der Woche am häuslichen Arbeitsplatz erbracht werden oder an jedem wöchentlichen Arbeitstag hälftig am häuslichen Arbeitsplatz und in der Behörde. Technische Ausstattung: Technische Arbeitsmittel wie Laptops oder Bootsticks werden dienstlich zur Verfü- gung gestellt. Seite 8 von 28 11 von 50
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Anlage 1 Der Bedienstete stellt den Raum für die Telearbeit einschließlich des erforderlichen Mobiliars sowie einen Telefonanschluss einschließlich des Endgerätes und einen funktionsfähigen Internetanschluss zur Verfügung. PI Halle (Saale)    Verfügung zu pandemiebedingtem Home-       Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: office                                     keine Zeiterfassung: Zeiterfassung über das installierte Zeiterfassungssystem Umfang des Homeoffice: Arbeitsfähigkeit der Bereiche ist sicherzustellen. Technische Ausstattung: keine PI Dessau-Roßlau    keine                                      keine PI Stendal          Umsetzungsverfügung zur „Dienstvereinba-   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: rung zur Telearbeit bei der PI Stendal“ Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum Regelungen zur Eindämmung der Anste-       sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen ckungsgefahr durch das Corona-Virus; Hin-  Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- weise für Homeoffice und besondere         sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Dienstplanung                              Die Anforderungen des Datenschutz-, des Informationssicherheits- und des Arbeits- schutzrechts sind zu beachten. Regelungen zur Zeiterfassung Homeoffice Zeiterfassung: behördenspezifische Regelungen zur Zeiterfassung Umfang des Homeoffice: mindestens 20% und max. 60% der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit Technische Ausstattung: Die Bediensteten stellen auf eigene Kosten einen geeigneten Arbeitsraum ein- schließlich des erforderlichen Mobiliars sowie einen funktionsfähigen Internet- und Telefonanschluss einschließlich der Endgeräte zur Verfügung. Die Dienststelle stellt die erforderlichen technischen Arbeitsmittel in ausreichender Anzahl für die häuslichen Arbeitsstellen zur Verfügung. PI Zentrale Dienste Dienstvereinbarung zur Durchführung alter- Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Sachsen-Anhalt      nierender Telearbeit in der PI ZD Seite 9 von 28 12 von 50
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Anlage 1 Die häusliche Arbeitsstätte muss in der Wohnung des Beschäftigten in einem Raum sein, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist und dessen Arbeitsplatzausstattung für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Berück- sichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet ist. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt über Online-Buchung. Umfang des Homeoffice: in der Regel zwei Tage / Woche Technische Ausstattung: Die Behörde stellt die erforderliche Rechentechnik zur Verfügung. Der Nutzer stellt den Raum, das erforderliche Mobiliar, einen Telefonanschluss einschließlich Endge- rät sowie einen funktionsfähigen Internetanschluss. Landeskriminalamt  „Rahmenbedingungen für die Einführung      Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: (LKA)              flexibler Arbeitszeiten im Landeskriminal- Ein geeigneter Raum muss vorhanden sein. amt Sachsen-Anhalt in der Form alternierender  Zeiterfassung: Heim- oder Telearbeit“                     Online-Zugriff auf die Zeiterfassung Umfang des Homeoffice: mindestens zwei Tage pro Woche Dienstverrichtung im LKA Technische Ausstattung: durch und auf Kosten des Bediensteten (in der Praxis aber Mitnahme eines dienstlichen Laptops bzw. Bootsticks) Fachhochschule Po- keine schriftlich fixierten Regelungen;    Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: lizei              mündliche Kommunikation zur möglichen      keine Inanspruchnahme von Home-Office auf- grund der pandemischen Lage                Zeiterfassung: keine Umfang des Homeoffice: individuelle Absprache Technische Ausstattung: Ausstattung mit dienstlich gelieferten Laptops oder Bootsticks Seite 10 von 28 13 von 50
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Anlage 1 Landesverwaltungs- Dienstvereinbarung über die alternierende  Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: amt                Heim-oder Telearbeit vom 13.02.2015.       Die häusliche Arbeitsstätte muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Der Raum muss sich in Hinblick auf Größe, Beleuchtung und Raumklima zur Heim- und Telearbeit eignen. Für die Ausübung der Heim-/Telearbeit hat die/der Beschäftigte einen Telefonan- schluss vorzuhalten. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt durch eine nachträgliche Korrekturbuchung im Zeiterfas- sungsprogramm in der Dienststelle. Umfang des Homeoffice: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit besteht auch im Homeoffice fort. Es wird zwischen der/dem Beschäftigten und der Dienststelle eine individuelle Vereinbarung über den Umfang der Tele/-Heimarbeit geschlossen. Zwischen Vorgesetzter/m und Beschäftigter/Beschäftigten ist verbindlich eine feste Präsenzzeit (Kommunikationszeit) für die Arbeitstage in der häuslichen Arbeitsstätte zu vereinbaren. Technische Ausstattung: Der/dem Beschäftigten wird für die Dauer der Telearbeit ein mobiles Arbeitsplatzsys- tem zur Verfügung gestellt. Zusätzlicher spezieller Technikbedarf ist im Antrag zu be- gründen. Aus- und Fortbil-  Dienstvereinbarung zur Durchführung alter- Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: dungsinstitut des  nierender Tele-/Heimarbeit im Aus- und     Die häusliche Arbeitsstätte muss für die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unter Landes Sachsen-    Fortbildungsinstitut des Landes Sachsen-   Berücksichtigung der allgemeinen Arbeitsplatzanforderungen geeignet sein. Die Ar- Anhalt             Anhalt vom 24.04.2014                      beitsschutzbestimmungen sind einzuhalten. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt sowohl an den Arbeitstagen in der Dienststelle als auch an den Arbeitstagen am häuslichen Arbeitsplatz über das in der Dienststelle verwendete Zeiterfassungssystem. Umfang Homeoffice: Seite 11 von 28 14 von 50
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Anlage 1 Die Arbeitsleistung soll an zwei bis drei Arbeitstagen in der Woche in der Dienststelle erbracht werden. Die Verteilung der Arbeitstage wird in einer zu schließenden Indivi- dualvereinbarung festgelegt. Zwischen der Dienststelle und der/dem Beschäftigten ist eine feste Präsenzzeit für die Arbeitstage am häuslichen Arbeitsplatz. Technische Ausstattung: Die Dienststelle stellt der/dem Beschäftigten die erforderlichen technischen Arbeits- mittel zur Verfügung. Die/der Beschäftigte stellt folgendes bereit:  den Raum für die Telearbeit einschließlich des erforderlichen Mobiliars  den Telefonanschluss einschließlich des Endgerätes  einen funktionsfähigen Internetanschluss zur Verfügung. Institut für Brand- Fehlanzeige                                  Gesonderte Regelungen sind Bestandteil eines ersten Entwurfes des Telearbeits- und Katastrophen-                                                konzeptes, welches sich aktuell noch in der Abstimmung mit dem ÖPR befindet. schutz (IBK) Hey- rothsberge Landesarchiv        Dienstvereinbarung zur Durchführung fle-     Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Sachsen-Anhalt      xiblen Arbeitens in Telearbeit im Landesar-  Die/der Bedienstete muss einen geeigneten Arbeitsplatz (auch arbeitsschutzrecht- chiv Sachsen-Anhalt                          lich) zur Verfügung stellen können. Zeiterfassung: Die Zeiterfassung erfolgt über das Zeiterfassungssystem. Umfang Homeoffice: Die Telearbeit ist auf zwei Tage in der Woche begrenzt. Technische Ausstattung: Die Dienststelle stattet die/den Bedienstete(n) mit der benötigten Technik aus. War- tung und Reparatur der Ausstattung erfolgt durch die Dienststelle. Die/der Bediens- tete stellt einen Telefonanschluss und einen Internetanschluss bereit. Statistisches Lan-  Die Einrichtung von Telearbeit erfolgt auf   Regelungen für die Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: desamt Sachsen-     Grundlage der Dienstvereinbarung über al-    einen Raum, der für einen dauernden Aufenthalt zugelassen und vorgesehen ist, so- Anhalt              ternierende Telearbeit im Statistischen Lan- wie Telefonanschluss und entsprechendes Endgerät und einen funktionsfähigen In- desamt Sachsen-Anhalt vom 25. März           ternetanschluss (durch Bedienstete zu stellen) 2015, sowie deren Änderungsvereinbarung vom 18.12.2017.                              Zeiterfassung: Erfolgt generell über das Zeiterfassungssystem. Seite 12 von 28 15 von 50
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Anlage 1 Mit Eintritt der Pandemielage wurden zu- sätzliche Regelungen durch interne Organi-   Umfang des Homeoffice: sationsverfügungen getroffen. Dabei wird     Es werden Individualvereinbarungen zw. Bediensteten abgeschlossen. Der Umfang allen Bediensteten unabhängig von o.g.       ist wird in diesen Vereinbarungen geregelt. Eine feste Präsenzzeit am häuslichen Ar- Dienstvereinbarung Telearbeit angeboten,     beitsplatz wird vereinbart. soweit dies rechtlich zulässig und technisch möglich ist.                                 Technische Ausstattung: Die Bereitstellung der benötigten Technik erfolgt durch die Dienststelle. Seite 13 von 28 16 von 50
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Anlage 1 Ministerium für        Für die reguläre Arbeit in alternierender Te- Die Bediensteten können nach der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bis zu 40 % ih- Wirtschaft, Wissen-    learbeit gilt die Dienstvereinbarung zur Te-  rer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, Führungskräfte bis zu 20 % der regel- schaft und Digitali-   learbeit vom 16.12.2018.                      mäßigen wöchentlichen Arbeitszeit, in alternierender Telearbeit am häuslichen Ar- sierung (MW)           Zum Schutz der Bediensteten infolge der       beitsplatz leisten. Corona-Pandemie wurde im MW allen Be-         Die Bediensteten, die an der Telearbeit teilnehmen möchten, räumen ein Zutritts- diensteten bis auf wenige Ausnahmen (z. B.    recht zur Wohnung ein, stellen sowohl die IT-Technik (PC, Tastatur, Maus oder Lap- Fahrdienst) Telearbeit ermöglicht. Aktuell    top), einen Internetanschluss, Telefon und einen Arbeitsplatz, der den allgemeinen sind die Referate zum Schutz der Bediens-     Arbeitsplatzanforderungen genügt, zur Verfügung. Die Arbeit von den privaten End- teten in zwei Gruppen aufgeteilt, die wech-   geräten (BYOD - Bring Your Own Device) erfolgt über Citrix Gateway mit einer zeit- selseitig eine Woche im Homeoffice und        gemäßen Zwei-Faktor-Authentifizierung. Seitens der Dienststelle erfolgt keine Über- eine Woche in der Dienststelle präsent sind.  nahme von Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Arbeitsmittel. Die Erfassung der In der Präsenzwoche entscheidet zudem         Arbeitszeit erfolgt über das elektronische Zeiterfassungssystem. die jeweilige Referatsleitung je nach Ter- minlage und Arbeitsfall, wie viele Bediens- tete zwingend anwesend sein müssen, um den Dienstbetrieb und die Einhaltung von Terminen in der Dienststelle zu gewährleis- ten. Alle anderen Bediensteten arbeiten nach der Verschärfung der Kontaktbegren- zungen zusätzlich auch ganztätig oder stun- denweise im Homeoffice/in alternierender Telearbeit. Martin-Luther-Uni-     Dienstvereinbarung zur Durchführung von       Anforderungen an den Arbeitsplatz (u. a. Tätigkeiten mit konkret messbaren Arbeits- versität Halle-Witten- Tele- und Heimarbeit an der MLU vom           ergebnissen, Wahrnehmung des Aufgabenbereichs seit 6 Monaten), an das familiäre berg einschließlich    16.06.2011; außerdem ist es gelebte Praxis    und häusliche Umfeld und an die Antragsteller*innen (persönliche Eignung) werden Medizinischer Fakul-   an der MLU, dass es für das wissenschaftli-   definiert; beim wissenschaftsunterstützenden Personal wird im Arbeitszeitkonto die tät (MLU)              che Personal keine Präsenzpflicht gibt, so    Sollarbeitszeit automatisch gebucht, bei Über- oder Unterschreitung der täglichen Ar- dass sehr viele Beschäftigte auf dieser Ba-   beitszeit sind Zeitkorrekturen durch die Beschäftigten zu veranlassen; beim wissen- sis von zu Hause aus arbeiten.                schaftlichen Personal findet keine Zeiterfassung statt; Umfang von Homeoffice ist be- grenzt auf die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit der*des betreffenden Beschäftig- ten und soll grundsätzlich nicht mehr als 2 aufeinanderfolge Arbeitstage pro Woche betragen; andere Alternative: nur stündliches Homeoffice pro Arbeitstag, dann ist eine Verteilung auf die ganze Woche zulässig; technische Ausstattung des Arbeits- platzes erfolgt bei dienstlicher Notwendigkeit und im begründeten Ausnahmefall durch die MLU, im Regelfall durch die Beschäftigten selbst Seite 14 von 28 17 von 50
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Anlage 1 Otto-von-Guericke-  Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit,      alternierende mobile Arbeit, max. 2 Tage in der Woche; Arbeitszeiterfassung mittels Universität Magde-  Dienstanweisungen des Rektorates in Kor-    Excel-Tabelle, Kontrolle durch die Vorgesetzten, keine Arbeitsplatzausstattung (Bü- burg (ohne Medizin) respondenz zu den jeweiligen Eindäm-        romöbel, Beleuchtung), keine Übernahme von Nebenkosten (Strom, Internet), ggf. mungsverordnungen des Landes, zuletzt       werden mobile Endgeräte und Kameras zur Verfügung gestellt Aufforderung an alle Bereiche, mobile Ar- beit zu ermöglichen, wo immer es geht Medizinische Fakul- Dienstvereinbarungen zum "Homeoffice"       beim Homeoffice soll eine komplette Ausstattung durch Arbeitgeber erfolgen, Zeiter- tät Magdeburg       und zum "Mobilen Arbeiten" sind aktuell er- fassung wie vorher am Arbeitsplatz arbeitet und liegen dem Personalrat zur Zu- stimmung vor.                               bei Mobiler Arbeit: Nutzung Dienst-Laptop am mobilen Arbeitsplatz Aufgrund der Corona-Pandemie wird/wurde im Tages- oder im Wochenwechsel gearbei-    In fast allen Fällen des Mobilen Arbeitens konnten die Beschäftigten mit Dienst-Lap- tet. Teilweise wurden Schichtzeiten ange-   tops ausgestattet werden. Teilweise werden diese wechselseitig in den Teams be- passt, um Zusammentreffen zu reduzieren,    nutzt. wenn Homeoffice nicht möglich war.          Soweit es nicht Mitarbeiter*innen mit Festarbeitszeit betraf, erfolgte die Arbeitszeiter- fassung im Dienstplanprogramm SP EXPERT oder als handschriftliche Erfassung (Gleitzeitbeschäftigte mit Zeiterfassungsbogen). Hochschule Merse-   1. Dienstvereinbarung zur Durchführung al-  Die Zeiterfassung im Homeoffice erfolgt gem. geltender Dienstvereinbarung zur Re- burg                ternierender Tele- oder Heimarbeit an der   gelung und Flexibilisierung der Arbeitszeit (amtliche Bekanntmachung 19/2012) mit Hochschule Merseburg (amtliche Bekannt-     einem Arbeitszeiterfassungsbogen. machung 11/2012)                            Die IT wird grundsätzlich und aufgrund der erforderlichen IT-Sicherheit von der Hochschule zur Verfügung gestellt, auch im Rahmen der Homeoffice-Tätigkeiten 2. Homeoffice-Möglichkeit auf Grundlage     während der Corona-Pandemie. der Corona-Dienstanweisung (in der jeweils  Es werden grundsätzlich keine Büromöbel für das Homeoffice durch die Hochschule geltenden Fassung)                          beschafft. Im Rahmen der Telearbeit auf Grundlage der Dienstvereinbarung erfolgt eine Prüfung der Heimarbeitsplätze. Im Rahmen der Telearbeit auf Grundlage der Dienstvereinbarung müssen mind. 20 % der Arbeitszeit am Arbeitsplatz an der Hochschule Merseburg erfolgen. Bzgl. der Homeoffice-Tätigkeiten während der Corona-Pandemie bestehen keine Vorgaben. In allen Fällen von Homeoffice bzw. Telearbeit entscheidet abschließend die*der di- rekte Vorgesetzte auf Basis der konkret auszuführenden Tätigkeiten der*des Be- schäftigten. Hochschule Anhalt   Dienstvereinbarung über Alternierende       Zeiterfassung: Mitarbeiter führen einen Arbeitszeitnachweis. Heim-/Telearbeit (DV AHT) Dienstanweisung im Rahmen der aktuellen     Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes: Infektionslage mit dem Corona-Virus (CO-    Der Beschäftigte stellt den häuslichen Arbeitsplatz; technische Ausstattung wird von VID-19)                                     der Hochschule gestellt. Umfang des Homeoffice: Seite 15 von 28 18 von 50
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Anlage 1 Nach Dienstvereinbarung über Alternierende Heim-/Telearbeit (DV AHT) maximal 50 % der wöchentliche Arbeitszeit; nach Dienstanweisung im Rahmen der aktuellen In- fektionslage mit dem Corona-Virus (COVID-19): überwiegend Heimarbeit - rollieren- des System für Vorortarbeit Kunsthochschule    Im Zuge der Pandemie wurden die mit dem       Die Zeiterfassung erfolgt nach der (erweiterten) Vereinbarung zur Arbeitszeit. Dar- Halle              Personalrat vereinbarten Regelungen zur       über hinaus wurden die technischen Möglichkeiten geschaffen, die Arbeitsaufgaben Arbeitszeit den Erfordernissen des Infekti-   vorrangig auf digitalem Weg zu erfüllen. onsschutzes angepasst. (siehe auch Ant- wort zur Frage 3) Allgemeinverfügung der BURG Dienstvereinbarungen (DV) Nahezu in jedem Bereich wurden Kohorten gebildet, damit auch im Falle von Infektions- ausbrüchen die Erledigung der Aufgaben je- derzeit gewährleistet ist. Damit erfüllt die Hochschule seit mehreren Monaten, die nunmehr in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutz- verordnung definierten Maßnahmen. Hochschule Harz    Für die reguläre Arbeit in alternierender Te- Die Beschäftigten können nach der Dienstvereinbarung zur Telearbeit bis zu 40 % learbeit gilt die Dienstvereinbarung zur Te-  ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in alternierender Telearbeit am häusli- learbeit vom 30.08.2019.                      chen Arbeitsplatz leisten. Zum Schutz der Beschäftigten in der           Für den Antrag auf Telearbeit müssen Fotos und Skizzen vom häuslichen Arbeits- Corona-Pandemie wurde in der Hochschule       platz vorgelegt werden. Eine Vor-Ort-Begehung findet nicht statt. Seitens der Hoch- Harz allen Bediensteten bis auf den Bereich   schule erfolgt keine Übernahme von Kosten für Miete, Strom, Heizung oder Arbeits- Liegenschaften, sowie dem Hausmeister-        mittel. Die Erfassung der Arbeitszeit erfolgt online über das elektronische Zeiterfas- und Postdienst Telearbeit ermöglicht. Aktu-   sungssystem. ell sind einige Dezernate zum Schutz der Beschäftigten in zwei Gruppen aufgeteilt, die wechselseitig einen um den anderen Tag im Homeoffice und in der Dienststelle präsent sind. Alle anderen Beschäftigten arbeiten nach der Verschärfung der Kon- taktbegrenzungen im Homeoffice Telear- beit. Landesamt für Geo- Dienstanweisung 1/2021 (Homeoffice-Re-        häuslicher Arbeitsplatz/technische Ausstattung: Laptops mit Remotezugriff auf Ar- logie und Bergwe-  gelung Corona),                               beitsplatz-PC, Nutzung des privaten (Telefon-) Anschlusses, Drucken ist nur in sen Sachsen-Anhalt Einführung eines Wechselmodells zwischen      Dienststelle zugelassen; Zeiterfassung: erfolgt über das Zeiterfassungssystem; Um- Präsenz und Homeoffice (betrifft 85% der      fang des Homeoffice: die Reglung umfasst eine Aufteilung in zwei Kohorten in einem Belegschaft)                                  3-Tage-Wechselmodell Seite 16 von 28 19 von 50
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Anlage 1 Landeseichamt Regelung zur SARS-CoV-2- Arbeitsschutz-   IT Sicherheitsrichtlinie Landeseichamt, Zeiterfassung im elektronischen Zeiterfas- verordnung vom 28.01.2021, Arbeitsschutz- sungssystems, Technische Ausrüstung mit Notebooks, Bildschirmen und Diensthan- regel-CoV-2_Homeoffice, Gefährdungsbe-    dys urteilung SARS-CoV-2 010920, Dienst und tarifrechtliche Hinweise 191020 Seite 17 von 28 20 von 50
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