Untitled
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag rueckholprogramm.de - SAP Cloud Plattform“
Pe zei DocuSign Envelope ID: 90664F0D-94F6-4FTE-AABF-F86E0D612061 VS -Nurtürden Biensigeb: auch —— EVB-IT Dienstvertrag Selte Bvon 18 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 4.1.1 Kategorien Lfd. Bezeichnungder . Ge- Vergütung für Tä- Zuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Nr: Kategorie schätzte tigkeiten innerhalb end Anzahl der zuschlags- ee Tage freien Zeiten für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten Stun- Tages- Montag bis Samstag Sonn- und densatz satz Freitag (Ar- Fei beitstage) au- id Rernalb der von 00:00 von 00:00 von 00:00 von 00:00 zuschlags- ä i . ; bis i 24:00 .bis 24:00 freien Zeiten PF24M biszann 2° ” 1 2 3 4 5 6 7 8 9 a gorie Implementation a 50% 50% 50 % son 50% 3 Design Service Ein Tagessatz bezieht sich auf acht Arbeitsstunden. Mehrarbeit ist auf Stundenbasis zu verguten. Generell berechnet der Auftragnehmer für Einsätze innerhalb der Bundesrepublik Deutschland an Wochenenden und Feiertagen (bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember), sowie für Nachteinsätze (22.00-68.00 Uhr) den 1,5 fachen Arbeitsstundensatz. Die Beträge verstehen sich inklusive Reisezeiten und Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Spesen) sowie zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Die Berechnung der Servicekosten erfolgt gemäß den vorgenannten angebotsspezifischen Sonderkonditionen und er- gänzend gemäß der bei Vertragserstellung gültigen SAP Services Deutschland Preis- und Konditionenliste. Festlegung der zuschlagsfreien Zelten: Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert, rn Version 2.0 vom 01.02.2018 eVS
DocuSign Envelope ID: 9064F0D-S4F6-4FTE-AABF-F86EODS12061 VS-NursürderBienstgebrauch- EVB-IT Dienstvertrag Seite 7 von 15 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber _ - Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 . Arbeitstag zuschlagsfreie Zeiten Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr OD Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 41.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen DO Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. OD Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstlelstungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden, Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. m weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten oO Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. D Reisekosten werden vergütet gemäß oben stehender Regelung/ Anlage Nr. ; R Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. DO Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. i RX] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. DO Materialkosten werden vergütet gemäß Änlage Nr. : RI Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. U Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. Do Reisezeiten werden vergütet gemäß Änlage Nr. 4.1.4 Preisanpassung oO Es wird eine Preisanpassung m gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Diensteistungs-AGB Oo gemäß Anlage Nr. für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart. 4.1.5 Fälligkeitund Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern & zum 15, des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. BI wie folgt Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Skonto wird nicht gewährt. EI gemäß Anlage Nr. : 4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Oo Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart. 4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis & Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 1 werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt 65.000 Euro vergütet. Die Rechnungsstellung des Festpreises ist fällig, da die Leistung „Erstellung der Rückhol-APP" bereits beendet ist, Die Leistung gilt als abgenommen, da sie bereits produktiv genutzt wird. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. = Version 2,0 vom 01.02.2018 i ie
U NurtürdenBiensigebrauch— 5 } DocuSign Envelope ID: 90864F0D-94F6-4F7E-AA6F-F86E0D612061 EVB-IT Dienstvertrag Seite 8 von 15 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 DI . Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart: Betrag: Anlass: ; . Betrag: Anlass: ; Betrag: _ Anlass: 4.3 Rechnungsadresse Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten: Auswärtiges Amt Werderscher Markt 1 10117 Berlin 5 Service-und Reaktionszeiten* es Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 1 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart: 5.1 Servicezeiten” Tag Uhrzeit Montag bis | Freitag von ‚08:00 bis | 17:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr An Sonntagen von |(-) bis |) Uhr An Feiertagen von |(-} bis |) Uhr DO Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. ____- 52 Reaktionszeiten* Leistung gemäß Nummer Anlass/Problemkategorie Reaktionszeit* 3.1 in- Stunden A Schlechtieistung; Mängel Innerhalb angemessener Frist; Ziffer 5.3 der sowie Ziffer 10.4 EVB-IT der Dienst- leistungs-AGB_ fin- den keine Anwen- dung. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. Version 2.0 vom 01.02.2018
DocuSign Envelope ID: 90664F0D-B4F6-AFTE-AAGF-F88E0D612061 VSehturfärden-Blensigahraı ch EVB-IT Dienstvertrag Seite 9 von 18 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber __ Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 DO Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr, festgelegt, Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten”. Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden. 6 Ansprechpartner Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail}: Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail}: Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers oO Mindestanforderungen an das einzusetzende Personaf des Auftragnehmers: Position Schlüsselpositon ge- Fachliche Qualifika- Sicherheits- Sonstige Anforde- mäß Ziffer 8.3 EVB- tion überprüfung rungen, IT Dienstleistungs- Ü 1,2 oder 3 z.B. weitere AGB 1 Sicherheitsanforde- e rungen (ja/nein) 1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz m Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflich- tungsgesetzes verpflichten zu lassen. Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kom- munizieren in der Lage ist. Mindesstanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Änlage Nr. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: 1. Der Auftraggeber sorgt für die zur Leistungserbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen arfordenli- chen Arbeitsumgebung (nachfolgend: IT-Systeme‘), ggf. entsprechend den Vorgaben des Auftragnehmers. Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den ordnungsgemäßen Betrieb der notwendigen IT-Systeme er- forderlichenfalls durch Wartungsverträge mit Dritten sicherzustellen. Der Auftraggeber beachtet insbeson- dere de Vorgaben des Auftragnehmers. Der Auftraggeber hat selbstständig zu prüfen, ob durch das vorlie- gende Projekt zusätzlicher Lizensierungsbedarf erwächst. Der Auftragnehmer weist ausdrücklich darauf hin, dass er dies nicht geprüft hat und diese Prüfung nicht Gegenstand des vorliegenden EVB-IT Vertrags ist. 2. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Einsatz- bzw. Systemumgebung, Daten und Telekommunikationssinrichtungen zur Verfügung stellt. Er gewährt dem Auftragnehmer unmittelbar und mittels Datenfernübertragung Zugang Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. ® Version 2.0 vom 01.02.2018 = a.
DocuSign Envelope ID: 90864F0D-94F6-4F7E-AABF-F88E0D612051 _\/S-Nurfürden-Dienstgebraueh —— EVB-IT Dienstvertrag . Selte 10 von15 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber. Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer ___ 004270000008 Verso2 zur Einsatz- bzw. Systemumgebung und zur Software einschließlich der Arbaitsergebnlsse und stellt dem Auftragnehmer hierbei die für eine Remote-Verbindung erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Verfügung. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet die Arbeitsergebnisse unverzüglich und gründlich auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit ihrer operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Leistungen, die er im Rahmen der Nacherfüllung erhält. Soweit der Auf- traggeber für die Leistungserbringung des Auftragnehmers Materialien bereitstellt, stellt ersicher, dass diese frei von Rechten Dritter sind, die der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer entgegenstehen. 3. Der Ansprechpartner des Auftraggebers muss In der Lage sein, für den Auftraggeber die erforderlichen Ent- scheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Die Mitarbeiter des Auftraggebers, deren Tätigkeit erforderlich ist, sind in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen. 4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten nach dem Stand der Technik selbst verantwortlich. Man- gels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können die Mitarbeiter des Auftragnehmers immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, gesichert sind. 5. Der Auftraggeber trifft eine angemessene Vorkehrung für den Fall, dass die Arbeitsergebnisse mit Störungen behaftet sind (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse), Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall kann der Auftragnehmer immer davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen er in Berührung kommen kann, gesichert sind. 6. Der Auftraggeber hat Verschulden von am Projekt beteiligten Dritten, derer er sich zur Erbringung seiner Leistungen bedient (insbesondere weitere Dnitfirmen, die nicht der Auftragnehmer beauftragt} wie eigenes Verschulden zu vertreten. Im Verhältnis Auftragnehmer zu diesen Dritten, stehen diese Dritten dem Auftrag- nehmer somit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers gegenüber. 7. Die Erbringung der in diesem Angebot genannten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber ist vertragli- che Hauptpflicht und Voraussetzung für die ordnungsgemäße Leistung durch den Auftragnehmer. 8. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Mitwirkungspflichten. 8. Ziffer 7.3 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB findet keine Anwendung. 2 Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. 9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte ver- einbart: oO Für allg Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe. dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließli- ches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. ® Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifa. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein aus- schließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen! _____ Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nurnmer 3.1 Ifd. Nr, gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. BBanon Für folgende Ergsbnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Artage-Nr- Nummer 15 die- ses Vertrages geregelt. Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung' gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. . 2 Version 2.0 vom 01.02.2018 eVA1l
DocuSign Envelope ID: 80864F0D-B4F6-4FTE-AAGF-F88E0D612061 VS -Nurförden Bienstgebrauch— EVB-IT Dienstvertrag Seite 11 von 18 ‚Vertragsnum mer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 10 Quellcode* Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: 2 ist gemäß Ziffer 3.6 EVB-IT Diensteistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: m wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: wird abweichend von Ziffer 3.6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließ- lich der Quellcodes* nicht täglich sondern (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. DO erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger. 11 Abweichende Haftungsregelungen D Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen DO pro Schadensfal__ __Euro, y oO insgesamt für diesen Vertrag Euro, R Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtver- letzungen die Regelungen.gemäß Artage-Nr- Nummer 15 dieses Vertrages. D Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-1T Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gs- winn, 12 Vertragsstrafen oO Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 Ifd. Nr._____ vereinbarten Leistungstermine. m Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 fd. Nr.____ die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr, vereinbart, OD Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten“ gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleis- tungs-AGB. 7 .Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. ____ oO Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhs von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. oO Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Diensteistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auf- tragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat, 13 Weitere Regelungen 13,1 Datenschutz, Geheimhaltung und $icherhelt Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages e] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regalungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. ___zu beachten. DO der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. OD die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. & folgende weitere Regelungen einzuhalten:____ x] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Ge- heimhaltung aus Nummer 15 dieses Vertrages. baw-zur-Sisherhsit aus-Anlage-Nr. ; RI Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsdatenverarbeitung), treffen.die Parteien in Anlags Nr. 1 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet, Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. : @ { Version 2.0 vom 01.02.2018 ale ] |
VS Narfürden Diensigebraueh —— DocuSign Envelope ID: 90864F0D-94F6-4F7E-AASF-F&E6E0D612081 EVB-IT Dienstvertrag Seite 12 von 15 Vortragsnummer/Kennung Auftraggeber _ | Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 = Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 13,2 Haftpflichtversicherung Do Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart. 13,3 Teleservice* e Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes auto- matisiertes Verfahren einsetzen: (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderun- gen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. genügen. 13.4 Dokumentations- und Berlchtspflichten q Abweichend von Ziffer6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistun- gen gemäß Nummer 3.1 Ifd. Nr. 1 nicht in deutscher, sondem in Sprache. oO Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. i 135 Interessenkonflikt DO Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr.__ 14 Pflichten nach Vertragsende A Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. ; 15 Sonstige Vereinbarungen RX Sonstige Vereinbarungen: 4. Nutzungsrechte: a) Alle Rechte an dan Services — insbesondere das Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte - stehen im Übrigen im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der SAP bzw. der SAP SE (der Müttergesellschaft von SAP) zu, auch sowait die Services durch Vorgaben oder Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. b) Der Auftraggeber hat an den Services mit der vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Teilbeträge ein einfaches Nutzungsrecht zu dem Zweck, seine internen Geschäftsvorfälle abzuwickeln, im glei- chen Umfang wie für SAP Standardsoftware. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, gilt Die Nutzung ist vor der Abnahme ausschließlich zu Testzwecken in erforderlichen Umfang gestattet. Der Auftrag- geber ist berechtigt, notwendige Sicherungskopien der Services zu erstellen. Jede Sicherungskopie ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Oniginaldatenträgers zu ver- sehen. c) An Sermicss, die unter diesem Eınzelvertrag im Zusammenhang mit SAP Cloud Services oder in Be- zug auf Cloud Softwarelizenzen erbracht werden, erhält der Auftraggeber einfache Nutzungsrechte im selben Umfang und für die selbe Dauer, wie sie ihm von SAP unter der korrespondierenden SAP Softwarevertrag für Gloud Services eingeräumt wurden. d) Ziffer 4 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB findet Anwendung mit der Maßgabe, dass das vom Auftrag- nehmer einzuräumende Nutzungsrecht (Ziffer 4, erster Anstrich, Satz 2 der EVB-IT Dienstleistungs- AGB) dem vorstehend eingeräumten Nutzungsrecht entspricht. 2. Ziffer 3.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB findet keine Anwendung; für den Fall, dass die Leistungen die Erstellung oder Bearbeitung von Software umfassen gilt hinsichtlich des Quellcodes ausschließlich die SAP Leistungsbeschreibung). 3. Während der Laufzeit dieses Vertrages kann auch der Auftragnehmer jederzeit schriftlich Änderungen, ins- besondere der vereinbarten Leistungen, Methoden und Termine vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvor- schlages gilt für das Änderungsverfahren die Ziffer 17 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB. Das Änderungsver- fahren ist auf einern Formular gemäß Muster 2 — Änderungsverfahren Dienstleistung — zu dokumentieren. Sofern sich Auftraggeber und Auftragnehmer nicht auf eine Änderung einigen, kann der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus der- ggf. entsprechenden — Anwendung des 8 648 BGB. Die mit * gekennzeichneten Begnffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. = -=- Version 2.0 vom 01.02.2018
DocuSign Envelope ID: 9086684F0D-94F6-4F7E-AAGF-F86E0D612061 VS -Nurfürden iensigebrauet EVB-IT Dienstvertrag Selte 13 von 15 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 Bei allen einer Abnahme zugänglichen Leistungen gilt Vom Auftraggeber voneinander unabhängig nutzbare Einzelwerke werden als Einzelwerke getrennt abgenommen. Die Abnahme muss gemäß Muster 3 (Abnah- meprotokoll} dokumentiert werden. Werden Teilwerke definiert, so kann der Auftragnahmer Teilwerke zur Abnahme vorstellen. Bei späteren Abnahmen werdan allein das Funktionieren des neuen Teilwerks und das korrekte Zusammenwirken der früher abgenommenen Teilwerke mit dem neuen Teilwerk geprüft. Soweit die Erstellung eines Konzeptes, insbesondere für die Ausprägung, Änderung oder Erweiterung von Standard- software, vereinbart ist, kann der Auftragnehmer für das Konzept eine getrennte Abnahme verlangen. Der Auftraggeber hat innerhalb von 15 Arbeitstagen das Leistungsergebnris zu prüfen und durch den An- sprechpartner schriftlich entweder die Abnahme zu erklären oder die festgestellten Mängel mit genauer Be- schreibung und Angabe der Fehlersymptomatik mitzuteilen. Wenn ersich in dieser Frist nicht erklärt oder die Leistung ohne Rüge nutzt, gilt die Leistung als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Der produktive Einsatz oder die produktive Inbetriebnahme von (Teil-JLeistun- gen durch den Auftraggeber gilt in jedem Falle als Abnahme der jeweils produktiv eingesetzten Leistung. Der Auftragnehmer beseitigt die dementsprechend gerügten Mängel in einer der Schwere des Mangels an- gemessenen Frist, Nach Mitteilung der Mängelbeseitigung prüft der Auftraggeber das Leistungsergebnis bin- nen fünf Arbeitstagen. Im Übrigen gilt das vorstehende zur Abnahme entsprechend. Wenn der Auftragnehmer auf eine Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder durch Streik, Aussperrung, behördliches Eingreifen oder andera unverschuldate Umstände in der Auftragsdurchführung behindert ist, gelten Fristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen. Hinsichtlich der Schriftform wird abweichend von Ziffer 21 der EVB-IT Dienstieistungs-AGB Schriftform i.S.v. 8 126 Absatz 1 und 2 BGB nach Maßgabe:des Folgenden vereinbart: Das Schriftformerfordemis kann auch durch Briefwechsel oder (abgesehen von Kündigungen) durch elektronisch übermittelte Unterschriften (Te- lefax, Übermittlung eingescannter Unterschriften via Email, oder andere durch oder im Auftrag von Auftrag- nehmer bereitgestellte, vereinbarte elektronische Vertragsschlussverfahren, wie z. B. den SAP Store) einge- halten werden. $ 127 Abs. 2 und 3 BGB finden jedoch im Übrigen keine Anwendung. Mündliche Nebenab- sprachen sind nicht getroffen. Diese Regelungen gelten auch für den Verzicht auf das Schniftformerfordemis, Die Zusammenarbeit erfordert ein hohes Maß an Vertrauen, Zusammenwirken und Einigungsbereitschaft Durch Gesetz oder Vertrag vorgesehene Fristsetzungen des Auftraggebers müssen, außer in Eilfällen, min- destens 10 Arbeitstage betragen. Soll der fruchtlose Fristablauf den Auftraggeber zur Lösung vom Vertrag (z. B. durch Rücktritt, Kündigung oder Schadensersatz statt der Leistung) oder zur Minderung der Vergütung berechtigen, so muss der Auftraggeber diese Konsequenzen des Fristablaufs schriftlich zusammen mit der Fristsetzung androhen. Der Auftragnehmer kann nach Ablauf einer so gesetzten Frist verlangen, dass der Auftraggeber seine aus dem Fristablauf resultisreanden Rechte binnen zwei Wochen nach Zugang der Auf- forderung ausübt. Der Auftragnehmer entscheidet, welche Mitarbeiter er einsetzt und behält sich deren Austausch jederzeit vor. Er kann auch freie Mitarbeiter und andere Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einsetzen, soweit diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Er steht für das Verschuklen von Erfüllungs- gehilfen wis für eigenes Verschulden ein. Mit dem Auftragnehmer in Sinne des $ 15 AktG verbundene Un- temehmen und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gelten nicht als Dritte im Sinne der Ziffer 19 der EVB- IT Dienstleistungs-AGB. SAP ist verpflichtet, für von ihm eingesetztes Personal Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüber- prüfungsgesetz (SÜG) durchführen zu lassen, wenn dieses Personal Zugang oder Umgang mit Verschluss- sachen erhalten soll. Der VS-Auftraggeber bestimmt, welche Teile eines VS-Auftrages nach welcher VS- Einstufung geheimhaltungsbedürftig sind. Der VS-Auftraggeber legt unter Berücksichtigung der VS- Einstufung des VS-Herausgebers ggf. besondere Bedingungen und Auflagen des VS-Auftrags in der VS- Einstufungsliste (2,4.2, Anlage 07 GHB, „Vertragsbestandteil dieses Vertrages“) fest und informiert den VS- Auftragnehmer so früh wie möglich, in Jedem Fall jedoch vor Wirksamwerden des Vertrages. Dafür bedarfes für jeden aus diesem Rahmenverlrag resultierenden Einzelvertrag eine gesonderte VS-Einstufungsliste. Zweifel hinsichtlich der VS-Einstufung sind umgehend zwischen VS-Auftraggeber und VS-Auftragnehmer zu klären. Diesem Vertrag anhängende VS-Einstufungsliste legt die höchste Stufe des vom VS-Auftraggeber geforderten Geheimhaltungsgrades fest und ist somit Vertragsbestandteil Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. © Version 2.0 vom 01.02.2018 Ai
DocuSign Envelope ID: 90664F0D-B4F6-4F7E-AA6F-F86E0D612061 YSpnusfürdenDienstgebraneh — EVB-IT Dienstvertrag Seite 14 von 18 Vertragsnummer/Kannung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 10. Haftung für Sach- und Rechtsmängel Fur die der gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelhaftung unterliegenden Leistungen gilt: Rechtsmängel richten sich nach Ziffer 12 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB. Sachmängel richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen mit den folgenden Maßgaben: a. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auftretende Mängel unverzüglich mit genauer Beschrei- bung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung nützlichen Informationen schriftlich mitteilen. Nur der Ansprechpartner ist zu Rügen im vorstehenden Sinne befugt. b. DerAuftragnehmerleistetbei nachgewiesenen Sachmängeln Gewähr durch Nacherfüllung in der Weise, dass der Auftragnehmer nach ihrer Wahl dem Auftraggeber eine neue, mangelfreie Leistung überlässt oder den Mangel beseitigt. Die Mängelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ei- nen neuen Stand der Leistungen oder Arbeitsergebnisse muss der Auftraggeber übernahmen, wenn der vertragsgemäße Funktionsumfang erhalten bleibt und die Übernahme nicht unzumutbar ist. Die Dring- lichkeit der Fehlerbehebung richtet sich nach dem Grad der Betriebsbehinderung. c. Falls die Nacherfüllung nach Ablauf einer vom Auftraggeber zu setzenden angemessenen Nachfrist endgültig fehlschlägt, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche zu mit Ausnahme der An- sprüche aus 8 637 BGB und im Rahmen der vertraglich, insbesondere in Ziffer 13 der EVB-IT Dienst- leistungs-AGB, festgelegten Grenzen. d. Die Ansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Venjährungstfrist für Ansprüche wegen des betreffenden Sachmangels. Dies gilt auch für Ansprüche aus Rücktritt und Minderung. Die Verkürzung der Venjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ‚Auftragnehmers, arglistigem Verschweigen des Mangals oder Personenschäden. e. FürMängel an Nachbesserungsleistungen, Umgehungen oder Neulieferungen im Wege der Nacherfül- lung endet die Venjährurig ebenfalls in dem in Abs. d bestimmten Zeitpunkt. Die Verjährungsfrist wird jedoch, wenn der Auftragnehmer im Einverständnis mit dem Auftraggeber das Vorhandensein eines Mangels prüft oder die Nacherfüllung erbringt, so lange gehemmt, bis der Auftragnehmer das Ergebnis ihrer Prüfung dem Auftraggeber mitteilt oder die Nacherfüllung für beendet erklärt oder die Nacherfüllung verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 1%; Ziffer 13.1 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB lautet wie folgt: „Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen wird die Haftung für den Vertrag insgesamt grundsätzlich auf den Auftragswert* beschränkt, maximal jedoch auf eine Million Euro. Beträgt der Auftragswert* weniger als 50.000,- €, wird die Haftung auf 50.000,- € be- schränkt.“ 12. Ziffer 15.2. letzter Satz der EVB-IT Dienstleistungs-AGB findet keine Anwendung. 13, Ziffer 20 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB findet auch auf den Auftraggeber Anwendung. 14. Dieser Vertrag enthält abschließend alle Vereinbarungen der Vertragsparteien über den Vertragsgegen- stand. Schriftliche oder mündliche Nebenabreden zum vorliegenden Vertrag sind nicht getroffen bzw. werden durch diesen Vertrag gegenstandslos. Sollten bereits vor Unterzeichnung dieses Vertrages Leistungen er- bracht werden bzw. erbracht worden sein, so gelten hierfür die vorstehend genannten Konditionen. Dies gilt insbesondere für die Regelungen zur Vergütung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirk- sarn oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertrags- partner sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt. 15. Gerichtsstand ist Karlsruhe. 16. An dieses Vertragsangebot halten wir uns bis zum 15.04.2020 gebunden. e Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. ‘ Ratingen h Die mit* gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert. ® eVEB- Version 2.0 vom 01.02.2018
4F0D-94F 8- 4F TE-AAGF- F8 6E 0D 61 20 61 NY rtehirden Bieneigebradet DocuSign Envelope ID: 90 66 EVB-IT Dienstvertrag Seite 15 von 15 Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer 004270000008 Vers02 Ort Ratingen a Ort Bo yn Daum DYO y RO N ___Z SAP Deutschland SE & Co. KG Auswärtiges Amt Services und Support Partner Unterschrift{en) Auftraggeber (Name(n) in Druck- Public Services schrift) Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert, = Version 2.0 vom 01.02.2018 FVZ J