Integreat-App für Asylbewerber

Migrant

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Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 7/6395 22.07.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Integreat-App für Asylbewerber Kleine Anfrage - KA 7/3817 Vorbemerkung der Fragestellenden: Die Asylbewerber, die im Burgenlandkreis leben, bekommen u. a. als Integrationsan- gebot die sogenannte „Integreat-App“ zur Hand. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Vorbemerkung: Die genannte App ist der Landesregierung nicht bekannt. Laut Wikipedia ist „Integreat (früherer Projektname: Refguide+) eine Open Source Mobile App, die auf nach Deutschland Geflüchtete und Migranten zugeschnittene lo- kale Informationen und Angebote verfügbar macht. Die Inhalte werden dabei von lo- kalen Organisationen, beispielweise von Gemeinden gepflegt und in jeweils vor Ort relevanten Sprachen verfügbar gemacht. Entwickelt wurde sie von der Tür an Tür - Digital Factory gGmbH in Augsburg zusammen mit einem Team aus Forschern und Studenten der TU München.“ Die App stellt danach Informationen zu den Bereichen Registrierung, Ansprechpart- ner*innen, Gesundheitsvorsorge, Bildung, Familie, Arbeit und Alltag, die in die Mut- tersprachen der Migrant*innen übersetzt werden, zur Verfügung. Zum 7. März 2020 sind Informationen zu 60 Standorten verfügbar, darunter München, Nürnberg und Augsburg. Offensichtlich handelt es sich bei der App um ein allgemeines Instrument, das einen Beitrag zur Integration leisten will. Die Inhalte der App lassen erkennen, dass es sich dabei in erster Linie um allgemei- ne und besondere integrationsbezogene Angelegenheiten wie Alltag, Sprache, Bil- dung etc. handelt. (Ausgegeben am 24.07.2020)
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2 Kooperationspartner der Betreiber der Integreat-App für den Burgenlandkreis ist demnach die dortige Migrationsagentur. Soweit Asylbewerber*innen, die im Burgen- landkreis leben, u. a. als Integrationsangebot die sogenannte „Integreat-App“ zur Hand bekommen, liegt dies im eigenen Wirkungskreis des Burgenlandkreises. Der Landesregierung liegen bezüglich der nachfolgenden Fragestellungen keine Er- kenntnisse vor. Es besteht auch keine Auskunftspflicht des Landkreises dazu gegen- über der Landesregierung. 1. Wann wurde die App in Sachsen-Anhalt respektive im Burgenlandkreis ein- geführt? 2. Welchen Mehrwert hat die App für das Migrationsnetzwerk und mit welchem Ziel wird diese eingesetzt? 3. Welche Kosten entstehen den Kommunen für die App-Nutzung und in wel- chem Haushalt sind diese veranschlagt worden (Land/Landkreis)? 4. Wer ist für den App-Support zuständig? 5. Die angebotenen Sprachen sind mit „Deutsch, Englisch, Spanisch, Franzö- sisch, Italienisch, Polnisch und Russisch“ für Ausländer aus dem Nahen Osten und Afrika suboptimal. Weshalb sind die Sprachen Arabisch, Far- si/Dari und Paschtu nicht Bestandteil der App? 6. Bezugnehmend auf die Corona-Pandemie wurde seitens des Burgenland- kreises erklärt, dass Asylbewerbern in ihrer Sprache Inhalte der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus in Sachsen-Anhalt zu den Hygieneregeln, insbesondere zum Mund-Nasen-Schutz, kommuniziert würden. Nach einschlägiger Prüfung ist dies nicht der Fall, erst recht nicht in den o. g. fehlenden Sprachen. Wie bzw. durch wen oder was erhalten Asylbewerber, die weder der deutschen noch der englischen oder französischen Sprache mächtig sind, entspre- chende Verhaltensregeln während der Pandemie? Der Landesregierung liegen zu den Fragestellungen 1 - 6 keine Erkenntnisse. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Hinsichtlich der Frage 6 wird seitens der Landesregierung in diesem Zusammen- hang auf bundes- und landesweit allgemein zugängliche Informationsmöglichkei- ten hingewiesen, die mehrsprachige aktuelle Informationen zur Verfügung stellen, u. a. von der Bundesregierung, auf der Webseite der Bundesbeauftragten für Mig- ration, Flucht und Integration, ferner Hygienehinweise auf der Seite der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklärung, zu arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Fragen zum Coronavirus auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, auf das Informationsangebot des Ethno-Medizinischen Zentrums sowie auf bundeslandspezifische aktuelle Informationen auf dem Integrationsportal Sachsen-Anhalt und auf der Webseite des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt. Die hier angesprochene App ist deshalb als zusätzliches Angebot zu verstehen, aber nicht als alleinige Informationsquelle.
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