Gewaltschutzambulanz - Die Hilfe für Gewaltopfer
Gewaltschutz
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/5567 28.01.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD) Gewaltschutzambulanz - Die Hilfe für Gewaltopfer Kleine Anfrage - KA 7/3198 Vorbemerkung des Fragestellenden: Eine Gewaltschutzambulanz besitzt die Aufgabe, schnelle unbürokratische Hilfe für Opfer von Gewalt zu leisten. Die Gewaltopferschutzambulanz bietet Gewaltopfern eine „gerichtsfeste“ Dokumentation bzw. Begutachtung der Verletzungen unabhängig von einer polizeilichen Anzeige an. Gegebenenfalls kann dabei auch eine rechtsme- dizinische Spurensicherung oder die sachgerechte Entnahme von Blut-, Urin- oder Haarproben erfolgen. Diese Maßnahmen sind für die Aufklärung und juristische Be- wertung von Gewalttaten (insbesondere bei häuslicher Gewalt und bei Kindesmiss- handlung) unverzichtbar. Die Untersuchung erfolgt durch Ärzte, die über umfangreiche Erfahrungen in der Do- kumentation, Beurteilung und Interpretation von Verletzungen durch fremde Gewalt- einwirkung verfügen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung 1. Wo in Sachsen-Anhalt wurden Gewaltschutzambulanzen eingerichtet? Wie lange bestehen die Gewaltschutzambulanzen und sind weitere Einrichtun- gen geplant? Gewaltopferambulanzen sind im Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Halle (UKH) sowohl in Halle als auch in der Außenstelle Magdeburg eingerichtet. Diese Ambulanzen bestehen seit mindestens 10 Jahren. Eine Erweiterung der Zahl der Ambulanzen ist im Rahmen von Maßnahmen zur „Verfahrensunabhängigen Spu- rensicherung“ geplant. (Ausgegeben am 29.01.2020)
2 2. Wie kann Kontakt zu der Gewaltschutzambulanz hergestellt werden (Polizei, Krankenhäuser oder Hausärzte?) Der Kontakt zur Gewaltopferambulanz kann über verschiedene Wege hergestellt werden. Die genutzten Wege sind sowohl Gewaltopferschutzverbände bzw. Privat- personen direkt als auch Krankenhäuser, Hausärztinnen und -ärzte, Ärztinnen und Ärzte anderer Fachdisziplinen. Im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen er- folgt die Kontaktaufnahme durch die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft. 3. Sind die Gewaltschutzambulanzen Bestand des regionalen Netzwerks für Gewaltopfer? Die am Institut eingerichteten Gewaltopferambulanzen sind kein Bestandteil eines regionalen Netzwerkes. Der Leiter der Institutsambulanz ist in die Allianz für Kinder- schutz beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen- Anhalt berufen worden. 4. Wie viele Personen wandten sich in den Jahren 2014 bis 2018 an die Ge- waltschutzambulanz? Bitte aufschlüsseln in männlich/weiblich und voll- und minderjährig. 5. Wie haben sich die Zahlen seit der Gründung entwickelt? Bitte jährlich Auf- listung ab 2014. In den Jahren 2014 bis 2018 wurden über zweieinhalbtausend derartige Untersu- chungen durchgeführt. Die exakte Aufschlüsselung ist den untenstehenden Tabellen zu entnehmen. Dabei ist nicht aufgrund der Volljährigkeit unterschieden worden, sondern das Alter von 14 Jahren war maßgebend, weil sich Opfer ab diesem Alter an die Gewaltopferambulanzen wenden können, ohne dass die Erziehungsberechtigten darüber Kenntnis haben.
3 Halle KU = körperliche Untersuchungen mit Rechnungslegung Männlich Männlich Weiblich Weiblich Jahr gesamt < 14 Jahre > 14 Jahre < 14 Jahre > 14 Jahre 2014 7 63 11 26 107 2015 17 61 8 31 117 2016 13 63 12 44 132 2017 14 74 15 32 135 2018 16 72 30 44 162 gesamt 653 KO = Konsil ohne Rechnungslegung Männlich Männlich Weiblich Weiblich Jahr gesamt < 14 Jahre > 14 Jahre < 14 Jahre > 14 Jahre 2014 24 16 31 33 104 2015 40 23 33 32 128 2016 28 20 29 37 114 2017 36 25 51 35 147 2018 35 32 46 36 149 gesamt 642 Magdeburg KU = Körperliche Untersuchungen mit Rechnungslegung Männlich Männlich Weiblich Weiblich Jahr gesamt < 14 Jahre > 14 Jahre < 14 Jahre > 14 Jahre 2014 17 61 17 39 134 2015 16 86 17 39 158 2016 14 100 15 55 184 2017 22 80 14 48 164 2018 13 92 28 61 194 gesamt 834 KO = Konsil ohne Rechnungslegung Männlich Männlich Weiblich Weiblich Jahr gesamt < 14 Jahre > 14 Jahre < 14 Jahre > 14 Jahre 2014 17 4 18 8 47 2015 29 6 12 16 63 2016 23 4 16 11 54 2017 45 13 19 19 96 2018 38 16 42 22 118 gesamt 378
4 6. In welche Fallgruppen lassen sich die Opfer von Gewalt einteilen? Der Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des UKH hat berichtet, dass sich Fall- gruppen für die Untersuchungen nicht im Detail erstellen ließen. Es könne lediglich darin unterschieden werden, ob es sich um Begutachtungen bzw. Untersuchungen im Bereich des Kindesalters, also unter 14 Jahren oder darüber handelt. Des Weite- ren sei bei den Untersuchungen das gesamte Spektrum von Misshandlungen, sexu- ellen Übergriffen und Körperverletzungen vertreten. 7. Wie viele Beratungsgespräche fanden 2017 und 2018 statt? Beratungsgespräche im eigentlichen Sinne finden bei den Untersuchungen nicht statt. Falls vom Opfer gewünscht, werden Hinweise zum weiteren Procedere bzw. zur Kontaktaufnahme mit Gewaltopferschutzvereinen gegeben. 8. Wie viele Mitarbeiter arbeiten in den Gewaltschutzambulanzen? Wie viele davon ehrenamtlich? In den Gewaltopferambulanzen sind sämtliche ärztlichen Mitarbeiter des Instituts für Rechtsmedizin tätig. Dies sind für den Standort Halle sieben Ärztinnen und Ärzte und für die Außenstelle Magdeburg vier Ärztinnen und Ärzte. Eine ehrenamtliche Tätig- keit gibt es im Institut nicht. 9. Gibt es eine finanzielle Förderung der Gewaltschutzambulanzen? Wenn ja, wie hat sich diese im Zeitraum 2014 bis 2018 entwickelt? Das Institut für Rechtsmedizin des UKH mit Außenstelle Magdeburg erhält zur antei- ligen Deckung des durch die Leistungserbringung für die Strafverfolgungsbehörden sowie im Bereich der Opferambulanz verursachte Defizits einen Zuschuss des Lan- des, der sich in den Jahren 2014 bis 2018 wie folgt entwickelt hat: 2014 2015* 2016 2017 2018 405 T€ UKH 900 T€ 600 T€ 800 T€ 800 T€ 300 T€ UK MD *ab dem Jahr 2015 erfolgte die Verlagerung des Instituts für Rechtsmedizin an den Standort Halle mit Außenstelle Magdeburg. Die nicht finanzierten Leistungen der Gewaltopferuntersuchungen sind mit dem Zu- schuss des Landes anteilig abgedeckt. Eine direkte Förderung der Gewaltschutzam- bulanzen am UKH mit Außenstelle Magdeburg gibt es nicht. 10. Wie sieht der Bedarf an Gewaltschutzambulanzen aus und plant die Lan- desregierung einen Ausbau bzw. eine Integration in den Notfallambulan- zen? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.