Kinderbeauftragter des Landes II

Kinder- und Jugendbeauftragter

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Landtag von Sachsen-Anhalt                           Drucksache 7/5990 16.04.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftli- chen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Kinderbeauftragter des Landes II Kleine Anfrage - KA 7/3592 Vorbemerkung des Fragestellenden: Im Nachgang der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Kinderbeauf- tragter des Landes“ (Drs. 7/5768) vom 21.02.2020 ergeben sich folgende Nachfra- gen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1.     In welcher Form wird die Kabinettsentscheidung zur Besetzung der Stel- le vorgenommen? Wird es eine öffentliche Ausschreibung geben, um geeignete Kandidat*innen zu werben? Mittels Kabinettsvorlage wird der Landesregierung ein Personalvorschlag des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration für die Besetzung der Positi- on mit einer/einem geeigneten Bediensteten unterbreitet. Ein Ausschreibungs- verfahren muss dem Personalvorschlag nicht vorausgehen. 2.     Werden auch ohne das Vorhandensein von Vorgaben zu einer Beteili- gung Dritter am Aufgabenprofil des*der Kinderbeauftragten Gremi- en/Netzwerke, die eng mit dem*der Kinderbeauftragten zusammenwirken sollen, wie bspw. der Landesjugendhilfeausschuss, beteiligt werden - auf freiwilliger Basis durch das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integra- tion? Eine Beteiligung Dritter an der Personalentscheidung ist rechtlich nicht vorge- sehen und insofern auch nicht auf freiwilliger Basis beabsichtigt. Gleichwohl ist das für die erfolgreiche Ausübung der Funktion erforderliche Aufgabenprofil (Ausgegeben am 17.04.2020)
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2 unter Berücksichtigung von Interessenlagen der einschlägigen Gremien der Jugendhilfe entwickelt worden und bei Bedarf anpassungs- und entwicklungs- fähig. 3. Schätzt die Landesregierung das vorgesehene Budget als ausreichend ein? Wenn ja, für welchen Stellenumfang ist das vorgesehen? Wenn nein, wie hoch ist der reale Bedarf und wofür genau wird der geplant? Im Haushalt 2020/2021 ist ein gesondertes Stellenbudget für die/den Kinder- beauftragte/n des Landes nicht vorgesehen. Die Personalkosten sind allge- mein im Einzelplan 05 Kapitel 05 01 Titel 422 01 entsprechend den Haushalts- technischen Richtlinien des Ministeriums der Finanzen allgemein veran- schlagt. Die in Einzelplan 05, Kapitel 05 17, Titelgruppe 79 veranschlagten Haushalts- mittel (2020: 6.500 Euro) sind für die Geschäftsstelle der Landeselternvertre- tung für Kindertageseinrichtungen in Sachsen-Anhalt gemäß § 19 Abs. 6 und 7 Kinderförderungsgesetz vorgesehen und werden von der/dem Kinderbeauf- tragten bewirtschaftet. Im Titel 526 79 (2020: 4.500 Euro) sind Ausgaben der Mitglieder und der Vorstandstätigkeit der Landeselternvertretung veranschlagt. In Titel 547 79 befinden sich Mittel für nicht aufteilbare sächliche Verwaltungs- ausgaben (2020: 2.000 Euro). Das Budget wird als ausreichend eingeschätzt. 4. Bitte listen Sie auf, wann, zu welchen Themen und wie/in welcher Form der Kinderbeauftragte im Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum Ausscheiden am 28.02.2020 teilnahm/sich beteiligte (aktiv/passiv) an: - Stellungnahmen an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integrati- on, - Stellungnahmen an den Ausschuss für Bildung und Kultur, - Stellungnahmen an den Landtag, - Durchführen eigener Fachveranstaltungen, - Teilnahme an Fachveranstaltungen freier Träger (aktiv/passiv?), - Teilnahme an Fachveranstaltungen der Landesregierung (ak- tiv/passiv?), - Mitwirkung in landesweiten Netzwerken (welche?), - Teilnahme an den Sitzungen des Landesjugendhilfeausschusses. Der Kinderbeauftragte des Landes war in seiner Funktion sowohl auf Landes- als auch Bundesebene aktiv. Es erfolgte keine Erfassung der Teilnahme an Veranstaltungen, der Mitwirkung und die Art dieser, so dass die erbetene Auf- listung nicht möglich ist.
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