Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Themenfeld "Hasskriminalität" im Definitionssystem "Politisch motivierter Kriminalität" (PMK) und im Phänomenbereich PMK-rechts im Juni 2020

Politische Straftat

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                      Drucksache 7/6428 31.07.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Henriette Quade (DIE LINKE) Von der Polizei registrierte Gewaltstraftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ im Definitionssystem „Politisch motivierter Kriminalität“ (PMK) und im Phäno- menbereich PMK-rechts im Juni 2020 Kleine Anfrage - KA 7/3834 Vorbemerkung der Fragestellenden: Das Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ wurde zuletzt 2016 überar- beitet und zum Teil neu strukturiert. Seit dem 01.01.2017 gilt eine Tat u. a. als poli- tisch motiviert, „wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie (…) gegen eine Person wegen ih- rer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religions- zugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Iden- tität oder äußeren Erscheinungsbildes gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institu- tion/Sache oder ein Objekt richtet. (…) Bei der Würdigung der Umstände der Tat ist neben anderen Aspekten auch die Sicht der/des Betroffenen mit einzubeziehen“ (vgl. Bundeskriminalamt, Stand 08.12.2016: Definitionssystem „Politisch motivierte Krimi- nalität“, S. 5). Hinweis:      Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 03.08.2020)
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2 Aufgrund der besonderen Bedeutung wurde ein Themenfeld „Hasskriminalität“ einge- führt, wozu als sog. Teilmenge u. a. fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische Straftaten sowie Straftaten gegen Personen wegen ihrer zugeschriebenen oder tat- sächlichen sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität gehören (vgl. S. 8, ebd.). Bei „Politisch motivierter Kriminalität-rechts“ wurde neu aufgenommen: „Der wesentliche Kerngedanke einer „rechten“ Ideologie ist die Annahme einer Ungleich- heit/Ungleichwertigkeit der Menschen“ (vgl. S. 9, ebd.). In der Vergangenheit wurden Straftaten zum Beispiel gegen Personen wegen ihrer sexuellen Orientierung/ sexuellen Identität jedoch auch im Phänomenbereich PMK-nicht zuzuordnen (früher Sonstige) eingeordnet. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben basieren auf dem vom Landeskriminalamt Sachsen- Anhalt (LKA) erstellten „Lagebild Politisch motivierte Kriminalität“. In diesem werden ausschließlich Fälle erfasst, die nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis aufgrund zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte den Verdacht für eine mit Strafe bedrohte Handlung begründen, der eine - zumindest zu vermutende - politische Motivation (hierunter fallen auch rechtsextremistische, fremdenfeindliche und antisemitische Straftaten) zugrunde liegt. Die aufgeführten Zahlen für den Monat Juni 2020 stellen keine abschließende Statis- tik dar, sondern können sich aufgrund von Nachmeldungen noch (teilweise sehr deutlich) verändern und haben daher nur vorläufigen Charakter. Die Erhebung erfolg- te mit Stand vom 30. Juni 2020. 1. Wie viele Gewaltstraftaten im Themenfeld „Hasskriminalität“ wurden von der Polizei in Sachsen-Anhalt im März 2020 registriert? Wie viele dieser Straftaten wurden jeweils den Phänomenbereichen PMK-rechts, PMK-links, PMK-ausländische Ideologie, PMK-religiöse Ideologie und PMK-nicht zuzu- ordnen zugeordnet? Im Juni 2020 wurden in Sachsen-Anhalt acht politisch motivierten Gewaltstrafta- ten registriert, die der Hasskriminalität zugeordnet worden sind. Alle Taten wur- den der PMK-rechts zugerechnet. 2. Um welche Art von Delikten handelte es sich bei den unter Punkt 1 erfragten Taten? An welchen Tatorten (in welcher Straße, auf welchem Platz, in wel- chem Bahnhof bzw. öffentlichen Verkehrsmitteln etc.) wurden diese Strafta- ten wann (Datum und Uhrzeit) verübt? Bitte konkrete Auflistung je Phäno- menbereich in jeweils einer Zeile pro Delikt nach Polizeiinspektionen und Polizeirevieren, entsprechend der verletzten Rechtsnorm, Angaben zum Sachverhalt (Tathergang/Art und Weise; ggf. Aufführung der Nationalität bzw. des Herkunftslandes der Opfer und Grad der Verletzungen), im The- menfeld nach Oberbegriff und Unterthema, Geschädigten nach Alter und Geschlecht, Festnahmen, Untersuchungshaft. Welche dieser Gewaltstrafta- ten waren extremistisch ausgeprägt? Welcher materielle Schaden entstand
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3 jeweils? Zu welchen der genannten Gewaltdelikte erschien eine Pressemit- teilung der Polizei? Wie viele Tatverdächtige hat die Polizei im Zusammen- hang mit den in Frage 1 genannten Straftaten jeweils ermittelt? Bitte auf- schlüsseln nach Alter und Geschlecht. Über wie viele Tatverdächtige lagen polizeiliche Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK vor? Die erfragten Angaben sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Dabei werden in der Spalte „Festnahmen“ die Angaben zu Untersuchungshaft und vorläufigen Festnahmen abgebildet. Im LKA werden keine Statistiken zum Tathergang ge- führt. Phänomenspezifische Vorerkenntnisse werden nicht erhoben. Presseveröf- fentlichungen der Polizei werden nicht statistisch erfasst. Zur sachgerechten Be- antwortung der Kleinen Anfrage sind die vorliegenden Daten im Nachhinein hän- disch erhoben worden. 3. Wie viele Gewaltstraftaten über das Themenfeld „Hasskriminalität“ hinaus wurden im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität-rechts“ im Juni 2020 registriert? 4. Um welche Art von Delikten handelt es sich bei den unter Punkt 3 erfragten Taten? Bitte konkrete Auflistung wie unter Punkt 2 abgefragt. Die Fragen 3 und 4 werden zusammenhängend beantwortet. Über das Themen- feld Hasskriminalität hinaus wurden im Juni 2020 im Phänomenbereich PMK- rechts fünf weitere Gewaltstraftaten registriert. Die erfragten Angaben sind den Anlagen 3 und 4 zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Ausführungen in der Ant- wort auf Frage 2.
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