190 tote Ferkel bei Tiertransport
Tiertransport
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/5003 01.10.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) 190 tote Ferkel bei Tiertransport Kleine Anfrage - KA 7/2913 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Mitteldeutsche Zeitung und die Volksstimme berichteten am 31.07., am 01. und 02.08.2019, z. T. widersprüchlich, über einen Tiertransport mit zuletzt 190 verende- ten Ferkeln. Der Empfänger war die Mastanlage Peckfitz der PELAPRO Schweineproduktion Deutschland GmbH und Co. KG. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie A. Situation im Erzeugerbetrieb 1. In welchem Ferkelerzeugerbetrieb startete der Ferkeltransport? Bitte Firmenname und -sitz sowie Bestandsgröße (Anzahl der Tierplätze) angeben. Der Transport startete bei dem Ferkelerzeugerbetrieb PELAPRO Pigs GmbH am Betriebsstandort Galmer Str. 1a, 14715 Milower Land, OT Zollchow. Der Betrieb liegt im Landkreis Havelland in Brandenburg. Zum Stichtag 01.01.2019 lag eine Bestandsgröße von 2.243 Sauen vor. 2. Nach welchem Haltungsverfahren werden die Zuchtsauen in dem Ferkel- erzeugerbtrieb gehalten? Wie lang ist die Säugezeit und wie hoch ist die Saugferkelmortalität (%) in dem Betrieb? Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 01.10.2019)
2 Es handelt sich um ein konventionelles Haltungsverfahren der Sauen mit Voll- spaltenböden. Die durchschnittliche Säugezeit beträgt 26 Tage. Die durch- schnittliche Saugferkelmortalität liegt bei 10,4 % (gemäß Angabe des Tierhal- ters). 2.1. Welche Saugferkelerkrankungen traten während Säugezeit auf bzw. wurden dokumentiert? Es traten vereinzelt Gelenkentzündungen und Durchfallerkrankungen auf. 2.2. Hatten die transportierten Ferkel kupierte Schwänze? Ja. 2.3. Wenn ja, welche Haltungsursachen führen dazu, dass in dem Fer- kelerzeugerbetrieb die Ausnahmegenehmigung zum Kupieren der Schwänze erteilt wurde? Die Ausnahmegenehmigung wurde aufgrund der Tierhaltererklärung des Mastbetriebes in Peckfitz, dass mehr als 2% der Mastschweine in Peckfitz Schwanz- und Ohrverletzungen aufweisen, erteilt. 3. Welcher Tierarzt hat die Verladung kontrolliert und die Transportpapiere unterzeichnet? Kein Tierarzt hat die Verladung kontrolliert, da es sich um einen nationalen Transport unter 8 Stunden handelte. 3.1. Wie lange hat die Verladung gedauert? Die Verladung dauerte 1 Stunde und 25 Minuten (gemäß Angabe des Tierhalters). 3.2. Waren die Ferkel vorsortiert oder wurden sie am Transporttag direkt nach Trennung von der Muttersau verladen? Die Ferkel wurden direkt nach Trennung von der Sau nach Körpergewicht sortiert verladen. 3.3. Wie viele Ferkel umfasste der Tiertransport überhaupt? Er umfasste 1.360 Ferkel. B. Ausstattung und Route des Transportfahrzeuges 4. Welche Route nahm der Transport? Bitte auf den Straßentyp (Autobahn, Bundesstraße und Landstraße), Zwi- schenstopps, die Länge der Strecke, Ortsdurchfahrten, Transportzeit und die Staulage am Transporttag eingehen.
3 Der Transport nahm die Route von Zollchow 8 km L97 bis zur B188 - 76 km B188 über Tangermünde, Stendal und Gardelegen (keine Ortsdurchfahrten au- ßer Dörfer) - 2 km L26 bis Peckfitz (gemäß Angabe des Tierhalters). Die Trans- portzeit betrug etwa 1 Stunde und 30 Minuten. 5. Wie war der Transporter des Herstellers Berdex ausgestattet? 2 Bitte auf das Fahrzeugmodell, die einzelnen Ladeoberflächen je m und die zulässige Höchstlast eingehen. Der Transporter war folgendermaßen ausgestattet: - Ladefläche gesamt: 100,32 m² - Ladefläche pro Etage (insgesamt 3 Etagen): 33,44 m² - Ladefläche pro Bucht (5 Buchten pro Etage): 6,69 m² - zulässige Höchstlast: 40.000 kg (bei 17.000 kg Leergewicht). 5.1. Bezogen auf die Ladeoberflächen des Transportfahrzeugtyps: Auf wie viele Decks verteilt, können wie viele Ferkel geladen werden? Die Schweine können auf 3 Decks geladen werden. Bis zu einem Körper- gewicht von 6 kg können 475 Ferkel pro Boden geladen werden. Bei einem Körpergewicht über 6 kg bis 10 kg können 300 Ferkel pro Bo- den geladen werden. 5.2. Bezogen auf die einzelnen Decks: Wie viele durch Quergitter abge- trennte Ferkelgruppen ergaben sich pro Verladedeck? Jede Ladefläche wird durch 4 Querwände in 5 Buchten eingeteilt. 6. Mit welcher Lüftungsanlage war der verwendete Transportfahrzeugtyp ausgestattet? Die Ausstattung bestand aus Lüftungsklappen und einem elektrischen Lüfter pro Bucht. 7. Welche Ausstattung mit Tränkwasser und -einrichtungen wies das Trans- portfahrzeug auf? Bitte auf die Kapazität der Tränkwasserbehälter (Fassungsvermögen in Li- ter) und die Anzahl der Tränknippel je Verladedeck eingehen. Eine Tränkwassereinrichtung ist auf dem Transportfahrzeug nicht installiert, da damit ausschließlich Transporte unter 8 Stunden durchgeführt werden. 8. Welches Transportunternehmen führte den Ferkel-Transport durch und wo ist der Firmenhauptsitz des Unternehmens? PELAPRO Pigs GmbH in 39649 Gardelegen, OT Peckfitz.
4 9. Hatte der Fahrer des Ferkeltransportes einen gültigen Sachkundenach- weis? Wie viele Jahre Berufserfahrung hat der Fahrer des Transportfahr- zeuges und welcher Nationalität gehört er an? Ja, der Fahrer verfügt über einen gültigen Nachweis. Er fährt Viehtransporte seit den 80er Jahren. Die Staatsangehörigkeit des Fahrers ist deutsch. 10. Mit welchen Klimakontrollgeräten ist das Transportfahrzeug ausgestattet? Das Transportfahrzeug ist nicht mit einem Klimakontrollgerät ausgestattet, da es ausschließlich bei nationalen Transporten unter 8 Stunden zum Einsatz kommt. 10.1 Ist die Temperatur pro Stockwerk des Transportfahrzeuges separat einstell- und ablesbar? 10.2 Werden die Alarm- und Störungsmeldungen auf dem Panel der Zug- maschine angezeigt? 10.3 Wenn ja, wurden im Bordcomputer Störungen des Fahrzeugklimas während der Transportzeit aufgezeichnet? 10.4 Welcher Art und Weise waren die Störungen und was wurde dagegen unternommen? Siehe Antwort 10. C. Festgestellter Sachstand 11. Wie viele transportierte Ferkel waren tatsächlich am Zielbetrieb verendet? 190 Ferkel waren verendet. 12. Wie viele Ferkel überlebten den Transport und wurden anschließend zur Aufzucht im Empfängerbetrieb aufgestallt? 1.170 Ferkel wurden aufgestallt. 13. Welche genauen Ursachen wurden ermittelt, die zum Verenden der trans- portierten Saugferkel führten? Die ermittelten Ursachen gemäß Sektionsbericht bestanden in einer Kombinati- on der Faktoren Stress durch Absetzen, dem Transport und dem Nachweis ei- nes potenziell pathogenen Darmkeimes (E.coli; siehe auch Antwort zu Fra- ge 16.2).
5 14. Bezogen auf die ermittelten Todesursachen, kam es - seitens des Tier- transportunternehmens - zu welchen genauen Gesetzesverstößen und Straftatbeständen? Bitte die einzelnen Tatbestände den jeweiligen §§ der Gesetze zuordnen. Die Beladedichte entsprach nicht den rechtlichen Mindestanforderungen. Damit liegt ein Verstoß gegen § 9 Abs. 2 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV) vor. Dies ist gemäß § 21 Abs. 1 Ziff. 8 TierSchTrV eine Ordnungswidrigkeit. 15. Wurden seitens des zuständigen Kreisveterinäramtes Strafanzeige und Strafantrag gestellt? 15.1. Wenn ja, bitte Aktenzeichen und Datum angeben. 15.2. Wenn ja, wurde seitens der zuständigen Staatsanwaltschaft ein Er- mittlungsverfahren eingeleitet? 15.3. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand des Ermittlungsverfahrens? 15.4. Wenn nein, bitte begründen. 15.5. Gab es im Rahmen der Amtshilfe eine Anzeige des zuständigen Kreisveterinäramtes zur Weiterbearbeitung an das zuständige Kreis- veterinäramt im Landkreis des Herkunftsbetriebes der Ferkel? 15.6. Wenn ja, aufgrund welcher Straftatbestände? 15.7. Wenn ja, welche Maßnahmen wurden seitens des Kreisveterinäram- tes gegen den Betreiber des Ferkelerzeugerbetriebes eingeleitet? 15.8. Wenn ja, wie ist der Stand des Verfahrens? 15.9. Wenn nein, warum wurden keine Maßnahmen beantragt? Bitte begründen. Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Durch die zuständige Polizeidienststelle wurde am 31. Juli 2019 unter dem Ak- tenzeichen SAW RKD VErm 1/ 4558 / 2019 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) eingelei- tet. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungsmaßnahmen wurde das noch laufende Ermittlungsverfahren am 20. August 2019 an die sachleitende Staats- anwaltschaft Stendal abgegeben. Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft lautet StA SDL 444 Js 140 45/19. Das Ermittlungsverfahren ist mangels vorsätzlicher Tierquälerei oder Tiertötung im Sinne von § 17 TierSchG gemäß § 170 II StPO eingestellt und zur Verfol- gung eventueller Ordnungswidrigkeiten nach Anhörung gemäß Nr. 90 RiStBV an den Altmarkkreis Salzwedel, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, abgegeben worden. Das Veterinäramt des Landkreises Havelland wurde noch am Tag des Vorfalls telefonisch informiert. Der Anruf diente der Weiterleitung der vorliegenden In- formationen und ggf. Bearbeitung in eigener Zuständigkeit.
6 16. Laut Presse soll eine Vielzahl der überlebenden und zur Aufzucht aufge- stallten Ferkel an Durchfall erkrankt sein. 16.1 Wenn ja, wie viele Ferkel waren bzw. sind an Durchfall erkrankt? Etwa 25 % der aufgestallten Ferkel waren an Durchfall erkrankt. 16.2 Welche Ursache der Durchfallerkrankung (Art des Erregers) konnte ermittelt werden und wie hoch waren die weiteren Verluste bei den verbliebenen Ferkeln? Als Erreger wurden ein pathogener Escherichia Coli-Stamm und Clostridium perfringens Typ A festgestellt. Die weiteren Verluste waren unter 1 %, da unmit- telbar nach der Ankunft eine tierärztliche Behandlung erfolgte. 16.3 Wurden bei den Aufzuchtferkeln weitere Erkrankungen festgestellt? Wenn ja, welche? Vereinzelt wurden Gelenkentzündungen festgestellt. D. Konsequenzen 17. Ergreifen die Landesregierung und der Tierschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt Maßnahmen, um derartige Ereignisse zu verhindern? Bitte anhand der einzelnen tierschutzrelevanten Verstöße, entsprechend der präventiven Maßnahmen begründen. Berichte über ähnlich gelagerte Schadensereignisse, die ein unmittelbares Handeln begründen würden, liegen der Landesregierung nicht vor. Das MULE wird das LVwA um eine Situationsanalyse bitten und im Ergebnis über das wei- tere Vorgehen entscheiden. 18. Welche Daten zur Transportmortalität von Saugferkeln (regional oder überregional) liegen der Landesregierung vor? Der Landesregierung liegen keine amtlichen Daten vor, da die Transportmortali- tät von Saugferkeln nicht gesondert in der vorgegebenen Transportberichter- stattung erfasst wird. 19. Gab es weitere tierschutzrelevante Kontrollergebnisse bzw. Verstöße ge- gen das Tierschutzrecht bei der Durchführung von Saugferkeltransporten in Sachsen-Anhalt in den letzten zwei Jahren? Wenn ja, bitte auflisten: Art, Umfang und Ort der Verstöße. Hinsichtlich der Durchführung von Saugferkeltransporten in Sachsen-Anhalt lie- gen keine weiteren tierschutzrelevanten Kontrollergebnisse vor.
7 20. Teilt die Landesregierung die Ansicht - im Hinblick des bekannten Sach- standes, dass Transportstress jeder Art bei Schweinen mit geschwächtem oder noch nicht vollständig ausgebildetem Immunsystem, dazu führen kann, dass Krankheiten während eines Transportes zum Ausbruch kom- men - dass es nicht der guten fachlichen Praxis entsprechen kann, Saug- ferkel direkt nach dem Absetzen von der Muttersau und bei entsprechend hohen Temperaturen zu transportieren? Prinzipiell müssen Tiere transportfähig sein, wenn sie transportiert werden. Sind Tiere klinisch krank und leiden, z. B. an fieberhaften Erkrankungen, muss im- mer abgewogen werden (am besten vom betreuenden Tierarzt), ob ein Trans- port möglich ist und evtl. der Gesundung aufgrund besserer Stallvoraussetzun- gen dient. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung, da ein Transport die Tiere natürlich belastet. Prinzipiell sind junge Schweine hohen Temperaturen gegen- über deutlich unempfindlicher als niedrigen Temperaturen (im Aufzuchtstall er- wartet die Ferkel eine Temperatur von mindestens 30 bis 32 °C), sodass sich ein Transport von kranken Saugferkeln auf jeden Fall im Winter verbieten wür- de. Bei fieberhaften Erkrankungen ist die Temperaturtoleranz auch nach oben begrenzt.