Einstellung der freigestellten Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt Maren Sieb
Geschäftsführer
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6604 15.09.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Einstellung der freigestellten Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH Sachsen- Anhalt Maren Sieb Kleine Anfrage - KA 7/3936 Vorbemerkung des Fragestellenden: 1 Medialen Berichten zufolge soll die freigestellte Geschäftsführerin der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, Maren Sieb, sich in ihrem Lebenslauf des Jahres 2012 als „Diplom-Kommunikationswirtin“ ausgegeben haben, obwohl sie diesen akademi- schen Abschluss nie erhielt. Der stellv. Sprecher des Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Robin Baake, zog diesbezüglich die Erfüllung eines Straftatbestandes in Betracht. Die Fragen beziehen sich auf das Bewerbungsverfah- ren für die Geschäftsführer-Position der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, welche Maren Sieb letztlich erhielt. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen 1. Was waren die Einstellungsvoraussetzungen zur Besetzung der Geschäfts- führer-Position? Gemäß dem mit dem Personaldienstleister abgestimmten Anforderungsprofil für die zu besetzende Position war eine juristische und/oder wirtschaftswissenschaft- liche Hochschulbildung oder eine vergleichbare überdurchschnittliche Formalbil- dung mit berufsbegleitender Weiterqualifikation gefordert. 1 Mitteldeutsche Zeitung, 15.07.2020, unter: https://www.presse.online/2020/07/15/lotto- geschaeftsfuehrerin-maren-sieb-hochstaplerin-oder-doch-diplom/ (zuletzt abgerufen am 25.07.2020). (Ausgegeben am 17.09.2020)
2 2. Wie viele Bewerbungen gab es auf die Geschäftsführer-Position? 3. Wie lief das Bewerbungsverfahren? Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet. Das Auswahlverfahren zur Besetzung der Geschäftsführer-Position wurde in 2011/2012 durch eine vom Aufsichtsrat der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt gebildete Auswahlkommission unter Vorsitz des damaligen Aufsichtsratsvorsit- zenden und mit Unterstützung eines Personaldienstleisters durchgeführt. Die Suche geeigneter Kandidaten erfolgte vornehmlich durch den Personal- dienstleister im Wege der Direktansprache. Dabei wurden vom Personaldienst- leister von Mitgliedern des Aufsichtsrates bzw. der Auswahlkommission benannte potentiell geeignete Kandidaten in das Verfahren einbezogen. Laut einem Bericht des Personaldienstleisters vom 28.11.2011 gegenüber der Auswahlkommission des Aufsichtsrats wurden insgesamt 170 potentielle Kandi- daten im Wege der Direktansprache durch den Personaldienstleister kontaktiert. Von den Angesprochenen zeigten sich 64 Personen grundsätzlich interessiert. Nach der Durchführung von strukturierten Telefoninterviews und persönlichen Gesprächen des Personaldienstleisters mit interessierten und geeigneten Kandi- daten wurden nach den vorliegenden Unterlagen des Auswahlverfahrens in zwei Terminen (30.11.2011 und 04.06.2012) insgesamt zehn Kandidaten der Aus- wahlkommission des Aufsichtsrats vorgestellt. Ein Kandidat war als Finalist der ersten Bewerberrunde auch in der zweiten Bewerberrunde vertreten. Eine zweite Bewerberrunde im Juni 2012 war erforderlich, da im Rahmen der Vertragsver- handlungen der im ersten Termin ausgewählte Kandidat seine Bereitschaft zur Übernahme der Geschäftsführung zurückgezogen hatte. Dem Vorschlag der Findungskommission folgend und unter Berücksichtigung der kurzfristig eingetretenen Vakanz der Position des Prokuristen empfahl der Auf- sichtsrat nach eingehender Diskussion mit Beschluss vom 13.06.2012 der Ge- sellschafterversammlung zwei Geschäftsführer, darunter Frau Maren Sieb, zu be- rufen. Die notarielle Bestellung der neuen Geschäftsführung durch den Gesell- schafter fand am 19.07.2012 statt. 4. Welche Qualifikationen, insbesondere auch hinsichtlich akademischer Ab- schlüsse, besaßen die Bewerber? Bitte vergleichend aufgeschlüsselt zwi- schen Maren Sieb und nicht-namentlich den anderen Bewerbern. Inwiefern werden diesbezügliche Angaben auf Bewerbungen geprüft? Die vorliegenden Kandidatenprofile aus der zweiten Bewerbungsrunde, an der Frau Maren Sieb teilnahm, geben zu den akademischen Abschlüssen folgende Auskünfte:
3 Abschluss gem. Kandidatenprofil Kandidat Personaldienstleister Frau Maren Sieb Diplom-Kommunikationswirtin 2. Juristisches Staatsexamen, Kandidat 2 Master of European Law (LL.M.), Promotion zum polnischen Recht (magna cum laude) Kandidat 3 Dipl.-Kaufmann Kandidat 4 Dipl.-Finanzwirt (FH) Kandidat 5 2. Juristisches Staatsexamen Kandidat 6 Dipl.-Ökonom (FH + Universität) Kandidat 7 2. Juristisches Staatsexamen Die Kandidatenanalyse, d. h. die Prüfung und Bewertung der vorgelegten Bewer- bungsunterlagen anhand der Kriterien des Anforderungsprofils, oblag laut Auftrag dem Personaldienstleister. 5. Ist der Bewerbung Maren Siebs zu entnehmen, dass sie einen Abschluss als „Diplom-Kommunikationswirtin“ habe? Eine Bewerbung von Frau Maren Sieb liegt der Landesregierung nicht vor. Der Landesregierung lag ausschließlich das konsolidierte Kandidatenprofil des Per- sonaldienstleisters vor. 6. Ging die Landesregierung davon aus, dass Maren Sieb ein abgeschlosse- nes Hochschulstudium habe? Aus den vorliegenden Unterlagen über das Auswahlverfahren ergibt sich kein Hinweis darauf, dass ein vermeintlich akademischer Abschluss von Frau Maren Sieb für die Auswahlentscheidung des Aufsichtsrates maßgeblich war oder the- matisiert wurde. Ein Universitätsabschluss war nicht Besetzungsvoraussetzung im Anforderungsprofil. Die Bestellung von Frau Maren Sieb als Geschäftsführerin durch den Gesell- schafter basierte auf der Empfehlung des Aufsichtsrats, der sich nach der zwei- ten Bewerberrunde für die beiden aus seiner Sicht geeignetsten Kandidaten ent- schied. 7. Wie steht die Landesregierung zu den erwähnten Medienberichten (siehe Verweis 1)? Da sämtliche Bewerberunterlagen vom Personaldienstleister nach Abschluss des Auftrags aus Datenschutzgründen vernichtet wurden, ist nicht mehr aufklärbar, ob die Angaben zum Abschluss von Frau Maren Sieb im Kandidatenprofil mög- licherweise auf einen Übertragungsfehler des Personaldienstleisters oder auf An- gaben der Bewerberin zurückzuführen sind.
4 8. Prüft oder plant die Landesregierung juristische Schritte gegen Maren Sieb wegen der möglichen Erfüllung eines Straftatbestands? Ein Täuschungsversuch der Bewerberin wird anhand der vorliegenden Unterla- gen nicht gesehen. Für die Erstattung einer Strafanzeige sieht die Landesregie- rung keine Grundlage. 9. Prüft oder plant die landeseigene Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt juristi- sche Schritte gegen Maren Sieb wegen der möglichen Erfüllung eines Straf- tatbestands? Der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt lagen keine Bewerbungsunterlagen aus dem Auswahlverfahren vor. Sie plant diesbezüglich keine juristischen Schritte gegen Frau Maren Sieb.