LKW-Parkplatzmangel an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt

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Landtag von Sachsen-Anhalt                              Drucksache 7/7134 18.01.2021 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Matthias Büttner (AfD) Abgeordneter Tobias Rausch (AfD) LKW-Parkplatzmangel an Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/4238 Vorbemerkung des Fragestellenden: Das Bundesverkehrsministerium prognostiziert bis 2030 eine Zunahme des LKW- 1 Güterverkehrs um rund 39 Prozent . Das bestehende Defizit bezüglich vorhandener LKW-Parkplätze würde sich damit weiter verschärfen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1.     Wie die Landesregierung auf Anfrage ausführte, sollte zur Verbesserung des Verkehrsflusses ein Verkehrsmonitoring beziehungsweise Verkehrs- sicherheitsscreening eingeführt werden. Wie ist der aktuelle Stand zur Umsetzung? Bitte führen Sie aus. Im Gegensatz zur gegenwärtig durchgeführten manuellen Verkehrszählung alle fünf Jahre ist das Verkehrsmonitoring die flächendeckende Verkehrsdatener- fassung einschließlich der gefahrenen Geschwindigkeiten mit automatischen Zählgeräten. Die Vorteile des Verkehrsmonitorings sind unter anderem eine immer gleichmäßige Datenqualität aufbauend auf einer längeren Zähldauer, Zählwerte in großem Umfang für die Nacht, flächendeckende Momentange- schwindigkeiten für jedes erfasste Fahrzeug, Geschwindigkeitsprofile einer Strecke mit mehreren Zählgeräten. Hierzu hat die Landesstraßenbaubehörde zusammen mit dem MLV eine Wirt- schaftlichkeitsuntersuchung manueller Straßenverkehrszählungen durch den 1 https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/gemeinden-an-der-autobahn-wehren-sich-gegen-lkw-chaos-in- gewerbegebieten-100.html (zuletzt abgerufen am 02.12.2020). (Ausgegeben am 19.01.2021)
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2 Einsatz temporärer Messsysteme, die zugleich das Verkehrsmonitorimg ab- decken könnten, erarbeitet. Der Endbericht kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass die untersuchten Seitenradgeräte nicht wirtschaftlich zu realisieren sind. Eine solche Realisierung ist damit gegenwärtig ausgeschlossen, weitere Unter- suchungen, wie das Verkehrsmonitoring realisiert werden kann, sind erforder- lich. Das Verkehrssicherheitsscreening ist ein webbasiertes und verwaltungsinternes Expertenwerkzeug für die Mitglieder der landesweiten Unfallkommissionen. Da- bei werden verschiedene Daten zusammengeführt. Zentrale Daten dabei sind die Straßendaten der TT-SIB (Straßenbreiten, Straßenaufbaudaten, Straßen- geometrie usw.), die von der Polizei bereitgestellten Unfalldaten und die Daten aus dem Verkehrsmonitoring. Damit bedarf der Aufbau eines Verkehrs- sicherheitsscreenings die Einführung eines Verkehrsmonitorings in Sachsen- Anhalt. Zu dem Thema selbst sind bereits Grundlagenermittlungen durchgeführt worden. Weitere Schritte und notwendige Abstimmungen sind geplant. 2. In Sachsen-Anhalt erfolgte die Durchführung eines Pilotprojektes zur Er- mittlung verfügbarer Stellplätze und deren Weitergabe an die LKW-Fahrer. Gibt es hierzu schon einen Zwischen- oder Abschlussbericht? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung hieraus? Falls nein, wann rechnet die Landesregierung hierzu mit einem Sachstandsbe- richt? In den Jahren 2010 bis 2012 wurde auf drei Parkplätzen im Zuge der A 2, Rich- tungsfahrbahn Berlin, ein mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur abgestimmtes Pilotprojekt zur Erfassung der LKW-Belegung mit unterschiedlichen Erfassungsmethoden durchgeführt. Die Abschlussberichte wurden 2013 bzw. 2014 erstellt. Während auf den beiden kleineren Parkplätzen Lorkberg und Krähenberge Ein- zelplatzerfassungen (Erdmagnetfeldsensoren und Videoerfassung) zum Einsatz kamen, wurde auf der größeren Tank- und Rastanlage Börde ein Bilanzie- rungsverfahren der ein- und ausfahrenden LKW mittels Induktionsschleifen durchgeführt. Das Pilotprojekt führt zu folgenden Schlussfolgerungen: Es zeigte sich, dass die Genauigkeiten der Einzelplatzerfassungen hinreichend waren, für größere Anlagen aber aufgrund des Aufwandes an jedem einzelnen Stellplatz weniger geeignet sind. Die Schleifendetektion erfüllte hingegen die gewünschte Erfassungsgenauigkeit nicht, es ergaben sich zu große Abwei- chungen für die Praxis. Die Ergebnisse wurden vereinbarungsgemäß der Bundesanstalt für Straßen- wesen übergeben und dort ausgewertet. In Pilotprojekten anderer Länder wur- de diese Technik modifiziert und mit weiteren Erfassungen ergänzt, welche nunmehr brauchbare Ergebnisse liefern.
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3 Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht durch die einzelnen Länder, sondern wird vom BMVI über den Mobilitäts-Daten-Marktplatz (MDM) durchge- führt. 3. Geplant war, bis zum Jahr 2022 insgesamt 270 neue LKW-Parkstände zu schaffen (vgl. Drucksache 7/5533). Wie viele dieser Plätze sind zum Stich- tag 30. November 2020 fertiggestellt? Bitte führen Sie aus. Es wurden an folgenden zwei Doppelanlagen folgende LKW-Stellplatzer- weiterungen durchgeführt: A 14 Parkplatz Sülzegrund Ost 38 zusätzliche Stellplätze, A 14 Parkplatz Sülzegrund West 31 zusätzliche Stellplätze, A 9 Tank- und Rastanlage Osterfeld West 43 zusätzliche Stellplätze und A 9 Tank- und Rastanlage Osterfeld Ost 62 zusätzliche Stellplätze. Somit wurden insgesamt 174 neue Stellplätze geschaffen. 4. Wie viele Ordnungswidrigkeitsverfahren sind wegen Halten beziehungs- weise Parken auf den Autobahnen in Sachsen-Anhalt eingeleitet wurden? Bitte weisen Sie die Gesamtsummen für 2017, 2018, 2019 und 2020 aus. Durch die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2017 insgesamt 576, im Jahr 2018 insgesamt 710, im Jahr 2019 insgesamt 575 und im bisheri- gen Verlauf des Jahres 2020 (Stand 22.12.2020) 502 Ordnungswidrigkeitenver- fahren wegen Halten bzw. Parken auf den Bundesautobahnen und Kraftfahr- straßen im Land eingeleitet. Hinweis: Im Rahmen der statistischen Auswertung kann aufgrund der zugrun- deliegenden Tatbestände des bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges nicht zwischen Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen unterschieden werden. 5. Wie viele Verkehrsunfälle waren auf Sachsen-Anhalts Autobahnen zu ver- zeichnen, die sich aus nicht ordnungsgemäß abgestellten LKW-Fahr- zeugen ergaben. Bitte weisen Sie hierfür die Gesamtsummen der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 aus. Im Sinne der Anfrage wurden im Rahmen der statistischen Auswertung all jene Verkehrsunfälle betrachtet, die im Zusammenhang mit nicht ordnungsgemäß abgestellten Lkw im Bereich von Park- und Rastplätzen, einschließlich der Zu- und Abfahrten sowie Standstreifen an bzw. neben Park- und Rastplätzen, ste- hen. Demnach waren im Jahr 2017 insgesamt elf, im Jahr 2018 insgesamt 14 und im Jahr 2019 vier Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Im bisherigen Verlauf des Jah- res 2020 (Stand 21.12.2020) lässt sich ein Verkehrsunfall im Zusammenhang mit einem nicht ordnungsgemäß abgestellten Lkw im Bereich von Park- und Rastplätzen auf Bundesautobahnen in Sachsen-Anhalt konstatieren.
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4 6. Wie bewertet die Landesregierung, auch in Bezug auf des eingangs ge- nannten prognostischen Zuwachses des LKW-Güterverkehrs bis zum Jahr 2030, den weiteren Bedarf an LKW-Parkplätzen sowie deren Realisie- rung? Die Landesregierung sieht, wie es auch bundesweit gesehen wird, erheblichen zusätzlichen Bedarf an LKW-Stellplätzen auf den Autobahnen. Hierzu wurden im Jahr 2020 Konzepte erarbeitet und bilateral zwischen den einzelnen Ländern und dem BMVI - auch jeweils unter Berücksichtigung der angrenzenden Bun- desländer - abgestimmt. Die Umsetzung des Konzeptes für Sachsen-Anhalt soll weitestgehend bis 2030 abgeschlossen sein. Anzumerken hierbei ist, dass ab dem 01.01.2021 die Auftragsverwaltung der Länder über die Bundesautobahnen an die Autobahn GmbH des Bundes abge- treten wurde. Damit liegt auch die Umsetzung des o. a. Konzeptes nicht mehr in der Zuständigkeit des Landes Sachsen-Anhalt.
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