ferkel_bmel_1113-1276

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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Schertl Dr., Nicole

Von: Scherti Dr., Nicole im Auftrag von Referat 321

Gesendet: Dienstag, 2, Oktober 2018 13:53

An: - 04 Persönl. Referent St Dr, Aeikens

ce Unterabteilungsleiterin 32; Abteilungsleiter 3; Referat 321

Betreff: . .. 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulierungsvorschlag Evaluierung

Tierschutz; Alternativmethoden zur betäubungslosen- Ferkelkastration
Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes

nn

321-1 V-PtF
Ferkelkastration «.

Av”
für At. 3 gez. Miwirr

  

Gruß, Schertl “ \
“Dr. Nicole Schert.

Referat 321

Tierschutz

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstr,

53123 Bonn

Tel: +-+49-228-99 529-3338

Fax: ++49-228-99 529-4162

Email: nicole,schertl@bmel.bund.de

‚Internet: www.bmel.de

Von: Leipert, Sven
Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:59
An: Abteilungsleiter 3

Ce: Unterahtellungsleiterin 32; Referat 321; nn Persönl. Referent St Dr,

Aeikens
Betreff: Anforderung Vermerke

‚Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bittet’ um Erstellung von Vermerken für Herm Parlamentarischen Staatssekretär
Fuchtel zu folgenden Themen:

1. zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine Evalulerung nach einem Jahr.

3. zum Tlerwohlkennzeichen
a) zu einem Beleg über die geringere Wirtschaftlichkeit der Absetzung der Ferkel nach 24 statt nach 23
Tagen
 b)zur Rolte des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor der Schlachtung,
29

Wi. bei 04:
zu 1.: morgen, Di., 02.10.2018, 12h
zu 2 Mo, 08.10.2018, 15 h

Die kurze Fristsetzung bitte Ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Sven Leipert

Sven Leipert

‚Referent u

Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens.
Bundesministerlum für Ernährung und Landwirtschaft (BRAEL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Telefon; +49 30 / 18 529-4615

Fax: +49 30 / 18 529-4619.

E-Mail: syen.leipert@bmel.bund,de de

Internet: wivw.bmel.de
30

Abteilung: 3 Datuın: - 2. Oktober 2018
Gesch, Zeichen: 321-034301/0057 . Hausruf: 4354/3338

Beferatsleiter/-in: MR'nDr. Kluge Angelordert am: 01.10.2018
. Vorzulegen bis: 02.10.2018, 12:00
Mitarbeiter/in:  ORR’'n Dr, Schertl Termin am:

ir wit

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel [Y] fester Verteiler und Bedienung
variabler Verteiler
durch Nachreferat
[[] eingeschränkter Verteiler
(innere Angelegenheit /
“ interne Meinungsbildung)
[-] Personalangelegenheiten /
persönlicher Inhalt

SIV-EL
. gleich
. Referat 611 für EL- zeitig
über - *  Referenten/-Innen u re
E Ar3, var 32 „Jo

oo

Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens

mit der Bitte um Kenntnisnahme

Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Alternativmethoden zur betäu-
bungslosen Ferkelkastration -

4 Sachverhalt

Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bat um einen Vermerk für Sie, Herr Parlamentarischer
Staatssekretär, „zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine
Evaluierung nach einem Jahr“ (siehe Anlage).

Il. Stellungnahme

$21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der betäubungslosen chirurgischen
Ferkelkastration, das nach derzeitiger Fassung ab dem 01.01.2019 gelten soll. Vorhandene _
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration sind die Jungebermast, die Immunokast-
ration und die chirurgische Ferkelkastration unter Narkose. Zum Stand der Entwicklun gal-
‚ternaliver Verfahren und Methoden zur betäubungsiosen F Rerkelkastration hatte die Bundes-
regierung dem Bundestag am 14, Dezember 2016 einen Bericht gemäß $ 21 des Tierschutz-
gesetzes vorgelegt.
31

aEavoN?

Im Rahmen der Berichterstellung im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass die Evaluierung der
vorhandenen Alternativmethoden zur betäubun gslosen Ferkelkastration sowie die Zusam-
menstellung der Ergebnisse, die Erstellung des Berichtes einschließlich Abstimmung inner-
halb der Bundesregierung und Herbeiführung eines Kabinettbeschlusses bereits einen Zeit-

 

. kaum von.etwa einem Jahr in Anspruch nimmt. So mussten bei der Erstellung des Berichts

insbesondere auch Stellungnahmen der Länder, der Interessenverbände und der Wissen-
schaft eingeholt und berticksichti; gt werden. Im Hinblick auf den Zeitrahmen ist zudem zu
bedenken, dass die betroffenen Betriebe nach dem Inkrafttreten des Verbotes der betäu-
bungslosen Ferkelkastration am 1. Januar 2019 erst mit Verzögerung bzw. nach und nach
mit der Umstellung auf die vorhandenen Alternativmethoden beginnen werden. Vor diesem
Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Evaluierungszeitraum von mindestens zwei Jah-
ren anzusetzen,

Um die Bundesregierung zu einer Evaluierung aufzufordern, bedarf es keiner Änderung des

 Tierschutzgesetzes, sie könnte auch durch eine Bundestagsentschließung erfolgen. Bine Än-

- derung des Tierschutzgesetzes allein zum Zweck der Aufnahme ciner solchen Aufforderung

sollte vor dem Hintergrund der Bemühungen um Bürokratieabbau vermieden werden, Sollte
eine Gesetzesänderung dennoch verfol gt werden, wird folgende Formulierun g vorgeschla-
gen: „Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. De-
zember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Me-

thoden zur betäubungslösen Ferkelkastration.“

IM.

Vorschlag

Kenntnisnahme.

32.1321
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Schertl Dr., Nicole

Von: Schertl Dr., Nicole

Gesendet; Dienstag, 2. Oktober 2018 10:27

An: Unterabteilungsteiterin 32

ca: Referat 327 EEE

Betreff: “ AL3zU 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulerungsvorschlag Evaluierung
‚- EILT

. Mit der Bitte um kurzfris istige Mitzeichnung der anliegenden EV zu u.a. Anforderung und Weiterleitung an Herrn Al3
WVYV bei 04 ist heute, 12:00 Uhr,

321-LV-PStF
Ferkelkastratiori ..

Gruß, Scherti

Dr. Nicole Schertl

-Referat 321

Tierschutz

Bundesministerlum für Ernährung u und Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstr. 1

53123 Bonn

Tel: ++49-228-99 529-3338

Fax: +-+49-228-99 529-4162

Email: pleole,schertl@bmel.bund.de

Internet: www.bmel.de

Von: Leipert, Sven
Gesendet: Montag, 1, Oktober 2018 11:59
An: Abteilungsleiter 3°

Cc: Unterabtellungsteiterin 32; Referat Persönl. Referent St Dr.

Aeikens
Betreff: Anforderung Vermerke

Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bittet um Erstellung von Vermerken für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
‚Fuchtel zu folgenden Themen:

1. zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr -

2. zum Tierwohlkennzeichen®
a).zu einem Beleg über die geringere Wirschaflichket der Absetzung der Ferkel ‚nach 24 statt nach 23
“ Tagen °
b} zur Roile des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor * der Schlachtung.
33

Wv. bei 04;
zu 1.: morgen, Di., 02.10.2018, 12 h
zu 2.: Mo., 08.10.2018, 15 h

_ Die kurze Fristsetzung bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Leipert

sven Leipert
Referent . .

Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL}
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 / 18 529-4615

‚Fax: +49 30 / 18 529-4619
E-Mail: sven,leipert@bmei.bund.de
Internet: www.bmel.de \
34

Abteilung: 3 .
Gesch. Zeichen: _321-034301/0057

Referatsleiter/-in: _MR’nDr. Kluge

Mitarbeiter/-In: ORR’n Dr, Scherti

Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel

über

Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens

mit der Bitte um Kenntnisnahme

Datum;
Hausruf; 4354/3338

Angefordert am: . 91.10.2018

‚Vorzukgen bis: 02.10.2018, 12:00

Termin am:

Dugehsehrift un:
fester Verteiler nnd Bedienung
variabler Verteiler
durch Fachreferat

[1] ‚eingeschränkter Verteiler
{innere Angelegenheit /
interne Meinungsbildung)

[] Personalangelegenheiten /

persönlicher Inhalt
[ StV-EL. . \ pleich
[] Referat 611 für EL- zeitig
Referenten/-Itmen [3 zuge
MY "AL3, UAL’n 32 . leitet :

Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes - - Alternativmethoden zur betäu-

bungslosen Ferkelkastration .

1 Sachverhalt

Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bat um einen Vermerk für Sie, Herr Parlamentarischer

Staatssekretär, „zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine

Evaluierung nach einem Jahr“ (siehe Anlage).

IL Stellungnahme

| $ 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der betäubungslosen chirurgischen
Ferkelkastration, das nach derzeitiger Fassung ab dem 01.01 ‚2019 gelten soll. Vorhandene
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkasträtion sind die Jungebermast, die Immunokast-
ration und die chirur gische Ferkelkastration unter Narkose. Zum Stand der Entwicklung al-
ternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration hatte die Bundes-
regierung x dem Bundestag am 14. Dezember 2016 einen Bericht gemäß $ 21 des Tierschutz-

gesetzes vorgelegt.
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11.

"SEITE 2VONZ

Im Rahmen der Berichterstellung im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass die Evaluierung der .

‘vorhandenen Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration sowie die Zusam-

menstellung der Ergebnisse, die Erstellung des Berichtes einschließlich Abstimmung inner-
halb der Bundesregierung und Herbeiführung eines Kabinettbeschlusses bereits einen Zeit-
raum von etwa einem Jahr in Anspruch nimmt. So mussten bei der Erstellung des Berichts
insbesondere auch Stellungnahmen der Länder, der Interessenverbände und der Wissen-
schaft eingeholt und berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den Zeitrahmen ist zudem zu
bedenken, ‚dass die betroffenen Betriebe nach dem Inkrafitreten des Verbotes der betäu- |
bungslosen F erkelkastration am 1, Januar 2019 erst mit Verzögerung bzw. nach und nach
mit der Umstellung auf die vorhandenen Alternativmethoden beginnen werden. Vor diesem

 

 

Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Evaluierungszeitraum von mindestens zwei Jah-

ren anzusetzen.

Um die Bundesregierung zu einer Evaluierung aufzufördern, bedarf es keiner Änderung des
Tierschutzgesetzes, sie könnte auch durch eine Bundestagsentschließung erfolgen. Eine Än-
derung des Tierschutzgesetzes allein zum Zweck der Aufnahme einer solchen Aufforderung
sollte vor dem Hintergrund der Bemühungen um Bürokratieabbau vermieden werden. Sollte
eine Gesetzesänderung dennoch verfolgt werden, wird folgende Formulierung vorgeschla-
gen: „Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. De-
zember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Me-

. Ihoden.zur betäubungslosen Ferkelkastration.“

Vorschlag
Kenntnisnahme.
__32 | 321
Kl
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Schertl Dr,, Nicole

Von: | Kluge Dr., Katharina .

Gesendet: Dienstag, 2. Oktober 2018 10:20

An. . u Schert! Dr., Nicole

Betreff: WG: 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulierungsvorschlag Evaluierung
s. anliegend

Gruß

K. Kluge:

eier mag aha pini mm eagemar br rt rer erringen

Von: Schertl Dr., Nicole

Gesendet: Dienstag, 2. Oktober 2018 10: 02
"Ant Kluge Dr., Katharina

Betreff: 321- LV PSIF Ferkelkastration - + Formullerungsvorschlag Evalulerung

Hallo Frau Kluge,

 anliegend finden Sie den Entwurf für eine LV für Herrn PStF.

    

Wr

321-LI-PStF
Ferkeikastration .,

 
 

   

LV

      

  

Anforderu NE

   

321-LV-PStF
Ferkelkastration «u.

 
 

. Gruß, Schertl

Von:  Schert Dr., Nicole

Gesendet: Montag, 1, Oktober 2018 16:41
An: Kluge Dr., Katharina

Betreff: WG: Anforderung Vermerke

Hallo Frau Kluge,

nach RS mit Herrn Franken ist ‚Folgendes zu sagen;

« Herr PStF führt verschiedene Gespräche und bittet vor diesem Hintergrund um einen Formulierungsvorschlag
zum Gesetzentwurf.

® IHerr Franken schlägt vor, die Formulierung zur Berichtspflicht aus & 21 Absatz 1 TierSch6 zu verwenden und

entsprechend anzupassen (Datum/Zeitraum).

Vor diesem Hintergrund schlage ich folgende Formulierung vor:

1
37

„Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 einen Bericht
über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration seit
dem In-Krafttreten des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration.“

Gruß, Schertl

Von: Leipert, Sven
Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:59
Ant: Abtellungsleiter 3°

_ Co: Unterabtellungsleiterin 32; Referat 321; 5 Persönl. Referent St Dr.

Aeikens
Betreff: Anforderu "9 Ver merke

Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bittet um Erstellung von Vermerken für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär
Fuchtel zu folgenden Themen:

. 1, zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu elner Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr

2, zum Tierwohlkennzeichen
a) zu einem Beleg über die geringere Wirtschaftlichkeit der Absetzung der Ferkel nach 24 statt nach 23
Tagen
b) zur Rolle des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor ‚der Schlachtung. .

Wy, bei04:
zu 1.: morgen, DI., 02,10.2018, 12 h
zu 2.: Mo., 08.10.2018, 15 h

Die kurze Fristsetzung bitte ich zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sven Leipert

Sven Leipert

Referent

Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Äeikens’
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BM EL)
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin

Telefon: +49 30 / 18 529-4615

Fax: +49 30 / 18 529-4619

‚E-Mail: sven.leipert@bmel.bund.de
Internet; www.bmiel.de
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