ferkel_bmel_1113-1276
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
? Schertl Dr., Nicole Von: Schertl Dr., Nicole Gesendet; Dienstag, 2. Oktober 2018 10:27 An: Unterabteilungsteiterin 32 ca: Referat 327 EEE Betreff: “ AL3zU 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulerungsvorschlag Evaluierung ‚- EILT . Mit der Bitte um kurzfris istige Mitzeichnung der anliegenden EV zu u.a. Anforderung und Weiterleitung an Herrn Al3 WVYV bei 04 ist heute, 12:00 Uhr, 321-LV-PStF Ferkelkastratiori .. Gruß, Scherti Dr. Nicole Schertl -Referat 321 Tierschutz Bundesministerlum für Ernährung u und Landwirtschaft (BMEL) Rochusstr. 1 53123 Bonn Tel: ++49-228-99 529-3338 Fax: +-+49-228-99 529-4162 Email: pleole,schertl@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de Von: Leipert, Sven Gesendet: Montag, 1, Oktober 2018 11:59 An: Abteilungsleiter 3° Cc: Unterabtellungsteiterin 32; Referat Persönl. Referent St Dr. Aeikens Betreff: Anforderung Vermerke Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bittet um Erstellung von Vermerken für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär ‚Fuchtel zu folgenden Themen: 1. zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr - 2. zum Tierwohlkennzeichen® a).zu einem Beleg über die geringere Wirschaflichket der Absetzung der Ferkel ‚nach 24 statt nach 23 “ Tagen ° b} zur Roile des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor * der Schlachtung.
Wv. bei 04; zu 1.: morgen, Di., 02.10.2018, 12 h zu 2.: Mo., 08.10.2018, 15 h _ Die kurze Fristsetzung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sven Leipert sven Leipert Referent . . Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL} Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: +49 30 / 18 529-4615 ‚Fax: +49 30 / 18 529-4619 E-Mail: sven,leipert@bmei.bund.de Internet: www.bmel.de \
Abteilung: 3 .
Gesch. Zeichen: _321-034301/0057
Referatsleiter/-in: _MR’nDr. Kluge
Mitarbeiter/-In: ORR’n Dr, Scherti
Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel
über
Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens
mit der Bitte um Kenntnisnahme
Datum;
Hausruf; 4354/3338
Angefordert am: . 91.10.2018
‚Vorzukgen bis: 02.10.2018, 12:00
Termin am:
Dugehsehrift un:
fester Verteiler nnd Bedienung
variabler Verteiler
durch Fachreferat
[1] ‚eingeschränkter Verteiler
{innere Angelegenheit /
interne Meinungsbildung)
[] Personalangelegenheiten /
persönlicher Inhalt
[ StV-EL. . \ pleich
[] Referat 611 für EL- zeitig
Referenten/-Itmen [3 zuge
MY "AL3, UAL’n 32 . leitet :
Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes - - Alternativmethoden zur betäu-
bungslosen Ferkelkastration .
1 Sachverhalt
Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bat um einen Vermerk für Sie, Herr Parlamentarischer
Staatssekretär, „zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine
Evaluierung nach einem Jahr“ (siehe Anlage).
IL Stellungnahme
| $ 21 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes regelt ein Verbot der betäubungslosen chirurgischen
Ferkelkastration, das nach derzeitiger Fassung ab dem 01.01 ‚2019 gelten soll. Vorhandene
Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkasträtion sind die Jungebermast, die Immunokast-
ration und die chirur gische Ferkelkastration unter Narkose. Zum Stand der Entwicklung al-
ternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration hatte die Bundes-
regierung x dem Bundestag am 14. Dezember 2016 einen Bericht gemäß $ 21 des Tierschutz-
gesetzes vorgelegt.
11. "SEITE 2VONZ Im Rahmen der Berichterstellung im Jahr 2016 hat sich gezeigt, dass die Evaluierung der . ‘vorhandenen Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration sowie die Zusam- menstellung der Ergebnisse, die Erstellung des Berichtes einschließlich Abstimmung inner- halb der Bundesregierung und Herbeiführung eines Kabinettbeschlusses bereits einen Zeit- raum von etwa einem Jahr in Anspruch nimmt. So mussten bei der Erstellung des Berichts insbesondere auch Stellungnahmen der Länder, der Interessenverbände und der Wissen- schaft eingeholt und berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den Zeitrahmen ist zudem zu bedenken, ‚dass die betroffenen Betriebe nach dem Inkrafitreten des Verbotes der betäu- | bungslosen F erkelkastration am 1, Januar 2019 erst mit Verzögerung bzw. nach und nach mit der Umstellung auf die vorhandenen Alternativmethoden beginnen werden. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Evaluierungszeitraum von mindestens zwei Jah- ren anzusetzen. Um die Bundesregierung zu einer Evaluierung aufzufördern, bedarf es keiner Änderung des Tierschutzgesetzes, sie könnte auch durch eine Bundestagsentschließung erfolgen. Eine Än- derung des Tierschutzgesetzes allein zum Zweck der Aufnahme einer solchen Aufforderung sollte vor dem Hintergrund der Bemühungen um Bürokratieabbau vermieden werden. Sollte eine Gesetzesänderung dennoch verfolgt werden, wird folgende Formulierung vorgeschla- gen: „Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. De- zember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Me- . Ihoden.zur betäubungslosen Ferkelkastration.“ Vorschlag Kenntnisnahme. __32 | 321 Kl Sche ÄL3
Schertl Dr,, Nicole
Von: | Kluge Dr., Katharina .
Gesendet: Dienstag, 2. Oktober 2018 10:20
An. . u Schert! Dr., Nicole
Betreff: WG: 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulierungsvorschlag Evaluierung
s. anliegend
Gruß
K. Kluge:
eier mag aha pini mm eagemar br rt rer erringen
Von: Schertl Dr., Nicole
Gesendet: Dienstag, 2. Oktober 2018 10: 02
"Ant Kluge Dr., Katharina
Betreff: 321- LV PSIF Ferkelkastration - + Formullerungsvorschlag Evalulerung
Hallo Frau Kluge,
anliegend finden Sie den Entwurf für eine LV für Herrn PStF.
Wr
321-LI-PStF
Ferkeikastration .,
LV
Anforderu NE
321-LV-PStF
Ferkelkastration «u.
. Gruß, Schertl
Von: Schert Dr., Nicole
Gesendet: Montag, 1, Oktober 2018 16:41
An: Kluge Dr., Katharina
Betreff: WG: Anforderung Vermerke
Hallo Frau Kluge,
nach RS mit Herrn Franken ist ‚Folgendes zu sagen;
« Herr PStF führt verschiedene Gespräche und bittet vor diesem Hintergrund um einen Formulierungsvorschlag
zum Gesetzentwurf.
® IHerr Franken schlägt vor, die Formulierung zur Berichtspflicht aus & 21 Absatz 1 TierSch6 zu verwenden und
entsprechend anzupassen (Datum/Zeitraum).
Vor diesem Hintergrund schlage ich folgende Formulierung vor:
1
„Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration seit dem In-Krafttreten des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration.“ Gruß, Schertl Von: Leipert, Sven Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:59 Ant: Abtellungsleiter 3° _ Co: Unterabtellungsleiterin 32; Referat 321; 5 Persönl. Referent St Dr. Aeikens Betreff: Anforderu "9 Ver merke Herr Staatssekretär Dr. Aeikens bittet um Erstellung von Vermerken für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel zu folgenden Themen: . 1, zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu elner Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr 2, zum Tierwohlkennzeichen a) zu einem Beleg über die geringere Wirtschaftlichkeit der Absetzung der Ferkel nach 24 statt nach 23 Tagen b) zur Rolle des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor ‚der Schlachtung. . Wy, bei04: zu 1.: morgen, DI., 02,10.2018, 12 h zu 2.: Mo., 08.10.2018, 15 h Die kurze Fristsetzung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sven Leipert Sven Leipert Referent Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Äeikens’ Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BM EL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon: +49 30 / 18 529-4615 Fax: +49 30 / 18 529-4619 ‚E-Mail: sven.leipert@bmel.bund.de Internet; www.bmiel.de
Abteilung; 3 : Datum: Gesch, Zeichen: 321-034301/9057 . Hausıaf; 4354/3338 Referatsleiter-in: MR’n Dr. Kluge . Angefordert am: 01.10.2018 .. Vorzulegen bis: 02.10.2018, 12:00 Mitarhelter/-Ins ORR’n Dr, Schertt . \ Termin am: _ Rurshschrift an: Herrn Parlanıentarischen Staatssekretär Fuchtel fester Vertotier und Bedienung . variabler Verteller durch Fachreferat L) elngeschräukter Vertelter (innere Angelegenheit / huterne Meinungsbiklung) [1 Personalangelegonhnlten / persönlicher Inhalt SIV-EL " - . Referat 611 für EL- über . . Referenten/-inten D AL 3, UAL/n 32 DO Herrn Staatssekretär Dr. Aeikens mit der Bitte un Kenntuisnahme Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Alternativmethoden zur betäu- bungstosen Ferkelkasiration I. Sachverhalt Heır Staatssekretär Dr. Aeikens bat um einen Vermerk für Sie, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, „zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr“ (siehe Anlage). m Stellungnahme Ab-dem-t-Janwer-2019-giltnach-$ 21 Abs. 1 TierSchG regelt ein das-Verbot der betäu- büngslosen chirurgischen Ferkelkastration, das nach derzeitiger Fassung, ıb dern 01.01.2019 gelten soll. Vorhandene Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration sind die Junge- bermast, die Immunokastration und die chirurgische Ferkelkastration unter Narkose. Zum Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkel- kastration hatte die Bundesregierung dem Bundestag am 14; Dezember 2016 einen Bericht gemäß $ 21 des Tierschulzgesetzes vorgelegt. . gleich zeitig zuge- leitet
KK, SEITE ZUOHZ . Im Rahmen der Berichterstellung im Jahr 2016 hatte sich gezeigt, dass die Evaluierung der Entwieklung-der-vorhandenen Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration sowie die Zusammenstellung der Ergebnisse, und: ‚die Erstellung des Berichtes einschließlich Abstimmung innerhalb. der Bundesregierung und Herbeiführung gines Kabinettbeschlusses bereits einen Zeitraum von.eiwa einem Jahr, jn Anspruch genormmen-hubergimmt. So muss- ten bei der Erstellung des Berichts insbesondere auch Stellungnahmen der Länder, der Inte- 'ressenverbände und der Wissenschaft eingeholt und berücksichtigt werden. Im Hinblick auf den Zeitrahmen ist zudem zu bedenken, dass die betroffenen Betriebe nach dem Inkraftire- ten des Verbotes der betäubungsiosen Ferkelkastration am 1. Januar 2019 erst mit Verzöge- rung bzw. nach und nach mit der Umstellung auf die vorhandenen Alternativmethoden be- ginnen werden, Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, einen Evalwerungszeitraum von mindestens zwei Jahren anzusetzen. Um die Bundesregiering au giner Evaluierung aufzufordem. be bedarf es. keiner Änderung des . Tiersehutzpesetzes, sie könnte Augh durch eine Bundestagsentschheßung erfolgen. Eine. Än- derung des Tierschutzxesetzes allein zum Zweck.der Aufnahme einer. solchen Aufforderung sollte vor dein Hintergrund der Bemühungen um Bürckratieabbau vermieden werden, Sollte eine Gesetzesänderung dennoch verfolgt werden, Die-Aufnahme-einer-enteprechenden-Be- ziehtspflieht-in.das-Fiersohntzgeseis-und-die-demit-einhergehende-Gesetsenlinderung-könn- ten-auf-dem-Weoge-einer-Bundestags-Entschhioßung"vermieden-werden-Demnach-könnten die-Bundestags-Fraktionen-die-Bundesregierung imun-Bvaluierung-imd-Beriehterstettung naeh-Ablauf-des-sben-genannten-Zeitraunes-bitten-In-diesem-Zusammenhang-wird folgen- de Formulierung vorgeschlagen: „Die Bundesregierung wird-gebeten,erstaltel dem Deuf- schen Bundestag spütestens bis zum 31. Dezember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alter naliver Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration vorzulegen.“ Vorschlag Kenntnisnahme. Format ch unerken
Scherti Dr., Nicole _ Von: | Schertl Dr., Nicole Gesendet; Dienstag, 2, Oktober 2018 10:02 An: Kluge Dr, Katharina Betreff: 2 321-LV PStF Ferkelkastration - Formulierungsvorschlag Evaluierung Hallo Frau Kluge, anliegend finden Sie den Entwurf für eine LV für Herm PStF. a = 327 -LV-PStF | Ferkelkastration „. Anforderung 321-L-PtF Ferkelkastratint u . Gruß, Scheril Von: Schertl Dr., Nicole Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 16:41 An: Kluge Dr., Katharina Betreff: WG: Anforderung Vermerke Hallo Frau Kluge, nach RS mit Herrn Franken ist Folgendes zu ‚sagen: : e Herr PStF-führt verschiedene Gespräche und bittet vor diesem Hintergrund um einen Formulierungsvorschlag zum Gesetzentwurf. e Herr Franken:schlägt vor, die Formulierung zur Berichtspflicht aus $ 21 Absatz 1 TierSchG zu verwenden und entsprechend anzupassen (Datum/Zeitraum). Vor diesem Hintergrund schlage ich folgende Formulierung vor: „Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag spätestens bis zum 31. Dezember 2020 einen Bericht über den Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäuhun gsiosen Ferkelkastration seit dem In- Krafttreten des Verbotes der betäubungsiosen Ferkelkastration.“ Gruß, Scheril Von: Leipert, Sven Gesendet: Montag, 1. Oktober 2018 11:59 An: Abteilungsleiter 3 Cc: Unterabtellungsleiterin 32; Referat 321; NENNEN Pcrsön!, Referent St Dr.
Aelkens Betreff: Anforderung Vermerke Herr Staätssekretär Dr. Aeikens bittet um Erstellung ı von Vermerken für Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Fuchtel zu folgenden Themen: 1. zum Gesetzentwurf zur Ferkelkastration zu einer Formulierung für eine Evaluierung nach einem Jahr 2, zum Tlerwohlkennzeichen a) zu elnem Beleg über die geringere Wirtschaftlichkeit der Absetzung der Ferkel nach 24 statt nach 23 Tagen’ b) zur Rolle des Transports und dem Umgang mit Schweinen vor der Schlachtung. Wv.bei 04: zu 1.::morgen, Di,, 02.10.2018, 12 h zu 2.: Mo., 08,10,2018, 15 h -Die kurze Fristsetzung bitte ich zu entschuldigen. . Mit freundlichen Grüßen | Im Auftrag Sven Leipert Sven Leipert Referent Büro Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens Bundesministerium für Emährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin Telefon; +49 30 / 18 529-4615 Fax: +49 „ / 2 529-4619 ° Internet: WWW, | de.