Photovoltaik auf Dächern von Landesimmobilien in Sachsen-Anhalt

Photovoltaik

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Landtag von Sachsen-Anhalt                        Drucksache 7/5113 17.10.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (fraktionslos) Photovoltaik auf Dächern von Landesimmobilien in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2996 Vorbemerkung der Fragestellenden: Dachflächen von Landesimmobilien können ökonomisch genutzt werden. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium der Finanzen Vorbemerkung der Landesregierung: Generell wird der Einsatz von erneuerbaren Energien, wie zum Beispiel Photovoltaik, für die Energieversorgung der Landesliegenschaften im Zuge von Großen- sowie Kleinen Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen sowie bei energetischen Sanie- rungen untersucht. Bei wirtschaftlicher Eignung werden erneuerbare Energien bevor- zugt umgesetzt. Dies vorausgeschickt, beantwortet die Landesregierung die Einzelfragen wie folgt: 1.    Auf wie vielen Dachflächen, die sich in Landeseigentum befinden, wurden bisher Photovoltaik oder Solarthermie angebracht? Wie viel sind in Pla- nung? Wie viele wurden vermietet? Auf den landeseigenen Liegenschaften im Mieter-Vermieter-Modell sind derzeit zwei Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) in Betrieb. Sie befinden sich auf dem Gebäude des Landesamtes für Umweltschutz (LAU) in der Reideburger Stra- ße 47 in Halle und dem Gebäude des Technischen Büros (TB) Halle des Lan- desbetriebes BLSA, An der Fliederwegkaserne 21. Die PV-Anlage auf dem LAU nimmt eine Fläche von 183 m² ein und hat einen Leistungs-Peak von 29,8 kWp. (Ausgegeben am 22.10.2019)
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2 Auf dem TB Halle wurden 175 m² mit einer Flächenleistung von 40 kWp instal- liert. Zurzeit sind weitere drei Anlagen im Rahmen von Großen Neu-, Um- und Er- weiterungsbauten in der Planung. Dies betrifft die Sanierung der Institutsge- bäude der Martin-Luther-Universität Halle für Pharmazie und Chemie sowie den Neubau des Landesamtes für Geologie und Bergwesen, An der Fliederwegka- serne 13. Solarthermie kommt aufgrund des vorrangigen Einsatzgebietes in der Trink- warmwasserbereitstellung und des durchschnittlichen sehr geringen Trink- warmwasserbedarfs in Landeliegenschaften gar nicht zum Einsatz. 2. Inwieweit sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen dazu positiv? Vor jeder Errichtung einer PV-Anlage wird eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt. Dazu besteht aufgrund der Erlasslage und der Landeshaushalts- ordnung eine Verpflichtung. Es werden alle im Zusammenhang mit der Anlage entstehenden Kosten einbezogen. Für den Fall, dass die Wirtschaftlichkeitsbe- trachtung nicht positiv endet, wird auch keine PV-Anlage realisiert. Für die vermieteten Flächen ist bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Anlagenbe- treiber selbst verantwortlich. Es wird davon ausgegangen, dass dies durch die Anlagenbetreiber vor Angebotserstellung geprüft wurde. Derzeit werden fünf Dachflächen mit einer Gesamtfläche von 1.476 m² vermie- tet. Prinzipiell geht der Landesbetrieb BLSA als Vermieter der Dachflächen da- von aus, dass die Einnahmen aus der Vermietung die Ausgaben für den Bauun- terhalt etc. decken. Dies wird aber durch die Praxis nicht durchgehend bestätigt. Generell ist bei der Vermietung der Dachflächen zu berücksichtigen, dass der zusätzliche organisatorische und haushälterische Aufwand nicht unterschätzt werden darf. So mussten beispielsweise Feuerwehrpläne aktualisiert und die Feuerwehrerschließung für die PV-Anlagen nachgerüstet werden.
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