ferkel_bmel_1277-1384
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
\ St-Büro 08 a Tl 2E rm Abteilung: 3 . Kap. ir PA Gesch, Zeichen 321-344049002 u Ä WmoSAg ur. | | Referatsielter/-in MR’n Dr. Kluge kan HAAR nad \ A SE i Torkelegen me iR Mitarbeiterin ORR’R Dr, Schertt [Te Fell anne > LA ve. \ et „Shen Prede ] „Kerzen Kesedng Fe ALUTRÜEN Stantssckrethr Dr. Aelkens 5 | fasten Verteiker und eiksuun de er) \ As u mann me . variabler Verteiler “ dep Kechnaferet in & eek, 3 BR ENEN ‘4 eingeachrknkden Verteiler ir (innere Angelegenheit - ( Kry@ interne Yaennenbiliung). GE &L AD } $ xy (X [I Proronaiongekgenheiten! 3 F . . persönlicher inhalt . \ Er NM smEL gieleh \v 3 Babsrsteil ihr - oO aeltig ray \ mer j®E : i mit der Bitte um Kenntnlsankme I Tierschuiz - Kerkeikasiration \ | . \ “ Maßnabınen nnd Aktivitäten des BMEL im Rahmen der Entwicklung und Etablierung von Alternativmethoden zur beiäubungslosen Forkelkastration seit Änderung ıes iter- sehutzgesstnen bo Jahr 203 . \ I Sachverhalt - In der heutigen Rücksprache mit Herm AL 3 zur Situation der Ferkelerzeuger in D’eutsch- land baten Sie, Herr Staatssekretär, um eine Darstellung der Maßnahmen und Aktivitäten des BMEL Im Rahmen der Entwicklung und Etebtierung von Alternativmethoden zur be- tSubungsiosen Ferkelkastration seit Änderung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013. i. Stellungnahme Das BMEL hat sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung von 2013 sine Reihe von Maßnahmen (z. B. Forschung, Fachveranstaltungen und -gespräche usw.) zum Thema Al- tornativmethoden zur betäuhungslosen Ferkelkastration durchgeführt. Dabei wurde v. a. das
. SEITE AVONA
Ziel verfolgt, die Umstellung auf die alternativen Verfahren auf allen Stufen der Lebensmit-
_ teikette Zu klären und eine tatsächliche Umsetzung der Umstellung sicherzustellen.
Forschungsförderung u
Seit 2010 en die Bundesregierung ÄASSShUNES| Ä Ä
Veran über MI & jet. Burö, Diese werden im Rahmen der Innovationsforschung
und es a Öko on Lenibau und andere Formen nachhaltiger Land-
wirtschaft für insgesamt WEHSESCH 28
werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
Minimierung und Vermeidung von: Geruchsabweichungen durch Maßnahmen in der
Haltung, Fütterung und Züchtung von Jungebern,
Aufbau eines marktgerechten Tierwöhlprogramms in der Schweinefleischkette,
.- Qualitative Rahmenbedingungen für die Jungebermast,
= Praktische Erprobung der Isoflurannarkose,
- Detektion von geruchsauffälligem Jungeberfleisch,
Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Anwendung der Lokalanästhesie bei der Fer-
kelkastration u das BMEE im | Dezember 20 !7 eine ne Bekanntmachung | im Rahmen des Ent-
setzungen ang RA
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A Haben „Wirksamkeit der Schmerzausschaltung
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Ferkelkastration unter Betäubung in nferkelerzeugenden Betrieben, Ziel der Projekte ist es,
praktische Erfahrungen zu sammeln und aus diesen praxisgerechte Handlungsanweisungen.
für die Planung und Durchführung der chirurgischen Ferkelkastration unter Betäubung zu
erstellen.
MELzU verschiedenen Fragestellungen im Hinblick auf die Alternativen
zur being Ferkelkastration e B. zur ur Bewertung der ‚Schmerzausschaltung durch
weiter verfolgt, SEIEJVON 4 Wachtagungen and Fachgespräche, In den Jahren 2010, 2013 und 2016 hat das BMEL gemeinsam mit der QS Qualität und $i- cherheit GmbH jeweils eine große Fachtagung zum Verzicht auf die betäubungslose Ferkel- kastration durchgeführt. Dabei wurden mit Vertretern aus der Wirtschaft (Erzeugung, Schlachten, Verarbeitung und Handel) und der Wissenschaft u. a. T hemen zur Verbraucher- . akzeptanz, Detektionsmöglichkeiten von Ebergeruch, Tierschutz sowie rechtliche und marktrelevante Aspekte diskutiert, Bei der Verahstaltung im Jahr 2016 wurden insbesondere ir Hinblick auf den 1, Januar 2019 Themen wie Verbraucherakzeptanz, Detektionsmög- lichkeiten von Ebergeruch, Tierschutz sowie rechtliche und marktrelevante Themen disku- . tiert, Ziel dieser Veranstaltung war die Bıstellung eines Fahrplans, der für alle Entschei- dungsträger Perspektiven aufzeigen sollte. “ Ergänzend dazu wurden zahlreiche Gespräche zu unterschiedlichen Aspekten der alternati- ven Verfahten der betäubungslosen Ferkelkastration durchgeführt, Auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene wurden mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft. und der Länder u. a, am 14, Oktober 2015, 1. Juni 2017, 13. Juli 2017, 8, Dezember 2017 und zuletzt am I, Juni 2018 jeweils Gespräche zur Ferkeikastration geführt, Außerdem nehmen Vertreter des BMEI, regelmäßig an den Sitzungen der Q$-Koordinierungsplattform Ferkelkastration teil. Auch auf europäischer Ebene wurden se it 2014 die Alternativen zur betäubungslosen Ber kelkastration auf Minister- sowie auf Fachebene bilateral insbesondere mit Dänemark, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz erörtert, Gemeinsame Stellungnahme an die Europäische Kommission Im Mai 2015 haben die für den Tierschutz zuständig gen Minister aus Dänemark, den Nieder» landen, Schweden und Deutschland eine gemeinsame Stellungnahme zur-Verbesserung des _Tierschutzes in der Schweinehaltung an die Buropiische Kommission Überrnittelt (siehe An- : Jage 2). Mit dieser Stellungnahme wurde die Europäische Kommission u. a. gebeten, die Einführung einer Rechtsbestimmung hinsichtlich des verpflichtenden Einsatzes von Betäu- bungsmitteln und länger wirkenden Schmerzmitteln für die chirurgische Ferkelkastration in Erwägung zu ziehen. Leider hat die Europäische I Kommission diesen Vorschlag bisher nicht 4 ' Bericht an Bundestag . Das BMEL hat amı 15. Dezember 2016 einen Bericht über den Stand.der Entwicklung alter- nativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration dem Bundestag vor- gelegt (siehe Anlage 3). In diesem Bericht werden die verschiedenen Alternativen, deren Praxisanwendung, die jeweiligen Vor- und Nachteile zur betäubungslosen Ferkelkastr ation sowie die: rechtlichen Aspekte beschrieben.
. Km. om nn en SEITE A VON A . Vorträge und Aufklärungskaimpagnen Aufklärungskampagnen werden bei Bedarf zum Beispiel über das Portal www.tierwohl- staerken.de oder andere geeignete Medien durchgeführt werden. Ferner wurden auf zahlrei- chen Fachvoranstaltungen, z. B. im Rahmen von Vorträgen, der jeweils aktuelle Diskussi- onsstand sowie die Vor- und Nachteile der alternativen Verfahren zur betäubungslosen Per- kelkastration dargestellt und diskutiert, El. Vorschlag Kenntnisnahme. 2 et „32 1321 Kl 24.09, | Sche 24/9
Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betänbungslosen Kerkellastra- tion - Aktivitäten des BMEL Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wurde vom Deutschen Bundestag Ende 2012 beschlossen. Sowohl vor als auch nach der Gesetzesänderung, die 2013 in Kraft getreten ist, hat BMEL zahlreiche Maßnahmen zum Thema Alternativmethoden zur betäubungslosen Ferkelkastration durchgeführt, Ziel war insbesondere, die Umstellung auf, allen Stufen der - Lebensmittelkette zu klären und eine tatsächliche Umsetzung der Umstellung sicherzustellen. Das BMEL hat zudem die Forderungen der Landwirtschaft, z. B. in Bezug auf die Lokalanäs- thesie, aufgegriffen und die damit verbundenen Fragestellungen verfolgt. Dies hat allerdings: zu dem Ergebnis geführt, dass.eine Ferkelkastration unter Lokalanästhesie nach dem Inkraft- treten des Verbois nicht den Vorgaben des Tierschutzgesetzes entspricht, ‚Aktivitäten des BMEL - Förderung zahlreicher Forschungsprojekte zur Umstellung auf alternative Verfahren (Fördersumme: ‚Insgesamt ei 8. 300, 000 Euro, Schmerzausschaltung anche eine 1e Lokalanästhesie bei der Perkelkairation (F ördersumme; 921.000 Buro), - Start von Modell. und Demonsirationsvorhaben zur Praxiseinführung der Verfahren der Ferkelkastration unter Betäubung (Fördersumme: 650,000 Euro), = Einholung von wissenschaftlichen Stellungnahmen (z. B. zur Bewertung der: Schmer. ' zausschaltung durch die Lokalanästhesie), - Veranstaltung von Fachtagungen un nd Fachgesprächen mit Vertretern aus der Wirtschaft (Erzeugung, Schlachten, Verarbeitung und Handel) und der Wissenschaft (z. B, Koordi- “ nierungsplattform Ferkeikasträtion), Durchführung zahlreicher ( Gespräche mit Vertretern der Wirtschaft, Wissenschaft und der Länder (z.B. auf Staatssekretärs- bzw. Ministerebene) sowie auf e europäischer Ebene mit Dänemark, den Niederlanden, Schweden und der Schweiz, - Gemeinsame Stellungnahme an die Euro opäische Kommission zur Verbesserung des Tier- schutzes in.der Schweinehaltung (u.a. Einsatzes von Betäubungsmitteln und Schmerzmit- teln bei der chirurgischen Ferkelkastration). 1 Der Stand der Entwicklung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Fer- | kelkastration ergibt sich aus dem vom Kabinett am 14. Dezember 2016 beschlossenen Bericht der Bundesregierung gemäß $ 21 des Tierschutzgesetzes an den Deutschen Bundestag. Ver- fügbare Alternativen zur betäubungstosen Ferkelkastration sind: Jungebermast, Impfung ge-
gen Ebergeruch sowie chirurgische Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung (Allge- meinnarkose durch Tierarzt), Mögliches Verfahren für die Fortführung der chirurgischen ‚Kastration unter Schmerzaus- schaltung ist die Isoflurannarkose, Die Zulassung von Isofluran für das Schwein wird noch in diesem Jahr erwartet. Zur Verbesserung der Praxisgerechtheit des Verfahrens könnte die An- wendung durch den Landwirt erwogen werden, Eine Änderung des Tierschutzgesetzes wäre dazu nicht erforderlich. | : Demgegenüber ist die chirurgische Ferkelkastration unter Lokalanästhesie nach Inkrafttreten . des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration nicht rechtskonform. Um dieses Verfahren _ verfügbar zu machen, wäre zunächst eine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich, mit ‘der von der Forderung der Schmerzausschaltung abgerückt wiirde.
Reiners, Lisa Von . Reiners, Lisa Gesendet: Donnerstag, 1, November 2018 18: 30 An; »bmjv.bund.de ce: u b4@bmjv.bund.de' Betreff: EILT Formulierungshilfe Ferkelkastration Wichtigkeit: _ . Hoch Lc ED wie gerade angekündigt anbel der Entwurf mit den marginalen Änderungen m. d. B, um rechtsförmliche Oberprüfung. 01 11 2018 Entwurf Änderu,. Vielen Dank! Freundliche Grüße Lisa Reiners Referat 321- Tierschutz Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 D-- 10117 Berlin Tel: +49 / 30 18 529-3264- E-Mail: Lisa,Reiners@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de
Formulierungshilfe Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes A. Problem und Ziel In $ 6 Absatz 1 Nummer 2a des Tierschutzgesetzes (TierSchG) Ist für das Kastrieren männlicher Ferkei im Alter von unter 8 Tagen eine Ausnahme vom Amputationsverbot festgeschrieben. Eine generelle Ausnahme von der Betäubungspflicht für diesen Eingriff ist in 8 5 Absatz 3 TierSchG nicht vorgesehen, Die Übergangsregelung in $ 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (Tier$ch6) lässt den ‚Eingriff noch bis zum 31. Dezember 2018 ohne Betäubung zu. Danach muss die Kastration unter wirksamer Schmerzausschaltung erfolgen. Eine Verschiebung der Frist ist zwingend erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen Kastratiorı den Anforderungen der Praxis’nicht gerecht werden, Es ist notwendig, die erforderlichen Schritte zu ergreifen, um aus der betäubungslosen Ferkelkästration so schnell wie möglich, spätestens jedoch zum 31.12.2020, auszusteigen. Auf diesem Weg brauchen die deutschen Ferkelerzeuger Unterstützung. Denn wir wollen die gesellschaftliche Akzeptanz der Ferkelerzeugung in Deutschland stärken. B. Lösung Änderung des Tierschutzgesetzes,. Zudem sind alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die deutschen Ferkelerzeuger in dem verlängerterı Übergangszeitraum bei der Umstellung zu unterstützen. Dabei kommt es insbesondere darauf an, die Maßnahmen umzusetzen, die in der Gesetzesbegründung und . dem Entschließungsantrag, der diesem Gesetzentwurf beigefügt ist, genannt werden. Beispielsweise ist es unerlässlich, dass das Tierarzneimittel Isofluran unverzüglich nach . Inkrafttreten dieses Gesetzes eine tierarzneimittelrechtliche Zulassung erhält, Zudem ist öbanfalts unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2019 dem Bundestag eine Verordnung zuzuleiten, die die Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht. Die Betriebe sind bei der Umstellung auf altemative Verfahren sowie bei der C: Alternativen - | Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Keine. - E, Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ‘Keiner. E2 Erülungsauwend für die Wirtschaft Keiner. Der Gesetzentwurf sieht die Verlängerung der Übergangsfrist bzgl. des Verbotes der betäubungslosen Ferkelkastration vor. Zudem wird eine Verfahrensregelung für das Gebrauchmachen der bereits bestehenden Rechtsverordnungsermächtigung In 8 6 Absatz 6 Tierschutzgesetz getroffen. Durch diese Regelungen entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Devon-Birokriekosten aus Infommatonspliehten. Kelne: u E. 3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung 5 Durch die Verpflichtung, dem zuständigen Ausschuss des Deutschen Bundestages ab dem 30.06.2019 halbjährlich zu berichten, entstehen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft pro Bericht Personalkosten in Höhe von rund 3,000 Euro und somit ein jährlicher Aufwand von rund 6.000 Euro. F- Weitere Kosten Keine.