Versammlungsgeschehen am 20. Juli 2019

Versammlungsrecht

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11 klärung der Versammlungsorte und Aufzugsstrecken im Vorfeld beauftragt wa- ren. Ein Scheitern der im Vorfeld und der vor Ort lageangepasst getroffenen versammlungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen vermag die Landes- regierung nicht zu erkennen. b) Wie bewertet die Landesregierung das Untersagen des Demonstrati- onszuges im Hinblick auf die verfassungsmäßig verbriefte Versamm- lungsfreiheit? Die im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgte Rechtsgüterabwä- gung führte zu der letztlich getroffenen und nicht zu beanstandenden Entschei- dung der Versammlungsbehörde. Da der Versammlungszweck auch mit einer stationären Versammlung erreicht werden konnte, wurde der Versammlungs- freiheit hinreichend Rechnung getragen. c) Wieso ließ die Versammlungsbehörde das Aufstellen von Lautspre- cherfahrzeugen und Bühnen auf den nicht angemeldeten Spontande- monstrationen zu? Die Lautsprecherfahrzeuge kamen nach ihrer Nutzung im Rahmen der Aufzüge bei den Infoständen der in der Antwort auf Frage 1 genannten Versammlung 3 zum Einsatz, so wie es im Vorfeld im Rahmen der Kooperationsgespräche be- stimmt worden war. d) Sieht die Landesregierung Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Po- lizeinotstandes am 20. Juli 2019 in Halle (Saale)? Nein. e) Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass es für die Teil- nehmer der IB-Demonstration mehrere Stunden keine Möglichkeit gab, die Veranstaltung unversehrt zu verlassen? Welche Rettungswege hatte die Polizei eingeplant und weshalb wurden diese nicht freigehal- ten? Grundsätzlich konnten die Versammlungsteilnehmer die Versammlung jederzeit verlassen. Lediglich bei größeren Personengruppen, die den Versammlungsort gemeinsam verlassen wollten, wurde jeweils ein taktisch günstiger Zeitpunkt abgewartet, bis die Gruppe gefahrlos aus dem Versammlungsraum begleitet werden konnte. Dabei handelte es sich in keinem der Fälle um einen Zeitraum von mehreren Stunden. Zuvor wurden mit den betroffenen Personen Sicher- heitsgespräche geführt und die Maßnahmen erläutert. In keinem Fall zeigten sich die betroffenen Personen uneinsichtig. Rettungswege wurden freigehalten, indem Aufbauten in der Adam-Kuckhoff-Straße ausschließlich auf der Westseite errichtet wurden. f)   Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um die Versamm- lungsfreiheit in Zukunft besser durchsetzen zu können? Die Versammlungsbehörden und die Polizei sind an das Prinzip der Rechts- staatlichkeit gebunden. Sie haben Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzu-
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12 wehren und Entscheidungen nach Recht und Gesetz zu treffen. Bei größeren Versammlungslagen, insbesondere bei mehreren gleichzeitig und in unmittelba- rer räumlicher Nähe stattfindenden Versammlungen, sind die Versammlungs- behörden und die Polizei in besonderem Maße gehalten, Störungen der öffent- lichen Sicherheit zu verhindern und dabei die Interessen der betroffenen Grund- rechtsträger zu berücksichtigen und abzuwägen. Dabei bedarf es stets der sorgfältigen Betrachtung und Prüfung aller maßgeblichen Umstände des jewei- ligen Einzelfalls im Rahmen von Gefahrenprognosen. Den Versammlungsbe- hörden und der Polizei sind diese Prinzipien bekannt und sie handeln danach. Insoweit sieht die Landesregierung für weitere Maßnahmen im Sinne der Fra- gestellung keine Veranlassung. 11. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Lager mit Pflas- tersteinen oder anderen Wurfgeschossen an der geplanten Demonstrati- onsstrecke der IB angelegt wurden? Wenn ja, liegen Informationen vor, wer diese Lager wann und zu welchem Zweck angelegt hat? Die Polizei hatte im Rahmen von Kontrollen mehrere „Steindepots“ im Sinne der Fragestellung festgestellt. Hinweise auf die Verursacher liegen nicht vor. 12. Im Zuge des Versammlungsgeschehens an der Kreuzung Adam-Kuckhoff- Str./Weidenplan wurde eine Baustelle durch linke Demonstranten erstürmt und illegal ein Banner angebracht. Weshalb griff die Polizei in diesem Zu- sammenhang nicht ein? Wurden die Personalien der Personen ermittelt, die das Banner platzierten? Wurden in diesem Zusammenhang Ermitt- lungsverfahren eingeleitet, wenn ja, bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Tatverdächtigen, Alter, Tatbeständen, Tatort, ggf. Begehungsweise, An- zahl der Geschädigten. Die Polizei wurde im Zusammenhang mit diesem Vorfall strafverfolgend tätig. Es wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren wegen Hausfriedensbruchs ge- gen drei Tatverdächtige im Alter von 20, 21 und 22 Jahren sowie gegen zwei unbekannte Tatverdächtige eingeleitet. Tatort war die Adam-Kuckhoff-Straße 35 in Halle (Saale). Eine juristische Person wurde durch den Vorfall geschädigt. 13. Welche Landtags- und Bundestagsabgeordneten nahmen am 20. Juli 2019 in Halle (Saale) an welchen Versammlungen teil? Gab es auf diesen Ver- sammlungen Straftaten? Wenn ja, welche? Gesicherte Erkenntnisse, welche Abgeordneten im Sinne der Fragestellung als Versammlungsteilnehmer vor Ort waren, liegen der Landesregierung nicht vor.
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