Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in Sachsen-Anhalt sowie Auswirkungen auf die Gewässergüte
Wasserentnahmeentgelt
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4203 04.04.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Hannes Loth (AfD) Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt aus der land- und forstwirtschaft- lichen Nutzung in Sachsen-Anhalt sowie Auswirkungen auf die Gewässergüte Kleine Anfrage - KA 7/2406 Vorbemerkung des Fragestellenden: „Wasserentnahmeentgelt wird erhoben für die Benutzungen des Entnehmens oder Ableitens von Wasser aus oberirdischen Gewässern und des Entnehmens, Zuta- geförderns, Zutageleitens oder Ableitens von Grundwasser ein Wasserentnahmeent- gelt. Der jeweilige Erhebungszeitraum entspricht einem Kalenderjahr“ (Landesver- waltungsamt, 2014). Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Vorbemerkung: In der Anlage 2 sind Angaben enthalten, deren Veröffentlichung das Persönlichkeits- recht der betroffenen Personen beeinträchtigen würde. Daher ist in dieser Version der in der Anlage 2 enthaltene Name des Entgeltpflichtigen in den Fällen anonymi- siert, in denen natürliche Personen betroffen sind. Die Version der Antwort mit den vollständigen Angaben ist aus Datenschutzgründen nur im Akteneinsichtnahmeraum des Landtags einzusehen. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen o- der die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 04.04.2019)
2 1. Wie hoch sind die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt je Land- kreis? Bitte den Landkreisen entsprechend listen nach Einnahmen aus 3 Oberflächenwasser zur Beregnung und Berieselung (0,005 ct/m ), Grund- 3 wasser zur Beregnung und Berieselung (0,02 ct/m ) sowie zur Kühlung 3 3 (0,02 ct/m ) sowie zur Fischzucht (0,0025 ct/m ). Dazu bitte die zugrundelie- genden Gesamtwassermengen darstellen. Angaben bitte seit Einführung des Wasserentnahmeentgeltes, beginnend mit Kalenderjahr 2012. Anlage 1 enthält eine Übersicht der Einnahmen aus der land- und forstwirtschaft- lichen Nutzung in den Landkreisen je Erhebungsjahr. 2. Welche Zahlungen wurden je Betrieb und Jahr seit Einführung der Wasser- entnahmeentgeltverordnung für das Land Sachsen-Anhalt (WasEE-VO LSA) vom 22. Dezember 2011 geleistet? Antwort bitte bezogen auf Ergebnisse in Frage 1. Anlage 2 enthält die Angaben zu den Einnahmen je Betrieb und Jahr aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in den Landkreisen. 3. Welche Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind von der Abgabe ganz oder teilweise befreit und warum (z. B. beeinträchtigte Wettbewerbsfähig- keit, wasserwirtschaftliche und ökologische Belange)? Bitte entsprechend Frage 1 nach Landkreisen auflisten, nach Art der Be- freiung und Umfang (ganz bzw. teilweise) zuordnen und die dabei zugrun- deliegenden Wassermengen, die entnommen werden zuordnen. Die Entwicklung bitte ab 2012 darstellen. Die Baumschule Stackelitz GmbH & Co. KG (Landkreis Wittenberg) wurde im Er- hebungsjahr 2013 aufgrund einer nachhaltigen erheblichen Wettbewerbsbeein- trächtigung teilweise von der Pflicht zur Entrichtung des Wasserentnahmeentgel- tes befreit. Die tatsächlich entnommene Wassermenge ist in Anlage 2 (Landkreis Wittenberg) enthalten. Weitere Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wurden nicht befreit. 4. Wie hat sich die Anzahl der Anträge auf Ermäßigung - wegen tatsächlich geringerer Entnahmemengen - entwickelt? Bitte Anzahl nach Landkreisen zuordnen und dabei die Gesamtwasserent- 3 nahmemenge je Landkreis (m /LK) mit angeben sowie ab 2012 darstellen. Anlage 3 enthält die Anzahl der Anträge auf Ermäßigung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in den Landkreisen je Erhebungsjahr. 5. Wie viele Brunnen werden in Sachsen-Anhalt von land- und forstwirtschaft- lichen Betrieben, mit welcher Wasserqualität, betrieben? Bitte die Anzahl der Brunnen - nach Trink- und Brauchwasserqualität unter- schieden - den Betrieben nach Produktionsrichtungen (Pflanzen-, Tierpro- duktion und Forst) und diese entsprechend den Landkreisen zuordnen. Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor.
3 6. Welche Arten von Beregnungs- und Berieselungsanlagen für land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen werden in welchem Umfang je Betrieb verwen- det? Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. 7. Wie sieht aktuell die Wasserbilanz des Landes Sachsen-Anhalt aus? Bitte anhand der Bilanzen in den Landkreisen und gesamt bezogen auf die Landesfläche eingehen sowie entsprechende Defizite an Grundwasserkör- pern benennen. Die Grundwasserbilanz für Sachsen-Anhalt ist im Jahr 2013 im Zuge der Zu- standsbewertung nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erstellt worden (Anlage 4). Grundlage der Bilanzierungsgebiete sind die Grundwasser- körper. Eine Auflistung nach Landkreisen ist nicht möglich. Als Kriterium für eine nachhaltige Bewirtschaftung gilt eine maximale Nutzung der mittleren Grundwasserneubildung von 30 Prozent. Für Grundwasserkörper, bei denen die gesamten Wasserentnahmen über 30 Prozent der Grundwasserneu- bildung liegen, ist eine detailliertere Betrachtung der Wasserbilanzierung erfolgt. Im Ergebnis der Betrachtung musste der mengenmäßige Zustand des braunkoh- lebeeinflussten Grundwasserkörpers SAL GW 051 als „schlecht“ eingestuft wer- den. 3 8. Wie viele m Wasser werden für den Abbau von Rohstoffen verwendet, die - aufgrund des Bergbauprivilegs - von der Abgabepflicht befreit sind? Bitte entsprechend den gewonnenen Rohstoffen bzw. Abbauzweigen als Gesamtbilanz des Landes Sachsen-Anhalt und in der Entwicklung seit 1990 darstellen. Der Landesregierung liegen dazu keine Daten vor. Da für Wasserentnahmen im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen kein Wasserentnahme- entgelt erhoben wird, sind die Wassermengen nicht erfasst worden, wenn das Wasser keiner anderen Verwendung zugeführt worden ist. 9. Bereits mit der Einführung des Wasserentnahmeentgeltes wurde, seitens der Wissenschaft, auf eine klare Ausrichtung hin auf den verursacherbezo- genen Ressourcenschutz orientiert. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung dieser Forderung ent- sprochen bzw. wird sie zukünftig auf diese Forderung reagieren? Bitte begründen. Ziel des europäischen und deutschen Wasserrechts ist es, insbesondere einen gemeinwohlverträglichen und nachhaltigen Umgang mit den vorhandenen Was- servorkommen (siehe Artikel 1 WRRL, § 1a WHG) zu erreichen. Entsprechend dem Verursacherprinzip sind Wasserentnehmende angemessen an den infolge von Wasserentnahmen entstehenden Kosten zur Erhaltung bzw. Wiederherstel- lung naturraumtypischer Lebensgemeinschaften und Gewässerökosysteme zu beteiligen. Mit der Erhebung des Wasserentnahmeentgeltes trägt die Landesre- gierung diesem Ziel Rechnung.
4 10. Im Hinblick auf Frage 8 und 9, auf welche Inanspruchnahmen aquatischer Ökosystemdienstleistungen kann bzw. könnte, nach Ansicht der Landesre- gierung, die Anwendung ökonomischer Steuerungsmechanismen - z. B. in Form eines erweiterten Wasserentnahmeentgeltes - ausgedehnt werden? Bitte begründen. Keine. Der Inkraftsetzung der WasEE-VO LSA ging ein intensiver Dialog im politischen Raum und mit den betroffenen Interessensverbänden voraus. Die am 30.12.2011 in Kraft getretene Wasserentnahmeentgeltverordnung ist das Ergebnis eines öko- logischen und ökonomischen Kompromisses aus dem geführten Abstimmungs- prozess. Eine Erhöhung oder Ausdehnung des Wasserentnahmeentgeltes würde das Vertrauen in die Zusagen der Landesregierung untergraben. 11. Inwieweit tragen die Wasserentnahmeentgelte zur gemeinschaftsrechtlich formulierten Zielerreichung in der Gewässergütepolitik konkret bei? Bitte anhand der Gewässerqualität begründen. Das Wasserentnahmeentgelt trägt zur Zielerreichung in der Gewässergütepolitik bei. Die Einführung des Wasserentnahmeentgeltes hat zu einer Reduzierung der genehmigten Entnahmemengen geführt. Es verteuert die Nutzung der natürlichen Ressource Wasser, führt damit zu einem bewussteren Umgang und zu einer Verbesserung der mengenmäßigen Bewirtschaftung der Gewässer. Da entnom- menes Wasser nach der Nutzung häufig wieder als Abwasser in die Gewässer eingeleitet wird, führt das Wasserentnahmeentgelt auch zu einer Verbesserung der Gewässerqualität. 12. Für welche Einzelpläne (EP) des Landeshaushalts (Titel und Kapitel) wer- den die Landeseinnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt konkret ver- wendet? Bitte die Gesamteinnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt (€) - abzüg- lich der Verwaltungskosten (€) - den EP zuweisen, und ab dem Haushalts- jahr 2012 darstellen. § 105 Absatz 2 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt regelt, dass von den Einnahmen vorab der Verwaltungsaufwand zu decken ist, der durch den Vollzug entsteht, veranschlagt in Kapitel 15 05 Titelgruppe 69. Das verbleibende Auf- kommen ist für wasserwirtschaftliche Zwecke zu verwenden, insbesondere für die Sicherung und Verbesserung der Bereitstellung von Wasser. Wasserwirtschaftliche Maßnahmen sind ab dem Haushaltsplan 2017/2018 im Kapitel 15 05 veranschlagt. Darüber hinaus übernimmt der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) Aufgaben, die der gesetzlichen Bestimmung „wasserwirtschaftliche Maßnahmen“ zuzuordnen sind. In der als Anlage 5 beigefügten Tabelle sind alle Positionen des Kapitels 15 05 (bis 2016 bei Kapitel 15 02 veranschlagt) sowie des Kapitels 15 03, die mit dem Aufkommen aus dem Wasserentnahmeentgelt finanziert werden können.
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 3.980,80 796.161 33.638,13 1.681.907 3.000,00 150.000 0,00 0 2013 2.331,66 466.332 34.083,79 1.704.190 10.969,00 548.450 0,00 0 2014 2.679,60 535.920 25.623,75 1.281.187 15.067,80 753.390 0,00 0 2015 1.949,93 389.984 40.030,92 2.001.546 11.808,60 590.430 0,00 0 2016 2.524,52 504.901 77.991,13 3.899.557 5.711,92 285.596 0,00 0 2017 2.084,84 416.966 54.413,87 2.720.693 6.248,00 312.400 0,00 0
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Bördekreis Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 6.217,59 1.243.517 16.648,90 832.445 - - - - 2013 6.149,90 1.229.980 25.536,92 1.276.846 - - - - 2014 6.595,00 1.319.000 26.321,02 1.316.051 - - - - 2015 5.778,54 1.155.707 27.431,60 1.371.580 - - - - 2016 6.259,08 1.251.815 36.354,16 1.817.708 - - - - 2017 4.151,24 830.248 7.642,18 382.109 - - - -
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Burgenlandkreis Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 356,84 71.368 1.619,70 80.985 0 0 0 0 2013 17,28 3.456 2.044,06 102.203 0 0 0 0 2014 17,28 3.456 1.361,68 68.084 0 0 0 0 2015 36,50 7.300 2.058,98 102.949 0 0 0 0 2016 80,28 16.055 1.592,60 79.630 0 0 0 0 2017 7,45 1.490 584,64 29.232 0 0 0 0
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Landkreis Harz Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 974,35 194.869 1.388,01 69.401 37,32 1.866 0 0 2013 2.206,29 441.259 1.485,41 74.270 29,20 1.460 0 0 2014 803,27 160.655 944,65 47.232 0 0 0 0 2015 597,25 119.450 3.539,57 176.979 8,92 446 0 0 2016 179,15 35.830 3.755,68 187.784 1,60 80 0 0 2017 30,00 6.000 1.720,32 86.016 0 0 0 0
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Landkreis Jerichower Land Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 0 0 4.565,10 228.255 0 0 0 0 2013 57,12 11.425 9.501,48 475.074 0 0 0 0 2014 60,00 12.000 8.503,64 425.182 0 0 0 0 2015 105,00 21.000 9.695,47 484.774 0 0 0 0 2016 10,00 2.000 15.764,29 788.214 0 0 0 0 2017 3,30 660 15.289,16 764.458 0 0 0 0
Anlage 1 Übersicht – Einnahmen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung im Landkreis Mansfeld-Südharz Oberflächenwasser Grundwasser Einnahmen Einnahmen EHJ tats. Was- tats. Was- Einnahmen tats. Was- Einnahmen tats. Was- Beregnung, Beregnung, sermengen sermengen Kühlung sermengen Fischzucht sermengen Berieselung Berieselung in m³/a in m³/a in € in m³/a in € in m³/a in € in € 2012 1.115,25 223.050 10.585,52 529.276 11.649,82 582.491 0,00 0 2013 993,34 198.669 1.144,18 57.209 14.103,34 993,34 0,00 0 2014 1.050,75 210.150 2.618,56 130.928 10.447,46 522.373 0,00 0 2015 1.050,75 210.150 2.424,10 121.205 14.930,28 746.514 0,00 0 2016 874,95 174.990 2.496,10 124.805 10.625,68 531.284 0,00 0 2017 515,41 103.082 1.235,86 61.793 13.562,90 678.145 0,00 0