Alternative Wohnformen in Sachsen-Anhalt
Wohnung
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/5079 16.10.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordnete Sarah Sauermann (fraktionslos) Alternative Wohnformen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 7/2959 Vorbemerkung des Fragestellenden: Achtsame Wohnprojekte, kostensparende und flexible Baumöglichkeiten sowie die Förderung von Hausgemeinschaften, wären eine Antwort auf ein immer beschränkter werdendes Angebot, guten und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Tiny Houses und Containerhäuser sind dabei Möglichkeiten, leicht, naturnah und preiswert zu wohnen. Dazu zählen ebenso (mobile) Kleinwohnformen, die in Kleingärten, Freizeitgrundstü- cken, Siedlungsrandgebieten und erschlossenen Außengebieten möglich sein könn- ten, aber noch nicht sind. Bürokratieabbau und vereinfachte Genehmigungsverfahren wären hier wünschenswert. Auch der Bau von kleinen Hütten oder Jurten, ein Anbau auf Bauernhöfen oder Carports sollten unproblematisch möglich sein. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr Wegen ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beant- wortet. 1. Inwieweit ist eine Anpassung der bestehenden Wohn- und Bauvorschrif- ten zugunsten des guten und bezahlbaren Lebens in Wohnräumen und in (mobilen) Kleinwohnformen in Zukunft vorgesehen? 2. Inwieweit wird es in Zukunft eine Vereinfachung beim Bau geben? (Ausgegeben am 17.10.2019)
2 3. Wie wird die Situation bezüglich fehlenden Wohnraums (gut und bezahl- bar) in Zukunft in Sachsen-Anhalt gelöst werden? Der Wohnungsmarkt in Sachsen-Anhalt befindet sich in einer entspannten Lage und zeichnet sich - auch in den Städten Magdeburg und Halle - durch einen ausreichenden Versorgungsgrad und leistbare Mieten aus. Auch in Zukunft ist nicht von quantitativen Versorgungsengpässen auszugehen. Notwendig ist vielmehr der qualitative Neu- bzw. Umbau, unter den die von der Fragestellerin genannten Wohnformen keineswegs fallen. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung von Bauvorschriften in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Das gilt ebenso für eine Vereinfachung beim Bau.