Strukturelle Entwicklungen im Landesverwaltungsamt
Landesoberbehörde
20.04.2021 Drucksache 7/7607 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Strukturelle Entwicklungen im Landesverwaltungsamt Kleine Anfrage ‐ KA 7/4470 Vorbemerkung des Fragestellenden: In verschiedenen Medienberichten wurde im Verlaufe dieser Legislaturperiode die Überlas‐ tung im Landesverwaltungsamt (LVwA) thematisiert. Ein Konzept „Personalentwicklung, Res‐ sourcen, Aufgaben des LVwA“ sollte defizitäre Faktoren ergründen, um adäquate Verbesse‐ rungsvorschläge zu identifizieren. Aus diversen Anfragen der laufenden Legislaturperiode gehen zudem wachsende Probleme bezüglich der Aufgabenerledigung hervor. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport 1. Wie entwickelte sich der Aufgabenbestand des LVwA seit dem Jahr 2015, insbesonde‐ re infolge a. des Aufgabenerledigungskonzeptes in der vergangenen Legislaturperiode? b. des in der Drs. 7/1844 geschilderten Aufgabenzuwachses aufgrund der Flüchtlings‐ situation? c. der Covid‐19‐Pandemie? Zu a. Im Zusammenhang mit dem Aufgabenerledigungskonzept der Landesregierung wurden im Jahr 2013 u. a. 1.269 Aufgaben des LVwA erhoben. Eine erneute Erhebung des LVwA Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen‐Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 20.04.2021)
2 ergab im Jahr 2015 einen verringerten Aufgabenbestand von 1.245 Aufgaben. Umge‐ setzte Teilmaßnahmen des Aufgabenerledigungskonzeptes haben jedoch nicht zu einer spürbaren Entlastung des LVwA geführt. Im Jahr 2017 erhöhte sich der Aufgabenbe‐ stand auf 1.284 Aufgaben. Aktuell werden durch das LVwA 1.338 Aufgaben wahrge‐ nommen. Zu b. Infolge der Flüchtlingssituation 2015 war ein deutlicher Aufgabenzuwachs im LVwA zu verzeichnen, der schließlich organisatorische Änderungen erforderte. Die dem LVwA neu übertragenen Aufgaben „Rückkehrmanagement“, „freiwillige Rückkehr, Rückkehr‐ beratung“ sowie die Leistungsgewährung nach dem Landesprogramm „freiwillige Rück‐ kehr“ wurden zum 1. Dezember 2016 einem Referat zugeordnet. Zu c. Im Zusammenhang mit der Covid‐19‐Pandemie wurden dem LVwA zusätzliche Aufgaben der Bearbeitung von Entschädigungsansprüchen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) übertragen. Die Antragszahlen steigen stetig an, eine Trendwende ist derzeit nicht abzu‐ sehen. Aus diesem Grunde erfolgte zuletzt unter verstärkter Schwerpunktsetzung eine weitere personelle temporäre Verstärkung der im LVwA eingerichteten „Arbeitsgruppe IfSG“. Zudem zeichnet sich ab, dass eine Bearbeitung noch weit in das Jahr 2022 hinein erforderlich sein wird. Des Weiteren wurde das LVwA auch mit der Bearbeitung von Hilfsprogrammen der Bundesregierung und des Landes Sachsen‐Anhalt betraut, u. a. zur Erbringung von Billig‐ keitsleistungen zur Bewältigung finanzieller und wirtschaftlicher Schäden infolge der Corona‐Pandemie. Mit der Bearbeitung dieser Hilfen wird teilweise bis zum Jahr 2024 gerechnet. 2. Wie entwickelte sich der Krankenstand seit dem Jahr 2015 im LVwA? Bitte jeweils pro Jahr die Zahlen in Relation zur Anzahl aller Beschäftigten darstellen. Eine statistische Auswertung der krankheitsbedingten Abwesenheitstage der Bedienste‐ ten des LVwA ist mit dem vorhandenen Auswertungswerkzeug des eingesetzten Perso‐ nalmanagementsystems PROMIS für die Jahre ab 2017 möglich: Jahr Anzahl der akti‐ Anzahl der Abwesenheits‐ Anzahl der Abwesenheits‐ ven Bedienste‐ tage aufgrund Erkrankung tage aufgrund Erkrankung ten im LVwA alle Bediensteten je Bedienstete/r gesamt (Kalendertage) (Kalendertage) 2017 1.450 38.482 27 2018 1.456 40.842 28
3 Jahr Anzahl der akti‐ Anzahl der Abwesenheits‐ Anzahl der Abwesenheits‐ ven Bedienste‐ tage aufgrund Erkrankung tage aufgrund Erkrankung ten im LVwA alle Bediensteten je Bedienstete/r gesamt (Kalendertage) (Kalendertage) 2019 1.450 40.131 28 2020 1.483 30.757 21 3. Laut Antwort der Landesregierung in Drs. 7/4092 (auf die KA 7/2346) wurde das In‐ nenministerium im August 2017 beauftragt, ein Konzept „Personalentwicklung, Res‐ sourcen, Aufgaben des Landesverwaltungsamtes“ zu erstellen. Zur Umsetzung dieses Auftrages sei unter Mitwirkung von Fachministerien im Jahr 2017/2018 im Landes‐ verwaltungsamt eine Aufgabenerhebung und in der Folge eine aufgabenkritische Be‐ trachtung durchgeführt worden. Im Ergebnis dessen seien mehrere Aufgabenver‐ zichtsvorschläge identifiziert und deren Umsetzung von den Ressorts geprüft worden. Soweit die Aufgabenverzichtsvorschläge die Verlagerung von Aufgaben auf Kommu‐ nen oder die Änderung von untergesetzlichen Landesregelungen betreffen würden, seien die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. Welche Ergebnisse ergaben die oben genannten Prüfungen? Die Landesregierung hat im Ergebnis der Prüfungen der Aufgabenverzichtsvorschläge des LVwA am 15. Oktober 2019 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung und des Bundesdisziplinargesetzes und zur Änderung des Wassergesetzes beschlossen. Eine Entscheidung des Landtages zum Gesetzentwurf (Drs. 7/5064) steht noch aus. Hinsichtlich der vorgeschlagenen Verlage‐ rung von Aufgaben auf Kommunen sind die Prüfungen noch nicht abgeschlossen. 4. Welche Ergebnisse lieferte ‐ bezugnehmend auf Drs. 7/4092 ‐ die Untersuchung zur Personal‐ und Aufgabenintensität in ausgewählten Aufgabenbereichen des Landes‐ verwaltungsamtes vom Januar und Februar 2019? Bei der Untersuchung wurden Erkenntnisse zur inneren Aufbau‐ und Ablauforganisation der ausgewählten Aufgabenbereiche, zur Personalstruktur sowie zu Einflüssen auf die Arbeitsverrichtung gewonnen. Die Erkenntnisse können genutzt werden, um mögliche weitere Optimierungspotenziale im LVwA zu erschließen. Soweit sie die Wahrnehmung fachlicher Aufgaben betreffen, erfolgt die Abstimmung über geeignete Maßnahmen mit den fachaufsichtsführenden Ministerien. 5. Wie viele Angestellte sind von Kurzarbeit infolge der Covid‐19‐Pandemie betroffen? Bitte nach jeweiliger Abteilung im LVwA aufschlüsseln. Es sind keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Kurzarbeit betroffen.
4 6. Inwiefern ist es Bediensteten des LVwA möglich, Homeoffice in Zeiten der Covid‐19 Pandemie wahrzunehmen? Wie hoch ist die Anzahl an Bediensteten im Homeoffice mit Stand 15. März 2021 und wie verhält sich dieser im prozentualen Vergleich zur Ge‐ samtanzahl der Bediensteten? Bitte nach Abteilungen aufschlüsseln. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit zur Arbeit in der häuslichen Arbeitsstätte auf der Grundlage einer zwischen dem LVwA und der Gesamtpersonalvertretung geschlossenen Dienstvereinbarung über die alternierende Heim‐ oder Telearbeit vom 13. Februar 2015. Darüber hinaus wurden in Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen infolge der Co‐ vid‐19‐Pandemie die Möglichkeiten der Arbeit von Zuhause erweitert und hierfür im Jahr 2020 erforderliche, zusätzliche mobile Technik beschafft. Abteilung Anzahl der Bediens‐ Anzahl der Bediens‐ prozentualer teten mit Möglich‐ teten in der Abtei‐ Anteil keit des Homeoffice lung 1 88 198 44,4 2 132 208 63,5 3 216 319 67,7 4 263 418 62,9 5 195 355 54,9 Summe 894 1498 59,7 7. Wie viele Fälle von Abwesenheiten wegen Schwangerschaft oder Elternzeit gibt es mit Stand 15. März 2021 im LVwA? Aktuell befinden sich 41 Bedienstete in Mutterschutz bzw. Elternzeit. 8. Wie hat sich die durchschnittliche Altersstruktur der Bediensteten im LVwA seit 2016 entwickelt? Bitte separate Altersdurchschnitte für einzelne Jahre darstellen. Jahr 2016 2017 2018 2019 2020 Ø Alter 47,6 Jahre 47,9 Jahre 47,4 Jahre 46,7 Jahre 45,7 Jahre 9. In welchen Bereichen und aus welchen Gründen ist in den kommenden fünf Jahren mit personeller Unterbesetzung im LVwA zu rechnen? Die Gründe für Personalfluktuationen sind vielfältig und können nicht verlässlich prog‐ nostiziert werden. Lediglich die Anzahl altersbedingter Fluktuationen lässt sich vorbe‐ haltlich eintretender individueller Änderungsgründe (z. B. vorzeitige Auflösung des akti‐
5 ven Dienst‐ oder des Beschäftigungsverhältnisses) auf der Grundlage der gesetzlich fest‐ gelegten Renten‐ und Pensionseintrittsalter vorausberechnen: 2021 2022 2023 2024 2025 43 21 30 36 55 10. In welcher Höhe beziffert die Landesregierung zusätzliche personelle und sächliche Bedarfe, um a. derzeitige Aufgabenbestände erfüllen zu können? b. das LVwA in die Lage zu versetzen, als zentrale Bündelungsbehörde der Landes‐ verwaltung agieren zu können, zu der sich die Koalitionspartner in ihrem Koaliti‐ onsvertrag bekannt haben? c. neue Aufgaben und Herausforderungen (bspw. durch Homeoffice und Videokon‐ ferenzen) durch die Covid‐19 Pandemie zu bewältigen? Zu a. Der Haushaltsgesetzgeber hat für das LVwA ein verbindliches Vollzeitäquivalentziel in Höhe von 1.439 Vollzeitäquivalenten (VzÄ) jeweils zum 31. Dezember 2020 und 2021 vorgegeben. Darüber hinaus wurden dem LVwA zur Wahrnehmung der Aufgaben als Bewilligungs‐ und Genehmigungsbehörde für Vorhaben im Rahmen der Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen elf VzÄ zugewiesen. Die Zielvorgabe, an die die Lan‐ desregierung gebunden ist, bildet zum genannten Datum das höchstmögliche Beschäf‐ tigtenvolumen ab, mit welchem die Aufgabenerledigung im LVwA zu organisieren ist. Die dem LVwA seit dem Jahr der Umstellung auf die VzÄ‐Systematik (1. Januar 2017) übertragenen neuen Aufgaben binden im LVwA zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfül‐ lung inzwischen 25 VzÄ. Im Haushaltsvollzug ist eine Erhöhung des VzÄ‐Ziels nur durch VzÄ‐Umsetzung aus anderen Haushaltskapiteln möglich. Da Umsetzungen zu Lasten an‐ derer Haushaltskapitel nicht realisiert werden konnten und die Freisetzung von Perso‐ nalkapazitäten durch die Umsetzung von Aufgabenverzichtsvorschläge bisher ausgeblie‐ ben ist, erfordert die Aufgabenerledigung weiterhin eine stetige, strenge Aufgabenprio‐ risierung unter Zurückstellung von Aufgaben bzw. Reduzierung der Intensität der Aufga‐ benwahrnehmung. Zu b. Als zentrale Bündelungsbehörde nimmt das LVwA Fachaufgaben für alle Ressorts des Landes wahr. Der Aufgabenbestand ist nicht statisch, sondern unterliegt einem bestän‐ digen Aufgabenzuwachs infolge der Übertragung oder wesentlichen Erweiterung gesetz‐ licher Aufgaben sowie förderpolitischer Maßnahmen (EU‐, Bundes‐, Landesförderun‐ gen). Die aufgabenadäquate Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben erfordert eine aus‐ kömmliche Personalausstattung. Aufgrund der verbindlichen VzÄ‐Zielzahl konnten im Haushaltsvollzug 2020/2021 entstandene Personalmehrbedarfe nicht hinzugefügt wer‐ den. Zugleich konnten keine nachhaltigen Aufgabenentlastungen erreicht werden. Hin‐
6 sichtlich der Berücksichtigung zusätzlicher personeller und sächlicher Bedarfe des LVwA gilt es, die Beratungen zum Doppelhaushalt 2022/2023 abzuwarten. Zu c. Mit dem Nachtragshaushalt 2020 hat der Haushaltsgesetzgeber für das Jahr 2020 zu‐ sätzliche finanzielle Mittel zur Leistung der Ausgaben, die zur Bekämpfung der Corona‐ Pandemie und zur Bewältigung von deren Folgen erforderlich sind, ausgebracht. Zu‐ gleich wurden bis zu 100 VzÄ zur Wahrnehmung von Aufgaben zur Bewältigung der Corona‐Pandemie anerkannt. Davon wurden 43 VzÄ dem LVwA zugewiesen. Ergänzend wird auf die Antwort auf Frage 1 c verwiesen. 11. Laut Antwort der Landesregierung in der Drs. 7/1844 (auf die KA 7/1027) wurde dem LVwA mit Erlass des Innenministeriums vom 15. August 2017 die Übernahme der Auf‐ gabe „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ übertragen. Damit könne die Bearbeitung der vom Verfall bedrohten 28 Millionen Euro Bundesmittel vorgenom‐ men werden. Die Aufgabenwahrnehmung erfolge zunächst unter Zurückstellung ande‐ rer Aufgaben. Begleitend würden notwendige organisatorische bzw. personal‐ wirtschaftliche Maßnahmen geprüft. Welche Ergebnisse ergab die Prüfung der als notwendig beschriebenen Maßnahmen und welche Aufgaben wurden mit welchen Konsequenzen zurückgestellt? Die Prüfung der Notwendigkeit organisatorischer bzw. personalwirtschaftlicher Maß‐ nahmen ergab einen zusätzlichen Personalbedarf, der durch temporäre personelle Ver‐ stärkung aus anderen Aufgabenbereichen gedeckt wurde. Durch eine strenge Priorisie‐ rung der wahrzunehmenden Aufgaben war es möglich, die Aufgabe „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ ohne dauerhafte Zurückstellung von Fachaufgaben wahrzunehmen.