Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt (III)
Waldbrand
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6227 26.06.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt (III) Kleine Anfrage - KA 7/3757 Vorbemerkung des Fragestellenden: Es wird Bezug genommen auf die Antworten der Landesregierung auf die Große An- frage der SPD-Fraktion „Stand und Entwicklung des Waldbrandschutzes in Sachsen- Anhalt“ vom 15.11.2016 (Drs. 7/572), die Kleine Anfrage „Waldbrandschutz in Sach- sen-Anhalt“ für die Fragestunde zur 25. Sitzungsperiode des Landtages von Sach- sen-Anhalt, die Kleine Anfrage „Waldbrandschutz in Sachsen-Anhalt (II)“ vom 25.02.2020 (Drs. 7/5779) und die Kleine Anfrage „Waldbrandgefahr im Nationalpark Harz“ vom 03.03.2020 (Drs. 7/5838). Beim Ausbruch von Waldbränden in Mittelgebirgslagen sind Brandstellen oft schwer zu erreichen. Häufig ist dies nur zu Fuß möglich. Zugleich ist es für eine effektive Waldbrandbekämpfung von entscheidender Bedeutung, dass Waldbrände schnell bekämpft werden, auch wenn diese nicht mit Löschfahrzeugen erreicht werden kön- nen. Andere Bundesländer (zuletzt der Freistaat Thüringen) sind deshalb dazu über- gegangen, Feuerwehren schwerpunktmäßig mit einfachen Spezialwerkzeugen und Löschrucksäcken auszurüsten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Vorbemerkung der Landesregierung: Historisch betrachtet sind im Land Sachsen-Anhalt umfangreiches Fachwissen und praktische Erfahrungen zur Waldbrandbekämpfung vorhanden, da hier zu Zeiten vor dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland intensive Grundlagenfor- schungen erfolgten. Diese Kenntnisse wurden in den neuen Bundesländern flächen- deckend vermittelt und finden heute in der gesamten Bundesrepublik Berücksichti- (Ausgegeben am 30.06.2020)
2 gung. Mit dem Ausscheiden der vor den neunziger Jahren ausgebildeten Feuer- wehrangehörigen ist es zunehmend wichtiger, die jetzigen Führungskräfte entspre- chend fortzubilden. Dies bietet das Land am Institut für Brand- und Katastrophen- schutz Heyrothsberge an. Diese Ausbildung ist maßgeblich dafür, dass in den Feu- erwehren der Bedarf an moderner Zusatzausstattung der Einsatzfahrzeuge festge- stellt und publiziert wird. Im Rahmen der zentralen Beschaffung von Löschfahrzeugen wird bereits seit dem Jahr 2013 berücksichtigt, dass die Einsatzfahrzeuge auch zur Vegetationsbrandbe- kämpfung geeignet sind und über ein hierfür geeignetes Spektrum an Lösch- und Ar- beitsgeräten verfügen. Darüber hinaus erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge mit weiterer optionaler Zusatzbeladung zur Vegetationsbrandbekämpfung zu ergänzen. Die Bekämpfung von Vegetationsbränden erfolgt nachfolgender Einsatztaktik: Phase 1: - Brandbekämpfung mit Wasser bzw. Netzmittel (ggf. mit örtlicher Unterstützung durch Feuerpatschen oder durch Aufbringen von Sand mit Arbeitsgeräten wie Spaten und Schippen), - Anlegen eines Wundstreifens (möglichst maschinell, unterstützt von nicht durch die Brandbekämpfung mit Wasser gebundenen Feuerwehrangehörigen mit Ar- beitsgeräten wie Spaten, Schippen, Feuerwehräxten, Wiedehopfhauen, Feuerre- chen) Phase 2: - Nachlöscharbeiten an Glutnestern mittels Schlauchleitung, Kleinlöschgeräten oder durch Abdecken mit Sand mittels Spaten und Schippen. 1. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit des Einsatzes einfacher Spezialwerkzeuge wie Feuerrechen und Waldbrandpatschen bei der Waldbrandbekämpfung ein? Waldbrandpatschen, richtigerweise Feuerpatschen, sind geeignet, Flammen geringer Höhe auszuschlagen und können unterstützend zur Brandbekämpfung mit Strahlrohren gut zur Brandbekämpfung von Bodenfeuern leichten Bewuch- ses (z. B. Gras, Stoppelfeld) eingesetzt werden. Feuerpatschen gehören zur optionalen Zusatzbeladung von Löschfahrzeugen. Feuerrechen sind Arbeitsgeräte zum Anlegen von Wundstreifen zur Verhinde- rung der Brandausbreitung von Bodenfeuern mit geringer Flammenhöhe. Sie sind nicht zur unmittelbaren Brandbekämpfung geeignet. Vergleichbare Ar- beitsergebnisse können auch mit Spaten und Schippen erzielt werden, die zur Standardbeladung von Löschfahrzeugen gehören und durch die Nutzung von Sand auch zur unmittelbaren Brandbekämpfung sowie zur Abdeckung von Glutnestern multifunktioneller geeignet sind. 2. Wie schätzt die Landesregierung die Wirksamkeit des Einsatzes von Löschrucksäcken bei der Waldbrandbekämpfung ein? Löschrucksäcke sind Kleinlöschgeräte, die zur Bekämpfung von Entstehungs- bränden bzw. Kleinbränden von Bodenfeuern mit geringem Bewuchs sowie im
3 Rahmen von Nachlöscharbeiten zum Ablöschen von Glutnestern geeignet sind. Vergleichbare Ergebnisse können mit den auf Einsatzfahrzeugen standardmä- ßig vorhandenen Kübelspritzen erreicht werden, die jedoch nicht den gleichen Bedienungskomfort aufweisen. Für die Bekämpfung von Flammenfronten bleiben die deutlich leistungsfähige- ren handgeführten Strahlrohre das Mittel der Wahl. 3. Für den Fall, dass die Landesregierung den Einsatz einfacher Spezial- werkzeuge und von Löschrucksäcken als wirksame Einsatzmittel bei der Waldbrandbekämpfung ansieht: Wie hoch wird der Bedarf der Feuerwehr an diesen Einsatzmitteln eingeschätzt? Plant die Landesregierung dem Vorbild anderer Länder zu folgen und die besonders betroffenen Feuer- wehren mit einfachen Spezialwerkzeugen und/oder Löschrucksäcken auszurüsten? Es ist nicht erforderlich, alle Einsatzfahrzeuge im Land Sachsen-Anhalt mit den oben beschriebenen Arbeitsmitteln und Löschgeräten auszustatten, da durch die hierfür zuständigen Gemeinden als Träger der Feuerwehren auf bewährte Standardbeladung und damit bereits vorhandene Ausstattung abgestellt werden kann oder teilweise auch entsprechende Nachrüstungen in gemeindlich erfor- derlichem Umfang erfolgt sind. Es ist in der Regel fachlich zweckmäßig und fi- nanziell vertretbar, nur ausgewählte Einsatzfahrzeuge mit einer begrenzten An- zahl o. g. optionaler Arbeitsmittel zusätzlich auszustatten, da der Schwerpunkt bei der Nutzung der standardmäßigen Ausstattung zur Brandbekämpfung liegt. Konkrete Daten zum Ausrüstungsstand der über 3.500 Einsatzfahrzeuge mit vielfach mehreren hundert Ausrüstungsteilen werden landesseitig nicht erho- ben. Bei Einzelpreisen von 20 Euro für Feuerpatschen, 25 Euro für Spaten, 50 Euro für Wiedehopfhauen, 120 Euro für Feuerrechen und 250 Euro für Löschruck- säcke ist jede Gemeinde durchaus selbst in der Lage, die Ausstattung ihrer Feuerwehr bedarfsgerecht vorzunehmen. Die derzeit in der Beschaffung befind- lichen Tanklöschfahrzeuge zur Vegetationsbrandbekämpfung werden im Übri- gen standardmäßig über derartige Arbeits- und Löschgeräte verfügen, sodass im Einsatz auch nicht gebundene Besatzungen anderer Löschfahrzeuge ent- sprechend ausgestattet werden können. Die Notwendigkeit zu weiteren Maß- nahmen zentraler Ausstattung mit Löschrucksäcken, Feuerrechen oder ver- gleichbaren Geräten durch das Land besteht insoweit nicht.