Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich des Bahnhofes Großkorbetha (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis)
Bahnhof
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4798 22.08.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Rüdiger Erben (SPD) Baumaßnahmen der Deutschen Bahn AG im Bereich des Bahnhofes Großkor- betha (Stadt Weißenfels, Burgenlandkreis) Kleine Anfrage - KA 7/2753 Vorbemerkung des Fragestellenden: Die Deutsche Bahn AG plant in den nächsten Jahren umfangreiche Baumaßnahmen im Bereich des Bahnhofes Großkorbetha. Bislang ging man in den Weißenfelser Ortsteilen Großkorbetha und Wengelsdorf davon aus, dass mit den Baumaßnahmen auch die maroden Bahnsteige saniert und ein barrierefreier Zugang realisiert wird. Nunmehr wurde der Ortschaftsrat von Großkorbetha darüber informiert, dass die Sa- nierung der Bahnsteige bei der Baumaßnahme außen vor bleiben wird, „weil sich das Land Sachsen-Anhalt, die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt nicht auf die Bauhöhe der Bahnsteige einigen konnten“. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr 1. Welche Baumaßnahmen werden nach Kenntnis der Landesregierung in den nächsten Jahren im Bereich des Bahnhofes Großkorbetha durchge- führt? Über welche Informationen zur Höhe der Investitionskosten verfügt die Landesregierung? Nach Informationen der DB Netz AG wird im Bahnhof Großkorbetha in den Jah- ren 2021 bis 2023 das Kreuzungsbauwerk zwischen den Strecken Halle - Großkorbetha (Strecke 6340) und Leipzig - Großkorbetha (Strecke 6367) er- neuert. Damit einhergehend werden die unterführenden Gleise der Strecke 6367 (Gleis 208, 210, 211) sowie die überführenden Gleise der Strecke 6340 (Gleis 205, 206) den neuen Gegebenheiten des neu zu errichtenden Bauwerks angepasst und erneuert (Lage- und Gradientenanpassung). (Ausgegeben am 22.08.2019)
2 Gleichfalls wird auf der Strecke 6340, Richtung Merseburg, ein Weichentrapetz und auf der Strecke 6367, Richtung Bad Dürrenberg, ein halbes Weichentra- petz angeordnet. Zur Umsetzung der Maßnahme werden weitere Zusammen- hangsleistungen wie die Anpassung der Gleisentwässerung, der Oberleitungs- anlage, der Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik sowie der Elektroenergie- anlagen erforderlich. Die Umsetzung der Maßnahme „Kreuzungsbauwerk Großkorbetha“ erfolgt ent- sprechend der folgenden Bauphasen: Bauphase 0 - Vorbereitende Maßnahmen (09/2021 - 11/2021) Verlegen Kabeltröge und Umverlegen Kabel Herstellen von Gleisquerungen zur Verlegung von Kabeln unter drei Gleisen Bauphase 1.1 - 1.9 - Mastgründungen und Herstellung Weichentrapez (12/2021 - 07/2022) Gründungsarbeiten für neue Oberleitungsanlagen-Maste Arbeiten am Kettenwerk Neubau mehrerer Weichen und Weichenheizeinrichtungen Herstellung eines Versickerungsbeckens Bauphase 2.1 - 2.2 - Abbruch des Kreuzungsbauwerkes (08/2022 - 09/2022) Abbruch des Kreuzungsbauwerks und Errichten des Schutzgerüsts für den Neubau Wiederaufbau von drei Gleisen Neuerrichtung der Oberleitungsanlage Beginn der Tiefgründungsarbeiten Bauphase 3.1 - 3.2 - Neubau des Kreuzungsbauwerkes, Nachlaufleistungen (10/2022 - 10/2023) Fortsetzung Tiefgründungsarbeiten und Setzen der Bohrpfähle Umsetzen von Pfahlkopfbalken und -platten Herstellen der Rahmen-, Flügel- und Stutzwände Errichten der Fundamente und Widerlager des Kreuzungsbauwerks und Ver- legen der Halbfertigteile Betonierung Fahrbahnplatte des Kreuzungsbauwerks Fertigstellung des Bauwerks inklusive der Gleise Hierbei handelt es sich um Baumaßnahmen in alleiniger Verantwortung der DB Netz AG. Informationen zur Höhe der Kosten liegen der Landesregierung nicht vor.
3 2. Trifft die Information zu, dass die Sanierung der Bahnsteige bei den Bau- maßnahmen außen vor bleiben? Wenn ja, bleiben die Bahnsteige außen vor, „weil sich das Land Sachsen-Anhalt, die Deutsche Bahn AG und das Eisenbahnbundesamt nicht auf die Bauhöhe der Bahnsteige einigen konn- ten“? Worin besteht diese Nichteinigung und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Bahnsteige doch in die Baumaßnahme einzube- ziehen? Es trifft zu, dass innerhalb der oben beschriebenen DB Netz-Baumaßnahmen keine Arbeiten an den Bahnsteigen vorgenommen werden. Unzutreffend ist die Annahme, dass die Bahnsteige bei diesen Baumaßnahmen außen vor bleiben, weil sich das Land Sachsen-Anhalt, die Deutsche Bahn AG (DB AG) und das Eisenbahnbundesamt nicht auf die Bauhöhe der Bahnsteige einigen konnten. Aus Sicht der Landesregierung hängt eine mögliche Einbeziehung der Bahn- steigarbeiten von den notwendigen strategischen Vorarbeiten der DB AG zum zukünftigen Spurplan des Bahnhofs (wie viele Bahnsteige werden noch benö- tigt), dem planungs- und genehmigungsrechtlichen Vorlauf (u. a. Planfeststel- lungsverfahren) und der finanziellen Einordnung in die Unternehmenspläne der DB AG ab. Eine Einschätzung zu den Randbedingungen kann nur durch die DB AG erfolgen.