ferkel_bmel_163-274

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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Referat 321 22.11.2018
321-34301700607 0043543264
| 3 | 32 | 422 | 814 | 0 2 _| 321
Ra |Ra |iLA. | Es | KK | JEB| Ki,
23111 128711) Ku 22711122711 22/711) Rn.
v.| 2211| | 22/11
Sprechzettel

Anlass: Sitzung der AGEL am 27.11.
Thema: Entschließungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes |
zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Begleitung durch: MinR'n Dr. Kluge, RL’n Ref. 321, -4354
l. Gesprächsführungsvorschlag (reaktiv)
1. Inhaltlicher Sachstand

° Der Entschließungsantrag enthält neben den bereits im
Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthaltenen
- begleitenden Maßnahmen zur Verlängerung der Übergangsfrist
für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration (Verordnung
zur Ermöglichung \soflurannarkose durch den Landwirt,
Schulungen der Landwirte) die Aufforderung an die BReg zu
weiteren Maßnahmen im Tierschutzbereich, |

2. Verfahrensstand

s Die erste Lesung des Entwurfs der Regierungsfraktionen zur
Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem die Übergangsfrist für
100

SEITE2VON2

das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis zum 31.
_ Dezember 2020 verlängert werden soll, fand am 9.11. statt.
® Gestern fand eine öffentliche Anhörung und heute eine |
Befassung dazu im Bundestagsausschuss für Ernährung und
Landwirtschaft statt.
® In dieser Woche soll die 2. und 3. Lesung zu dem Gesetzentwurf
stattfinden und am 14..Dezember 2018 die Befassung des
. Bundesrates. Die Änderung: kann somit vor Ende des Jahres in
Kraft treten, womit ein Punkt des Entschließungsantrags erfüllt |
wäre. | nn
‘+ Die weiteren | im Entschließungsantrag aufgezählten Maßnahmen
betreffen tierschutzfachlich bekannte Themenfelder, NEED
GEHE

3. Position. der Bundesregierung / des BMEL

Das BMEL wird die Umsetzung der darin geforderten Maßnahmen
‚prüfen, | 2 |

« Einige Punkte befinden sich bereits in Bearbeitung bzw. sind
bereits umgesetzt worden. Z. B. wurde Isofluran für die

| Betäubung zur Ferkelkastration zugelassen und .

(EEE ist in der Praxis angekommen (s. Anlage). .

unerngre!

Gez. Reiners
101

Referat 321 1 22.11.2018
-321-34301/0057 ‚4354

Förkelkastration.

Entschließungsantrag Regierungsfraktionen

ermrem omr Armeen ra man mann nmimmiiii LO LULLD LLLL ne

Fachliche Bewertung, Umsetzbarkeit

  
   

   
 
  
 
 
      
      
   
   
 
   
  
   
 

 

en nam anna en a aa rn nme

Unklar, was gemeint ist. Relevante Informationen sind bereits
bekannt, weitere Schritte sind v, a. durch Branche umzuset-
zen. BMEL wird Prozess moderjeren,

   

Alternativen auf Praxisreife überprüfen, Er-
greifen aller notwendigen Maßnahmen, um
Proxisreife herzustellen

 

 
     
 
  

Schaffung der rechtlichen Vor aussetzungen für | Die Verfahren der Ebermast, Impfung oder Kastration unter
weitere tierschutz- und pr uxingercchte Alterna- | Narkose sind rechtskonform. Das Verfahren der Lokalanäs-

\ thesie ist nach den vorliegenden wissenschaftlichen Erkennt-
nissen nicht tierschutzgerecht, Weitere tierschutzgerechte
Alternativen, für die die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen wären, sind nicht ersichtlich.

 

    
   
 
 
 
   

‚Unverzügliche Zulassung Isofluran-haltiger
. Tierarzneimittel,

Erfahrungen aus der Schweiz berücksichtigen
Aıbeitssicherheit sicherstellen

Zulassung Isofluran ist inzwischen erfolgt,

      
     
   
      
 

 

vo ist in Vorbereilung: Zuleitung an BT bis 31.05.2019 am-
bitioniert, aber bei störungsfteiem Verfahrensverlauf möglich,

 

   

Bis 31.05.2019 Zuleitung einer VO an den BT
zur Ermöglichung der Durchführung der Isof-
Iurannarkose durch den Landwirt

    
   
   
 

Bis 30.06.2019 Schulungsprogramme für
Landwirte zur Durchführung alternativer Ver-
fahren erarbeiten, bei der Erstellung von Schu-
lungsmaterial und Lehrgängen unterstützen

Grundsätzlich möglich (Insir ument noch zu prüfen: MuD,
Ausschreibung, Beauftragung?), Brforderlicher Zeithorizont
noch zu prüfen. Aus fachlicher Sicht Verfügbarkeit bis Ende
2019 ausreichend (s. a. unten zu Schulungen).

      
       
 
 

Beratung der Betriebe bei der Entscheidung, Einzelbetriebliche Beratung liegt nicht in der Zuständigkeit
welche Alternative in Frage kommt und bei des Bundes. Die BReg kann lediglich allgemein über die Vor-
der Anschaffung der Natkosegeräte. und Nachteile der einzelnen Alternativen auf wissenschaftli-
Finanzielle Unterstützung der Betriebe in der | cher Grundlage informieren.

Übergangszeit

EEE

Durchführung von-an Verbraucher gerichtete | Im Grundsatz unproblematisch, Umsetzung sollte über Rah-
Aufklärungskampagnen menagentur erfolgen.

In m ann nn an nme rn nn aaa ma nn pie nn ZU Ar none m nenn

Berichte BMEI. au BT-Ausschuss bis zum
30.06.2019 und danach halbjährlich über die
U msctzungstortschritte

 

 

    
       
       
     
 

 

 

   

     

Unproblematisch.

  
    
 
    

"Änderung Tierschutzgesetz so dass betäu-
bungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 wei-
ter zulässig ist

  
 
 

  
  

Hinwitken . "unproblematisch. (z. B, Runder Tisch am
27.11.2018). Erfolgsaussichten bei LEH vermutlich größer
als bei Schlachtunternohmen. Während mehrere der grüßen
LEH-Uxternehmen bereits ale Alternativen akzeptieren,
lehnen die Schlachtuntermehmen die Impfung häufig ab,

Hinwirken auf Vereinbarung init Schlacht-
unternehmen und Lebensmitteleinzelhandel,

die die Vermarktung von Fleisch aus alterna-
tiven Verfahren sicherstellt und nicht einzel-
ne Verfahren benachteiligt bzw. ausschließt

    
       
    
 

Im nn m an
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Sonstige Themen

an sms hausen

Thema Fachliche Bewertung, Umsetzbarkeit
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Deutscher Bundestag
19. Wahlperiode

- Entschließungsantrag
Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
— Drucksache 19/5522 -

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes \

Der Bundestag wolle beschließen: |

1. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Tierschutzgesetz enthält für das Kastrieren von unter acht Tage alten
männlichen Schweinen eine Ausnahme vom Betäubungsgebot. Diese Ausnahme

gilt nur noch bis.zum 31. Dezember 2018, Es werden verschiedene Verfahren _
anstelle der betäubungslosen Ferkelkastration diskutiert. Dies sind .
. beispielsweise die Durchführung des Eingriffs unter (Voll-)Narkose, die.

Impfung gegen Ebergerüch und die Jungeberrast, Alle Verfahren weisen Vor-
und Nachteile auf, Für die Dürchsetzung im Markt müssen alle diese
Alternativen unterstützt werden, Eine Verschiebung der Frist ist zwingend

erforderlich, da die derzeit verfügbaren Alternativen zur betäubungslosen .

Kastration den Anforderungen der Praxis nicht geiecht werden.

Bei der Umsetzung auf das ab 1. Januar 2019 geltende Verbot der.

. betäubungslosen Ferkelkastration sind in den vergangenen Jahren deutliche
‘ Versäumnisse sichtbar geworden, die eine  Fristverlängerung aus
Tierschutzgründen notwendig machen. Deutschland soll beim Tierschutz eine
Spitzenposition einnehmen. Diese Versäumnisse dürfen sich deshalb nicht
wiederholen. Die: Tierhaltung in ‘Deutschland werden wir kontinuierlich
weiterentwickein. Ziel sind Lösungen, die das Wohl der Tiere in der gesamten
. Bieite weiter verbessem. Wir werden uns dabei an den Erwartungen der
Bevölkerung ebenso orientieren wie an den ökonomischen Gegebenheiten der
Betriebe. Denn eine umweli- und tiergerechte Lebensiittelherstellung erhält

eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft. Aber auch die

Landwirtschaft benötigt Planungssicherheit und Klarheit darüber, wie > die
höheren Anforderungen finanziert werden.

Drucksache 1 Ya]

[Datum]
106

Drucksac he 19/ L- u. IL -2- Deutscher Bundestag —19, Wahlperiode

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die bestehenden alternativen Verfahren zur betäubungslosen Ferkel-
kastration auf deren Praxisrefe zu überprüfen und
innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle not-
wenligen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Pıaxisreife herzustellen; .
gemäß des Koalitionsvertrages die rechtlichen Voraussetzungen für
weitere tierschutz- und praxisgerschte Alternativen zut betäubungslosen
Ferkelkastration zu schaffen;

alle die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, damit _
das isofluranhaltige Tierarzneimittel unverzüglich eine
fieraraneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland erhält, dabei die
Erfahrungen aus der Schweiz zu berücksichtigen-und insbesondere den
Anwenderschutz beim Umgang mit Isofluran sicherzustellen;

dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Mai 2019 eine.

Rechtsverordnung nach $. 6 Absatz 6 TierSchG zuzuleiten, die die
Durchführung der: Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt
ermöglicht und in Abstimmung mit den Tierärzten bis zum 30, Juni
2019 die fachlichen Inhalte der notwendigen Schulungen zu erarbeiten
und bei der Eıstellung von ‚Schulungsmaterialen und Lehrgängen zu
unterstützen;

die Betriebe über die Vor- und Nachteile der alternativen Verfahren,
insbesondere bei der Anschaffung der notwendigen Geräte für die
Isoflurannarkose, zu informieren und in der Übergangsfrist finanziell zu
unterstützen;

mit einer Aufklärungskampagne, die unter Einbeziehung der relevanten
Akteure entwickelt wird, eine größcre Akzeptanz der alternativen
Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration bei -Verbraucherinnen.
und . Verbrauchern herzustellen und dadurch die Basis für
selbstbestiminte, verantwortungsvolle Konsumentscheidungen zu
schaffen; .

dem zuständigen Fachausschuss im Deutschen Bundestag bis zum 30,
Juni 2019 und dann ‚mindestens alle sechs Monate über die
Umsetzungsfortschritte bei der Binführung alternativer Verfahren und
Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration zu berichten;

das Tierschufzgesetz derart zu ändern, dass betäubungslose

: -Kastrationen von unter acht Tage alten männlichen Schweinen

längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 zulässig sind;

auf eine konkrete und übeiprüfbare Vereinbarung mit den
Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhande} hinzuwirken,
die die Vermarktung von Fieisch aus altemativen. Verfahren zur
betäubungslosen Kastration sicherstellt und nicht einzelne Verfahren
benachteiligt bzw. ausschließt;

im Jahr 2019 eine Verordnung: für ein bundeseinheitliches Prüf- und.
Zulassungsverfahren für serieninäßig hergestellte Tierhaltungssysteme
bei Nutztieren vorzulegen;

auch im Heimlierbereich :eine Regelung für ein Pıüf- und

- Zulassungsverfaähren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme
“zu. schaffen, damit terschutzgerechte Tierhaltungssysteme zertifiziert

werden können;

bei der Erarbeitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung

sicherzustellen, dass sowohl die Ferkclaufzucht ‘als auch die
107

Pen nn ET amsannaun eur ter wenn

- Sauenhaltung bereits in der Eingangsstufe einbezogen werden und die
. Anforderungen über dem gesetzlich geltenden Standard liegen;

bis’ Mitte der Wahlperiode die. Weiterentwicklung der nationalen

Nutztierstrategie vorzulegen, diese mit. konkreten Zeitplänen und den
notwendigen Finarzmitieln zu unterlegen und insbesondere Stallneu-
und -umbauten zur Verbesserung des Tierwohls verstärkt zu

unterstützen sowie dies mit notwendigen Änderungen im Bau- und.

Umweltrecht zu flankieren;

im Rahmen der Weiterentwicklung der nationalen Nutztierstrategie
alternative Lösungen für nicht-kurative Eingriffe wie das Kürzen von
"Ringeischwänzen und das Enthornen von Rindern zu erarbeiten, um
diese baldmöglichst zu beenden und dabei auch die Zucht homloser
Rinderrassen bzw. die Erforschung hornloser Rinderpopulationen zu
interisivieren;.

in Zusammenarbeit mit Tierärzten, Tierhaltern, Wissenschaftlern und

. Vertretern von Fachverbänden zu prüfen, ob und inwiefern vorliegende

Daten im Zuge der Digitalisierung zur Verbesserung der Tiergesundheit
genutzt werden können;

das Töten von Eintagsküken so schnell wie möglich zu beenden;

zu prüfen, ob eine Konkretisierung des Qualzuchitatbestandes im $ 11b
Tierschutzgesetz und ein Ausstellungsverbot für Tiere aus Qualzucht
die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder bei der Durchsetzung des

Qualzuchtverbotes in der Praxis unterstützen kann und falls notwendig,

eine Rechtsverordnung zu erlassen, die ein Ausstellungsverbot für Tiere
mit Qualzuchtmerkmalen regelt;

das Gutachten zur Auslegung von $ 11b des Tierschutzgesetzes unter
Einbeziehung aller relevanten Akteure zu aktualisieren;

auf der Grundlage der Exopet-Studie über die „Haltung exotischer Tiere
in Privathand“ geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um auf mögliche
Tierschutzprobleme zu reagieren;

sich auf europäischer Ebene für eine Verbesserung des Tierschutzes -

beim Transport einzusetzen und insbesondere darauf hinzuwirken, dass
die europäischen Vorgaben in allen Mitgliedstaaten einheitlich und
konsequent. umgesetzt werden und Lebendtiertransporte zu reinen
Schlachtzwecken, die von Deuischland seit Auslaufen der letzten
Zertifikate im Mai 2018 nicht mehr stattfinden, in außereuropäische
Staaten beendet werden;

die Bundesländer dabei zu unterstützen, die Tierschutzvorschrifien auf
Schlachthöfen effektiv durchzusetzen, beispielsweise in dem die
Sachkunde durch Schulungen erböht wird und auf wissenschaftlicher
Grundlage unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben
zu prüfen, ob Videoaufnahmen die Kontrollen der Schlachfköfe
verbessern können und ob dies bundeseinheitlich geregelt werden kann;

gemeinsam mit den Bundesländern die Überwachung des Handels von

Tieren auf Tierbörsen bzw. Tiermärkten zu intensivieren und die
Leitlinien für die Durchführung von Tierbörsen zu aktualisieren und in
eitie rechtsverbindliche Verordnung zu überführen;

den Internethandel mit lebenden Tieren zu reglementieren, um sowohl
anonymen Verkäufen als auch Spontan-Käufen vorzubeugen;

in Kooperation mit den Bundesländern sicherzustellen, dass Tierheime
und Auffangstationen, die von staatlichen Stellen in Anspruch
genommen werden, die nötigen Infrastrukturen zur Verfügung stehen
und sie zut Erfüllung ihrer Aufgaben finanziell ausreichend ausgestattet
sind.
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Drucksache 19..] 2.24... __Deuischer Bundestag — 19. Wahlperiode

Berlin, den [...]

_ Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion

Andrea Nahles und Fraktion
109

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