ferkel_bmel_163-274

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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. Referat 321 \ Ä . 22.11.2018
en - 057° nn 4354/3264

     

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_Sprechzettel

Anlass: Sitzung der AG EL am 27.11.
Thema: - Entschließungsantrag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes
| zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Begleitung durch: MinR'n Dr. Kluge, RL'n Ref. 321, -4354
. Gesprächsführungsvorschlag (reaktiv) -
1. Inhaltlicher Sachetand . |

« Der Entschließungsantrag enthält neben den bereits im

Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes enthaltenen
begleitenden Maßnahmen zur Verlängerung der Übergangsfrist.
für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration (Verordnung
zur Ermöglichung Isoflurannarkose durch den Landwirt,
Schulungen der Landwirte) die Aufforderung an die BReg zu
weiteren Maßnahmen im Tierschutzbereich, |

2. Verfahrensstand

« Die erste Lesung des Entwurfs der Regierungsfraktionen zur
: Änderung des Tierschutzgesetzes, mit dem die Übergangsfrist für

sl
85

„SEME2VONA.

das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bis zum 31.
Dezember 2020 verlängert werden soll, fand am 9.11. statt.

e Gestern fand eine öffentliche Anhörung und heute eine
Befassung dazu im Bundestagsausschuss für Ernährung und

Landwirtschaft statt.

° In dieser Woche soll die 2. und 3. Lesung zu 1 dem Gesetzentwurf

. stattfinden und am 14. Dezember 2018 die Befassung des

Bundesrates. Die Änderung kann somit vor Ende des Jahres in
Kraft treten, womit ein Punkt des Entschließungsantrags erfüllt
wäre. . |

e Die weiteren im Entschließungsantrag aufgezählten Maßnahmen

_ betreffen tierschutzfachlich bekannte Themenfelder REED
3

 3.Position der Bundesregierung / des BMEL

. Das BMEL wird die Umsetzung der darin geforderten Maßnahmen
prüfen. | | |
« Einige Punkte befinden sich bereits in Bearbeitung bzw. sind
bereits umgesetzt worden. Z. B. wurde Isofluran für die
Betäubung zur Ferkelkastration zugelassen und up
EEE ©
(EEE st in der Praxis angekommen (s. Anlage).

m Te mt

Gez. Reiners
86

! ‘

Goy, Ulrich j | oo

Von: Arenz, Annika im Auftrag von Abteilungsleiter 3
Gesendet: = Freitag, 23. November 2018 14:53
An: . Rassow‘Dr, Dietrich; Unterabteilungsleiter 32. -
Betreff: (RA telef. mitgez, 23/11 15:45 Uhr) - IV. AL3 WG: Al3zU 321 - Spz PStF AG
. EL27.11. EA TierSch@
Wichtigkeit: . . Hoch
Kennzeichnung: = Zur Nachverfolgung.
Kennzelchnungsstatus: Gekennzelchnet

’

Mit der Bitte um Unterschrift in Vertretung AL 3.

Mit freundlichen Grüßen
Annika Arenz
Vorzimmer Abteilungsleiter 3

 

Telefon: 2 3463
Fax: 3341
E-Mail; ALB3@bmel.bund.de

pam rmu A er Sr Fe ren ah HE rn ee nn ner emer

Von; Rassow Dr., Dietrich Im Auftrag von Unteraßteilungsleiter 32
Gesendet: Freitag, 23, November 2018 11:53

An: Abteilungsleiter 3

Ce: Referat. 321 _

Betreff: WG: Al3zU 321 - SpZ PStF AG EL 27.11. EA TlerSchG
Wichtigkeit: Hoch

LV von mir mitgez.
Gruß, Ra

 

 

nr lan Pan mh ag a ag a ee

Von: Reiners, Lisa
Gesendet; Pretagı 23, November 2018 09: 59 -

An: el! er 32 _ — .
ce: , Referat : |
Betreff: AL3zU 321 - SpZ PStF AG EL 27.11 Be

Wichtigkeit: Hoch

  

Lieber Herr Rassow,

Antiegenden Sprechzettel übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung und Weiterleitung an AL 3 zwecks
Schlusszeichnung. .

Der Sprechzettel muss bis heute, 15 Uhr, bei L2 vorliegen,
87

331-Sp2 PStF AG:
EL 2741, EAT..

   
 

Entschließungsantrag

21.11 2018
Entwurt_EA_TSC..

Anforderung

 
    

Rei/kt 77 Frist
22.11.2018, D...

Vielen Dank und beste Grüße

Lisa Reiners

Referat 321 - Tierschutz

Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) Wilhelmstraße 54 D - 10117 Berlin
Tel: +49 /3018 529-3264

E-Mail: Lisa.Reiners@bmel.bund.de

Internet: www.bmel.de .
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| ter zulässig ist

 

Referat 321 = 2 | 22.11.2018
321-34301/0057 2.4354

Ferkelkastration |

Wachliche Bewertung, Umsetzbarkeit

  
   
     
  
    
   
  
 
 
 
 
 
 
 
   
  
  
   
   
   
   
     

 
  
   
  
 
 
    
   
  
 
 
   
 
  

Alternativen auf Praxisreife überpröfen, Er-
greifen aller notwendigen Maßnahmen, um
Praxisreife herzustellen

 

nee nn

Unklar, was gemeint. ist. Relevante Informationen sind bereits
bekannt, weitere Schrittö sind v. a. durch Branche umzuset-
zen. BMEI wird Prozess moderieren.

Schäffung der rechtlichen Voraussetzungen für.
weitere tierschutz- und praxisgerechte Alterna-
tiven

 

Die Verfahren der Ebermast, Impfung oder Kastration unter
Narkose sind. rechtskonform. Das Verfahren der Lokalanäs-
thesie ist nach den vorliegenden wissehschaftlichen Erkennt-
nissen nicht tierschutzgerecht. Weitere tierschutzgerechte
Alternativen, für die die rechtlichen Voraussetzungen zu
schaffen wären, sind nicht ersichtlich.

Unverzügliche Zulassung Isofturan-haltiger
Tierarzneimittel,

Erfabrungen aus der. Schweiz berücksichtigen
“ Arbeitssicherbeit sicherstellen

Zulassun & Isofluran ist inzwischen erfolgt.

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Bis 31.05.2019 Zuleitung einer VO.andenBT | VO istin Vorbereitung; Zuleitung an BT bis 31.05.2019 am-
zur Ermöglichung der Durchführung der Isof- | bitioniert, aber bei störungsfreiem Verfahrensverlauf möglich,
‚larannarkose ‚durch den Landwirt

 

 

Bis 30.06. 16.20 19 Schulingsprogramme für Grundsätzlich möglich Onsmamant noch zu prüfen: MuD,
Landwirte zur Durchführung alternativer Ver- | Ausschreibung, Beauftragung?). Erforderlicher Zeithorizont
fahren erarbeiten, bei der-Erstellung von Schu- | noch zu prüfen. Aus fachlicher Sicht Verfü gbarkeit bis Ende
lungsmäterial und Lehrgängen unterstützen 2019 ausr reichend (s. a; unten zu Schulungen),

 

Beratung: der Betriebe bei der Entscheidung, Einzeiboiriebliche Beratung liegt nicht in der "Zuständigkeit |
welche Alternative in Frage kommt und bei des Bundes. Die BReg kann lediglich allgemein über die Vor-
der Anschaffung der Narkosegeräte, ünd Nachteile der einzelnen Alternativen auf wissenschaftli-
Finanzielle Unterstützung der Betriebe i inder | cher Grundlage informieren,

Übergangszeit

 

Durchführung von an Verbraucher gerichtete
Aufklärungskampagnen .

Im Grundsatz unproblematisch, Umsetzung sollte über Rah-
menagentur erfolgen,

 

Berichte BMEL an BT-Ausschuss bis zum -
30.06.2019 und danach halbjährlich ber die
Umsetzungsfortschritte

Unproblematisch

 

Änderung Tierschutzgesetz so dass betäu-
bungslose Ferkelkastration bis Ende 2020 wei-

 

Gesetzgebungsverfahren läuft bereits.

Hinwirken unproblematisch (z. B. Runder "Tisch am
27.11.2018). Eıfolgsaussichten bei LEH vermutlich größer
als bei Schlachtunternehmen, Während mehrere der großen
LEH-Unternehmen bereits alle Alternativen "akzeptieren,
leimen die Schlachtunternehinen die Impfung häufig ab,

Hinwirken auf Vereinbarung mit Schlacht-
unternehmen und Lebensmitteleinzelhandel,
die die Vermarktung von Fleisch aus alterna-
tiven Verfahren sicherstellt und nicht einzel-

ne Verfahren benachteiligt bzw. ausschließt
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Sonstige Themen

Fachliche Bewertung, Umsetzbarkeit
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. Deutscher Bundestag
19. Wahlperiode

‚Entschließungsantrag _
Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDUIEBU und SPD
—- Drucksache 19/5522 -—

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
. Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Das Tierschutzgesetz enthält für das Kastrieren von unter acht Tage alten
. männlichen.Schweinen eine Ausnahme vom Betäubungsgebot, Diese Ausnahme
gilt nur noch bis zum 31, Dezember 2018. Es werden verschiedene Verfahren
anstelle der betäubungslosen Ferkelkastration diskutiert. Dies sind
beispielsweise die Durchführung des Eingriffs unter (Voll-JNarkose, die
Impfung gegen Ebergeruch und die Jungebermast. Alle Verfahren weisen Vor:
und Nachteile auf. Für die Durchsetzung im Markt müssen alle diese
Alternativen unterstützt werden. Eine Verschiebung der Frist ist zwingend
‚ eiforderlich, da die derzeit verfiigbaren Alternativen zur betäubungslosen
Kastration den Anforderungen der Praxis nicht gerecht werden.

. Bei der Umsetzung auf das ab 1. Januar 2019 geltende Verbot der
betäubungslosen Ferkelkastration sind in den vergangenen Jahren deutliche
Versäuminisse sichtbar geworden, die cine Fristverlängerung aus
Tierschutzgründen notwendig machen. Deutschland soll beim Tierschutz eine
. Spitzenposition einnehmen. Diese Versäumnisse dürfen sich deshalb nicht
wiederholen. Die Tierhaltung in Deutschland werden wir kontinuierlich
weiterentwickeln, Ziel sind Lösungen, die das Wohl der Tiere in der gesamten
Breite weiter verbessern, Wir werden uns dabei an den Erwartungen der
“ Bevölkerung ebenso orientieren wie an den ökonomischen Gegebenheiten der
Betriebe, Denn eine umwelt- und tiergerechte Lebensmitteiherstellung erhält
eine immer größere Bedeutung in der Gesellschaft. Aber auch die
Landwirtschaft benötigt Planungssicherheit und Klarheit darüber, wie die
köheren Anforderungen finanziert werden.

Drucksache 19/ l...]

[Datum] .
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Drucksac! he 19/ he 194] .. L -2- Deutscher 1 Bundestag — 19. Wahlperiode

1.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

die bestehenden alternativen Verfahren zur betäubungsiosen Ferkel-
kastration . auf deren Praxisreife zu überprüfen und
innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes alle not-
wendigen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Praxisreife herzustellen;

gemäß des Koalitionsvertrages die rechtlichen Voraussetzungen für

, weiters tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur betäubungslosen

Ferkelkastration zu schaffen;

alle die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, damit
das isofluranhaltige Tierarzneimittel unverzüglich eine
tierarzneimittelrechtliche Zulassung in Deutschland erhält, dabei die
Erfahrungen aüs der Schweiz zu berücksichtigen und insbesondere den
Anwenderschutz beim Umgang mit Isofluran sicherzustellen;

dem Deutschen Bundestag bis spätestens 31. Mai 2019 eine

Rechtsverordnung nach $ &. Absatz 6 TierSchG zuzuleiten, die die “

Durchführung der Isoflurannarkose dem geschulten Landwirt
ermöglicht und in’ Abstimmung mit den Tierärzten bis zum 30, Juni
2019 die fachlichen Inhalte der notwendigen Schulungen zu erarbeiten
und bei der Erstellung von Schulusgsmaterialen und Lehrgängen zu
unterstützen;

die Betriebe über die Vor- und Nachteile der alternativen Verfahren,
insbesondere‘ bei der Anschaffung der notwendigen Geräte für die
Isoflurannarkose, zu informieren und in der Übergangsfrist finanziell zu
unterstützen;

mit einer Aufklär ungskampagne, dien unter Binbeziehung der relevanten
Akteure entwiekelt wird, eine prößere Akzeptanz der alternativen

. Verfahren zur betäubungslosen Ferkelkastration bei Verbraucherinnen

und Verbraucher herzustellen und dadurch die Basis für
selbstbestimmte, verantwortungsvolle Konsumentscheidungen zu
schaffen;

dem zuständigen Fachausschuss im Deutschen Bundestag bis zum 130,
Juni 2019 und dann mindestens alle sechs Monate über die
Umsetzungsfortschritte bei der Einführung alternativer Verfahren und

. Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration zu berichten;

das Tierschutzgesetz derart zu ändern, dass “ betäubungslose
Kastrationen von unter acht Tage alten männlichen Schweinen

"längstens bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 zulässig sind;

auf eine konkrete und überprüfbare Vereinbarung mit den
Schlachtunternehmen und dem Lebensmitteleinzelhandel hinzuwirken,
die die Vermarktung von Fleisch aus alternativen Verfahren zur
betäubungslosen Kastration sicherstellt und nicht einzelne Verfahren

‚benachteiligt bzw. ausschließt;

im Jahr 2019 eine Verordnung für ein bundeseinheitliches Prüf- und
Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme
bei Nutztieren vorzulegen;

auch im Heintierbereich eine: Regelung für ein Prüf und
Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Tierhaltungssysteme
zu schaffen, damit fierschutzgercchte Tierhaltungssysteme zertifiziert
werden können;

bei ‘der Erarbeitung der staatlichen Tierwohlkennzeichnung

sicherzustellen, dass sowohl die Ferkelaufzucht als auch die
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