Kohärenz aquatischer Lebensräume in FFH-Gebieten
Natura 2000
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/6382 21.07.2020 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftli- chen Beantwortung Abgeordnete Lydia Funke (AfD) Kohärenz aquatischer Lebensräume in FFH-Gebieten Kleine Anfrage - KA 7/3733 Vorbemerkung der Fragestellenden: Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten, das seit 1992 nach den Maßgaben der FFH-RL errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergrei- fende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer Lebensräume. Es gilt auch und gerade für die aquatischen Lebensräume. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie 1. Welche Flüsse in Sachsen-Anhalt wurden gemäß der FFH-RL als Natura 2000-Gebiet mit welchen jeweiligen Erhaltungszielen ausgewiesen und für welche existiert ein Managementplan? Folgende Flüsse (auch anteilig) wurden in Sachsen-Anhalt als Natura 2000 Ge- biet ausgewiesen: Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 21.07.2020)
2 Fluss N2000- MMP ja/ Erhaltungsziele Gebiet nein Aland FFH0007 nein in NSG-VO Beber FFH0048 nein in LVO Beeke FFH0288 nein in LVO Bere FFH0095 nein in LVO Biese FFH0016 nein in LVO Bode FFH0089 nein in LVO FFH0161 ja in LVO FFH0172 ja (GURP) in LVO Dommitz- FFH0259 nein in LVO scher Grenzbach Dumme FFH0288 nein in LVO FFH0001 nein in LVO Ecker FFH0044 ja (National- in LVO/ Nationalparkge- parkplan setz Ehle FFH0199 nein in LVO Elbe FFH0073 nein in LVO FFH0067 ja in LVO FFH0125 nein in LVO/NSG-VO FFH0054 nein in NSG-VO FFH0050 nein in LVO FFH0174 nein in LVO FFH0038 ja in LVO FFH0037 ja in LVO FFH0157 ja in LVO FFH0012 ja in LVO FFH0009 ja in LVO FFH0008 nein in NSG-VO FFH0007 nein in NSG-VO Fliethbach FFH0131 nein in LVO Geisel FFH0144 ja in LVO Gloine FFH0055 ja in LVO Grieboer FFH0065 nein in LVO Bach Gutschbach FFH0190 nein in LVO Hammer- FFH0133 nein in LVO bach Hartau FFH0187 nein in LVO Havel FFH0011 ja (PEP) in LVO FFH0010 ja (PEP) in LVO Helme FFH0134 ja in LVO Ihle FFH0167 nein in LVO Jeetze FFH0005 nein in LVO FFH0219 nein in LVO Krummbek FFH0023 nein in LVO Luppe FFH0143 ja in LVO FFH0141 ja in LVO Milde FFH0016 nein in LVO Mosebach FFH0095 nein in LVO Mulde FFH0180 nein in LVO FFH0129 ja in LVO Nuthe FFH0059 nein in LVO
3 Ohre FFH0275 ja in LVO FFH0017 nein in LSG/ FFH0018 nein NSG-VO Drömling FFH0020 nein in LSG/ FFH0025 nein NSG-VO Drömling FFH0024 ja (GURP) in LSG/ NSG-VO Drömling in LVO in LVO Oker FFH0044 nein in LVO Olbe FFH0048 nein in LVO Olbitzbach FFH0063 nein in LVO Rossel FFH0062 nein in LVO Saale FFH0153 nein in LVO Salza FFH0124 ja in LVO Schwarze FFH0075 nein in LVO Elster FFH0075 nein in LVO FFH0070 nein in LVO FFH0071 nein in LVO Schweinitzer FFH0175 nein in LVO Fließ Selke FFH0096 ja in LVO FFH0172 ja (GURP) in LVO Spetze FFH0023 nein in LVO Steinbach FFH0190 nein in LVO Stimmecke FFH0173 nein in LVO Sülze FFH0051 nein in LVO Tanger FFH0034 nein in LVO Tangelscher FFH0004 nein in LVO Bach Taube FFH0128 nein in LVO Thyra FFH0121 nein in LVO Uchte FFH0231 nein in LVO Unstrut FFH0272 nein in LVO Weiße Elster FFH0155 nein in LVO FFH0143 ja in LVO FFH0141 ja in LVO Wipper FFH0098 ja (GURP) in LVO FFH0257 ja (GURP) in LVO Wörpener FFH0064 nein in LVO Bach Zillierbach FFH0077 nein in LVO GURP Gewässerunterhaltungs-Rahmenplan (als Teil-Managementplan anerkannt) PEP Pflege- und Entwicklungsplan (als Managementplan anerkannt) Die Natura 2000 Landesverordnung steht unter folgendem Link: https://www.natura2000-lsa.de/rechtliche-sicherung/natura-2000-landesverord- nung/
4 2. Um eine tatsächliche Kohärenz zu gewährleisten, müssen Wanderhinder- nisse in den Fließgewässern passierbar sein. Nach welcher Maßgabe/wel- chen Regularien erfolgt die Bemessung von Fischaufstiegsanlagen (FAA) in den Flüssen? Die Bemessung der FAA erfolgt auf Basis der Fischregion und der zugehörigen Referenzzönose. Wichtige Bemessungsgrundlagen für den Bau von FAA sind u. a. im Merkblatt DWA-M 509 - „Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare 1 Querbauwerke - Gestaltung, Bemessung, Qualitätssicherung“ (2014) enthalten. 3. Ein Fischaufstieg muss von der Mehrzahl der wandernden Organismen aufgrund der Strömungsbedingungen erkannt werden können. Werden die FAA in den entsprechenden Fließgewässern auf Passierbarkeit für alle Ar- ten der Referenzzönose einschließlich der Erhaltungsziele im Rahmen der Funktionskontrolle untersucht/kontrolliert und bewertet? Wenn nein, bitte begründen. Bei der Funktionskontrolle zur Bauabnahme ist, entsprechend BWK- Methoden- 2 standard für die Funktionskontrolle von Fischaufstiegsanlagen , nachzuweisen, dass in den Hauptaufstiegszeiten die aufstiegswilligen Fische das Bauwerk pas- sieren können. Bewertungsrelevant sind dabei die Arten der Referenzzönosen. 4. Das Wesentliche einer FAA ist, dass bestimmte, vom jeweiligen Arteninven- tar abhängige Fließgeschwindigkeiten nicht überschritten werden. Die Funktionskontrollen der FAA an der Wasserkraftanlage Hadmersleben (Bo- de) und am Wehrstandort Weddersleben (Bode) blenden die Erhaltungszie- le des Natura Gebietes 4133-301 „Bode und Selke im Harzvorland“ (Bach- neunauge und Groppe) aus. Wurde eine nachträgliche Kontrolle veran- lasst? Wenn nein, warum nicht und wird dies noch erfolgen? Die FFH-Erhaltungsziele werden durch die Referenzzönose abgedeckt. Die ge- nannten Bauwerke wurden entsprechend der Genehmigung errichtet und die Aufstiegskontrolle durch öffentlich bestellte Sachverständige erfolgreich abge- schlossen. Derzeit gibt es keinen Anlass für weitere Untersuchungen. 5. Das Merkblatt DWA-M 509 beschreibt den Fachstandard für wasserbauliche Maßnahmen, nimmt jedoch keinen Bezug auf schwimmschwache Arten (z. B. Bachneunauge und Groppe). Wie will die Landesregierung eine Pas- sierbarkeit für die als Erhaltungsziel definierte Arten gewährleisten, die die Lockströmungen aufgrund ihrer Schwimmgeschwindigkeit nicht überwin- den können? Das Merkblatt DWA-M 509 berücksichtigt schwimmschwache Arten u. a. bei der entsprechenden Gestaltung der Sohle. Bei Planung und Bauabnahme wird da- rauf geachtet, dass von der natürlichen Unterwasser-Sohle durch den gesamten Fischaufstiegsweg bis Oberwasser rau auskragende Bruchsteine eingebaut wer- den, welche die Fließgeschwindigkeit sohlnah auf etwa die Hälfte reduzieren. Un- ter anderem Bachneunauge und Groppe können in den Kerben zwischen den auskragenden Steinen problemlos passieren.
5 Alle aufstiegswilligen Fische, auch die schwimmschwachen Arten, müssen für ei- nen erfolgreichen Aufstieg an einer FAA die sogenannte Lockströmung wahr- nehmen und ihr bis zum Bauwerkseinlass folgen können. Da die auskragenden Bruchsteine auch in den Fischeinstiegen sohlnah bremsen, ist die erforderliche Leitströmung darüber kein Problem für sohlnah wandernde leistungsschwache Arten. An der FAA selbst ist das anstehende Sohlgefälle/Sohlsprung mit allen dadurch bedingten Randbedingungen der Gewässerhydraulik (z. B. maximale Geschwindigkeit) zu bewältigen. Wenn schwimmschwache Arten Bestandteil der bewertungsrelevanten Referenzzönosen sind, werden sie entsprechend den fachlichen Vorgaben des DWA-M 509 berücksichtigt. 6. Die Natura 2000-VO vom Land Sachsen-Anhalt fordert eine Wiederherstel- lung von Lebensräumen. Stauhaltungen entsprechen nicht dem Fließge- wässerlebensraum LRT 3260 gemäß Anhang I der FFH-RL. Wie viele Stau- haltungen wurden seit Inkrafttreten der VO niedergelegt oder sind Niederle- gungen dahingehend geplant, um möglichst große Flächen des LRT 3260 wiederherzustellen? Nach dem im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie vorliegenden Kenntnisstand wurden im Zusammenhang mit dem Schutz des LRT 3260 an Gewässern 1. Ordnung wie auch an den Gewässern 2. Ordnung keine Staunie- derlegungen seit dem Inkrafttreten der NATURA 2000 LVO (21.12.2018) vorge- nommen oder geplant. Quellen: 1 DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (2014): Merkblatt M-509: Fischaufstiegsanlagen und fischpassierbare Bauwerke ‒ Gestaltung, Bemessung, Quali- tätssicherung. Hennef, 334 S. 2 Bund der Ingenieure für Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Kulturbau (BWK) e.V. Methodenstandard für die Funktionskontrolle von Fischaufstiegsanlagen, BKW-FachInformation 1/2006