Rohheitsdelikte am Hasselbachplatz
Kriminalität
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/4153 28.03.2019 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schrift- lichen Beantwortung Abgeordneter Jan Wenzel Schmidt (AfD) Rohheitsdelikte am Hasselbachplatz Kleine Anfrage - KA 7/2396 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der Hasselbachplatz gilt als Kneipenzentrum Magdeburgs und beliebter Treffpunkt junger Leute. Trotz seiner direkten Nachbarschaft zum Polizeirevier in der Halle- schen Straße gilt er seit Jahren auch als Kriminalitätsschwerpunkt. Als Ursache wer- den dafür vor allem Jugendliche und Migranten, die außerhalb der Gastronomie Al- kohol konsumieren, angesehen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt enthält unter an- derem Angaben über die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen (TV) und Opfer und weist mit der Aufklärungsquote (AQ) die Anzahl der von der Poli- zei aufgeklärten Straftaten aus. Die statistische Erfassung erfolgt mit Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und Übergabe an die Staatsanwaltschaft. Gemäß den Richtlinien für die Führung der PKS ist der Tatort die politische Gemein- de in der Bundesrepublik Deutschland, in der die rechtswidrige (Straf-)Tat begangen Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt er- folgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am 28.03.2019)
2 wurde. Gemäß dieser bundeseinheitlichen Richtlinie, ist eine Auswertung für den Be- reich eines Ortsteiles innerhalb einer Gemeinde nicht möglich. Das Land Sachsen-Anhalt hat eine landesspezifische Auswertemöglichkeit geschaf- fen, die es ermöglicht, auch unterhalb der Gemeinde bestimmte Ortsteile auszuwer- ten. Diese Auswertung bezieht sich jedoch nur auf Ortsteile, einzelne Straßenaus- wertungen bis hin zu Hausnummern sind nicht möglich. Der Anlage ist zu entneh- men, welche konkreten Bereiche dem Ortsteil Hasselbachplatz zugeordnet sind. 1. Wie viele Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit wurden im Bereich des Magdeburger Hasselbachplatzes im Zeitraum der Jahre 2013 bis 2018 registriert? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Die folgenden Angaben basieren auf dem Summenschlüssel „200000“ (Roh- heitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit) der PKS. Jahr Anzahl der Straftaten 2013 105 2014 124 2015 152 2016 194 2017 156 2018 174 2. Welche Straftatbestände zählen zu den Rohheitsdelikten und Straftaten gegen die persönliche Freiheit? Als Deliktarten werden im Sinne dieser Auswertung die Hauptgruppen der PKS verstanden. Die Hauptgruppen bilden Delikte aus den Bereichen Straftaten ge- gen das Leben, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Rohheitsde- likte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Diebstahl insgesamt, Ver- mögens- und Fälschungsdelikte, sonstige Straftatbestände (Strafgesetzbuch) und strafrechtliche Nebengesetze. Der Summenschlüssel „200000“ (Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die per- sönliche Freiheit) der PKS umfasst nachfolgende Straftatbestände: - Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§§ 249 - 252, 255, 316a StGB [Summenschlüssel „210000“ der PKS]), - Körperverletzung §§ 223 - 227, 229, 231 StGB (Summenschlüssel „220000“ der PKS) sowie - Straftaten gegen die persönliche Freiheit §§ 232 - 233a, 234, 235, 236, 237, 238 - 239b, 240, 241, 316c StGB (Summenschlüssel „230000“ der PKS).
3 3. Wie hoch ist die Aufklärungsquote der im angegebenen Zeitraum re- gistrierten Straftaten? Bitte getrennt nach Jahren angeben. Jahr Aufklärungsquote in % 2013 68,6 2014 72,6 2015 68,4 2016 71,1 2017 71,8 2018 71,5 4. Welche Maßnahmen trifft die Stadt Magdeburg, die gegen die hohe Zahl an Gewaltstraftaten am Hasselbachplatz gerichtet sind? Den Kommunen kommt eine bedeutsame Rolle hinsichtlich der Minimierung der Kriminalitätsursachen zu. Dies betrifft vor allem ihr Tätigwerden in den Be- reichen der Jugendarbeit, Kultur, Bildung, Verkehr und Städtebau. Entschei- denden Einfluss für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in den Kommunen hat auch, dass Ordnungswidrigkeiten entschlossen verfolgt werden und Unordnungszuständen verstärkt entgegengetreten wird. Dies ist Aufgabe der Landeshauptstadt Magdeburg als Sicherheitsbehörde. Bei der Aufgabenwahrnehmung hat die Landeshauptstadt Magdeburg nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Im Rahmen der Zusammenarbeitspflicht führen die für die Sicherheitsbehörde und die Poli- zei handelnden Verwaltungsvollzugs- und Polizeibeamten gemeinsame Strei- fengänge in dem Gebiet um den Hasselbachplatz durch. Die Landeshauptstadt Magdeburg plant zudem in enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Mag- deburg den Aufbau einer gemeinsamen „Stadtwache“. Hierfür will die Landes- hauptstadt Magdeburg zusätzliches Personal einstellen. Mit der pilothaften In- betriebnahme der „Stadtwache“ kann voraussichtlich ab 2020 begonnen wer- den. Die Verhinderung des Alkoholmissbrauchs durch Kinder und Jugendliche, so- wie die Durchsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen sind ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Landeshauptstadt Magdeburg, dem große Bedeutung beigemessen wird. Daher wird nach Auskunft der Landeshauptstadt Magdeburg regelmäßig und nachhaltig eine Vielzahl von verschiedenen Maß- nahmen durchgeführt. Hierzu gehören Jugendschutzkontrollen, die bei Festen und Großveranstaltungen, aber auch anlassunabhängig, erfolgen. Hierbei wer- den Beratungsgespräche mit Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern ge- führt. Informationsangebote richten sich aber auch an die Gewerbetreibenden, die Alkohol in Verkaufsstellen (Einkaufsmärkte, Kioske, Tankstellen usw.), als Gaststättenbetreiber oder als Veranstalter von Festen verkaufen. Darüber hin- aus wird durch Testkaufaktionen darauf hingewirkt, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.
4 Die örtlich zuständige Polizeibehörde erarbeitete im Jahr 2016 eine Rahmen- konzeption zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten auf öffentlichen Plätzen und Wegen für das Hasselbachplatzviertel in der Stadt Magdeburg. Diese Konzeption erfuhr im Rahmen einer fortlaufenden Evaluierung eine An- passung im Jahre 2017 und ist seit dem die konzeptionelle Leitlinie der Polizei in Magdeburg zur Bekämpfung von Straftaten im öffentlichen Raum im Bereich des Hasselbachplatzes. Sie sieht u. a. vor, durch den regelmäßigen Einsatz von Polizeikräften die öf- fentlich sichtbare Präsenz zu erhöhen und zugleich durch zielgerichtete Aufklä- rungs- und Kontrollmaßnahmen Straftaten im Bereich der Straßen- und Rauschgiftkriminalität effektiv zu verhindern bzw. zu verfolgen. Vor diesem Hin- tergrund werden regelmäßig freitags und samstags in der Zeit von 20:00 bis 04:00 Uhr Polizeikräfte mindestens in Gruppenstärke eingesetzt. Unterstützt werden diese Maßnahmen in den Monaten April bis Oktober durch gemeinsa- me Streifen des Polizeireviers Magdeburg mit dem Stadtordnungsdienst der Landeshauptstadt Magdeburg in der Zeit von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Weiterhin besteht seit dem Jahr 2008 für den Bereich des Hasselbachplatzes sowie im Bereich der angrenzenden Straßen eine Anordnung zur Durchführung von Bildaufnahmen und Bildaufzeichnungen am gefährlichen Ort nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SOG LSA.
Anlage: Auszug aus Straßenkatalog der Landeshauptstadt Magdeburg 015 - Hasselbachplatzviertel Am Dom unbebauter Teil Anhaltstraße Bahnhofstraße 32 - 49a Behringstraße Breiter Weg 214 - 264 Bürgelstraße Danzstraße 10 - 13 Einsteinstraße Friedensplatz Haeckelstraße Hallische Straße 4 Hammersteinweg Hasselbachplatz 1;4;5 Hegelstraße 1 - 18 ; 31 - 42 Im Elbbahnhof Keplerstraße Leibnizstraße 4 - 22 ; 34 - 51 Liebigstraße 3-8 Otto-von-Guericke-Straße 35 - 68 Platz am Elbbahnhof Schleinufer 8 - 16 ; 24a; 24b; 25-30 Sternbrücke Steubenallee unbebauter Teil Zum Domfelsen Zum Rotehornblick Zur Hubbrücke