ferkel_bmel_1759-1898
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
SEITE 2 VON » Allerdings sind beide Verfahren noch nicht soweit, dass sie kos- tengünstig vom Tierhalter selbsi durchgeführt werden könnten. 2. Verfahrensstand se Im Koalilionsausschuss haben wir uns Die-Kealitionsparteien-ha- ben-sich-daher-darauf verständigt, das Verbot der beiäubungslö- sen Ferkelkastration noch in diesem Jahr um zwei Jahre zu ver- schieben. + Zur Umsstzung der Vereinbarung bedarf es einer Änderung des Tierschutzgesetzes, die noch im Dezember dieses Jahres in Kraft treten muss. 2 . « Eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Frist ist geschel- tert, so dass jetzt eine Verlängerung nur noch durch eine Frakti- onsinitiative möglich ist. . ‚3. Position der Bundesröglerung / des BMEL » Das BMEL begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen sich darauf ge- elnigt haben, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern. - s Dies stellt-zwar-ein-Rüsksshritt-im-Tiersshutz-dar-allerdings-sell- dient dazu, die Ferkelproduktion auch künftig in Deutschland mög- lieh-Bleibenzu halten, denn es gibt Produklionsländer, in denen ‚noch betäubungsios kastriert wird (z.B. Dänemark). | +« BDabat-Trotzdem bleibt ist-der Tierschutz dem BMEL ein sehr wichtiges Anliegen, für das ich mich auch persönlich sieh-das Bundesministerium-aueh künfiig-mit Nachdruck einsetzen wird-. werde. | s Das-RMEL-setziWir setzen daher alles daran, Jede der Alternatl- ven zur betäubungsiosen Ferkelkastration weiterzuentwl- ckeln.
BEIEAYONS * Insbesondere wird-das- BMEl-werden wir während der Über- gangszeit eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den-Landwirten ermöglicht wird, die sogenannte Isofluran- Betäubung selbst durchzuführen und nicht teuer von einem Tier- arzt machen zu lassen. * Dies wird Eine RUNG- dieser-sog- Isellurannarkese-zer-Anwien- dung-du röh-den-Landwirk würde- einschließlich der erford erlich en, Schulungsmaßnahmen aber-neech-ca. gul-2 Jahre dauem, also. innerhalb der verlängerten Frist abgeschlossen werden. ‘«. Außerdem wird das BMEL die Übergangszeit aktiv. mit einem Evaluierungs- und Moderationsprozess begleiten, an den übrigen Alternativmethoden weiterforschen und prüfen, welche Maßnah- men zur Unterstützung der Landwirte noch ergriffen werden kön- nendamii-nächsten-zwei-dahre-Rieht-se-enden-wie- diovorgenge- nen-fünf.Jahre. gez. K, Kluge
. BE . | ar lorFs
Chapman-tose mais Sn /inst
"Von: u Chapman-Rose, Matthias‘
Gesendet: Montag, 8. Oktober 2018 16:29.
An: u : Unterabteilungsleiterin 32
cc: Referat 321
Betreff: AL3zU - EILT SEHR : Berichterstattung BM'n Klöckner in morgiger .
Fraktionssitzung am 9.10.2018
Anliegenden Sprechzettel zu 0.8. Betreff übersende ich mit der Bitte um Mitzeichnung sowie mit der Bitte um
Weiterleitung arı Herrn AL3 zwecks Schlusszeichnung.
WV 04: heute. 17:00 Uhr
4 a an
| 321-52-BM'n
Fraktionssitzunga.
321-$Z-BM'n
Praktionssitzurig..
Berichterstattun...
Viele Grüße
Matthias Chapman-Rose
Referat 321
Tierschutz
“ Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL)
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
- Telefon; +49 228 / 99 529-4344
Fax: +49 228 / 99 529-55-4344
E-Mail: Matthias.Rose@bmel.bund.de
Internet: www.bmel.de
Von: Burchardi Dr, Jan-Erik
Gesendet: Montag, 8. Oktober 2018 11:57
Anı Referat 321 Ce: Abteilungsleiter‘ 3; Unterabtellungsleiterin 32 Betreff: EILT Sehr: Berichterstattung BM'n Klöckner in morgiger Frakflonssftzung Wichtigkeit: Hoch Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ich bitte um einen Sprechzettel und Hintergrundvermerk zum Thema Ferkelkastration, was ja im Koalitionsausschuss warn Tenor am Ende sollte sein wie in den letzten Schreiben an die Union (begrüße die Einigung) sowie der Hinweis, dass “ wir in den gewonnenen 2 Jahren einen Moderationsprozess machen werden und die alternativen Formen der Ferkelkastration praxistauglich weiterzuentwickeln. Bitte Vorlage At gezeichnet bei L2 heute 17 Uhr und mich bitte vorher mitzeichnen lassen Beste Grüße, JEB Von: Kacducsy.de] Gesendet: Montag, 8. Oktober 2018 11:23 Anı Burchardi Dr., Jan-Erik Ce Betreff: Berichterstattung BM'n Klöckner in morgiger Fraktionssitzung Lieber Herr Dr. Burchardi, da ich Sie telefonisch nicht erreichen konnte, melde Ich mich auf diesem Wege. In der morgigen Fraktionssitzung wird der TOP „Nachbereitung Koalitionsausschuss” aufgerufen, Es wird darum gebeten, dass Frau BM’n Klöckner zu den diesbezüglichen Themen des BMEL berichtet. Mit besten Grüßen CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Platz der Republik 1 - 11011 Berlin T+49-30-227 ED +49-30-227 www.cducsu,de
Top Referat 321 | 08.10.2018 BETA 0057 | 4354/4344 Sprechzettel : Fraktionssitzung CDU/CSU am 09.10.2018, um 16:00 Uhr Verbot der betäubungsiosen Ferkelkastration Koalitionsbeschluss: Fristverlängerung um zwei Jahre Gesprächsführungsvorschlag 1. Inhaltlicher Sachstand Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes in 2013 wurde ein Verbot der betäubungsiosen Ferkelkastration mit einer Über- gangszeit von fünf Jahren in das Gesetz aufgenommen. Zur betäubungslosen Ferkelkastration gibt es zwar mehrere Al- ternativen, wie die Jungebermast, die sogenannte Immunokast- ration und die Kastration unter Narkose, die aber insbesondere von der Land- und Fleischwirtschaft als nicht flächendeckend . geeignet bewertet werden. Die Branche fordert insbesondere eine kostengünstige Altemati- ve, mit der Ferkel weiterhin chirurgisch kastriert werden kön- nen. | BZ Eine solche Alternative könnte grundsätzlich die Lokal- oder die Vollnarkose darstellen.
SENEZVONJ » Allerdings sind beide Verfahren noch nicht soweit, dass sie kos- ‚tengünstig vom Tierhalter selbst durchgeführt werden könnten. 2. Verfahrensstand Im Koalitionsausschuss haben wir uns darauf verständigt, das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration noch in diesem Jahr um zwei Jahre zu verschieben. Zur Umsetzung der Vereinbarung bedarf es einer Änderung des Tierschutzgesetzes, die noch im Dezember dieses Jahres i in: Kraft treten muss, Eine Bundesratsinitiative zur Verlängerung der Frist ist geschei- | tert, so dass jetzt eine Verlängerung nur noch durch eine Frakti- onsinitiative möglich ist, | 3, Position der Bundesregierung / des BMEL | Das BMEL begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen sich darauf ge- einigt haben, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern. Dies dient dazu, die Ferkelproduktion auch künftig in Deutschland zu halten, denn es gibt Produktionsländer, in denen noch betäu- bungslos kastriert wird. | Trotzdem bleibt der Tierschutz dem BMEL ein sehr wichtiges . Anliegen, für das ich mich auch persönlich mit Nachdruck einset- zen werde. | | | Wir setzen daher alles daran, jede der Alternativen zur: betäu- bungslosen Ferkelkastration weiterzuentwickeln. Insbesondere werden wir während der Übergangszeit eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es Landwirten er- möglicht wird, die sogenannte Isofluran-Betäubung selbst durch- “ zuführen und nicht. teuer von einem Tierarzt machen zu lassen.
SEITEAVONS . Dies wird einschließlich der erforderlichen Schulungsmaßnahmen ca. 2 Jahre dauern, also innerhalb der verlängerten Frist abge- schlossen werden. . . ® Außerdem wird das BMEL die Übergangszeit aktiv mit einem Evaluierungs- und Moderationsprözess begleiten, an den übrigen Älternativmethoden weiterforschen und prüfen, welche Maßnah- men zur Unterstützung der Landwirte noch ergriffen werden kön- nen. gez. K. Kluge
Referat 321° | . 08.10.2018
321-34301/00597°° 000000 . \ 4354/4344
Hintergrundinformation
Verbot betäubungslose Ferkelkastration
Ab 1. Januar 2019 ist die Ferkelkastration in Deutschland nur noch unter Betäubung {im Tier- |
schutzgesetz als wirksame Schmerzausschaltung definiert) zulässig. Der Stand-der Entwick-
lung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkefkastration ergibt sich
aus dem vom Kabinett am 14. Dezember 2016 beschlossenen Bericht der Bundesregierung
gemäß & 21 des Tierschutzgesetzes an den Deutschen Bundestag.
l. Alternativen
Es stehen drei Alternativen zur " betäubungslösen Ferkelkastration zur Verfügung: die Durch-
‚führung des Eingriffs unter (Voli-)Narkose, die Immunokastratlon und die Jungebermast.
Jede dieser Alternativen hat Vor- und Nachteile und wird aus unterschiedlichen Gründen
insbesondere von der Land- und Fleischwirtschaft als nicht flächendeckend eeignet gese-
hen. Teile des Lebensmitteleinzelhandels (u. EREEEEEEE haben sich
hingegen offen für alle Alternativen ausgesprochen, Eine Lösung könnte darin bestehen,
nicht eine bestimmte Alternative ausschließlich zu verfolgen, sondern allen Alternativen Be-
deutung zukommen zu lassen.
4, Chirurgische Kastration unter (Voll-)Narkose Inhalationsnarkose - Isofluran
Die chirurgische Kastration unter Narkose mit dem Inhalationsnarkotikum Isofluran wird
derzeit in DEU in kleinstrukturierten Bereichen, z. B. im Blobereich oder bei Neuland bevpr-
zugt. Nachteile sind 0
- Isofluran ist t derzeit nicht für das Schwein zugelassen, so dass die Anwendung im Rahmen
_ einer arznetmittelrechtlichen Ausnahmeregelung erfolgt. Die Zulassung ist aber bean-
“tragt und wird voraussichtlich noch vor Ende des-JJahres erteilt werden.
- Isofluran darf nur vom Tierarzt angewendet werden. Durch Erlass einer Verordnung
könnte aber die Anwendung durch den Landwirt ermöglicht werden.
- Für die Anwendung ist ein Narkosegerät erforderlich. In der Schweiz (98 % der Ferkel
werden unter Isoflurannarkose durch deri Landwirt kastriert) wurde die Anschaffung der
Geräte staatlich gefördert.
2. Jungebermast
Insgesamt sind die Erfahrungen mit der jungebermast, auch in Deutschland, positiver als
ursprünglich angenommen. Vorteile sind die besseren Leistungen (Futterverwertung, Mager:
fleischanteile usw.), der geringere Futterverbrauch und das Entfallen der chirurgischen Kast-
ration. Nachteile sind der erhöhte Managementaufwand und die Ablehnung einiger Ver- marktungssegmente (Exportmarkt, Metzger). Das Aufnahmevermögen des Marktes für Eber- fleisch ist nach derzeitigem Stand limitiert (maximal 60 %?). 3. Immiunokastration Nach zwelmaliger Injektion tritt eine reversible Unterdrückung der Hodenfunktion, ein, Das Wirkprinzip entspricht dem einer Impfung. Improvac wird seit Jahren erfolgreich in anderen ' Staaten (z. B. Australien, Neuseeland, Brasilien, Norwegen, Belgien) eingesetzt. Dort haben sich die Befürchtungen der deutschen Branche, dass das Verfahren von den Verbrauchern abgelehnt würde, nicht bestätigt. in Deutschland wird das Verfahren derzeit insbesondere ‘von den Schlachtunternehmen abgelehnt, die damit bislang verhindern, dass sich das Ver- fahren in Deutschland verbreiten kann. 4. Chirurgische Kastration unter Lokalanästhesie Seit Herbst 2016 wird in der Branche das Verfahren der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch den Landwirt eingefordert. Voraussetzung für die Rechtskonformität der Durchführung einer chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie ist ab 2019 das Erreichen einer wirksamen Schmerzausschaltung. Nach den bisher vorliegenden wissen- schaftlichen Studien wird jedoch bei der Ferkelkastration keine Schmerzausschaltung er-. reicht, Nach derzeitiger Rechtslage darf die Lokalanästhesie zudem nur durch einen Tierarzt durchgeführt werden. Um das Verfahren für die Praxis verfügbar zu machen, wären daher eine Änderung des Tierschutzgesetzes sowie die Regelung der Anwendung durch den sach- kundigen Landwirt durch Verordnung erforderlich. ib Ausblick Trotz bestimmter Vorteile der Jungebermast oder der Imm unokastration gibt es aus ver- schiedenen Gründen ein hohes Bedürfnis der Branche, weiter chirurgisch zu kastrieren. Mög- liche Verfahren wären insofern die Isoflurannarkose oder die Lokalanästhesie. Folgende Maßnahmen würden bekannte Nachteile der Isoflurannarkose ausräumen: — Zulassung für die Indikation Ferkelkastration: Die Zulassung ist beantragt und wird vo- raussichtlich noch in diesem Jahr erteilt werden. - Erlass einer Verordnung, mit der die Durchführung der Isofiurannarkose dem geschulten Landwirt ermöglicht würde. Das BMEL hat angekündigt, eine solche Verordnung vorzule- gen... - Staatliche Unterstützung der Anschaffung der Narkosegeräte (analog Schweiz). Um die Isoflurannarkose für die Praxis in der Fläche verfügbar zu machen, wäre somit keine Änderung des Tierschutzgesetzes erforderlich. Ein weiterer Vorteil wäre, dass dieses Verfah- 1) vermutlich von den. Tierschutzorganisationen mitgetragen würde. Um das Verfahren der Lokalanästhesie für die Praxis verfügbar zu machen, wäre eine Ände- ‚rung des Tierschutzgesetzes sowie der Erlass einer Verordn ung erforderlich um einerseits von der Forderung der Schmerzausschaltung abzurücken und andererseits die Anwendung durch den Landwirt zu ermöglichen. In der Umsetzung müssten sodann Sachkundelehrgänge
angeboten und Landwirte geschult werden, Allerdings sind derzeit in Deutschland auch keine geeigneten, zugelassenen Lokalanästhetika verfügbar. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich diese Situation innerhalb der verlängerten Frist bis zum 31.12.2020 ändern wird. il, Position der Bundesregierung Die Koalitionspartelen haben sich darauf verständigt, das Verbot der betäubungslosen Fer- kelkastration noch in diesem Jahr um zwei Jahre zu verschieben, Zur Umsetzung der Verein- barung bedarf es einer Änderu ng des Tierschutzgesetzes,. die im Dezember i in Kraft treten muss. Dies ist durch eine Fraktionsinitiative möglich. ‚Das BMEL begrüßt, dass die Koalitionsfraktionen sich darauf geeinigt haben, die Übergangs- _ frist zu verlängern. Dabei ist der Tierschutz dem BMEL ein sehr wichtiges Anliegen, für das sich das Bundesministerium auch künftig mit Nachdruck einsetzen wird. Das BMEL setzt da- ‚her alles daran, die Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration welterzuentwickeln, insbesondere im Hinblick auf Ihre Praxisgerechtheit, . Deshalb wird das BMEL eine Verordnung auf den Weg bringen, mit der es den Landwirten ‚ermöglicht wird, die Isofluran-Betäubung durchzuführen. Dafür müssen die Landwirte dann einen Nachweis erbringen, dass sie sachkundig mit. dem Betäubu ngsgerät und dem Medika- ment umgehen können. Eine Öffnung dieser sog. Isoflurannarkose zur Anwendung durch den Landwirt würde einschließlich der erforderlichen schulungsmaßnahmen al aber noch ca. gut‘ 2 Jahre dauern.