LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/779 (15/727) 11.02.2014 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Umsetzung der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) und Entwicklung der Personalkosten Vorbemerkung der Fragestellerin: „Die zum 01.01.2017 aufgehobene Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psychiatrie-Personal- verordnung (Psych-PV)) bildet die Grundlage für die personelle Ausstattung in psychiatrischen Einrichtun- gen. Es gab wiederholt Beschwerden darüber, dass die Vorgaben für die Personalausstattung nur unzureichend erfüllt werden.“ Vorbemerkung Landesregierung: Die zur Beantwortung der Anfrage erforderlichen Daten werden seitens der Landesregierung nicht erhoben. Eine Beantwortung könnten lediglich die Krankenhäuser selbst vornehmen. Aufgrund des inhaltlichen Umfangs der Fragen und der Tatsache, dass die Fragestellerin eine Entwicklung ab dem Jahr 2000 dargestellt haben möchte, würde eine Beantwortung einen sehr hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand sowie Bindung des Personals für die Krankenhäuser bedeuten. Aus diesem Grund hat die Landesregierung zunächst davon ab- gesehen, die Anfrage an die Krankenhäuser weiterzuleiten, zudem nicht gewährleistet wer- den kann, dass alle Krankenhäuser antworten und damit keine aussagekräftigen Antworten geleistet werden können. Wie hat sich seit dem Jahr 2000 die personelle Ausstat- tung in den psychiatrischen Einrichtungen im Saarland nach Berufsgruppen seit dem Jahr 2000 entwickelt, auf- geschlüsselt nach a) Ärzten, b) Krankenpflegepersonal, c) Diplom-Psychologen, d) Ergotherapeuten und Arbeitserzieher, e) Bewegungstherapeuten, Krankengymnasten, Physiotherapeuten, f) Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, g) sonstiges Personal? Ausgegeben: 11.02.2014 (09.01.2014) bitte wenden