ferkel_bmel_1899-2014

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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Von: . Günther, Daniel

Gesendet: Donnerstag, 1. November 2012 12:54
An: Abteilungsteiter 3; Kluge Dr., Katharina; Referat 331
Betröff: Änderungsvorschlag Tierschutzgesetz
Wichtigkeit: Hoch: .

Anlagen: TSch@_ Änderungsvorschlag-1.dec

Anmerkung StK: | |
weiter an Al. 3, Ref. 331 Be — an
Lösung insbesondere zu Purikt 2

 

 

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Gesendet: Donnerstag, 1. November 201.2
r Ans 04 Persönl, Referentin St Dr, Kloos
I Betreff; D.G. ncrungsvorschog Tierschutzgesetz
Wichtigkeit: Koch =

Sehr geehrter Herr Dr. Kloos,

Im Auftrag a] übersende ich Ihnen; Anbei einen Vorschlag zur Änderung des Entwurfes des
Tierschutzgesetzes. Ze -.

Dieser Vorschlag liegt auch EEE. 1 Ittst Sie nach Durchsicht des’
Vorschlages um einen Rückruf auf seinom Handy

Herzlichen Danıkl

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Deutscher MEN eV.

Qlaie-Wakdoff-Straße 7
710117 Berlin.

Tal: 0049 - (0)50-31904
Fax: : - (0)30-31904
6 Te bauerverband.net

Homepage: www. bauernverband.de
wungleutsählande-bauern.de

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Arbeit mit
Leidenschaft.

Die deutschen Bauern

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Änderun ungsvorschlaß zum Tierschutzgese iz
Bezugspunkt: Berichterstattergespräch der Regierungskoalition vom 25.10.12

1, Ferkelkastration |

1,1. Wir bitten, im Gesetzentwurf durchgängig den Begriff seen |
tion“ durch den von den Bundesländern auf der as erbst
2011 in Suhl verwendeten Begriff „Ferkelkastration ohne wirksame Schmer Za-

schaltung“ zu ersetzen.

   

"Das Verbot der Ferkelkasiration ohne wirksame ei Berzaussc. Altung wird um zwei
Jahre auf den 31.12.2018 verschoben, weil A, |

1.3. Begrtindung kann bleiben

    

. 7 c "weiteren wird die Bundesregierung in-ihrem Bericht aufzeigen, inwieweit in den.
Eigenkontrollen nach $ 11 Abs 7 Tierschutzindikatoren Anwendung finden.“
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Schertl Dr., Nicole

 
 
   
  
 

 
 

 
  
 

  
  
  

Von . oo Kluge Dr. Katharina

. Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 14:31 oo
An: Men _ I

ml.Niedersachsen.,de) Iu,.mv-regierung.de;

Im,mv-regierung.de; MdJEV.Brandenburg.de; BB
MajEV.brandenburg.de);
StMUV);
stmuv.bayern.de;
Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32; Referat
32%; Referat 325; Referat 326 .

Betreff; AG Ferkelkastration

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie, wie am 07.06.2018 besprochen, den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Tierschutzgesetzes mit zwei Varianten. Nach wie vor gilt, dass es sich um einen auf
Fachebene erarbeiteten Entwurf handelt, der noch nicht mit der Leitung abgestimmt ist und noch nicht
abschließend rechtsförmlich geprüft ist.

Aufgrund des Hinweises von BY in der Telefonkonferenz im Hinblick auf die Formulierung „örtliche
Betäubung“ im neuen Satz in $ 5 (Artikel 1 Nr. 1) des damals vorliegenden Entwurfs wurde diese Regelung
neu formuliert.

Die besprochene Ergänzung einer Regelung, nach der bei dem Eingriff alle Möglichkeiten auszuschöpfen
sind, um die Schmerzen und Leiden der Tiere zu reduzieren haben wir nicht ganz so umfassend
berücksichtigen können, wie es die Formulierung aus BY vorsah: Die „alte“ Regelung aus dem
Tierschutzgesetz vor 2013 wird durch die Ergänzung von $ 21 Absatz 1 Satz 3 wiederhergestellt. Sie gilt
aber nur, wenn die Kastration. ohne Betäubung vorgenommen wird. Die Ausweitung auf Eingriffe, die
unter Betäubung durchgeführt werden (im Hinblick auf die postoperative Phase), würde nach unserer
Prüfung die Notifizierungspf licht und damit eine mindestens dreimonatige Verfahrensverlängerung
auslösen,

Im weiteren Verfahren (wenn die inhalte feststehen} müssten dann noch Vorblatt, Begründung etc.
ergänzt werden.

Gruß
K, Kluge

Ferkalkastration
Änderung Tier.
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ENTWÜRF Stand 13. Juni 2018

Hinweis:
- Untenstehender Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes würde die Ferkelkast-
ration unter Lokalanästhesie durch den geschulten, sachkundigen Landwirt grundsätz-
- lich ermöglichen, auch wenn sie nicht zu einer Schmerzausschaltung führt. Vorausset-
zung ist insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter, zugelassener Lokalanästhetika,
— Die Anwendung durch den Landwirt und die Anfon derungen an die Sachkunde wür-
den in einer Verordnung geregelt,
 — Der Entwurf beinhaltet zwei Varianten: Mit und ohne konkretem Datum, zu u dem die
Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfährens der Lokalanästhesie i in
Kraft tritt (s. Regelung zum Außerkrafitreten | in eckigen Klammern i in$ 21 Absatz 1
letzter Satz).
- Der Entwurfi ist noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft,

Eintwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Tiersehutzgesetzes

Vom ..

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Tierschutzgesetz i in der Fassung der Bekanntmachung vom 18, Mai 2006 (BGBl. I
8.1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017
(BGBl. 18,626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In$ 5 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt

„Bei einem Eingriff im Sinne des $ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a steht eine weitgehende
örtliche Minderung der Schmerzempfindung durch ein für den Eingriff nach arzneimittel-
rechtlichen Vorschriften zugelassenes Tierarzneimittels einer Betäubung gleich.“

2. &21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist abweichend von $ 5 Absatz .
1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten
 . männlichen Schweinen, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit ab-
weichender Befund vorliegt. Es müssen
1. ein nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die weitgehende örtliche Minde-
rung der Schmerzempfindung bei diesem Eingriff zugelassenes Tierarzneimittel zur
Verfügung stehen und
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ENTWÜURF Stand 13. Juni 2018

2. eine Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 erlassen und seit [einem Jahr] inKraft
sein, die zulässt, dass die Betäubung mit einem Tierarzneimittel nach Nummer 1 von
bestimmten anderen Personen als Tierärzten vorgenommen werden darf.

Ist eine Betäubung nach Satz 1 nicht erforderlich, gilt $ 5 Absatz ] Satz 7 entsprechend.
Das Bundesministerium gibt das Vorliegen der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und
2 im Bundesgesetzblatt bekannt. [Die Regelung nach den Sätzen 1 bis 3 tritt am ... außer
Kraft]. « | |

. Artikel 2 .

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
39

Chapman-Rose, Matthias - |

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Von: . nn Kluge Dr., Katharina
Gesendet: — Montag, 18, Juni 2018 16:28
An: -. Chapman-Rose, Matthias

Betreff: ‚ WG: Telefonkonferenz Bundesratsinitiative Ferkelkastration

 
  
 

vor UV) rat GE euer. |
- Gesendet: Montag, 18, Juni 2018 13:57
An: Kühnle, Bernhard; Kluge Dr (ML) ( @ml,Ni ders sachsen, .n.de);
@lm.my-reglerung, ‚de; »MAIEV Brandenburg.de;
Ce: Tierschutz (StMUV); Rechtsfragen Gesundheitlicher Verbraucherschutz (SIMUV);
Betreff: Telefonkonferenz BundesrateinRintive Ferkelkastration

 
 
 
 

   
 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Umfrage ergab, dass. Donnerstag der geeignetere Termin rar unsere
Telekonferenz Ist.

Ich lade deshalb am Donnerstag, 21.06.2018, 13:30 Uhr ein.
Die Einwahldaten sind unverändert. Sie lauten:

Einwahlnummer

Teilnehmercode: — | Z— Eee ul ar

Mein Ziel ist es, dass wir uns abschließend auf. Formulierungen einigen, A wir
unseren Leitungen vorschlagen können. Sollten Sie dazu schon Anregungen oder _
Hinweise geben können, wäre es toll, wenn Sie diese Hinweise im Vorfeld allen zur

Verfügung stellen können.

Für weitere Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium-für Umwelt und Verbraucherschutz
"Abteilung 4 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Tel.: +49 (89) 921 iD

mailto st. navern.oe ‚de
http://www.stmuv.bayern.de -

38 Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Mail wirklich ausdrucken müssen, Sparen Sle Papier, Toner und Strom.
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