ferkel_bmel_1899-2014
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
ENTWÜRF Stand 13. Juni 2018 Hinweis: - Untenstehender Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes würde die Ferkelkast- ration unter Lokalanästhesie durch den geschulten, sachkundigen Landwirt grundsätz- - lich ermöglichen, auch wenn sie nicht zu einer Schmerzausschaltung führt. Vorausset- zung ist insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter, zugelassener Lokalanästhetika, — Die Anwendung durch den Landwirt und die Anfon derungen an die Sachkunde wür- den in einer Verordnung geregelt, — Der Entwurf beinhaltet zwei Varianten: Mit und ohne konkretem Datum, zu u dem die Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfährens der Lokalanästhesie i in Kraft tritt (s. Regelung zum Außerkrafitreten | in eckigen Klammern i in$ 21 Absatz 1 letzter Satz). - Der Entwurfi ist noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft, Eintwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiersehutzgesetzes Vom .. Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Tierschutzgesetz i in der Fassung der Bekanntmachung vom 18, Mai 2006 (BGBl. I 8.1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. 18,626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In$ 5 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt „Bei einem Eingriff im Sinne des $ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a steht eine weitgehende örtliche Minderung der Schmerzempfindung durch ein für den Eingriff nach arzneimittel- rechtlichen Vorschriften zugelassenes Tierarzneimittels einer Betäubung gleich.“ 2. &21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist abweichend von $ 5 Absatz . 1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten . männlichen Schweinen, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit ab- weichender Befund vorliegt. Es müssen 1. ein nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die weitgehende örtliche Minde- rung der Schmerzempfindung bei diesem Eingriff zugelassenes Tierarzneimittel zur Verfügung stehen und
ENTWÜURF Stand 13. Juni 2018 2. eine Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 erlassen und seit [einem Jahr] inKraft sein, die zulässt, dass die Betäubung mit einem Tierarzneimittel nach Nummer 1 von bestimmten anderen Personen als Tierärzten vorgenommen werden darf. Ist eine Betäubung nach Satz 1 nicht erforderlich, gilt $ 5 Absatz ] Satz 7 entsprechend. Das Bundesministerium gibt das Vorliegen der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 2 im Bundesgesetzblatt bekannt. [Die Regelung nach den Sätzen 1 bis 3 tritt am ... außer Kraft]. « | | . Artikel 2 . Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Chapman-Rose, Matthias - | f Von: . nn Kluge Dr., Katharina Gesendet: — Montag, 18, Juni 2018 16:28 An: -. Chapman-Rose, Matthias Betreff: ‚ WG: Telefonkonferenz Bundesratsinitiative Ferkelkastration vor UV) rat GE euer. | - Gesendet: Montag, 18, Juni 2018 13:57 An: Kühnle, Bernhard; Kluge Dr (ML) ( @ml,Ni ders sachsen, .n.de); @lm.my-reglerung, ‚de; »MAIEV Brandenburg.de; Ce: Tierschutz (StMUV); Rechtsfragen Gesundheitlicher Verbraucherschutz (SIMUV); Betreff: Telefonkonferenz BundesrateinRintive Ferkelkastration Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Umfrage ergab, dass. Donnerstag der geeignetere Termin rar unsere Telekonferenz Ist. Ich lade deshalb am Donnerstag, 21.06.2018, 13:30 Uhr ein. Die Einwahldaten sind unverändert. Sie lauten: Einwahlnummer Teilnehmercode: — | Z— Eee ul ar Mein Ziel ist es, dass wir uns abschließend auf. Formulierungen einigen, A wir unseren Leitungen vorschlagen können. Sollten Sie dazu schon Anregungen oder _ Hinweise geben können, wäre es toll, wenn Sie diese Hinweise im Vorfeld allen zur Verfügung stellen können. Für weitere Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Staatsministerium-für Umwelt und Verbraucherschutz "Abteilung 4 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Rosenkavalierplatz 2 81925 München Tel.: +49 (89) 921 iD mailto st. navern.oe ‚de http://www.stmuv.bayern.de - 38 Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Mail wirklich ausdrucken müssen, Sparen Sle Papier, Toner und Strom.
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\ Chapman-Rose, Matthias Ar (öu A Von: nn Kluge Dr, Katharina Gesendet: Dienstag, 19, Juni 2018 17:06: An: Abteilungsleiter 3; Referat 326; Referat 325 Ce: 0... , Unterabteilungsleiterin 32; Betreff: . WG: Telefonkonferenz Bu ndesratsinitiative Ferkelkastration Anlagen: . AG Ferkelkastration Hier noch mal die relevanten Informationen für die TK am Donnerstag, 13:30 Gruß K. Kluge Von: EEE su) mai: ED stmuv.bayeın.de! Gesendet: Montag, 18, Juni 2018 13:57 | An: Kühnle, Bernhard; Kluge Pr,, ; @m.myv-regierung,de; "V,Brande R Cc: Tierschutz (StMUV); Rechtsfragen Gesund heitlicher Verbraucherschutz (StM uv) Betreff; Telefonkonferenz Bundesratsinitiative Ferkelkastration Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Umfrage ergab, dass Donnerstag. der geelgnetere Termin für unsere Telekonferenz ist. -, Ich lade deshalb am Donnerstag, 21.06, 2018, 13: 30 Uhr ein. Die Einwahldaten sind unverändert. Sie lauten: Einwahlnummer (EEE Teilnehmercode: EEE Mein Ziel ist es, dass wir uns abschließend auf Formulierungen einigen, die wir unseren Leitungen vorschlagen können. Sollten Sie dazu schon Anregungen oder Hinweise geben können, wäre es toll, wenn Sie diese Hinweise im Vorfeld allen zur Verfügung stellen können. _ Für weitere Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung. . Mit freundlichen Grüßen Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Abteilung 4 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Rosenkavalierplatz 2 81925 München Tel.: +49 (89) 921 BD ai ED struv.baveın.de
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: Chapman-Rose, Matthias
Von:. “ Kluge Dr, Katharina
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 14:31
An; . . GE m uv.Hayern.ce ML)
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Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32; Referat 321;
Referat 325; Referat 326 - .
Betreff: . — AG Ferkelkastration
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend erhalten Sie, wie am 07.06.2018 besprochen, den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Tierschutzgesetzes mit zwei Varianten. Nach wie vor gilt, dass es sich um einen auf
Fachebene erarbeiteten Entwurf handelt; der noch nicht mit der Leitung abgestirnmt ist und noch nicht
abschließend rechtsförmlich geprüft ist.
Aufgrund des Hinweises von BY in der T elefonkonferenz im Hinblick auf die Formulierung „örtliche
Betäubung“ Im neuen Satz in s 5 (Artikel I.Nr. i) des damals vorliegenden Entwurfs wurde diese Regelung
neu formuliert.
Die besprochene Ergänzung einer Regelung, nach der bei dem Eingriff alle Möglichkeiten auszuschöpfen
sind, um die Schmerzen und Leiden der Tiere zu reduzieren haben wir nicht ganz so umfassend
berücksichtigen können, wie es die Formulierung aus BY vorsah: Die „alte“ Regelung aus dem
Tierschutzgesetz vor 2013 wird durch die Ergänzung von $ 21 Absatz 1 Satz 3 wiederhergestellt. Sie gilt
aber nur, wenn die Kastration ohne Betäubung vorgenommen wird. Die Ausweitung auf Eingriffe, die
unter Betäubung durchgeführt werden (im Hinblick auf die postoperative Phase), würde nach unserer
Prüfung die Notifizierungspflicht und damit eine mindestens dreimonatige Verfahrensverlängerung
a
im weiteren Verfahren {wenn die Inhalte feststehen) müssten dann noch Vorblatt, Begründung etc.
ergänzt werden.
Gruß
K. Kluge
Ferkelkustratior
Änderung Tier.
ENTWURF Stand 13. Juni 2018 Hinweis: = Untenstehender Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes würde die Ferkelkast- ration unter Lokalanästhesie durch den geschulten, sachkundigen Landwirt grundsätz- lich ermöglichen, auch wenn sie nicht zu einer Schmerzausschaltung führt. Vorausset- zung ist insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter, zugelassener Lokalanästhetika. : — Die Anwendung durch den Landwirt und die Anforderungen an die Sachkunde wür- den in einer Verordnung geregelt. — Der Entwurfbeinhaltet zwei Varianten: Mit und ohne konkretem. Datum, zu dem die Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfahrens der Lokalanästhesie in Kraft tritt (s. Regelung zum Außerkrafitreten i in eckigen Klammern in ns 21 Absatz 1 letzter Satz). . — Der Entwurf ist noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes Vom ... Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel ı Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I $.1206, 1313), das zuletzt durch Artikel’ 141 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. 18,626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In$5 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt: „Bei einem Eingriff im Sinne des $ 6 Absatz | Satz 2 Nummer 24 steht eine weitgehende örtliche Minderung der Schmerzempfindung durch ein für den Eingriff nach arzneimittel- rechtlichen Vorschriften zugelassenes Tierarzneimittels einer Betäubung gleich.“ 2. | $ 21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist abweichend von $ 5 Absatz i Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten männlichen Schweinen, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit ab- . weichender Befund vorliegt. Es müssen 1. ein'nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die weitgehende örtliche Minde- rung der Schmerzempfindung bei diesem Eingriff zugelassenes Tierarzneimittel zur . Verfügung stehen und