ferkel_bmel_1899-2014

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration

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ENTWÜRF Stand 13. Juni 2018

Hinweis:
- Untenstehender Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes würde die Ferkelkast-
ration unter Lokalanästhesie durch den geschulten, sachkundigen Landwirt grundsätz-
- lich ermöglichen, auch wenn sie nicht zu einer Schmerzausschaltung führt. Vorausset-
zung ist insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter, zugelassener Lokalanästhetika,
— Die Anwendung durch den Landwirt und die Anfon derungen an die Sachkunde wür-
den in einer Verordnung geregelt,
 — Der Entwurf beinhaltet zwei Varianten: Mit und ohne konkretem Datum, zu u dem die
Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfährens der Lokalanästhesie i in
Kraft tritt (s. Regelung zum Außerkrafitreten | in eckigen Klammern i in$ 21 Absatz 1
letzter Satz).
- Der Entwurfi ist noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft,

Eintwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Tiersehutzgesetzes

Vom ..

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Tierschutzgesetz i in der Fassung der Bekanntmachung vom 18, Mai 2006 (BGBl. I
8.1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 141 des Gesetzes vom 29. März 2017
(BGBl. 18,626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In$ 5 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt

„Bei einem Eingriff im Sinne des $ 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2a steht eine weitgehende
örtliche Minderung der Schmerzempfindung durch ein für den Eingriff nach arzneimittel-
rechtlichen Vorschriften zugelassenes Tierarzneimittels einer Betäubung gleich.“

2. &21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist abweichend von $ 5 Absatz .
1 Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten
 . männlichen Schweinen, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit ab-
weichender Befund vorliegt. Es müssen
1. ein nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die weitgehende örtliche Minde-
rung der Schmerzempfindung bei diesem Eingriff zugelassenes Tierarzneimittel zur
Verfügung stehen und
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ENTWÜURF Stand 13. Juni 2018

2. eine Rechtsverordnung nach $ 6 Absatz 6 erlassen und seit [einem Jahr] inKraft
sein, die zulässt, dass die Betäubung mit einem Tierarzneimittel nach Nummer 1 von
bestimmten anderen Personen als Tierärzten vorgenommen werden darf.

Ist eine Betäubung nach Satz 1 nicht erforderlich, gilt $ 5 Absatz ] Satz 7 entsprechend.
Das Bundesministerium gibt das Vorliegen der Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und
2 im Bundesgesetzblatt bekannt. [Die Regelung nach den Sätzen 1 bis 3 tritt am ... außer
Kraft]. « | |

. Artikel 2 .

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Chapman-Rose, Matthias - |

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Von: . nn Kluge Dr., Katharina
Gesendet: — Montag, 18, Juni 2018 16:28
An: -. Chapman-Rose, Matthias

Betreff: ‚ WG: Telefonkonferenz Bundesratsinitiative Ferkelkastration

 
  
 

vor UV) rat GE euer. |
- Gesendet: Montag, 18, Juni 2018 13:57
An: Kühnle, Bernhard; Kluge Dr (ML) ( @ml,Ni ders sachsen, .n.de);
@lm.my-reglerung, ‚de; »MAIEV Brandenburg.de;
Ce: Tierschutz (StMUV); Rechtsfragen Gesundheitlicher Verbraucherschutz (SIMUV);
Betreff: Telefonkonferenz BundesrateinRintive Ferkelkastration

 
 
 
 

   
 

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Umfrage ergab, dass. Donnerstag der geeignetere Termin rar unsere
Telekonferenz Ist.

Ich lade deshalb am Donnerstag, 21.06.2018, 13:30 Uhr ein.
Die Einwahldaten sind unverändert. Sie lauten:

Einwahlnummer

Teilnehmercode: — | Z— Eee ul ar

Mein Ziel ist es, dass wir uns abschließend auf. Formulierungen einigen, A wir
unseren Leitungen vorschlagen können. Sollten Sie dazu schon Anregungen oder _
Hinweise geben können, wäre es toll, wenn Sie diese Hinweise im Vorfeld allen zur

Verfügung stellen können.

Für weitere Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium-für Umwelt und Verbraucherschutz
"Abteilung 4 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Tel.: +49 (89) 921 iD

mailto st. navern.oe ‚de
http://www.stmuv.bayern.de -

38 Bitte prüfen Sie, ob Sie diese Mail wirklich ausdrucken müssen, Sparen Sle Papier, Toner und Strom.
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\ Chapman-Rose, Matthias Ar (öu A

Von: nn Kluge Dr, Katharina

Gesendet: Dienstag, 19, Juni 2018 17:06:

An: Abteilungsleiter 3; Referat 326; Referat 325

Ce: 0... , Unterabteilungsleiterin 32;

Betreff: . WG: Telefonkonferenz Bu ndesratsinitiative Ferkelkastration
Anlagen: . AG Ferkelkastration

Hier noch mal die relevanten Informationen für die TK am Donnerstag, 13:30

Gruß
K. Kluge

Von: EEE su) mai: ED stmuv.bayeın.de!

Gesendet: Montag, 18, Juni 2018 13:57 |

An: Kühnle, Bernhard; Kluge Pr,, ;
@m.myv-regierung,de; "V,Brande R

Cc: Tierschutz (StMUV); Rechtsfragen Gesund heitlicher Verbraucherschutz (StM uv)

Betreff; Telefonkonferenz Bundesratsinitiative Ferkelkastration

 

 
  
 

 

  

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

die Umfrage ergab, dass Donnerstag. der geelgnetere Termin für unsere
Telekonferenz ist. -,

Ich lade deshalb am Donnerstag, 21.06, 2018, 13: 30 Uhr ein.
Die Einwahldaten sind unverändert. Sie lauten:

Einwahlnummer (EEE
Teilnehmercode: EEE

Mein Ziel ist es, dass wir uns abschließend auf Formulierungen einigen, die wir
unseren Leitungen vorschlagen können. Sollten Sie dazu schon Anregungen oder
Hinweise geben können, wäre es toll, wenn Sie diese Hinweise im Vorfeld allen zur
Verfügung stellen können.

_ Für weitere Fragen und Hinweise stehe ich gerne zur Verfügung.

. Mit freundlichen Grüßen
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Abteilung 4 - Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Tel.: +49 (89) 921 BD
ai ED struv.baveın.de
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ws Bitte prüfen Sle, ob Sie diese Mail wirklich ausclrusken müssen, Sparan Sie Papler, Toner und Strom.
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: Chapman-Rose, Matthias

 

Von:. “ Kluge Dr, Katharina
Gesendet: Mittwoch, 13. Juni 2018 14:31

An; . . GE m uv.Hayern.ce ML)
mi.Niedersachsen.de lu.mv-regierung.de;

Im.mv-regierung.de; MaUJEV.Brandenburg.de; BB

MdjEV.brandenburg.de);
ostmuv. . Dr. (StM u;
stmUv. bayern. de; stmuv.bayern.de;

 
 
 
 

 

 

     
 
      
  

Ce: Abteilungsleiter 3; Unterabteilungsleiterin 32; Referat 321;
Referat 325; Referat 326 - .
Betreff: . — AG Ferkelkastration

Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend erhalten Sie, wie am 07.06.2018 besprochen, den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Tierschutzgesetzes mit zwei Varianten. Nach wie vor gilt, dass es sich um einen auf
Fachebene erarbeiteten Entwurf handelt; der noch nicht mit der Leitung abgestirnmt ist und noch nicht
abschließend rechtsförmlich geprüft ist.

Aufgrund des Hinweises von BY in der T elefonkonferenz im Hinblick auf die Formulierung „örtliche
Betäubung“ Im neuen Satz in s 5 (Artikel I.Nr. i) des damals vorliegenden Entwurfs wurde diese Regelung
neu formuliert.

Die besprochene Ergänzung einer Regelung, nach der bei dem Eingriff alle Möglichkeiten auszuschöpfen
sind, um die Schmerzen und Leiden der Tiere zu reduzieren haben wir nicht ganz so umfassend
berücksichtigen können, wie es die Formulierung aus BY vorsah: Die „alte“ Regelung aus dem
Tierschutzgesetz vor 2013 wird durch die Ergänzung von $ 21 Absatz 1 Satz 3 wiederhergestellt. Sie gilt
aber nur, wenn die Kastration ohne Betäubung vorgenommen wird. Die Ausweitung auf Eingriffe, die
unter Betäubung durchgeführt werden (im Hinblick auf die postoperative Phase), würde nach unserer
Prüfung die Notifizierungspflicht und damit eine mindestens dreimonatige Verfahrensverlängerung
a

im weiteren Verfahren {wenn die Inhalte feststehen) müssten dann noch Vorblatt, Begründung etc.
ergänzt werden.

Gruß
K. Kluge

Ferkelkustratior
Änderung Tier.
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ENTWURF Stand 13. Juni 2018

Hinweis:
=  Untenstehender Entwurf einer Änderung des Tierschutzgesetzes würde die Ferkelkast-
ration unter Lokalanästhesie durch den geschulten, sachkundigen Landwirt grundsätz-
lich ermöglichen, auch wenn sie nicht zu einer Schmerzausschaltung führt. Vorausset-

zung ist insbesondere die Verfügbarkeit geeigneter, zugelassener Lokalanästhetika. :

— Die Anwendung durch den Landwirt und die Anforderungen an die Sachkunde wür-

den in einer Verordnung geregelt.

— Der Entwurfbeinhaltet zwei Varianten: Mit und ohne konkretem. Datum, zu dem die
Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfahrens der Lokalanästhesie in
Kraft tritt (s. Regelung zum Außerkrafitreten i in eckigen Klammern in ns 21 Absatz 1
letzter Satz). .

— Der Entwurf ist noch nicht abschließend rechtsförmlich geprüft.

Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel ı

Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl. I
$.1206, 1313), das zuletzt durch Artikel’ 141 des Gesetzes vom 29. März 2017
(BGBl. 18,626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. In$5 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt:

„Bei einem Eingriff im Sinne des $ 6 Absatz | Satz 2 Nummer 24 steht eine weitgehende
örtliche Minderung der Schmerzempfindung durch ein für den Eingriff nach arzneimittel-
rechtlichen Vorschriften zugelassenes Tierarzneimittels einer Betäubung gleich.“

2. | $ 21 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) Bis zum Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 2 ist abweichend von $ 5 Absatz
i Satz 1 eine Betäubung nicht erforderlich für das Kastrieren von unter acht Tage alten
männlichen Schweinen, soweit kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit ab-
. weichender Befund vorliegt. Es müssen
1. ein'nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die weitgehende örtliche Minde-
rung der Schmerzempfindung bei diesem Eingriff zugelassenes Tierarzneimittel zur
. Verfügung stehen und
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