Befristete Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften

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LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                           Drucksache 15/1485 (15/1410) 24.07.2015 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Befristete Beschäftigungsverhältnisse von Lehrkräften Vorbemerkung der Fragestellerin: „Befristete Arbeitsverträge geben dem Arbeitgeber die Möglichkeit, flexibel und schnell auf zusätzli- chen Personalbedarf etwa durch längere Krank- heiten oder Elternzeit zu reagieren. Allerdings muss auch das Interesse der Lehrkräfte an der Sicherheit einer unbefristeten Anstellung berücksichtigt werden. Ebenso haben Schulen, Eltern und Schülerinnen und Schüler ein Interesse an Kontinuität und Pla- nungssicherheit. Befristungen im Schuldienst müssen daher die Ausnahme bleiben und dürfen nicht zum Normal- fall werden.“ Vorbemerkung der Landesregierung: Der Einsatz von Lehrkräften im saarländischen Schuldienst erfolgt in der Regel durch unbefristete Beschäftigungsverhältnisse und zum Großteil im Beamtenverhältnis. Mit einem Anteil von etwa 1,8 Prozent sind befristete Arbeitsverträge die Ausnahme, die nur in begründeten Fällen zur Anwendung kommt. Obwohl befristete Arbeitsverträge ein geeignetes Instrument zur Überbrückung von Personalengpässen, insbesondere bei unvorhergesehen längeren Personalausfällen sein können, muss aus Sicht der Landesregierung die unbefristete Personalisierung die Regel bleiben. Die befristete Beschäftigung von Lehrkräften wird seitens der Lan- desregierung ausgesprochen zurückhaltend genutzt, wie das niedrige Niveau des Ge- samtanteils dokumentiert. Die Art der befristeten Beschäftigungen ist in Umfang und Dauer sehr unterschiedlich und berücksichtigt möglichst die Wünsche und Bedürfnisse der Beschäftigten. Ausgegeben: 24.07.2015 (03.06.2015)
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Drucksache 15/1485 (15/1410)          Landtag des Saarlandes       - 15. Wahlperiode - Für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund ihrer Voraussetzungen nicht oder noch nicht bei der Besetzung der zur Verfügung stehenden unbefristeten Stellen zum Zuge kommen, bieten befristete Anstellungen eine geeignete Möglichkeit, Wartezeiten zu überbrücken. Wie viele befristete Arbeitsverträge gab es in den Jahren 2012 bis 2014 im saarländischen Schul- dienst? Zu Frage 1: Im Zeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2014 wurden 572 befristete Arbeitsverträge mit 244 Personen geschlossen. Wie lange war die Befristung im Durchschnitt? Zu Frage 2: Die durchschnittliche Laufzeit der Arbeitsverträge betrug 235 Tage. Welche Gründe wurden für die Befristung ange- führt? Zu Frage 3: Gründe für die Befristung der Arbeitsverträge waren: -   Elternzeit -   Mutterschutz -   Beurlaubung -   Krankheit (länger als 2 Monate) -   Befristete Aufstockungen -   Verlängerung nach Erreichen der Altersgrenze -   Qualifizierungsmaßnahmen -   Nebenamtlicher Lehrauftrag -   Nebenberuflicher Lehrauftrag -   Seiteneinstieg Welche Schularten sind betroffen? Zu Frage 4: Es sind alle Schulformen betroffen. -2-
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Drucksache 15/1485 (15/1410)            Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Gibt es im Saarland so genannte „Kettenverträge“, bei denen einer Lehrkraft wiederholt nur befristete Arbeitsverträge mit kurzer Laufzeit angeboten werden? Zu Frage 5: Nein, es gibt keine „Kettenverträge“ im Sinne wiederholter befristeter Arbeitsverträge mit kurzer Laufzeit. Arbeitsverträge werden bei Bedarf jedoch verlängert. Wie viele der befristet beschäftigten Lehrkräfte wurden zwischen 2012 und 2014 unbefristet über- nommen? Zu Frage 6: Im Zeitraum zwischen 01.01.2012 bis 31.12.2014 wurden 54 Lehrkräfte unbefristet eingestellt, die zuvor einen befristeten Vertrag hatten. Wurden zwischen 2012 und 2014 von Lehrkräften Befristungskontrollklagen erhoben? Falls ja: wie sind diese ausgegangen? Zu Frage 7: Nein. -3-
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