ferkel_bmel_383-482
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
Drucksache 19...) __ -4=________Deutscher Bundestag - 19. Wahlperiode Begründung
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Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode | -- L Drucksache 197...]
armani ent ums.
A. Allgemeiner Teil
IL Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Bis zum 31. Dezember 2018 ist gemäß $ 21 Absatz I Satz 1 des Tierschutzgesetzes {TierSchG) bei unter acht
Tage alten männlichen Schweinen die betäubungslose chirurgische Kastration zulässig. Danach gilt die
Betäubungspflicht des $ 5 Absatz I Satz ] des Tierschutzgesetzes. Eine Verschiebung des Inkrafitretens dieser
Regelung ist aus folgenden Gründen und unter folgenden Voraussetzungen zwingend erforderlich: we
Als Alternative zur beiäubungslosen Kastration unter acht Tage alter männlicher Ferkel sind zurZeit die
chirurgische Kastration unter Betäubung sowie die Impfung gegen Ebergeruch und die Jungebermast möglich.
_ Für die Inhalations-Narkose mit Isoffuran liegt eine arzneimittelrechtliche Zulassung für die Anwendung beim
Schwein bislang nicht vor, wird aber in einem überschaubaren Zeitraum erwartet. Die Methode ist grundsätzlich
geeignet, die tierschutzfachlichen Erwartungen an eine Kastration mittels Betäubung zu erfüllen, sobald offene
Fragen zur praktischen Anwendung in Bezug auf Dosierung des Narkosegases, und das Design der
Inhalationstnasken geklärt sind, Dazu ist es notwendig, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit
Isofluran durch den Landwirt selbst angewendet werden kann Es ist ebenfalls notwendig, die Voraussetzungen
zu schaffen, um den Gesundheitsschutz des Anwendess sicherzustellen.
Da eine chirurgische Kastration der unter acht Tage alten männlichen Ferkel unter Narkose zurzeit. in
Deutschland flächendeckend nicht durchgeführt werden kann, können diese Tiere nach dem geltenden
Tierschutzgesetz ab dem 1. Januar 2019 durch den Sauenhalter nur an Schweinemäster abgegeben werden, die
eine Jnngebermast oder eine Immunokastration durch Impfung der männlichen Tiere mittels Improvac oder
eines atderen Impfstoffes durchführen. Nachdem die privatwirtschaftliche - Qualitäts- und
Sicherungsgesellschaft (QS-GmbH) zugelassen hat, dass Ferkel, die nicht nach dem Standard des deutschen
Tierschutzgesetzes kastriert wurden, im deutschen Markt unter dem Qualitätssiegel gemästet und vermarktet
werden dürfen, besteht die Gefahr, dass deutsche Ferkelerzeuger aus dem Markt gedrängt werden. Das
entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers.
Zielsetzung der. Verlängerung der Übergangsfrist ist es, die Voraussetzung für die Anwendung der bestehenden
schmerzfreien Methoden zur Ferkelkastration: durch die Sauenhalter zu ermöglichen und dadurch eine
Strukturveränderung in der Schweinehaltung und das Einbrechen der Ferkelproduktion in Deutschland zu
vermeiden. Insbesondere die Auswirkungen auf die bäuerlichen Sauenhalter die eine entscheidende Rolle bei
der Erhaltung und Weiterentwicklung einer integrierten, nachhaltigen und regionalen Schweineproduktion in
Deutschland haben, wären gravierend, :
Deshalb ist eine letztmalige Verlängerung der Übergangsiiist zur betäubungslosen Yerkelkastration bis
längstens 31. Dezember 2020 unumgänglich. Damit sichergestellt ist, dass die notwendigen. Vorkehrungen für‘
die verbindliche Beendigung der betäubungslosen Ferkelkastration getroffen werden, sind folgende
Maßnahmen von Seiten der Bundesregierung zu ergreifen: Ze
t.: Eine Aufklärungskampagne über die Ferkelkastration für Verbraucherinnen und Verbraucher, um ihnen
eine selbstbestimmte Wahl beim Kauf von Schweinefleisch zu ermöglichen.
2. Die arzneimittel- und tierschutzrechtliche Zulassung für die schmerzfreie Ferkelkastration |
voranzutreiben. Bis zum 1. 4.2019 muss lsofluran für die Inhalations-Narkose flächendeckend zur
. Verfügung stehen.
, Drucksache 1 9 1... -6- Deutscher Bundestag — 19. Wahlperiode 3, Bis zum 30.6.2019 ist sicherz! ustellen. dass der Erwerb von Narkosegeräten durch Kauf oder Miete für die Ferkelerzeuger möglich ist. 4. Bis zum 30.6.2019 liegt das Schulungsmaterial für die Landwirte zur Durchführung der verschiedenen schmerzfreien Meihoden der Ferkelkasiration vor, das in Abstimmung mit Tierärzten zu eıstellen ist. 5... . Ab dem 1. 9, 2019 werden Schulungen angeboten. 6. . Das Bundesministeriom für Ernährung und Landwirtschafi unterrichtet den Deutschen Bundestag halbjährlich über die Fortschritte zur flächendeckenden Einführung der schmerzfreien Ferkelkastration “ und veröffentlicht hierfür bis zum 30. Juni 2019 und dann mindestens alie sechs Monate einen Bericht über die Umsetzungsfortschritte. Mit dem Erlass- der Verordnung nach $ 6 Absatz 6 wird sichergestelit, dass die Voraussetzungen für die Anwendung der schmerzfreien Ferkelkastration durch den Landwirt oder sachkundige | Dritte geschaffen "werden. Die Unterrichtungspflicht durch die Bundesregierung trägt dazu bei, jederzeit auf dem Weg. zur Beendigung der betäubungsiosen Ferkelkastration nachsteuern zu können. Sie ist Anspom, die Umsetzung voranzutreiben. IL Wesentlicher Inhalt des Entwurfs ...] II. _ Alternativen l.-..] . W. _ Gesefzgebungskompetenz Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibı sich aus Artikel 74 Absaiz | Nummer 20 (Tierschutz) des Grundgesetzes. V Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Die vorgesehene Regelun g ist mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar, VL Gesetzesfolgen [:..] 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung .] 2. Nachhaltigkeitsaspekte l...}
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Lo] ‚4. Erfüllungsaufwand I» +1 5 Weitere Kosten [...] ‚6. Weitere Gesetzesfolgen l...] | VIL Befristung; Evaluation Il B. Besonderer Teil ma nm ra
‚Soy,Vlrich____ | . on Vor: - - Franken Dr, Lorenz Gesendet: Sonntag, 14, Oktober 2018 22:42 An 0 Abteilungsleiter 3 Ca Aeikens Dr, Hermann Onko; 04 Persönf, Referent St Dr. Aslkens; - Unterabteilungsleiterin 32; Referat 321 ED Betreff; Re; AL3-gez.: 321-LV-St A Ferkelkastration, Bewertung Fraktionsinitiative II Allen Beteiligten vielen Dank für die superschnelle Arbeit! Dr, Lorenz Franken Maftrise en droit international Bundesministerium für E Emährung und Landwirtschaft Leiter Leitungsstab Wilhelmstraße 54. 10117 Berlin Tel. 0049/(0)30/18529-3105 Mobil: 0049/0)151/16136190 E-Mail; lorenz, franken(@bmel.bund.de Internet: www.bmel.de Am 14. 10, 2018 um 21:10 schrieb Abteilungsleiter 3 <AL3Mbmel.bund.de de>: Beiliegende Leitungsvorlage ist von mir schlussgezeichnet. Auf die.eingeschränkten Beteiligungsmöglichkeiten auf Grund der Kurzfristigkeit der Anforderung welse ich hin. Gruß BKü Von: Kluge Dr., Katharina Geseridet; Sonntag, 14, Oktober 2018 20:42 An: Abteilungsleiter 3 ©c: Unterabtellungsleiterin 32; Referat 321; Referat 325; Referat 326 Betreff: AL3-gez,: 321-LV-St A Ferkelkastration, Bewertung Fraktionsinitiative II Anliegend übermittle ich die von mir ],V. für 32 mitgezeichnete Vorlage mit der Bitte um Zeichnung und Weiterleitung an St A, wie besprochen. In der LV habe Ich aufgrund der Ergänzung zum Zulassungsverfahren von Isofluran 326 ergänzt. G ruß K, Kluge LV
"Weitergabefähiges Non-Paper Bezug <mime-attachment> — nn <321-LV-SL.A Ferkelkastration Bewertung Fraktionsinitiative IL_LV.pdf> <321-LV-St A Ferkelkastration Bewertung Fraktionsinitiative II_Anlage.pdf>-
14.10.2018
Bewertung der in der Mail von vor EEE 10.2018, 15:33 an Dr. Lorenz Franken, cc
Mob ED: ufgeworfenen Fragen
„1. Top up,
Bekanntlich wünscht sich die SPD ein Top Up. So soll die angedachte Änderung des Tierschutzgesetzes
.. um folgenden Satz ergänzt werden. „Die Ausnahmen von der Betäubungspflicht nach $ 5 Absatz 3
Ziffer 1 bis 5 und $ 6 Absatz 3 enden zum 31, Dezember 2019. “Insoweit stehen wir in Kontakt mit
_ unseren jeweiligen Fraktionsvorsitzenden, Diese Frage wird am Ende politisch entschieden werden.“
Bewertung .
- Esist unklar; was gemeint Ist: $ 5 Absatz 3 Nummer 1 bis 5 regeln Ausnahmen von der Be-
täubungspflicht bei Eingriffen; die als Ausnahme vom Amputationsverbot gemäß $ 6 Absatz 1
Satz 1 gemäß dessen Ausnahmeregelung ($ 6 Satz 2 Nr. 2 und 3) vorgenommen werden dür-
fen. $ 6 Absatz 3 regelt jedoch keine Ausnahme von der Betäubungspflicht, sondern Aus-
nahmen vom Amputationsverbot = Sollen Ausnahmen von der Betäubungspflicht oder Aus-
nahrnen vom Amputatlonsverbot zum 31.12.2019 enden?
- Aus fachlicher Sicht ist darauf hinzuweisen, dass nicht für alle betroffenen nicht- kurativen
Eingriffe Alternativen zur betäubungslosen Durchführung oder zu dem Eingriff selbst zur Ver-
fügung stehen. In Fällen, In denen keine praktikable Möglichkeit der Betäubung existiert,
kommt die Einführung einer Betäubungspflicht einem Verbot des Eingriffs selbst gleich. Bei
einigen Eingriffen könnte ein zu schnell erzwungener Verzicht große Tierschutzprobleme
heraufbeschwören (z. B. absolutes Verbot des Schwänzekupierens {Schwanzbeißen} oder des
Schnabelkupierens bei Mastputen (Kannibalismus)).
- Aus formaler Sicht ist darauf hinzuweisen, dass die Regelung die Notlfizierungspflicht gemäß
der Richtlinie (EU} 2015/1535 auslösen dürfte!, Gemäß der Richtlinte.müssen die Mitglied-
staaten die Kommission über Jeden Entwurf einer'technischen Vorschrift vor deren Erlass un-
terrichten. Die Notifizlerung beinhaltet eine mindestens dreimonatige Stillhaltefrist. Eine na-
tionale Vorschrift, die nicht notifiziert wurde, obwohl dies Pflicht gewesen wäre, kann von
nationalen Gerichten für unanwendbar auf Einzelne erklärt werden.
„2. Anweisung zum Verordnungserlass
Die Anweisung. in Artikel an das BMEL, bis zum 31. Dezember 2019 eine Verordnung vorzulegen, um
dem Landwirt die Isoflurananwendung zu ermöglichen, begegnet laut den Aussagen Ihres Hauses
erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
a) Diese Bedenken werden vor (EEE ich: geteiit. &r hot insoweit auf das Hano-
buch der Rechtsförmlichkeit verwiesen, das. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucher-
* Notifigerungspflichtig sind alle „Entwürfe technischer Vorschriften“. Technische Vorschriften sind unter anderem „technische ha Spealtiet .
onen“, Eine technische Spezifikation Ist eine Spezifikation, die in einem Schriftstück enthalten Ist, das Merkmale für ein Erzeugnis vor-
schreibt. Unter den Begriff fallen ferner Herstellungsmethoden und -yerfahren. Unter den Begriff „ „Erzeugnis” Im Sinne der Richtlinie fallen
auch landwirtschaftlicha Erzeugnisse ,
schutz auf seiner Hamepage veröffentlicht, Darin werden Empfehlungen für das fı ormulleren von
Rechtsvorschriften dargestellt. In diesem Handbuch wird beschrieben, dass der Gesetzgeber entschei-
den kann, ob er der Bundesregierung Ermessen einräumen möchte, eine Verordnung zu erlassen oder
oh er sie verpflichtet eine Verordnung zu erlassen.
httpr//her.bmj.de/page_c.6.htmiftan_383
Auch Bundesländer wie Brandenburg beschreiben laut Hinweis vr In ihrer Richtli-
nie zur einheitlichen rechtsförmlichen Gestaltung von Gesetzen und Rechtsverordnungen, dass die
Exekutive verpflichtet oder ermächtigt werden kann.
Teilt. das BMJV die rechtliche Be Wertung des BMEL? Wir bitten um entsprechende Klärung innerhalb
der Bundesregierung. “
Bewertung
BMIV wurde um Stellungnahme gebeten, eine solche liegt noch nicht vor, Die grundsätzlichen
Bedenken werden aufrechterhalten, BMEL wird eine schnellstmögliche Klärung innerhalb der
Bundesregierung herbeiführen.
ubBs Sollte die VO-Verpflichtung nicht in n dieser Form aufgenommen werden können, muss zumindest
ein verbindliches Prozedere vereinbart werden. Die SPD erwartet, dass das Ministerium bis zur 2, 3.
Lesung eine VO oder etwas Vergleichbares vorlegt, die zumindest in den Grundzügen Garantien ent-
hält,
Wie lässt sich dieses reallsieran?”
Bewertung
Das BMEI plant, möglichst kurzfristig einen Verordnungsentwur vorzulegen. In der Verordnung
sind zum Beispiel folgende Sachverhalte zu regeln:
—- Welche Personen dürfen die Betäubung durchführen (neben Tierhaltern weitere Personen?
Wenn ja, welche?)
- $oll’eine einmalige Schulung erfolgen oder sollen Auffrischungsschulungen vorgesehen wer-
den? (wenn ja, nach weichem Zeitraum?)
= Anforderungen an das Betäubungsverfahren (z.B. Anwendung entsprechend Packungsbeila-
ge)
- Anforderungen an verwendbare Arzneimittel (für Indikation arznelmittelrechtlich zugelassen)
- Anforderungen an Geräte (für das Verfahren speziell entwickelte Verdampfer}
= Anforderungen an Personen (Zuverlässigkeit, Kenntnisse, Fähigkeiten)
- Anforderungen an Schulungen {Inhalte von Theorie und Praxis, Umfang der Schulungen, An-
forderung an Schulu ngsangebote) .
- Anforderungen an den Nachweis der Kenntnisse und Fähigkeiten
- Anforderungen an Nachwelspflichten über die Durchführung: der Betäubung.
- Einbindung der Veterinärbehörden .
- Einbindung des Tierarztes (muss das verschrelbungspflichtige Arzneimittel abgeben)
- Anerkennung von Sachkundenachweisen, die in anderen Ländern erworben wu rden.
Diese Inhalte müssen In enger Abstimmung mit den Ländern und unter Einbeziehung der tierärzt-
lichen und landwirtschaftlichen Verbände entwickelt werden. Zudem ist für die Erarbeitung des
Verordnungstextes die Kenntnis des Inhalts der arzneimittelrechtlichen Zulassung von Isofluran
. als Tierarzneimittel erforderlich {u. a. Anwendungsmodalitäten). Die Zulassung liegt derzeit noch
nicht vor, das Zulassungsverfahren befindet sich in einem fortgeschrittenen Stadium.
- Bis zur 2./3, Lesung des Gesetzes {d, h bis Mitte November) wird daher noch kein Verordnungs-
entwurf vorliegen können. Es könnte höchstens ein erstes Eckpunktepapier des BMEL mit Rege-
lungsoptionen zu den oben dargestellten Fragenkomplexen vorgelegt werden.
43. Forderungen im Allgemeinen Teil
Das BMEL hatte darauf hingewiesen, dass keine Maßnahmen gefordert werden könnten, ole dus
BMEL nicht allein beeinflussen könne,
Die Koalitionsfraktionen wollen verlässliche kösungen, Wir haben olle ein Interesse daran, dass die -
“ Landwirte in den kommenden Monaten nicht wieder alleine gelassen werden. Die bloße Aufnahme
von Erwartungen in den Begründungsteil reicht der SPD nicht.
Dazu stellen sich folgende Fragen:
Warum kann das Ministerium nicht bereits jetzt eine VO konzipieren, die Maßnahmen ermöglicht,
wenn Isofloran zugelassen ist, wie zb die Isoflorannarkose durch den geschulten Landwirt?“
‘Siehe oben. Die Arbeiten an dem Verordnungsentwurf würden bereits aufgenommen.
EEE .:;:: darauf hin, dass das BME L über die nachgeordneten Stellen Schulun-
gen anbleten könne. Mittels Haushaltsmittel könnten Fördertöpfe für Narkosegeräte etc geschaffen
"werden. ‚Inso weit erwürtet die SPD Lösungsvorschläge für verbindliche Erklärungen. “ .
Bewertung
Die Zuständigkeit für das Anbieten von Schulungen liegt bei den Ländern, nicht beim Bund. Das
BMEI kann lediglich unterstützend tätig sein, zum Beispiel über Modell- und Demonstrationsvor-
‚ haben, in denen Konzepte der Wissensvermittlung oder der Integration der Betäubung bei der
Ferkelkastration in den Betriebsablauf erarbeitet werden. Solche Modell- und Demonstrations-
vorhaben laufen bereits?.
Die staatliche Förderung der Anschaffung von Narkosegeräten wäre im Rahmen von De- "minimis-
Beihlifen grundsätzlich möglich, Das Anbieten einer entsprechenden Förderung und die Umset-
zung liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.
TE na nme mE ee een
° „Praxiserprobungen der chirurgischen K Kastration von Ferkeln unter Betäubung und Postoperativer Schmer-
zausschaltung In der konventionellen Schweinehaltung / Ferkelerzeugung {PraxiKapık/A)”, Laufzeit bls
31.07. 2019
Zeitplan: Zu den im Gesetzentwurf vorgesehenen Zeitfenstern: Der Inhalt des Schulungsmaterlals sowie Konzeption und Organisation von Schulungen hängen von den Mhalten der Verordnung ab (s,o.), Insofern kann zwar parallel zum Verordnungsverfahren mit der Erarbeitung von Schulungsmate- rtal und der organisatorlschen Vorbereltung von Schulungen hegonnen werden, die tatsächlichen Schulungen sollten aber erst nach Inkrafttreten der Verordnung erfolgen. Ansonsten besteht das Risiko, dass die absolvierten Schulungen nicht den Anforderungen der Verordnung entsprechen und nicht anerkannt werden können. Außerdem dürfen andere Personen als Tierärzte die Betäu- bung erst nach Inkrafttreten der Verordnung durchführen. Eine Durchführung vor Inkrafttreten der Verordnung wäre auch im Rahmen einer Schulung‘ nicht zulässig. Sinnvoll ist zudem, dass die Schulung im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Beginn der betäubten Kastration auf den Betrieben absolvlert wird. Ein fachlich sinnvoller Zeitplan wäre daher das Inkrafttreten der Ver- ordnung bis Ende 2019 und die Schulung der Landwirte im Verlauf des Jahres 2020.