ferkel_bmel_579-724
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Ferkelkastration“
Chapman-Rose, Matthias_ / 1 L 4 | | | .
Von: Burchardi Dr., Jan-Erik
Gesendet: © Mittwoch, 6. Juni 2018 18:37
An: Chapman-Rose, Matthias
Ce u Referat 321 .
Betrefi WG: Bitte um Mz - 321-SZ-StA Gespräch AG- EL- Ferkelkastraticn 07 „06
2018
Lieber Herr Chapmann-Rose,
lediglich winzige Änderungen.
Bestie Grüße,
Jan-Erik Burchardl
"Von: Chapman-Rose, Matthias
Gesendet: Mittwoch, 6. Juni 2018 17:55
An: Referat L2; B rchardi Dr,, Jan-Erik
ce Referat 321
Betreff: Bitte um Mz - 321-52-StA Gespräch AG- EL - Ferkelkastration 07_06_ 2018
Anliegende LV zu o.g. Betreff übersende ich mit der Bitte um Mz.
321-S2-HA
Gespräch AG-EL..
| R-SZ-StA
Gespräch AG-EL...
>>»Ro gr TY anRose-» WG;
SA - Gespräch .. Terminbestätigu..
Viele Grüße
Matthias Chapman-Rose
Referat 321
Tierschutz
Bundesministertum für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Rochusstraße 1, 53123 Bonn Telefon: +49 228 / 99 529-4344 Fax: +49 228 / 99 529-55-4344 . E-Mail: Matthias.Rose@bmel.bund.de ‘ Internet: www.bmel.de
Abteilung: 3 Datum: Gesch, Zeichen; 321-3430 1/0057 Hausraf: 4354/4344 Referatsleiter/-in: . MR’n Dr. Kluge Angefordert am: 06.06.2018 Vorzulegen bis: Sofort Mitarbeiter/-in: OAR Chapman-Rose Termin amı: 077.06,2018 12:00 2. Burchschriftan: Herrn Stautssekretär Dr, Aeikens WI fester Verteiler wad Bedienung oo. variabler Verteiler duvch Fachreferat [1] eingeschränkter Verteiler - (innere Angelegenheit / interne Meinungsikdung) [[] Personalangelegenheiten / persönlicher Inhalt DO " StV-ER . gleich [] Referat st1 für EL- elle Referenten/-wnen L HABE“ VI Aıa, VAL’ 32 leitet mit der Bitte um Kenntnisnahme Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration _ Gespräch mit 9: 1: GEEEEEEEEEEEENEEED. 11: EEE 15 (AEEEEEEEEEREEEED ; EEE 1.11; m 07.06.2018 um 12:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal 2.101. I. Sachverhalt Sie, Herr Staatssekretär, führen am 07.06.2018 ein Gespräch init 11: NED dB QUEEEEEREREEEEED 1: GERNE: GERD dB (EEE 2: 07.06.2018 zum Thema Ferkelkastration. Sie, Herr Staatssekretär, baten um einen Sprechzettel und um einen Hintergrundvermerk: I. Stellungnahme Ergibt sich aus anliegendem Sprechzettel und Hintergrundvermerk.. Dateiname: 321-87-StA Gespräch AG-EL - Ferkelkastration 07_96,2018_EV (4).docx; zuletzt geändert: 06.06.2018 18:33 arstellt yon Chapman-Rose, Matthlas 06.08.2016 17:16. 2ulekzl geändert von Burchatdi, Jan-Erik 05.05.2018 18:33 Ü AuserstoseWAp}DatallocalcrosoftWindowsiT emporary Internat Filgs\Contenl.OutlookEHOP24N321-SZ-StA Gespräch AG-EL - Ferkalkastrstion 07_05_2018_LV (A).docx
SEITE ZVONZ XII. Vorschlag Kenntnisnahme. 3»2|n|zmı_ EB |KI. 6/6 | Rose 6/6
_ Referat 321 E 06.06.2018 321-34301/0057 4354 Sprechzettel Anlass: Gespräch Staatssekretär Aeikens mit AG EL am 07.06.2016 Thema: Verbot der betäubungslosen Ferkeikastration . l. Gesprächsführungsvorschlag 4. Inhaltlicher Sachstand Ab 1. Januar 2018 gilt gemäß Tierschutzgesetz das Verbot der ketäubungsiosen Ferkelkastration. Die entsprechende Ge- setzesänderung ist vor knapp 5 Jahren in Kraft getreten. Voraus- gegangen war elne Intensive Gesetzesberatung, Verfügbare Alternativen sind | 1. die Jungebermast, 2. die Immunokastration, 3, die chirurgische Kastration unter Betäubung, d. h. wirksamer Schmerzausschaltung. | Von der Branche wird vorgetragen, dass diese Alternativen nicht geeigriet sind für eine flächendeckende Ablösung der bestehen- den Praxis-der betäubungslosen Ferkelkäastration. Es wird daher gefordert, das Verfahren der chirurgischen Fer- kelkastration unter einer vom Landwirt durchgeführten Lo- kalanästhesie einzuführen. Dieses Verfahren erfüllt aber nicht die ab 01.01.2019 nach dem Tierschutzgesetz geregelten Bedingungen. Insbesondere ist die Schmerzausschaltung umstritten und die Anwendung durch
BENE2VONE den Landwirt unzulässig. » Mögliche H andlungsoptionen sind: 1 ‚Tierschutzgesetz belassen wie es ist. Damit würde am 4. Januar 2019 das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastrati- on in Kraft treten. Die Branche müssie sich mit den vorhande- nen Alternativen arrangieren.. 2. Tierschutzgesetz ändern und das Inkrafttreten das Verbots verschieben. Es könnten dann die Ergebnisse laufender Stu- dien zum Verfahren der Lokalanästhesie abgewartet werden, Allerdings wäre nicht auszuschließen, dass nach Ablauf der | verlängerten Frist die gleiche Situation bestünde wie jetzt, 3. Tierschutzgesetz ändern, um noch bis zum 01.01.2019 das Verfahren der Lokalanästhesie grundsätzlich zu ermögli- _ chen, Dazu müsste im Tierschutzgesetz die Anforderung der‘ Schmerzausschaltung bei der Ferkelkastration zugunsten einer. weligehenden Schmerzminderung aufgegeben werden. Aller- dings dürfte die Zeit bis zum 1.1.2019 zu kurz sein, um das Tierschutzgesetz zu ändern, | eine Verordnung zur Regelung der Anwendung durch den Landwirt zu erlassen, | . o Sachkundelehrgänge zu organisieren o und alle Landwirte zu schulen. * Zudem bestehen noch arzneimittelfachliche und -rechtliche Fragen im Hinblick auf die Verfügbarkeit geeigneter Lokalan- ästhetika. |
SEITEFVON H » Insgesamt bedeutet das, dass das Verfahren der Lokalan- ästhesie der landwirtschaftlichen Praxis nicht bis zum - - 01.01.2019 verfügbar gemacht werden kann. 4, Tierschutzgesstz ändern, um das Verfahren der Lokalanäs- thesie grundsätzlich zu ermöglichen und gleichzeitig das In- ‚krafttroten des Verbotes zu verschieben bis zu dem Zeit- punkt, an dem das Verfahren der Lokalanästhesie tatsächlich zur Verfügung steht, Dazu wäre erforderlich, | +» dass geeignete Lokalanästhetika verfügbar sind, ‚x eine Verordnung zur Regelung der Anwendung durch den Landwirt erlassen ist und die Landwirte entsprechend ge- schult sind, | » Bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens wäre die betäubungslo- se Ferkelkastration weiter zulässig. 5. Eine weltere Option wäre, die eben dargestellte Variante zu kombinieren mit einem „Verfallsdatum“, d. h. einem Datum, zu dem die Regelung unabhängig von der Verfügbarkeit des Verfahrens der Lokalanästhesie spätestens in Kraft tritt. | 2. Verfahrensstand «. Wir befinden uns derzeit in intensiven Gesprächen mit den Ländern. * - Zuletzt im Kamingespräch der AMK söwie bel einer Staatssek- totärsrunde mit Ländern und Verbänden am 1. Juni: 2018 in Bonn. «e Ergebnis des Gesprächs vom 1. Juni 2018 in Bonn:
SETESVONS Der Deutsche Tierschutzbund war unter Verweis aufseine ablehnende Haltung zur Lokalanäsihesie und zur Ände- rung des Tierschutzgesetzes nicht anwesend. Der Deutsche Bauernverband spricht sich, unter Verweis auf den bereits vorangeschrittenen Strukturwandel und die - Anwendung der Lokalanästhesie in anderen MS, für die | Einführung der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokal-. anästhesle durch den Landwirt aus und | bittet das BMEL, eine Rechtsverordnung zu erlassen, mit der die Anwendung durch die Landwirte und ein Sachkun- denachweis geregeit werden. Um mit einer Verordnung das Verfahren der Lokalanästhe- sie dürch den Landwirt zu ermöglichen, müsste ein geeig- netes Lokalanästhetikum vorhanden sein. Dies ist derzeit nicht der Fall. Daher ist der Erlass einer solchen Ver- ordnung nicht möglich. Die Bundestierärztekammer spricht. sich, unter Verweis auf die bereits vorhandenen Altemativen gegen die chirur- gische Ferkelkastration unter Lokalanästhesie durch den Landwirt als Alternative zur betäubungslosen Ferkelkastra- tion aus, Außerdem waren vier Länder — HH, HB, BE und SN — nicht anwesend. HE, RP, SH, ST und TH lehnen eine Änderung des Tier- schutzgesetzes aus tierschutzfachlichen Gründen ab — wobei TH ggf. eine reine Fristverlängerung mittragen könn- te, . nn BY, NI, MV und BB können sich vorstellen einen BR- Antrag im Sinne des Österreichischen Tierschutzrechts (Option 4 oder 5) zu stellen. NW, BW und SL würden dies wohl unterstützen.
SEITES VORG- o.BYhat zugesagt, die potentiellen Antragsteller und das BMEL kurzfristig zu einer Telefonkonferenz einladen, um : In diesem Sinne das weitere Vorgehen zu besprechen. o ‚Diese Telefonkonferenz Ist für den 7. Juni 2018 — (Formation: Schriiart: Fett 15:00 Uhr geplant. o BMEL hat seine Unterstützung zugesagt. + Ergebnis des Koalitionsfrühstücks vom 5. Juni 2018: o Hinsichtlich der Abstimmung mit der SPD-Fraktion, ob die- se.einer Änderung des Tierschutzgesetzes zustimmt, um das Verfahren der Lokalanästhesie zu ermöglichen, wird Frau MdB it Herrn oc En Ver- bindung setzen. oo (Hero: sich aus dieser Abstimmung heraus- halien.] | 3. Position der Bundesregierung /des BNEL » Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass zusätzlich zu den bestehenden Wegen für weitere tfierschutz- und praxisge- rechie Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Vo- raussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden sollen. » Derzeit liegen diese wissenschaftlichen Grundlagen nicht vor. Die Ergebnisse einer vom BMEL. beauftragten Studie zum Verfahren der Lokalanästhesle warden voraussichtlich erst 2021 vorliegen. + Eine Änderung des Tierschutzgesetzes setzt wegen der hohen Sensibilität des Themas und der schwierigen Vermittelbar- keit in der öffentlichen Kommunikation voraus, dass alle Beteiligten an-einem Strang ziehen.
SERESVONe = ® Grundsätzlich scheinen derzeit Option 4 und Option 5 ziel-. führend im Sinne der Branche zu sein. Dabei könnte aller- dings Option 4 auch darauf hinauslaufen, dass es auf lange Zeit bei der betäubungslosen Ferkelkastratiön bleibt. rn ‚gez. K. Kluge