Parkplatzsituation bei den Ministerien

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LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode                              Drucksache 15/1838 (15/1592) 09.06.2016 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Astrid Schramm (DIE LINKE.) betr.: Parkplatzsituation bei den Ministerien Wie wird in den einzelnen Ministerien und der Staatskanzlei sichergestellt, dass den Mitarbeite- rinnen und Mitarbeitern sowie etwaigen Besuche- rinnen und Besuchern im Umfeld Parkplätze zur Verfügung stehen? Welche Verträge bestehen in diesem Zusammenhang mit welchen Personen bzw. Unternehmen? Gibt es Parkflächen in öffent- lichem Eigentum? Zu Frage 1: Staatskanzlei Die Staatskanzlei verfügt am Ludwigsplatz über eigene Parkplätze. Die Zufahrt ist durch eine Schrankenanlage geregelt. Zufahrt erhalten Personen, die über eine Zu- fahrtskarte verfügen (Mitarbeiter der Staatskanzlei, Kabinett) oder die als Besucher angemeldet wurden. Rund um die Staatskanzlei gibt es zusätzliche kostenpflichtige, öffentliche Parkplätze. Es bestehen keine Verträge mit Drittanbietern. Im Bereich der angemieteten Liegenschaft Heuduckstraße 1 stehen 20 Parkplätze für die Mitarbeiter und Besucher zur Verfügung. Die Zufahrt ist durch eine Schrankenan- lage geregelt. An die Mitarbeiter wurden hierfür Zufahrtskarten ausgehändigt. Die Parkplätze sind gemäß dem Mietvertrag mit der Ruhegehalts- und Zusatzversor- gungskasse des Saarlandes (RZVK) als Vermieter der Liegenschaft „kostenfrei mit- vermietet“. Im Bereich der Liegenschaft „Am Tummelplatz“ stehen ca. 15 Parkplätze für die Mitar- beiter und Besucher zur Verfügung. Die Parkplätze sind während der Dienstzeiten frei zugänglich. Das Gebäude „Am Tummelplatz“ wird nur in Teilen durch einzelne Refera- te der Abteilung WT der Staatskanzlei genutzt. Es befindet sich in Landeseigentum und liegt in der Liegenschaftsverwaltung durch das Landesamt für Umwelt- und Ar- beitsschutz (LUA). Ausgegeben: 10.06.2016 (24.11.2015)
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Drucksache 15/1838 (15/1592)        Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Im Mietobjekt ATRIUM - Haus der Wirtschaftsförderung stehen insgesamt 70 PKW- Stellplätze (davon zwei Besucherstellplätze, ein Schwerbehindertenstellplatz und sie- ben Stellplätze für Dienstfahrzeuge des MWAEV) sowie vier Außenstellplätze (davon ein Schwerbehinderten-Stellplatz) zur Verfügung. Der Behördenparkplatz im Bereich Hardenbergstraße/Talstraße wird vom Amt für Bau und Liegenschaften (ABL) verwal- tet und kann auch von Mitarbeiter/-innen des MWAEV genutzt werden. Sie erhalten auf Wunsch Transponder zum Öffnen der Schranken zu einem Preis von 30,- €. Für Besucher/-innen sind diese Plätze nicht vorgesehen. Es besteht ein Mietvertrag des Landes mit der HDW-Grundstücks- Vermietungsgesellschaft mbH & Co., Objekt Saarbrücken KG, Frankfurt am Main. Ministerium für Finanzen und Europa Auf dem eigenen Grundstück sind Parkflächen für Mitarbeiter/-innen und Besucher vorhanden. Die Zufahrt ist durch eine Schrankenanlage geregelt. Im Außenbereich stehen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen 92 Parkplätze zur Verfügung. In der Tief- garage sind es 62, die zudem zugewiesen sind. Des Weiteren gibt es vier Parkplätze für Besucher. Darüber hinaus können öffentliche, kostenpflichtige Parkplätze in der näheren Umge- bung zum Ministerium angefahren werden. Verträge mit Drittanbietern bestehen nicht. Ministerium für Inneres und Sport Im Regierungsviertel können Mitarbeiter /-innen des MfIS fünf kleinere und größere Parkplätze um das Gebäude nutzen, die auch von den Mitarbeitern des LZD (Harden- bergstraße), des MWAEV und des MSGFF genutzt werden. Besucherparkplätze sind am Seitenstreifen am Ende der Franz-Josef-Röder-Straße sowie in der Yorkstraße vorhanden (öffentlicher, kostenpflichtiger Parkraum). Vom MfIS sind keine Parkräume angemietet. Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Die Mitarbeiter/-innen des MSGFuF sind in drei Dienstgebäuden in der Franz-Josef- Röder-Straße, in der Talstraße und in der Ursulinenstraße untergebracht. Zwischen den Dienstgebäuden Talstraße und Franz-Josef-Röder-Straße gibt es eine Parkplatzfläche, die ausschließlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Verfü- gung steht. Für Besucher/-innen stehen kostenpflichtige Parkplätze, bewirtschaftet von der Landeshauptstadt Saarbrücken, im öffentlichen Raum zur Verfügung. Für die Mitarbeiter/-innen im Dienstgebäude Ursulinenstraße sind Parkplätze angemie- tet, für Besucher/-innen stehen gegenüber dem Dienstgebäude kostenpflichtige Park- plätze zur Verfügung. Für die Parkplätze der Mitarbeiter/-innen im Dienstgebäude Ur- sulinenstraße besteht ein Vertrag mit der Firma Q-Park. -2-
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Drucksache 15/1838 (15/1592)          Landtag des Saarlandes      - 15. Wahlperiode - Ministerium der Justiz Seit dem Umzug des Ministeriums der Justiz in das Gebäude Franz-Josef-Röder- Straße 17 stehen im Mietobjekt ATRIUM für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dienst- fahrzeuge und Besucher insgesamt 34 weitere PKW-Stellplätze in der Tiefgarage zur Verfügung. An der Ecke Franz-Josef-Röder-Straße zur Zähringerstraße (am Durch- gang von der Staatsanwaltschaft zum Landgericht) gibt es außerdem vier für das Mi- nisterium der Justiz reservierte Außenstellplätze. Im Übrigen stehen im Bereich des Ministeriums der Justiz insgesamt rd. 260 weitere Parkplätze zur Verfügung. Die Parkplätze sind abgeschrankt und können nur mit ei- nem Parkchip, der von den Bediensteten für 30,- € erworben werden kann, befahren werden. Die Parkplätze werden vom Landgericht (ca. 200), von der Staatsanwaltschaft (ca. 30) und von der Generalstaatsanwaltschaft (ca. 30) verwaltet. Sie können auch von den übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gerichte und der Behörden im Regie- rungsviertel genutzt werden. Eine mitarbeiterbezogene Parkplatzreservierung gegen Entgelt gibt es lediglich für 20 Parkplätze im ATRIUM. Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Den Bediensteten werden gekennzeichnete Parkplätze zugewiesen. Für Besucher stehen separat ausgewiesene Parkplätze zur Verfügung. Es besteht ein Vertrag mit Q-Park über 30 Plätze in der Roonstraße. Ministerium für Bildung und Kultur Im Mietobjekt Alte Post stehen auf dem angemieteten Grundstück des Dienstgebäu- des 100 Parkplätze zur Verfügung. Ein weiteres Kontingent von 80 Parkplätzen stellt die Vermieterin solange zur Verfügung, bis sie mit den Arbeiten für ein weiteres Büro- gebäude beginnt. Die Nutzbarkeit dieser Parkplätze ist seit Bezug des Dienstgebäudes im April 2014 zeitweise eingeschränkt. Es wurden zusätzliche Parkplätze befristet bei Q-Park GmbH angemietet. Alle Mitarbeiter/-innen, die einen Parkplatz nutzen, zahlen einen einheitlichen Kostenbeitrag (Umlagesystem). Für die Außenstelle Am Bergwerk Reden (LDA) bestehen keine Verträge. Die Park- plätze gehören dem Land. -3-
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Drucksache 15/1838 (15/1592)         Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Wie viele Parkplätze stehen jeweils den Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern und wie viele den Besu- cherinnen und Besuchern des jeweiligen Ministeri- ums zur Verfügung? Zu Frage 2: Mitarbeiter                    Besucher Tiefgarage        Außenbereich StK (Ludwigsplatz)          7                 80              Je nach angemeldetem (Heuduckstraße)         X                 20              Bedarf werden Parkplät- (Tummelplatz)           X                 15              ze in ausreichender An- zahl reserviert. MWAEV                   61                4               2 MFE                     62                92              4 MIS, MSGFF              X                 260             X MdJ                     34                260             8 MSGFF                   X                 38              X (Ursulinenstr.) MUV                     X                 155             2 MBK                     X                 220             X MBK (Reden)             X                 120 Zusätzlich stehen nahe den Ministerien öffentliche Parkplätze zur Verfügung. Wie viele unter diesen Parkplätzen sind aus- schließlich behinderten Personen vorbehalten? Zu Frage 3: StK (Ludwigsplatz)         1,  weitere können bei Bedarf reserviert werden (Heuduckstraße)        2,  weitere können bei Bedarf reserviert werden (Tummelplatz)          0,  weitere können bei Bedarf reserviert werden MWAEV                  2,  weitere können bei Bedarf reserviert werden MFE                    2, weitere können bei Bedarf reserviert werden MIS, MSGFF             4, im öffentlichen Bereich weitere können bei Bedarf reserviert werden MdJ                    3, weitere können bei Bedarf reserviert werden MUV                    1, weitere können bei Bedarf reserviert werden MBK                    2, weitere können bei Bedarf reserviert werden MBK (Reden)            7, weitere können bei Bedarf reserviert werden -4-
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Drucksache 15/1838 (15/1592)          Landtag des Saarlandes           - 15. Wahlperiode - Werden diese Parkmöglichkeiten (eventuell zu bestimmten Zeiten oder Anlässen) auch der Öf- fentlichkeit zur Verfügung gestellt oder sind diese ausschließlich für den unter 1. genannten Perso- nenkreis reserviert? Zu Frage 4: Öffentlich zur Verfügung gestellt                   Nutzung      nur Mitarbeiter und Besucher StK (Ludwigsplatz)         Samstags und anlassbezogen (Heuduckstraße)                                                            X (Tummelplatz)                                                              X MFE                                                                        X MWAEV                                                                      X MIS MSGFF                  Wochenende MdJ MUV                    47 am Wochenende und an Feiertagen MBK                    An Wochenenden Vermietung durch Vermieter MBK (Reden)            Anlassbezogen Welche Kosten werden durch die Realisierung von Parkmöglichkeiten bei den Ministerien verursacht? Zu Frage 5: Erfasst sind nur die aktuellen Herstellungs- oder Mietkosten, nicht die Unterhaltskosten oder die umgelegten Mietkosten. StK (Ludwigsplatz)         Keine Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. (Heuduckstraße)        Es entstehen lediglich die Kosten zur Beschaffung der Zufahrtskar- ten. (Tummelplatz)          Keine MFE, MIS               Keine Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. MWAEV                  6.030,-€ (mtl.), davon 7 Stellplätze für Dienst-Kfz (581 € mtl.) Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. MSGFF                  1.748,-€ (mtl.) am Standort Ursulinenstraße Keine am Standort Franz-Josef-Röder-Straße Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. -5-
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Drucksache 15/1838 (15/1592)         Landtag des Saarlandes        - 15. Wahlperiode - MUV                   1.890,-€ (mtl.) MdJ                   Beim Ministerium der Justiz entstehen die Kosten für die Beschaf- fung von Parkchips. Die Kosten für die Abschrankungen und für die Unterhaltung der Liegenschaft werden vom Landesamt für Bau und Liegenschaften getragen. Für die Anmietung der Parkplätze im Atrium entstehen monatliche Kosten in Höhe von 2.506,14 € (mtl.). Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. MBK                   Bei der Q-Park GmbH werden die Parkplätze zu einem Mengenra- batt angemietet. Die Kosten betragen zurzeit 3.360,-€ monatlich. Auf den Kostenbeitrag der Mitarbeiter/-innen im Umlagesystem (Frage 6) wird hingewiesen. MBK (Reden)           Keine Werden die Kosten ganz oder teilweise an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder andere Per- sonen weitergegeben? Wenn ja, in welchen Mini- sterien und in welcher Höhe? Zu Frage 6: Außenstellplatz          Tiefgarage           Chip/ Transponder StK (Ludwigsplatz)        0,-€                     20,-€ monatlich      0,-€ (Heuduckstraße)       0,-€                     X                    0,-€ (Tummelplatz)         0,-€                     X                    0,-€ MWAEV                 10,-€ monatlich*         20,-€ monatlich      30,-€ MFE                   0,-€                     20,-€ monatlich      26,-€ MIS                   0,-€                                          30,-€ MSGFF                 7 - 17,-€ monatlich**    X                    30,-€ Ursulinenstraße                               Franz-Josef- Röder-Straße MdJ                   0,-€                     20,-€ monatlich      30,-€ MUV                   0,-€                     X                    0,-€ MBK                   15,41 € monatlich***     X                    0,-€ MBK (Reden)           0,-€                     X                    0,-€ *      Die Außenstellplätze sind mit den Kennzeichen der Mieter beschildert. **     gestaffelt nach mittlerem, gehobenem und höherem Dienst ***    zugewiesene Parkflächen; siehe auch Antwort zu Frage 7 -6-
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Drucksache 15/1838 (15/1592)     Landtag des Saarlandes         - 15. Wahlperiode - Werden einige der zur Verfügung stehenden Parkplätze im Losverfahren vergeben? Wenn ja, wie viele und welche? Zu Frage 7: StK (Ludwigsplatz), MFE              Kein Losverfahren, aber Warteliste für Tiefga- ragenparkplätze MWAEV                                Losverfahren für 60 Tiefgaragenstellplätze und drei Außenstellplätze MdJ                                  Losverfahren für 20 Tiefgaragenstellplätze ist geplant. Kein Losverfahren für die übrigen Stellplätze MUV                                  Zulassungsverfahren nach sozialen und öko- nomischen Gesichtspunkten. So erhalten Schwerbehinderte, Erziehende, deren Kinder das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet ha- ben und Bedienstete, die sich innerhalb ihrer Familie um pflegebedürftige Angehörige kümmern einen Parkplatz. Weiterhin werden Fahrgemeinschaften bei der Parkplatzverga- be bevorzugt. MBK                                  Die Parkberechtigungen für die näher am Haus gelegenen Parkplätze werden zunächst nach sozialen Gesichtspunkten zugeteilt. Der Rest der Parkberechtigungen für die näher am Haus gelegenen Parkplätze wird unter den Interessierten verlost. MIS, MSGFF, MBK (Reden), StK Kein Losverfahren (Heuduckstraße und Tummelplatz) -7-
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