Evalution des saarländischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
LANDTAG DES SAARLANDES 15. Wahlperiode Drucksache 15/1555 (15/1322) 13.10.2015 ANTWORT zu der Anfrage der Abgeordneten Jasmin Maurer (PIRATEN) betr.: Evalution des saarländischen Aktionsplans zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention Vorbemerkung der Fragestellerin: „Nachdem zunächst im Bund 2009 das Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet wurde, wurden die Länder im März 2010 über die weiteren Planungen informiert, die im Juni und zuletzt im November auf Bundesfach- tagungen konkretisiert wurden. Im Mai 2010 hat der Landtag die Landesregierung damit beauf- tragt, die Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention zu prüfen und einen Aktionsplan zu erstellen. Im Februar 2011 fand ein Impulskon- gress in Eppelborn statt, auf dem die Weichen für die Erstellung des Aktionsplans gestellt wurden. Dieser Aktionsplan wurde schließlich nach über zwei Jahren Arbeit im September 2012 veröffent- licht. Während die Bundesländer Hessen und Hamburg zum Stand Ende März 2015 bereits einen eigenen Evaluationsbericht vorlegten und Sachsen einen Landtagsbeschluss vom Januar 2015 zur Evalua- tion der Situation von Studierenden mit Behinde- rung oder chronisch Kranken an den Hochschulen umsetzen wird, sollte eine Evaluation des saarlän- dischen Aktionsplans zum 1. Quartal 2015 erfol- gen.“ Ausgegeben: 13.10.2015
Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Vorbemerkung der Landesregierung: Im Mai 2010 hat der Landtag des Saarlandes die Landesregierung mit der Erstellung eines saarländischen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention beauftragt. Unter Beteiligung des Otto-Blume-Instituts in Kooperation mit transfer-Unternehmen für soziale Innovation sowie der Einbeziehung der in diesem Feld ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen wurde in einem partizipativen Prozess der Aktionsplan „Saarland inklusiv – unser Land für Alle“ erarbeitet. Einbezogen wurden die Beschreibungen und Analysen des 5. Landesbehindertenplans sowie die gemein- sam vom Landesbehindertenbeauftragten und Landesbehindertenbeirat erarbeiteten „Empfehlungen zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen“ aus August 2011. Mit der Verabschiedung des saarländischen Aktionsplanes „Saarland inklusiv - unser Land für Alle“ zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention am 17. August 2012 hat die saarländische Lan- desregierung in zehn Handlungsfeldern 101 konkrete Maßnahmen vereinbart. Mit dem Bündnis für Inklusion, d.h. gemeinsam mit Vereinen, Betroffenenverbänden, Institutio- nen und Einrichtungen, wird seitdem an der Fortentwicklung des Aktionsplanes gear- beitet und die UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben gefüllt. Dies geschieht in den jeweils zuständigen Geschäftsbereichen der Landesregierung. Der Saarländische Landtag hat mit seinem fraktionsübergreifenden Beschluss „Saar- land inklusiv – unser Land für Alle“ (15/1061-Neu2) am 24. September 2014 Schwer- punkte in der Behindertenpolitik beschlossen. Hierzu gehören die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der vielfältigen Angebote der Eingliederungshilfe im Saarland, die Schaffung eines modernen, personenzentrierten Teilhabegesetzes auf Bundesebene, der Ausbau des bereits vorhandenen Systems integrativer Betriebe. Nach der Verabschiedung des Nationalen Aktionsplanes 2.0 auf Bundesebene im Jahr 2016 beabsichtigt das Sozialministerium den Saarländischen Aktionsplan auf dieser Grundlage weiter zu entwickeln. Einen Überblick im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frau- en und Familie zum aktuellen Stand der zukunftsorientierten und modernen Behinder- tenpolitik gibt die Veröffentlichung „Saarland inklusiv – unser Land für Alle“ (http://www.saarland.de/SID-8A42FB99-34A6C7C6/132280.htm). Wie ist der aktuelle Stand zur Evaluation der Maßnahmen im Aktionsplan? Zu Frage 1: In den Tabellen zu den zehn Handlungsfeldern des Aktionsplanes sind 101 Maßnah- men aufgeführt. In Form einer Selbstevaluation wird die Ist-Situation einmal jährlich im Sozialministerium erfasst. -2-
Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Einzelne Maßnahmen werden extern evaluiert. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wurde beispielsweise eine Studie zum Thema „Entwicklung der Platzzahlen sowie strukturelle Weiterentwicklung der Angebote zum stationären Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung im Saarland von 2014 bis 2025“ in Auftrag gegeben. Bis En- de 2015 sollten hier eine wissenschaftlich fundierte Analyse und Handlungsempfeh- lungen vorliegen, die den qualitativen und quantitativen Bedarf an Wohnangeboten beschreiben. Auf dieser Grundlage werden mit den Trägern der Einrichtungen, den ambulanten Diensten und den Menschen mit Behinderung die Weichen für die Zukunft gestellt. Hierbei steht das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen ebenso im Vorder- grund wie die Beachtung des bewährten Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Weiterentwicklungen der im Aktionsplan formulierten Ziele sind in der Zwischenzeit erfolgt, wie zum Beispiel die derzeitige Erarbeitung des saarländischen Demenzplanes in einem partizipativen Prozess im Jahr 2015 belegt. Weitere Ausführungen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen. Welche der im Aktionsplan benannten Maßnah- men wurden im zurückliegenden Zeitraum umge- setzt? Zu Frage 2: Dieses ist der Tabelle im Anhang zu entnehmen, die auf dem Aktionsplan „Saarland inklusiv – Unser Land für Alle“ den Sachstand der Umsetzung zum 1. Mai 2015 dar- stellt. Welche Gründe gibt es, dass Maßnahmen nicht umgesetzt worden sind? Zu Frage 3: Das Projekt „Qualitätssiegel barrierefreie Hausnummer“ wurde aufgrund der Prioritä- tensetzung der Landesregierung bisher noch nicht angegangen. Welche Gründe liegen für die Verzögerung der Evaluierung vor? Zu Frage 4: Eine Fremdevaluation über den gesamten Aktionsplan ist nicht vorgesehen. Die Ent- scheidung zur Evaluation über die einzelnen Maßnahmen obliegt den jeweils zuständi- gen Ministerien. -3-
Drucksache 15/1555 (15/1322) Landtag des Saarlandes - 15. Wahlperiode - Wann wird eine öffentlich zugängliche Evaluation des Aktionsplans vorliegen? Zu Frage 5: Die Ergebnisse der umgesetzten Maßnahmen werden kontinuierlich in den Presse- meldungen und Publikationen der einzelnen Ministerien veröffentlicht. Nach welchen Kennziffern und Zielen wird die Evaluation erfolgen. Zu Frage 6: Siehe Antwort zu Frage 5. Welche externen Partner/Beratungsunternehmen wurden mit dieser Evaluation beauftragt? Welche Kosten sind dabei entstanden? Zu Frage 7: Es ist aktuell nicht beabsichtigt, eine Gesamtevaluation vorzunehmen. Siehe auch die Antwort zu Frage 4. -4-
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 1. Prävention, Betreuung und Förderung im Vorschulalter Ressort/ Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 / weitere Planungen Kooperation Ministerium für Kindertageseinrichtungen postitive Darstellung der Ziele und Chancen der fortlaufend Inklusion als Thema bei Besprechungen mit siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur Inklusion (Paradigmenwechsel) Leiterinnen/Leitern von Kindertageseinrichtungen, A 1 Schulärztinnen/Schulärzten und bei Informationsveranstaltungen mit Eltern Ministerium für Kindertageseinrichtungen Unterstützung von Kindern mit Behinderungen seit 1994 flächendeckendes Netz von Arbeitsstellen für 10 Leistungserbringer im Saarland Soziales, Gesundheit, in Regel-Kindertageseinrichtungen durch Integrationshilfe durch unterschiedliche Träger Weiterentwicklung des Leistungsangebotes auf der Grundlage der Ergebnisse des Modellprojektes „Frühförderung Plus“ in 2014 – Verhandlung zur Vereinbarung eines neuen Leistungstyps wird B 2 Frauen und Familie Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Arbeitsstellen mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege geführt für Integrationshilfe Ministerium für Kindertageseinrichtungen Förderung und kontinuierliche Verbesserung seit 2011 Erweiterung des saarländischen Bildungsprogramms Programm wird nach wie vor umgesetzt Bildung und Kultur/ der Inklusion auf die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren Ministerium für C 3 Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie/ Uni in Zell Ministerium für Kindertageseinrichtungen Schwerpunktsetzung Inklusion als Fachschulen für Sozialpädagogik und Hochschule siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur/ Querschnittsaufgabe in allen Aus- und für Technik und Wirtschaft Hochschule für Weiterbildungsgängen D 4 Technik und Festschreibung in den Lehrplänen dieser Wirtschaft/ freie Ausbildungsgänge Träger Ministerium für Kindertageseinrichtungen Qualifizierung zur »Fachkraft für seit 1999 fortlaufend Erweiterung des saarländischen Bildungsprogramm Programm wird nach wie vor umgesetzt Soziales, Gesundheit, Inklusionspädagogik« und in sonstigen auf die Altersgruppe der Kinder unter drei Jahren E 5 Frauen und Familie pädagogischen Angeboten und Uni in Zell Ministerium für Frühförderung Sicherstellung der Frühförderung als seit 2008 fortlaufend Einrichtung eines interdisziplinär besetzten flächendeckendes Angebot im Saarland mit 14 Leistungsanbietern Soziales, Gesundheit, Komplexleistung Fachausschusses zur verbesserten Förderung Durchführung des Modellprojektes „Frühförderung Plus“ F 6 Frauen und Familie behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder weitere Planung: - Verhandlung zur Vereinbarung eines neuen Leistungstyps wird mit der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege geführt 2. Bildung Ressort/ Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Kooperation Ministerium für Schule Förderung des Übergangs von der Schule in 2011-2014 Einbezug von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Geistige Entwicklung, die Regelschulen in Klasse 8 und 9 besuchen, in die Fortführung der "Initiative Inklusion". (Weiterentwicklung) Soziales, Gesundheit, den Beruf durch die Neugestaltung der Frauen und Familie/ Berufsorientierung in den Förderschulen für Entwicklung von übertragbarem Modell zur Berufsvorbereitung im Rahmen inklusiver Beschulung. (Weiterentwicklung) Ministerium für geistige Entwicklung und in den Förderschulen Bildung und Kultur/ für körperliche und motorische Entwicklung im Erweiterung bestehender Module anderer Berufsvorbereitungsprogramme im Hinblick auf inklusive Beschulung (gutes Beispiel: Zukunft konkret, aktuell Bearbeitung zukünftiger Module) Agentur für Arbeit Rahmen der Umsetzung der 1. Säule der Initiative Inklusion des Bundes Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den baulichen, didaktischen und strukturellen Bereichen der Hochschulen Aufbau eines Netzwerkes mit Förderschulen, Bundesagentur für Arbeit, Trägern und Eltern. A 7 Im Dezember 2013 Besprechung „Berufsorientierung“ (Bundesagentur für Arbeit), Vertragsverlängerung auf Ministerebene MSGFuF, MBK und BA September 2014 Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis Ende Schuljahr 2015/2016 vom 18.12.2014 Verstetigung der Berufsorientierung in Kooperation mit Bundesagentur für Arbeit und Ministerium für Bildung und Kultur Ministerium für Schule Positive Darstellung der Ziele und Chancen der fortlaufend Inklusion als Thema bei Dienstbesprechungen mit siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur Inklusion (Paradigmenwechsel) Schulleiterinnen/Schulleitern, Schulpsychologinnen/Schulpsychologen, B 8 Schulärztinnen/Schulärzten Inklusion als Thema bei Informationsveranstaltungen mit Eltern Ministerium für Schule - Kontinuierlicher Ausbau der fortlaufend Schuljahr 2010/2011: über 37% aller Kinder und Projekt Beratungsgruppe Inklusion, seit Schuljahr 2014/2015, Erweiterung der Landeskommission für Integration auf 30 Mitglieder mit regionaler Zuständigkeit zur Beratung, Vernetzung und Bildung und Kultur Integration/Inklusion von Kindern und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützung der Schulen beim Thema Inklusion, eine an die erweiterten Beratungsaufgaben der Förderzentren angepasste Struktur zum Schuljahr 2015/2016 ist in Vorbereitung Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen Regelschulen aller Förderbedarf in Regelschulen bei gleichzeitiger Schulformen einschließlich der Berufsschule Projekt "Kooperation / Perspektiventwicklung, Frühkindliche Bildung und Schule", Runde Tische und Arbeitsgruppen mit Landesamt für Soziales, Jugendhilfe, Schulärzten, Schulpsychologen, Qualitätsverbesserung schrittweise seit Zeitraum: fortlaufend, Entwicklung kooperativer multiprofessioneller Strukturen für inklusive Bildung, effektive Ressourcennutzung Schuljahr 2011/2012 C 9 Frühkindliche Bildung und Schule, Kooperationsjahr, Zeitraum: fortlaufend, Der Grundstein für die Anschlussfähigkeit der Bildungssysteme Kindergarten und Grundschule sowie für eine Kontinuität von Entwicklungsprozessen ist durch eine gute Zusammenarbeit von Eltern, Kindergärten und Grundschulen gelegt. Eine flächendeckende Ausweitung ist ab dem Schuljahr 2016/2017 vorgesehen. Im Schuljahr 2015/2016 werden 136 von 155 öffentlichen Grundschulen mit über 400 Kitas am Koop teilnehmen: Projekte zur Kompetenzerweiterung sowie Lernarrangements, die im Zusammenhang mit der Einschulung stehen, schaffen die Basis für eine gelungene Einschulung. (Nutzung der Zusammenarbeit zwischen Kita und Schule zur präventiven und unterstützenden Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf) - Aufnahme möglichst aller Kinder in die Klasse 1 der Grundschule - Ablösung der Schulkindergärten an Regelschulen durch inklusive Unterrichtung in der Regelklasse Seite 1 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Ministerium für Schule Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur schrittweise seit Inklusionsverordnung (Verordnung zur inklusiven Unterrichtung und besonderen pädagogischen Unterstützung), seit 03.10.2015, Erweiterte Möglichkeiten der individualisierten Förderung Bildung und Kultur Entwicklung eines inklusiven Bildungssystems Schuljahr 2011/2012 durch Änderung der Schulgesetze, Umsetzung des neuen Schulordnungs- und Schulpflichtgesetzes, D 10 Verordnungen und Erlasse (Anpassung an die Zeitplan: 1. ab 2014/15 Grundschulen alle Klassenstufen, 2. ab 2016/17 weiterführende allgemeinbildende Schulen aufsteigend, 3. ab 2018/19 Schulen des beruflichen Bereichs aufsteigend, UN-Konvention) Umkehr des Elternwahlrechts, verlässliche sonderpädagogische Unterstützung, Einschulung aller Kinder, budgetierte Zuweisung von Förderschullehrerstunden an alle Grundschulen Ministerium für Schule - Unterstützung von Kindern und Jugendlichen fortlaufend seit 1986 Sechs regionale Förderzentren (an Förderschulen siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur mit sonderpädagogischem Förderbedarf und Lernen angegliedert) und zwei überregionale deren Erziehungsberechtigten durch Förderzentren (an der Förderschule für Gehörlose E 11 Mitarbeiter/innen der Sonderpädagogischen und Schwerhörige und der Förderschule für Blinde Förderzentren und Sehbehinderte) - Weiterentwicklung der regionalen siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Förderzentren zu multiprofessionellen seit Schuljahr Beratungszentren für Prävention und Inklusion 2011/2012 in Regelschulen Ministerium für Schule Benennung von Ansprechpartnern für die seit Schuljahr siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" F 12 Bildung und Kultur Belange von Kindern mit Behinderung in allen 2011/2012 Schulen Ministerium für Schule - Qualifizierungsmaßnahme mit Zertifizierung seit Schuljahr 23 Grundschulen siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur ausgewählter Lehrkräfte am Landesinstitut für 2010/2011 Pädagogik und Medien (LPM) Handlungsfeld Schule/Lehrerbildung Qualifizierungsmaßnahme für Lehrerinnen und Lehrer, Zeitraum 2013 - 2015. 28 RegelschullehrerInnen aller Schulformen werden über einen Zeitraum von zwei G 13 Schuljahren für das Handlungsfeld schulische Inklusion berufsbegleitend ausgebildet. Sie sind während der Ausbidung bereits ganz oder mit einem Teil der Stunden im Arbeitsfeld eingesetzt. 27 LehrerInnen schließen zum Schuljahr 2015/2016 den Zertifikatslehrgang ab. - Unterstützung von sog. belasteten Grundschulen durch den Einsatz von sonderpädagogisch fortgebildeten Grundschullehrkräften und Förderschullehrkräften zur Prävention von Lern- und Sprachstörungen sowie Verhaltensbeeinträchtigungen Ministerium für Schule Einbeziehung von Schoolworkern/ Soziales, Gesundheit, Schulsozialarbeitern in die inklusive Förderung Frauen und Familie/ H 14 Schulträger/ Ministerium für Bildung und Kultur Ministerium für Schule Einsatz von seit 2007 fortlaufend flächendeckendes Netz von ambulanten 16 Leistungsanbieter im Saarland Bildung und Kultur Eingliederungshelferinnen/Eingliederungshelfer Fachdiensten in unterschiedlicher Trägerschaft Rahmenvertrag ab dem Schuljahr 2016/17 soll in Abstimmung mit dem MBK zur Optimierung des Leistungsangebots ein Modellversuch mit der Bildung von Helferpools an ausgewählten Schulen I 15 n in Regelschulen auf der Grundlage eines durchgeführt werden standardisierten Leistungstyps Ministerium für Schule Individualisierung/ Flexibilisierung des seit Schuljahr siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" J 16 Bildung und Kultur Nachteilsausgleichs bei Leistungsfeststellungen 2011/2012 Ministerium für Schule - Berücksichtigung der Ziele der UN- fortlaufend Schulkonzept "Inklusive Schule" ab Schuljahr 2014/2015, Bereitstellung von Anrechungsstunden zur (Weiter-)Entwicklung inklusiver Schulkonzepte an allen Grundschulen, Bildung und Kultur Behindertenrechtskonvention bei der Die Auswertung erfolgt durch eine Mitarbeiterin im Fachreferat. L 18 Schulentwicklungsplanung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung in Förderschulen und in Regelschule - Zusammenlegung von Förderschulen in Abstimmung mit den Schulträgern bei Rückgang der Zahl der Kinder an Förderschulen Ministerium für Schule - Ermöglichung von Personalkonstanz von seit Schuljahr Budgetierung aller Grundschulen mit Pilotversuch Inklusive Schule, M 19 Bildung und Kultur Förderschullehrkräften an Regelschulen 2014/2015 Förderschullehrstunden seit 2014/2015 Schuljahr 2014/2015 bis 2015/2016, Verlängerung des Pilotversuchs Inklusive Schule für die teilnehmenden Grundschulen, Für die Gemeinschaftsschulen um zwei Jahre. Neuaufnahme von 7 Gemeinschaftsschulen, Neuaufnahme auch zum Schuljahr 2015/2016 möglich Ministerium für Schule Aufnahme der Inklusion Externe Evaluation, ab 2014/2015, ausdrücklicher Einbezug der Themen Inklusion und Individualisierung in die Fortführung der externen Evaluation. Von Januar 2011 bis Dezember 2014 wurden N 20 Bildung und Kultur - in die Qualitätssicherung die ersten 11 Schulen des Pilotprojekts zur Entwicklung eine inklusiven Förderkonzepts an Regelschulen im Saarland durch Prof. Dr. R. Stark (UdS) wissenschaftlich begleitet. Ein Abschlussbericht wurde im April 2015 vorgelegt und wird derzeit ausgewertet im MBK. - in den Orientierungsrahmen zur Schulqualität Seite 2 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Ministerium für Lehrerausbildung - Verankerung der Inklusion der universitären seit 2010 Frühjahr/Sommer 2015: Neukonzeption des Stand Oktober 2015: Konzeption des neuen Studiengangs Primarstufe endabgestimmt. Bildung und Kultur/ (Hochschule) Lehrerausbildung aller Schulformen Studiengangs Lehramt Primarstufe mit verbindlicher Staatskanzlei/ - individualisierender Unterricht bei heterogener Verankerung des Moduls „Individuelle Lehr- Universität Schülerschaft als E41Ausbildungsinhalt Lernsituationen/Inklusion“ im Umfang von 16 CP für alle Studierenden verpflichtend. Darüber hinaus werden in den Modulen Ästhetische O 22 Bildung/Werteerziehung, Übergänge sowie Frühes Fremdsprachenlernen und Mehrsprachigkeit Aspekte der Heterogenität und Inklusion durchgängig integriert. Ministerium für Lehrerausbildung - Verankerung der Inklusion der seit 2009 »Landesfachberaterin Gemeinsame Unterrichtung«, Lehrerbildung 2. Phase, Gemeinsame Ausbildung 2. Phase Primarstufe/Sekundarstufe I und Förderschule, Zeitrahmen: fortlaufend, Tandemausbildung Anwärter Bildung und Kultur (Studienseminar) Lehrerausbildung aller Lehrämter die an den Studienseminaren aller Lehrämter den Gemeinsame Theorieveranstaltungen Ausbildungsinhalt Inklusion vermittelt. Verankerung P 23 der Zielsetzung der UN-Konvention in geeigneten Modulen als Arbeitsaufträge für die Fachgruppen - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als Ausbildungsinhalt Ministerium für Lehrerfortbildung - Verankerung der Inklusion der fortlaufend Inklusion und Umgang mit Heterogenität als Projekt "Pädagogische Tage, Lehrerfortbildungen, Tagungen zum Thema Inklusion / personelle Aufstockung des Arbeitsbereiches" , Zeitrahmen: fortlaufend, Schulleitertagungen 2013, 2014 und Bildung und Kultur/ Lehrerfortbildung aller Schulformen Schwerpunkt bei Lehrerfortbildung im Schuljahr 2015 zum Thema, Pädagogische Tage zur inklusiven Schulentwicklung, Einzelveranstaltungen, Impulstagung Inklusion und berufliche Bildung Februar 2015 Q 24 LPM/ 2011/2012 Fortbildungsinstitute Fortführung in 2016 - individualisierender Unterricht bei heterogener Schülerschaft als Fortbildungssinhalt Ministerium für Lehrerfortbildung Ausbildung von »Schulberatern Inklusion« in seit Schuljahr siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur/ Kooperation verschiedener Ausbildungsträger 2011/2012 R 25 Institut für Lehrerfort- und Weiterbildung (IFL)/ Universität Zell Staatskanzlei/ alle Hochschule Berücksichtigung von Barrierefreiheit in den fortlaufend Universität des Saarlandes: - Veranstaltungen zum Thema Nachteilsausgleich (NTA) für Prüfungsämter Ressorts bzgl. baulichen, didaktischen und strukturellen - Verbesserung für Studierende bezüglich - Flyer und Beratung zum Thema NTA für Lehrende und Betroffene Zugeordneter Bereichen der Hochschulen Gebäudezugänglichkeit, Hilfsmittel, personelle - Änderung der ASPO: Gesetzliche Verankerung zum Nachteilsausgleich Fachhochschulen/ Unterstützung, Prüfungsbedingungen, Zugang zu - Barrierefreie Theater-AG Hochschulen Studiengängen, psychologische Betreuung (PPB), - Angebot an Weiterbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen z. B. Schulung „beeinträchtigt studieren – Prüfungen und Lehrveranstaltungen inklusiv gestalten“; finanzielle Unterstützung bei UdS - Kurse in Deutscher Gebärdensprache - Ausweisung von Behindertenparkplätzen, S 26 - Installation einer automatischen Haupteingangstür-Öffnungsanlage, - Kennzeichnung der Seminarräume in Blindenschrift, - Sprachansage und Blindenschrift im Aufzug bei der Fachhochschule für Verwaltung, Campus Göttelborn. - Barrierefreiheit des Innentreppenhauses durch optische Stufenkennzeichnung, - Berücksichtigung der besonderen Anforderungen der jeweiligen Behinderung bei der Zuordnung von Lehrsäälen - Barrierefreier Campus (in Arbeit, fortlaufend) - Überarbeitung des Lageplans zum Diversity Plan (geht zeitnah online) - Anbringung von Rollstuhlrampen bei der - Umbaumaßnahme am Campus Rotenbühl; Barrierefreie Gestaltung Gebäude A (Aufzug) Hochschule für Technik und Wirtschaft Campus Rotenbühl - Anschaffung von Mobilempfängern bei der Hochschule für Technik und Wirtschaft - Angebot permanent eingerichteter - NEU: Blinden- und Sehbehindertenlesegerät in der Saarländischen Universitätsbibliothek Blindenarbeitsplätze bei der Universität des Saarlandes Staatskanzlei/ Hochschule Etablierung von speziellen Ansprechpartnern fortlaufend Beauftragter für Behindertenfragen der Kontaktstelle Studium und Behinderung zur individuellen Hilfestellung Studierenden Projekt "engagierte Eulen" (Assistenzbörse) T 27 Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende 3. Arbeit, Beschäftigung und Tagesstrukturierung Ressort/ Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Kooperation Ministerium für Beschäftigung Umsetzung der Richtlinien zur Integration und fortlaufend - Erhaltung und behindertengerechte Gestaltung der Saarländische Laufbahnverordnung (SLVO) Soziales, Gesundheit, schwerbehinderter Menschen Gleichstellung von schwerbehinderten Arbeitsplätze, auch hinsichtlich Arbeitsorganisation Frauen und Familie/ Menschen in der saarländischen und -abläufen Von schwerbehinderten Menschen darf nur das Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt werden. Ministerium für Landesverwaltung (Integrationsrichtlinien) - Bei der dienstlichen Beurteilung der Leistung schwerbehinderter Menschen ist die Minderung der Arbeits- und Verwendungsfähigkeit durch die Behinderung zu berücksichtigen. Inneres und Sport/ - Bewerberinnen oder Bewerber dürfen als schwerbehinderte Menschen bis zum 45. Lebensjahr statt bis zum 40. Lebensjahr in das Beamtenverhältnis auf Probe übernommen werden. A 28 Ministerium für Finanzen und Europa/ Ministerium der Justiz/ alle Ressorts - Bevorzugte Berücksichtigung bei innerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung zur Förderung des Fortkommens - Planung und Durchführung dienststellenbezogener Integrations- u. Reha-Maßnahmen - Förderung mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Arbeitsfähigkeit - Barrierefreiheit in den Dienststellen Seite 3 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 - Sensibilisierung von Vorgesetzten und Führungskräften für besondere Belange durch Ausbau von Schulungsangeboten Ministerium für Ausbildung/ Beschäftigung Beschäftigung behinderter Menschen auf dem fortlaufend - Programm »60 Inklusiv« zur Eingliederung Für ältere, arbeitslose und schwerbehinderte Arbeitskräfte wurde im Dezember 2014 eine Eingliederungsoffensive gestartet. Mit der Bundesagentur für Arbeit sollen 10-20 Soziales, Gesundheit, allgemeinen Arbeitsmarkt schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben, sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in den nächsten drei Jahren geschaffen werden. Frauen und Familie/ B 29 Agentur für Arbeit Saarland/ Jobcenter - Projekt »Arbeitstrainingsplätze für psychisch Das Projekt ist zum 31.12.2014 ausgelaufen, aber behinderte Menschen im Saarland«, - Weiterführung der Projekte im SGB II-Bereich der kommunalen Träger - Überführung der TN aus dem SGB XII-Bereich in andere Maßnahmen (UB, persönl. Budget; Teilhabe am gesellschaftl. Leben) - Förderung von Integrationsbetrieben Aktuell Errichtung von zwei weiteren Firmen; damit landesweit 12 Integrationsfirmen mit insgesamt 97,5 Arbeitsplätzen weitere Projekte sind geplant Ministerium für Ausbildung/ Beschäftigung Handlungsfelder der Initiative Inklusion: seit Dez. 2011 Umsetzung des Bundesprogramms »Initiative - Testverfahren bis Abgangsklasse 2015 abgeschlossen. Verlängerung des Bundesmodells bis 2017 Soziales, Gesundheit, Umsetzung der 1. Säule »Neugestaltung der Inklusion« - Verstetigung der Berufsorientierung in Kooperation mit Bundesagentur für Arbeit und MBK Frauen und Familie/ Berufsorientierung in den Förderschulen G und C 30 Agentur für Arbeit K« Saarland/ Jobcenter Umsetzung der 2. und 3. Säule ab 2012 - Säule 2: bereits 46 Ausbildungsverträge abgeschlossen (Soll 16), Verlängerung der Kooperationsvereinbarung bis 31.12.2015; jährlich bis zu 16 neue Ausbildungsplätze Ausbildungsförderung und Förderung der Säule 3: bisher sind 52 Einstellungen erfolgt (Soll 51) Beschäftigung von Menschen über 50 Jahren - ggfl. Weiterführung des Bundesmodells im Rahmen eines eigenen Sonderprogramms aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe Ministerium für Öffentlichkeitsarbeit Werbung für die Beschäftigung behinderter fortlaufend Saarländischer Inklusionspreis »Chancen für Alle im 13.Ausschreibung im Jahr 2015 sind publiziert Soziales, Gesundheit, Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Arbeitsleben« weitere Planungen: D 31 Frauen und Familie Verfahren läuft bis 15.10.2015; Preisverleihung am 03.12.2015 Ministerium für Werkstätten für behinderte Ausbau des Anteils an ausgelagerten seit 2011 fortlaufend Virtuelle Werkstatt für seelisch behinderte - Abschluss von Zielvereinbarungen mit allen WfbM zum Ausbau des Angebotes bis 2016 Soziales, Gesundheit, Menschen Werkstattplätzen Menschen der SHG in Saarbrücken - Begleitung der Umsetzung der Zielvereinbarung E 32 Frauen und Familie Ministerium für Werkstätten für behinderte Weiterentwicklung der Konzeption zur seit 1997 fortlaufend Konzeption des Ministerium für Soziales, - Verlängerung des seit dem 01.01.2011 erfolgreich laufenden Förderprogramms „60 Inklusiv“ bis 31.12.2017 Soziales, Gesundheit, Menschen verstärkten Förderung der Übergänge aus den Gesundheit, Frauen und Familie mit der Etablierung Frauen und Familie Werkstätten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt von Fachkräften zur betrieblichen Integration in Weitere Planung: F 33 Werkstätten und differenzierten Förderleistungen für - Fortführung des Förderprogrammes und konzeptionelle Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarung mit den Werkstätten Werkstattbeschäftigte, Werkstätten und Arbeitgeber Ministerium für Werkstätten für behinderte Einführung von Hilfebedarfsgruppen zur seit 2009 mit Abschluss der Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit allen Werkstattträgern zum 01.01.2013 umgesetzt. Soziales, Gesundheit, Menschen Verbesserung der Binnendifferenzierung von Fortlaufende Überprüfung der Effizienz G 34 Frauen und Familie Förderleistungen im Arbeitsbereich der Werkstätten - Überprüfung Effizienz Ministerium für Werkstätten für behinderte Schaffung spezialisierter Werkstattplätze für 2010 – Ende 2012 Inbetriebnahme der neuen Werkstatt „Atelier Kerativ“ der AWO in Saarlouis mit 20 Plätzen speziell für Menschen mit Autismus im Oktober Soziales, Gesundheit, Menschen Menschen mit Autismus H 35 Frauen und Familie Ministerium für Werkstätten für behinderte Ausbau des Anteils an spezialisierten seit 1999 fortlaufend - AWO-Werkstatt Ensdorf - Inbetriebnahme der Zweigwerkstätte mit 36 Plätzen der DPS in St. Wendel; Soziales, Gesundheit, Menschen Werkstattplätzen für Menschen mit seelischer - Blieskasteler Werkstätten - Inbetriebnahme der Werkstätte CEB mit 30 Plätzen in Merzig, I 36 Frauen und Familie Behinderung - DPS in Neunkirchen bedarfsgerechte Anpassung des Platzangebotes fortlaufender Prozess Ministerium für Werkstätten für behinderte Ausbau des Anteils an spezialisierten seit 2011 reha GmbH Neunkirchen und Lebach Erweiterung um 12 Plätze in Neunkirchen Soziales, Gesundheit, Menschen Werkstattplätzen für Menschen mit seelischer J 37 Frauen und Familie Behinderung weitere Planung: Ausbau des Platzangebotes auf 500 Plätze Ministerium für Werkstätten für behinderte Flexibilisierung des Übergangs von seit 2011 fortlaufend - WZB Spiesen-Elversberg Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit allen Werkstattträgern zum 01.01.2013 sind die Grundlagen geschaffen worden; Soziales, Gesundheit, Menschen Werkstattbeschäftigten in den Ruhestand durch - AWO-Werkstätten Dillingen Umsetzung wird fachlich begleitet K 38 Frauen und Familie spezielle Werkstattleistungen im Rahmen der neuen »Hilfebedarfsgruppe C« Ministerium für Werkstätten für behinderte Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung seit 2009 - 2012 Vereinbarung der Lebenshilfe Neunkirchen mit dem Mit dem Abschluss neuer Leistungsvereinbarungen mit allen 16 Tagesförderstätten sind die verbindlichen Grundlagen hierfür geschaffen. Soziales, Gesundheit, Menschen, der Übergänge von Tagesförderstätten in WZB L 39 Frauen und Familie Tagesförderstätten Werkstätten Ministerium für Tagesförderstätten Qualitative Verbesserung des 2011 - 2012 Mit dem Abschluss neuer Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen mit allen 16 Tagesförderstätten sind die Qualitätsstandards erheblich verbessert worden Soziales, Gesundheit, Leistungsangebotes der Tagesförderstätten M 40 Frauen und Familie durch Umsetzung des neuen Leistungstyps E3 zur Entlastung betreuender Angehöriger und Vermeidung vollstationärer Aufnahmen Ministerium für Tagesförderstätten vorrangig Modernisierung vorhandener seit 2007 Modernisierung bzw. Ersatzneubau einer Tagesförderstätten Soziales, Gesundheit, Einrichtungen im Hinblick auf den sich qualitativ - der AWO in Saarlouis Frauen und Familie verändernden Hilfebedarf der - des Caritasverbandes Saar-Hochwald in Merzig-Merchingen N 41 Leistungsberechtigten - der LH Saarbrücken - der Lebenshilfe Saarpfalz in Homburg-Erbach - des Saarländischen Schwesternverbandes in Nalbach-Körprich - der Lebenshilfe St. Wendel Ministerium für Berufliche Erstausbildung - Realisierung der Zielsetzung »Jeder fortlaufend Saarländische Kooperationsvereinbarung von - Einsatz von Berufseinstiegsbegleitern, die Maßnahme befindet sich in fortlaufender Umsetzung. Eine Ausweitung der Zahl der Teilnehmerschulen wurde bereits zu Beginn des Jahres 2015 Wirtschaft, Arbeit, Jugendliche hat einen Anspruch auf eine Schulen, Berufsberatung und Wirtschaft über die angegangen. Energie und Verkehr/ Ausbildung, die seinen Fähigkeiten gerecht Zusammenarbeit im Bereich der - Landesprogramm „Ausbildung jetzt“, das Landesprogramm „Ausbildung jetzt“ wird fortgeführt. Eine Neustrukturierung hat zum 01.08.2014 stattgefunden. Ministerium für wird«. Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung - Beratung im Landesausschuss für Berufsbildung -> Entwicklung eines Handlungskonzeptes. Eine Thematisierung hat im Landesausschuss für Berufsbildung (LABB) stattgefunden. Bildung und Kultur/ - Bedarfsgerechte Unterstützungsmaßnahmen Empfehlungen des Landesausschusses für Berufsbildung für die Erstellung eines Handlungskonzeptes sollen im Rahmen einer Arbeitsgruppe erstellt werden. Aufgrund der Neukonstituierung des Kammern/ Agentur für bei d. Berufsorientierung und während d. LABB konnte bisher keine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Arbeit Saarland Ausbildung O 42 - Sensibilisierung von Unternehmen für die Das Landesprogramm "Ausbildung jetzt" wurde intern neu strukturiert. Eine externe Evaluation war hierzu nicht erforderlich, somit sind auch keine Kosten entstanden. Eine Evaluation der Einstellung von Auszubildenden mit Berufsbegleitung nach SGB erfolgte auf Bundesebene. Somit sind dem Land keine Kosten entstanden. Behinderungen. - Kooperationsvereinbarung zu einer Seit 2012 erhalten Menschen mit Behinderung im Saarland nach Beschluss des Beurfsbildungsbereiches einer Werkstatt ein Zertifikat, mit dem das Gelernte bestätigt und dokumentiert wird. Zielvereinbarung weiterentwickeln. Seite 4 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Ministerium für Erleichterung im Rahmen der Nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen fortlaufend Verlängerte Zeiten für die Bewältigung von Es können z. B. folgende Erleichterungen gewährt werden: Inneres und Sport Ausbildung werden schwerbehinderten Anwärter/innen Klausuren und Prüfungen, etc. - die Prüfungsdauer darf für schwerbehinderte Menschen in besonderen Fällen, vor allem bei mündlichen oder praktischen Prüfungen, entsprechend dem Umfang und Grad der Behinderung bis während der fachtheoretischen Ausbildung bzw. zu 50 v.H. verlängert/verkürzt werden. des fachwissenschaftlichen Studiums und bei Erleichterungen im Rahmen der Ausbildung (Zeitrahmen: fortlaufend): der Laufbahnprüfung angemessene Nach den Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden schwerbehinderten AnwärterInnen während der fachtheoretischen Ausbildung bzw. des fachwissenschaftlichen Studiums und bei der Erleichterungen entsprechend der Behinderung Laufbahnprüfung angemessene Erleichterungen entsprechend der Behinderung gewährt (z.B. verlängerte Zeiten für die Bewältigung von Klausuren und Prüfungen, etc), MIS: gewährt Es können z. B. folgende Erleichterungen gewährt werden: - die Prüfungsdauer darf für schwerbehinderte Menschen in besonderen Fällen, vor allem bei mündlichen oder praktischen Prüfungen, entsprechend dem Umfang und Grad der Behinderung bis zu 50 v.H. verkürzt werden. - soweit zulässig können mündliche Prüfungen auf Antrag des Prüflings als Einzelprüfung durchgeführt werden. - bei der Gestaltung von praktischen Prüfungen sind Umfang und Grad der Behinderung zu berücksichtigen. P 43 - die Bearbeitungszeit schriftlicher Arbeiten kann bei schwerbehinderten Prüflingen, die infolge des Umfangs und des Grades der Behinderung gegenüber anderen Prüflingen wesentlich beeinträchtigt sind, bis zu 50 v.H. verlängert werden. - Prüfungen sollen auf Wunsch des Prüflings, soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, durch angemessene Erholungspausen unterbrochen werden. - Blinde, Gelähmte, Hirngeschädigte und andere in ihrer Schreibfähigkeit Beeinträchtigte können, sofern dies rechtlich zulässig ist, von schriftlichen Prüfungen ganz oder teilweise befreit werden. Schriftliche Rechenaufgaben sind Blinden zu erlassen. - bei schriftlichen Prüfungen von Prüflingen mit Beeinträchtigung der Schreib- und Lesefähigkeit darf eine im Prüfungsfach nicht vorgebildete Schreibkraft hinzugezogen oder dürfen Hilfsmittel der Informationstechnik zur Verfügung gestellt werden. Von Prüflingen, die im Zeichnen behindert sind (z.B. Armamputierte, Gelähmte, Spastiker), sollen Zeichnungen nur im unbedingt erforderlichen Umfang gefordert werden. - Hörgeschädigten Prüflingen sollen in der mündlichen Prüfung die Prüfungsfragen schriftlich vorgelegt werden. In diesen Fällen ist – ebenso wie bei stark Sprachbehinderten – die schriftliche Beantwortung der Fragen zu ermöglichen; auf Antrag des Prüflings ist eine Gebärdendolmetscherin oder ein Gebärdendolmetscher zur Verfügung zu stellen. - bei der Gestaltung von praktischen Prüfungen oder Sportprüfungen sind Umfang und Grad der Behinderung angemessen zu berücksichtigen. Ministerium für Lehrerausbildung - Verankerung der Inklusion in der seit 2009 - »Landesfachberaterin Gemeinsame siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" Bildung und Kultur (Referendariat) Lehrerausbildung aller Lehrämter Unterrichtung« vermittelt an den Studienseminaren - individualisierender Unterricht bei heterogener aller Lehrämter den Ausbildungsinhalt Inklusion. Q 44 Schülerschaft als Ausbildungsinhalt - Verankerung der Zielsetzung der UN-Konvention in geeigneten Modulen als Arbeitsaufträge für die Fachgruppen Ministerium für Beschäftigung Investition in landwirtschaftliche Betriebe mit 2007 - 2013 - Wintringer Hof, Kleinblittersdorf Vorhaben wurden erfolgreich umgesetzt Umwelt und Behindertenbeschäftigung: Agrarinvestitions- - Wendelinus Hof, St. Wendel Verbraucherschutz Förderprogramm (AFP) - Haus Sonne, Walsheim (Neukahlenberger Hof) weitere Planungen: Wintringer Hof: R 45 Einrichtung einer Pilgerherberge Wendelinushof: Neubau eines artgerechten Rinderstalls Ministerium der Justiz Beschäftigung Einladung aller Schwerbehinderten zu seit Geltung der siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" S 46 Vorstellungsgesprächen Integrationsrichtlinien Ministerium der Justiz Beschäftigung Nutzung der Integrationsfachdienste bei der fortlaufend siehe Spalte "zeitlicher Rahmen" T 47 Arbeitsplatzgestaltung bzw. -analyse 4. Wohnen Ressort/ Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Kooperation Ministerium für ambulante Versorgung Vernetzung der Hilfen zum selbstbestimmten »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen Neuauflage der Broschüre „Wohnen in den eigenen vier Wänden" im Dezember 2014 – erstmals auch in leichter Sprache (http://www.saarland.de/121457.htm) Soziales, Gesundheit, Leben A 48 Frauen und Familie/ LAS/ soziale Dienste Ministerium für Wohnen - Runder Tisch: »Barrierefreier Wohnraum für seit März 2012 Erfahrungsaustausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Land, Kommunen, der Betroffenen und der Leistungserbringer erfolgt; seit der Letzten Sitzung am 01.07.2013 wurde von den Soziales, Gesundheit, Menschen mit Behinderung« Mitgliedern des Runden Tisches kein weiterer Gesprächsbedarf mehr gesehen B 49 Frauen und Familie/ LIGA/ LBB/ Kommunen - Erfahrungsaustausch zum Angebot an zweite Fachtagung „Barrierefreiheit im nicht-öffentlichen Bereich“ in Zusammenarbeit mit LfB am 17.November 2015 geplant. (erste Fachtagung fand 2014 statt) barrierefreiem Wohnraum im Saarland Aktuell Erarbeitung einer Studie zum Thema "Entwicklung von Platzzahlen sowie strukturelle Weriterentwicklung der Angebote zum stationären Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung im Saarlad von 2014 bis 2025" in Erarbeitung mit dem Institut ConSens gegeben. Bis Ende 2015 liegen Ergebnisse vor. Einrichtungsträger alle Wohnformen, insbes. Wahrung der Privatsphäre in allen Wohnformen Schulungsmaßnahmen für Mitarbeiter, Erstellung C 50 stationäres Wohnen von Konzepten Einrichtungsträger/ alle Wohnformen Kommunikationsoffensive gelungener Beispiele Veröffentlichung guter Beispiele in den Medien Veröffentlichungen in der Presse anlässlich des Besuchs der Ministerin zur Eröffnung des inklusiven Wohnprojekts der GPS in Homburg am 10.12.2014 oder zur Einweihung des Bärbel-Angel- MSGFuF / private in den Bereichen Wohnraum, Wohnumfeld, Hauses bei der Lebenshilfe Wohnungsanbieter/ selbstbestimmtes Leben – Gespräche mit allen St. Wendel am 26.06.2015; soziale Dienste Medien D 51 fortlaufender Prozess Weitere Planung: Ausbau der 8 Pflegestützpunkte zu Kompetenzzentren für die Themen Ansiedlung, Wohnberatung, Beratung zu technischen Assistenzsystemen, Gesundheits- sowie Pflegeprävention Ministerium für Erleichterung der Inanspruchnahme des Gesetzgeberische Initiative zur Erleichterung der Soziales, Gesund, Instruments der Zielvereinbarung auch im Inanspruchnahme der Zielvereinbarung durch E 52 Frauen und Familie/ Bereich des Wohnens Verbände LAS Ministerium für Übergang von stationärer in Modellprojekt zur Pauschalierung der August 2010 – Juli Vergütung aufgrund der positiven Erfahrung mit dem Modellprojekt sind für die Zielgruppe der Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung gesonderte Soziales, Gesundheit, ambulant betreute Wohnform Hilfebedarfsermittlung mit finanziellen Anreizen 2013 Vergütungsvereinbarungen geschlossen worden, wonach beim Übergang von stationärem zu ambulantem Wohnen die Vergütung für 12 Monate unabhängig vom tatsächlichen Bedarf nach der F 53 Frauen und Familie/ für Wohnstättenträger höchsten Hilfebedarfsgruppe gezahlt wird; das Instrument wurde damit dauerhaft implementiert LAS Ministerium für stationäre Wohnform Schaffung einer spezialisierten Wohnstätte für 2011 - 2012 Inbetriebnahme der Wohnstätte in Heusweiler mit 17 Plätzen am 01.01.2014 G 54 Soziales, Gesund, Menschen mit Autismus Frauen und Familie Seite 5 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015
Aktionsplan „Saarland Inklusiv- unser Land für alle“ Stand der Umsetzung, Stand: 01. Mai 2015 DOMEA AZ: 6143-001#007 Ministerium für stationäre Wohnform Umstellung einrichtungsbezogener Vergütung 2012 – 2016 Mit der LAG-Wohnen wurden Muster-Leistungsvereinbarungen zur Verbesserung der Strukturqualität in den Wohnstätten sowie zur Modularisierung der Leistungen zur Tagesstruktur mit Soziales, Gesundheit, auf personenzentrierte Leistungen zur binnendifferenzierten Hilfebedarfsgruppen und Personalschlüsseln geschlossen; H 55 Frauen und Familie stärkeren Binnendifferenzierung des Umsetzung mit den Trägern im Wege der Verhandlungen als fortlaufender Prozess Leistungsangebotes Ministerium für ambulant betreute Wohnform Ausbau des Angebotes an seit 2011 Die Schaffung von Wohngemeinschaften durch Leistungserbringer im Bereich der ambulanten Hilfen zum Wohnen wird unterstützt; fortlaufender Prozess Soziales, Gesundheit, Wohngemeinschaften I 56 Frauen und Familie Ministerium für ambulant betreute Wohnform Modellprojekte zum begleiteten Probewohnen seit 2010 Modellprojekt wurde durch AWO durchgeführt Soziales, Gesundheit, insbesondere für Schülerinnen und Schüler der J 57 Frauen und Familie Abschlussklassen von Förderschulen Ministerium für ambulant betreute Wohnform Ausbau der tagesstrukturierenden Angebote für 2011 - 2015 Seit November 2013 wird das Modellprojekt „Ambulante tages-strukturierende Maßnahmen“ landesweit mit sieben Trägern durchgeführt; zum 31.12.2014 haben hierdurch 128 Menschen mit Soziales, Gesundheit, Menschen mit seelischer Behinderung zu einer seelischen Behinderung Angebote zur Tagesstruktur erhalten; aufgrund der positiven Ergebnisse werden die Vereinbarungen bis 2017 verlängert K 58 Frauen und Familie Ergänzung der ambulanten Hilfen zum selbstbestimmten Wohnen Ministerium für stationäre Wohnform Binnendifferenzierung des Angebotes für 2012 – 2015 in den Regionalkonferenzen (stationäre Leistungsangebote) im November 2013 wurden mit den Leistungserbringern die Eckpunkte und der Bedarf abgestimmt; Soziales, Gesundheit, Menschen mit seelischer Behinderung um Frauen und Familie Kurzzeitwohnplätze zur Vermeidung weitere Planung: L 59 vollstationärer Aufnahmen und Unterstützung Geplanter Neubau einer Wohnstätte mit zusätzlich 2 Kurzzeitwohnplätzen in Blieskastel durch den Caritasverband Speyer ambulant betreuter Wohnformen Ministerium für Bauen Förderprogramm zur Schaffung von ab 2012 fortlaufender Prozess Soziales, Gesundheit, barrierearmem und barrierefreiem/ Frauen und Familie/ rollstuhlgerechtem Wohnraum im Saarland (vgl. Gemeinsame Förderrichtlinie zur Förderung der behindertengerechten Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die Belange von Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder M 60 Ministerium für auch Maßnahmen im Bereich 5. Alter und Pflegebedürftigkeit gebunden an Einkommensgrenzen, im Zeitraum 2015 bis 2017 in Erarbeitung Finanzen und Europa Pflege) 5. Alter und Pflege Ressort/ Handlungsfeld Maßnahme/ Projekt/ Förderprogramm Zeitlicher Rahmen Gute Beispiele Stand: 01. Mai 2015 Kooperation Ministerium für ambulante Versorgung Vernetzung der Hilfen zum selbstbestimmten »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen Soziales, Gesundheit, Leben A 61 Frauen und Familie/ LAS/ soziale Dienste Einrichtungsträger, alle Wohnformen Kommunikationsoffensive gelungener Beispiele »Runder Tisch« zum Ausbau ambulanter Hilfen Veröffentlichungen in der Presse anlässlich des Besuchs der Ministerin zur Eröffnung des inklusiven Wohnprojekts der GPS in Homburg am 10.12.2014 oder zur Einweihung des Bärbel-Angel- Ministerium für in den Bereichen Wohnraum, Wohnumfeld, Hauses bei der Lebenshilfe Soziales, Gesundheit, selbstbestimmtes Leben – Gespräche mit allen St. Wendel am 26.06.2015; Frauen und Familie/ Medien B 62 Private fortlaufender Prozess Wohnungsanbieter/ soziale Dienste Weitere Entwicklung: Ausbau der 8 Pflegestützpunkte zu Kompetenzzentren für die Themen Ansiedlung, Wohnberatung, Beratung zu technischen Assistenzsystemen, Gesundheits- sowie Pflegeprävention Ministerium für Gesundheitsmanagement / AAL (Ambient Assist Living): fachliche Anteile, 2011 bis 2014 AAL Saar im Raum Saarlouis - Demenzassistent Zwischenzeitlich wurde ein AAL Netzwerk Saar im Jahr 2014 gegründet mit dem Ziel das Thema AAL als Zukunftsthema zu positionieren. Bei diesem Netzwerk gibt es eine Vielzahl von Akteuren Soziales, Gesundheit, Assistenz Erprobung technischer Hilfsmittel, Telemedizin, die mitwirken. Frauen und Familie Serviceagentur, Netzwerke mit dem Ziel, langes AAL Netzwerk Saar in 2015: C 63 selbstständiges Leben zu ermöglichen - gezielte Fortbildung von AAL-Lotsen - Gründung des AAL-Netzwerks Saar und Arbeit in mehreren Arbeitsgruppen - Absicht einer Vereinsgründung im September 2015 Ministerium für Gesundheitsmanagement / Versorgung im ländlichen Raum 2011 bis 2012 Studie zur Versorgungssituation und eventueller Gutachten zur demografiegerechten Versorgung im Landkreis St. Wendel Soziales, Gesundheit, Assistenz Erprobung alternativer Versorgungsformen Die Vorstellung soll noch zum Jahresende 2015 erfolgen Frauen und Familie/ D 64 Hochschule für Technik und Wirtschaft Ministerium für Demenz Verbesserung der Situation und Therapie von 2010 bis Ende 2011 Studie »Demenz im Krankenhaus« Die Ergebnisse aus der wissenschaftlichen Begleitung zum Projekt Dem-i-K wurden zum 31.12.2013 fertiggestellt. Soziales, Gesundheit, Menschen mit Behinderungen (Demenz) im (http://www.saarland.de/dokumente/thema_sozialversicherung/DEMIK_NEU_WEB.pdf) Frauen und Familie/ Krankenhaus, auch bezogen auf die Bedarfe Das ISO-Institut Saarbrücken hatte die wissenschaftliche Begleitung übernommen. ISO-Institut/ von Menschen mit geistiger Behinderung oder 4 Krankenhäuser Lernbehinderung weitere Planung: Etablierung der demenzsensiblen Behandlung und Betreuung in den saarländischen Krankenhäusern. Sensibilisierung der ÄrztInnen, PflegerInnen und sonstigen verantwortlichen Personen für E 65 das Thema Demenz im Krankenhaus Demi-i-k Plus: Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung von Demenzpatienten nach ihrem Krankenhausaufenthalt Zeitraum von einem Jahr nach Entlassung, körperliche und psychische Befinden des Patienten, die Einbindung in Hilfenetze entwickeln und Belastungserleben der pflegenden Angehörigen in Fokus den nehmen Anknüpfung an Dem-i-k geplantes Ende des Projektes 2015 ab 2012 Bildungsprogramm für Fachkräfte Ein komplettes Weiterbildungsprogramm bietet die Landesfachstelle Demenz gemeinsam mit dem Demenzverein Saarlouis an unter http://www.demenz- saarlouis.de/Dateien/Fortbildungsprogramm%202015%20mit%20Bildern.pdf daraus ausgewählt sei: Der Internationale Demenzkongress SaarLorLux zum 18ten mal am 22.+23. September 2015 (http://www.demenz-saarlouis.de/Dateien/Flyer%2018.%20Demenzkongress.pdf) veranstaltet durch Landesfachstelle Demenz, Demenzverein Saarlouis und weitere Partner. Seite 6 von 11 Ausdruck vom 12.10.2015