Eigentums- und Nutzungsrechte
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Abschlussbericht Forschungsvorhaben Nr. 70.825 - 'Eigentums- und Nutzungsrechte im öffentlichen Verkehr'“
FoPS Datenrechte derartiger Ansprüche übermitteln, soweit LG verfügungsberechtigt ist und wesentliche Interessen der LG nicht entgegenstehen. LG und LN werden sich wechselseitig über geltend gemachte Ansprüche informieren. § 11 Schlussbestimmungen • Vertragsänderungen • Nebenabreden • Form • Anlagen • Salvatorische Klausel • Gerichtsstand Bsp.: Jede Änderung dieses Vertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- form. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Die Anlagen sind Bestandteile dieser Vereinbarung. Ist oder wird eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Im Falle einer unwirksamen Be- stimmung oder einer Vertragslücke gelten ergänzend die gesetzlichen Be- stimmungen. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesre- publik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privat- rechts. Die Parteien werden im Falle von Streitigkeiten zunächst versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist … FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte Anlage 9 – Fragebogen Siehe beigefügtes Dokument >>Fragebogen2.pdf << FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte Anlage 10 – Auswertung der Fragebogen Im Folgenden werden die Antworten aus den Fragebögen zusammengefasst. Sofern die Fragen über Ankreuzen zu beantworten waren, wurde die Anzahl der Nennungen in die Tabellen eingetragen, sofern freie Texteingaben gefordert waren, sind die Ant- worttexte zusammengestellt worden. 1. Frage nach Aufwand / Kosten für Vorbereitung zum Datenaustausch: I.d.R. findet der Datenaustausch, insbesondere von Fahrplan- und Echtzeitdaten zwischen Systemen über VDV- oder vergleichbare Schnittstellen statt. Können Sie ungefähr angeben wie hoch der Aufwand für das Einrichten einer Schnittstelle (nach VDV-Standard) ist? Angaben dazu können sowohl in Personalstunden/-tagen oder monetär erfolgen, auch Schätzungen helfen. Falls der Aufwand nach Art der auszu- tauschenden Daten (z.B. Fahrplan- vs. Echtzeitdaten) oder anderen Kriterien stark differiert, bitte angeben. − Geschätzte Werte Ist-Daten Schnittstelle: 10 Manntage beim Verbund + diverse Tage bei VU / Systemlieferant. 14 Tage bis 1 Monat auf Seiten des Verbundes (Abstimmung mit Bahn) 6 Monate für Test- und dreimonatigen Probebetrieb seitens der Bahn − Geschätzte Werte Soll-Daten Schnittstellen: 7 Tage wenn alles sehr gut läuft 2-3 Wochen für Soll-Daten-Schnittstelle pro Unternehmen (Zuordnungstabellen etc.) − − Allgemein: − 3-4 Tage bei Standardschnittstellen − 50.000 DM + davon 50% Ingenieurstunden für Lieferanten und Betreiber (VGF). Dazu gehören auch Gespräche mit Datenlieferanten und Datenabnehmern, Einrichtung von Zuordnungstabellen, eigene Kosten − 1 Stunde zum Einrichten − wenn alles gut läuft unter einer Woche − ~1 Tag Abstimmungsaufwand und Datentests, z.B. Überprüfung des Formats und der Qualität (stimmen Verkehrstage, Georeferenzierung, Umfang, etc. mit der eingeforderten Genauigkeit ü- berein) ~10min pro Hst: Integration der Daten in den Datenpool. − VDV-Kopplung ca. 15.000€ für ein neues RBL-System FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 2. Aufwand für die Bereitstellung der Daten: Wie hoch ist der Aufwand für den Betrieb, d.h. die Bereitstellung der Daten über eine Schnittstelle an einen Abnehmer d.h. nachfolgenden Betrieb (Administration, Lizenz- gebühren, SW-Wartung, ggf. Datenvalidierung vor Übertragung etc) ? (Vorausset- zung alle Systeme sind im Betrieb und die Schnittstelle wurden bereits einmalig ein- gerichtet) Bitte ebenfalls ungefähr die Stunden / Tage pro Monat angeben. Verbund - Laufendhalten einer verbundweiten Datendrehscheibe ca. 50 T€ pro Jahr - Wartung des Systems und der Schnittstellen 15% der Investkosten - 1 Tag pro Monat und Datenpartner für Soll-Fahrplandaten - Pro Import von 2 Stunden bis 3 Tage bei neuen Grunddaten etc. / Import alle 2 Wochen bei einigen Unternehmen - bei anderen nur zum Fahrplanwechsel (2x im Jahr) / restliche Informa- tionen (kleine Änderungen) werden telefonisch durchgegeben - Soll-Daten Schnittstellen für einen mittelgroßen Verkehrsverbund: Pro Monat ca. 1600 Minu- ten für Haltestellen, Liniennummern aktualisieren, Absprachen, Preistabellen, Beschwerden bzgl. falscher Auskunft - Import / Export Fahrplanwechsel dauert einige Tage für um die dreißig Verkehrsunternehmen (bei einigen VUs allerdings gar keine Nacharbeiten erforderlich) / Bei Ist-Datenschnittstellen keine Arbeiten notwendig. - Aufwand der Bereitstellung aus einem bestehenden Datenpool für die Fahrplanauskunft: ca. 30 h pro Monat / Aufwand der Bereitstellung aus einem bestehenden Datenpool an Aufgaben- träger und VU: 2,5 bis 10h pro Monat - Soll-Daten: Import teilweise 1/4 Stunde, wenn es gut läuft; 1 Tag bei "schlechten" Daten. Verkehrsunternehmen - Datenlieferung ohne S-Bahn-Daten z.B. 1/4 Stunde für Einrichtung; insgesamt immer unter einer Stunde pro Datenlieferung (Einrichten + Export). - Bsp. Fahrplanauskunftsdatenbereitstellung: 1/2 Tag für einen Export; Export erfolgt wöchent- lich. - Ist-Daten: System läuft - keine weiteren Kosten - Netzwerktechnische Konfiguration erforderlich, sonst keine weiteren Aufwände, da nur Bereit- stellung. / Ist-Daten: Zusätzlich einmalige Konfiguration des Abnehmers FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 3. Frage nach Nutzung von Daten durch Dritte: In begrenztem Umfang werden schon heute Daten von weiteren Unternehmen / Nut- zern außerhalb des Bereichs des öffentlichen Verkehrs (Verkehrsunternehmen, Ver- bünde, Aufgabenträger, überregionale Auskunftssystem wie Delfi etc.) wie z.B. google, Auskunft 11833 etc. genutzt. Welche Unternehmen sind ihnen bekannt? Welche Daten (Fahrplan-, Echtzeit-, Infrastrukturdaten, Störungsinformationen) wer- den dabei genutzt? Angaben der Befragten - z.B. Universität / Diplomarbeiten - Planungsbüros im Auftrag von Verbünden, Tourismusverbänden und Gemeinden - andere Fahrplanauskunftssysteme im Land - Rundfunkanstalten - Hotels / Freizeitplaner / Ingenieurbüros - VMZ - Navtec - Gelbe Seiten - OpenStreetMap - Go Yellow - Nokia - Google - Google Earth - RMS - Deutsche Bahn - Ruhrpilot - Öffentliche Institutionen (z.B. für Kartenmaterial) Ergänzende Anmerkungen der Befragten: - nur zur Verfügung-Stellung von Schnittstellen oder Verlinkungen zum Fahrplanauskunftssys- tem (oder auch: Zugang zu Suchergebnissen ja aber kein eigener Suchrhythmus bei den Drit- ten gewünscht (wurde von 3 Befragen ergänzend angegeben) - von sich aus gegen Weitergabe von Echtzeitdaten ausgesprochen (wurde von 2 Befragten er- gänzend angegeben) FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 4. Frage nach Nutzung von Daten durch Dritte: Wie schätzen Sie den Nutzen für diese Unternehmen ein, worin liegt das Interesse dieser Unternehmen an den Daten? (4) Direkte Einnahmen durch Fahrplanaus- Ergänzende Bemerkungen der Befrag- kunft, Verkehrshinweise etc. ten: - durch Fußwegauskünfte (11) Indirekte Einnahmen durch höhere Wer- Ergänzende Bemerkungen der Befrag- beeinnahmen ten: - Bsp. Parkhäuser, T-Systems mit Telefon- stelen, Schweiz hat Online-Portale - aktuell nur bei Google - Komplettierung des eigene Angebotes, Abfahrtshinweise, Service für den Kun- den - - ergänzende Auskunft in Kartographie durch Abbildung von Haltestellen + Ab- fahrtszeiten - interessantere Websites - DB um Daten und damit Fahrplanaus- kunft zu verbessern und mehr Kunden zu bekommen - Komfortgründe für die Kunden - Imageverbesserung Weiteres Angaben der Befragten unter Weiteres: - Komplettierung des eigenen Angebotes - Abfahrtshinweise - Service für den Kunden - ergänzende Auskunft in Kartographie durch Abbildung von Haltestellen + Ab- fahrtszeiten - Interessantere Websites - DB um Daten und damit Fahrplanaus- kunft zu verbessern und mehr Kunden zu bekommen - Komfortgründen für Ihre Kunden FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 5. Fragen nach Verfügungsstellung von Daten an Dritte: a) Stellen Sie Daten aus Ihrem Unternehmen Dritten zur Verfügung? (8) ja (5) nein b) Würden Sie Daten aus Ihrem Unternehmen Dritten zur Verfügung stel- len? (7) ja (2) nein c) Wenn ja, welchen Unternehmen? - Einkaufszentrum, Kino etc. - Planungsbüros für spezielle Untersuchungen - alle, wenn Nutzen dadurch entsteht - alle, aber nur Verlinkung um Einstieg in FPA zu schaffen - jedem - Rundfunkanstalten - andere Verbünde für FPA - Kundennutzen oder auch Win-Win-Situation - Google, OpenStreetMap, Hotels, Ing. Büros, Freizeitplaner - Ruhrpilot, öffentliche Einrichtungen/Institutionen d) Würden Sie Nutzungseinschränkungen festlegen? Wenn ja welche? - Nicht-Kommerzielle Weitergabe und Einhaltung von "Spielregeln" - Mehrwert für VU muss entstehen - Daten müssen in der Hand des Unternehmens bleiben, Berechnung und Verantwortung beim VU - wenn Gewinn erwirtschaftet wird, dann muss VU beteiligt werden - Echtzeit-/Prognosedaten: Keine kommerzielle Nutzung, Abgabe grundsätzlich in Ab- stimmung mit dem SPNV-Aufgabenträger - Endanwender darf es nichts kosten; falls es kein Auskunftssystem (Bsp. Planungsbüros) ist, dann Einverständniserklärung des Auftraggebers (Planungsbüros), Fahrplandaten nur an bekannte Abnehmer (nicht Google, da Qualität der Fahrplanauskunft nicht klar); Infrastrutkurdaten könnten hingegen nach Zustimmung der VUs weiter gegeben werden, sowie Einrichtung von Links zur Fahrplanauskunft des Verbundes - kein kommerzieller Nutzen, keine Statistik, nur für Fahrgastinformation - nur Soll-Daten - sofortiges Rücktrittsrecht vereinbaren e) Zu welchen Konditionen stellen Sie bzw. würden Sie Daten zur Verfü- gung stellen? (6) Unentgeltlich (1) Für einen geringen Betrag (1) Für einen eher hohen Betrag davon 1 x für Planungsbüros (nach Einwilligung der VUs) 1 x bei Fahrgastnutzen Weiteres (ergänzende Angaben der Befragten): - für angemessenen Betrag - Win-Win-Situation muss erkennbar sein - nur wenn es unbedingt sein muss - dann für sehr viel Geld - ergibt sich über Gewinnbeteiligung bzw. anderen Nutzen den der Dritte hat. - Echtzeit-/Prognosedaten: Abhängig von der kommerziellen Nutzung wird ein - Lizenzentgelt festgelegt. - Lizenzentgelt oder "Ware gegen Ware" FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 6. Frage nach der Auswirkung der Nutzung der Daten durch Dritte: Wie bewerten Sie die Nutzung von Daten durch Dritte außerhalb des Verkehrsbe- reichs generell? (13) eher positiv Ergänzende Bemerkungen der Befragten: - nur bei Weitergabe von Daten in guter Qualität - nur bei Weitergabe von Suchergebnissen (keine Fahrplandaten) - sachgemäßer Umgang (4) eher negativ Ergänzende Bemerkungen der Befragten: - Wenn keine Informationsverbesserung für die ÖV-Nutzer erkennbar ist Bitte geben Sie an worauf ihre Einschätzung hauptsächlich basiert bzw. welche Chancen, Risiken Sie sehen und welche Auswirkungen Sie erwarten. Mehrfachnen- nungen sind möglich. (12) Weitere Verbreitung von Informationen über den ÖV, zusätzliche Informationsquelle (10) Steigerung der Fahrgastzahl (12) Steigerung der Wahrnehmung des ÖV (9) Falsche bzw. unvollständige Beauskunftung => Erhöhte Beschwerden, Imageschaden (6) Imagegewinn (7) Imageschaden (z.B. durch unvollständige Informationen) (7) (Teil-)Verlust des eigenen Marktauftritts (8) Vergleichsmöglichkeit zur IV-Nutzung: positiv (z.B. Umweltaspekt) (4) Vergleichsmöglichkeit zur IV-Nutzung: negativ (z.B. Reisezeit) Weiteres (ergänzende Angaben der Befragten): - mehr Informationen im Vergleich zwischen ÖV und IV - Echtzeit-/Prognosedaten: Das ist stark davon abhängig, wer der Dritte ist. - Zusatzangebote im Marketingbereich und Störinformationen, die Google nicht beauskunftet, erreichen den Fahrgast nicht mehr - Förderung der Entwicklung innovativer Dienste/Services auf Basis von ÖV-Daten - Haftungsfrage betroffen, wenn falsche Auskünfte im / mit Namen der DB veröffentlicht?! FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte 7. Nutzen von exemplarischen Datenüberlassungsverträgen Wie bewerten Sie eine Vereinheitlichung von Datenüberlassungsregelungen? (12) eher positiv (2) nicht notwendig Würden Sie auf exemplarische Regelungen oder Textbausteine für die Vertragsges- taltung zurückgreifen? (0) ja, möglichst unverändert (12) ja, als Hilfestellung für eigene Regelungen (2) eher nicht (z.B. wegen eigener juristischer Expertise) (0) nein, kein Handlungsbedarf FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010
FoPS Datenrechte Anlage 11 – VDV-Arbeitspapier: Mindestanforderungen an ein Aus- kunftssystem von Dritten Bundesweit werden von den örtlichen Verkehrsunternehmen / -verbünden (im Fol- genden als Verkehrsanbieter bezeichnet) Fahrplanauskunftssysteme betrieben, die sich aufgrund der lokalen Kenntnisse der Bearbeiter und der Nähe zu den Betriebs- systemen durch hohe Qualität und Aktualität auszeichnen. Sie sind seit vielen Jahren in Betrieb und haben ein hohes Maß an Komfort erreicht. Diese örtlichen Systeme weisen extrem große Nutzungszahlen und ein hohes Maß an Zufriedenheit bei den Kunden auf. Die Verkehrsanbieter bieten jedem interessierten Anbieter eine Ver- knüpfung aus dem jeweiligen Internetauftritt zum Auskunftssystem an, so dass schnell gute und aktuelle Fahrtempfehlungen an den Nutzer weitergegeben werden können. Fahrplanauskunftssysteme, die neben dem System des Verkehrsanbieters durch einen Dritten betrieben werden, können in aller Regel diesen hohen Standard nicht erreichen. Sie dürfen aber auf keinen Fall zu einem unnötig negativen Eindruck des ÖPNV-Angebotes führen. Zwingende Voraussetzung ist daher, dass sie für den Kunden fahrbare Fahrtempfehlungen liefern. Der Kunde muss also das gewünschte Ziel in einer angemessenen Zeit erreichen können. Dabei ist es weder notwendig, dass dieses Auskunftssystem auch die erweiterten Ein- und Ausgabemöglichkeiten der örtlichen Systeme bietet noch dass die Empfehlung mit derjenigen des örtlichen Verkehrsanbieters identisch ist. Deshalb ist es erforderlich, dass ein Auskunftssystem eines Dritten folgende Min- destanforderungen erfüllt: 1. Umfang der zur Verfügung gestellten Rohdaten o Es werden die innerhalb des Verbundes harmonisierten Daten aller dortigen Verkehrsunternehmen bereitgestellt. Die Bereitstellung der Da- ten nur eines Verkehrsunternehmens innerhalb eines Verbundes ist nicht sinnvoll. o Bediente Haltestellen mit Name und Koordinaten. o Bezeichnung der Linien mit der jeweiligen Haltestellenfolge. o Abfahrts- und Ankunftszeiten an den Haltestellen oder Abfahrtszeit an der ersten Haltestelle und die Fahr- und Wartezeiten im Linienverlauf. o Umsteigezeiten an den Haltestellen. o Gesicherte Anschlüsse. o Zusammengehörende Haltestellen (Sammelhaltestellen). o Gültigkeitszeitraum der Daten. o Bei einer Weiterentwicklung des Systems sind die weiteren Rohdaten für den Lieferumfang einvernehmlich festzulegen. o Graphische Darstellungen (Haltestellenlagen, Linienverläufe) können vom Verkehrsanbieter als Layer oder über Koordinaten übergeben werden. FoPS_70825_Abschlussbericht_v10.doc; Stand 26.11.2010