KM_C754e-20201112092228

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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU K-A-66       Steuernde Merkmale K-A-73       Die Historie jeder Nachricht soll in einem Nachrichtenjournal dokumentiert werden K-Z-48       Die Rechtsanwälte tauschen mit der Justiz maschinenlesbare Strukturdaten aus K-Z-49       Die Rechtsanwälte tauschen mit anderen Rechtsanwälten Strukturdaten aus 2.2.2      Darstellung von Postfächern und Nachrichten A Der Auftragnehmer soll zur Darstellung von Postfächern mindestens folgende Funktio- nalitäten realisieren: •     Das System soll dem Benutzer nach dem Start des Systems den Posteingang anzei- gen. •     Das System soll dem Benutzer die Möglichkeit bieten, zwischen den Standard- Ordnern (Posteingang, Postausgang, Entwürfe, Papierkorb, Gesendete Nachrichten) sowie deren Unterordnern und weiteren benutzerdefinierten Ordnern zu wechseln. •    Das System soll die im ausgewählten Ordner enthaltenen Nachrichten anzeigen. •    Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, die Nachrichten eines Ordners mindestens nach den Kriterien Absender, Empfänger, Betreff, Empfangsdatum, Ver- sanddatum und benutzerdefinierten Etiketten (Label) sortieren zu können. •    Das System soll dem Benutzer ermöglichen, aggregierte Sichten zu erstellen, die Nachrichten gemäß einem oder mehrerer benutzerdefinierter Auswahlkriterien aus ei- nem oder mehreren Ordnern anzeigen. Das System soll mindestens folgende Aus- wahlkriterien anbieten: o  Neue Nachrichten o  Ungelesene Nachrichten o  Nachrichten, die einen Kommentar enthalten o  Nachrichten, die ein Empfangsbekenntnis erfordern o  Nachrichten, deren Aufbewahrungsfrist abläuft o  Zeitraum, in dem eine Nachricht empfangen oder versendet wurde o  Betreff o  Absender o  Empfänger o  Benutzerdefinierte Etiketten (Labe!) •    Das System soil bei der Darstellung der Nachrichten in einem Ordner den Benutzer in die Lage versetzen, Nachrichten in Abhängigkeit von Auswahlkriterien besonders her- vorzuheben. Das System soll dazu mindestens die bei den Suchordnern genannten Auswahlkriterien anbieten. o    Für Benutzer, die Zugriff auf mehrere Postfächer besitzen, soll. das System mindes- tens folgende Funktionalitäten anbieten: o  Das System soll Nachrichten mehrerer Postfächer in aggregierten Sichten darstel- len können. o  Das System soll bei der Darstellung Nachrichten ausgewählter Postfächer beson- ders hervorheben können. Seite 21 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU B Der Auftragnehmer soll zur Darstellung von Nachrichten mindestens folgende Funktio- nalitäten realisieren: •    Das System soll dem Benutzer ermöglichen, eine Nachricht zu öffnen und Detailinfor- mationen einer Nachricht anzuzeigen. •    Folgende Detailinformationen einer Nachricht soll das System dem Benutzer nach dem Öffnen mindestens anzeigen: o   Betreff o   Nachrichtentext o Absender o   Liste aller Empfänger o   Merkmale der Nachricht o   Dateinamen und Merkmale von Anhängen o   Benutzerdefiniert Etiketten (Label) o   ES-Erfordernis o   Kommentare •   Ist die geöffnete Nachricht signiert, soll das System eine Signaturprüfung durchführen und das Ergebnis dem Benutzer anzeigen. •   Das System soll dem Benutzer keine Vorschau der Inhalte von Anhängen anzeigen. •    Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, Anhänge herunterzuladen. Das Herunterladen soll das System im Nachrichtenjournal vermerken . •    Das System soll das Öffnen einer Nachricht im Nachrichtenjournal vermerken. •   Das System soll eine Nachricht für den Benutzer beim Öffnen als gelesen markieren (siehe Kapitel 2.2.1, Abschnitt D). ~    Das System soll der. Benutzer in die Lage versetzen, Nachrichten als durch ihn „unge- lesen" zu markieren. Das System soll aufgrund dieser Aktion keine Änderungen oder Ergänzungen am Nachrichtenjournal vornehmen. •    Das System soll Nachrichten, die vom Benutzer als ungelesen markiert werden und die sich im Papierkorb befinden, in den Ordner verschieben, aus dem heraus sie in den Papierkorb verschoben wurden. •    Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, aus einer geöffneten Nachricht heraus neue Nachrichtenentwürfe als Antwort, Weiterleitung, Empfangsbekenntnis und Nachrichtenrückgabe zu erstellen. Die Erstellung dieser Nachrichtenentwürfe ist im nachfolgenden Kapitel 2.2.3 beschrieben. K-A-11       Aufbau des Postfachs K-A-12       Visualisierung der Nachrichten im Postfach K-A-18       Die Darstellung einer Nachricht K-A-20       Unterstützung bei Zugriff auf mehr als ein Postfach K-AW-107     Ein Rechtsanwalt öffnet eine Nachricht K-AW-108     Ein Rechtsanwalt öffnet eine Nachricht mit ausstehendem EB K-AW-206     Ein MA öffnet eine Nachricht K-AW-404     Ein ZB öffnet eine Nachricht K-AW-413     Ein ZB öffnet eine Nachricht mit ausstehendem EB K-AW-501     Ein Nutzer betrachtet das Postfach Seite 22 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU 2.2.3     Erstellen, Versenden und Empfangen von Nachrichten A Bei der Erstellung eines leeren Nachrichtenentwurf soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •    Das System muss als Absender den Besitzer des Postfachs eintragen. •    Das System soll dem Benutzer eine beliebige Anzahl von Postfächern als Empfänger der Nachricht zur Auswahl stellen . Das System soll mindestens folgende Arten der Empfängerauswahl anbieten: o   Auswahl aus dem individuellen Adressbuch des Benutzers (siehe Kapitel 2.3.4, Abschnitt A) o   Auswahl aus der Favoritenliste des Benutzers (siehe Kapitel 2.3.4, Abschnitt B) o   Auswahl aus dem globalen Verzeichnis (siehe Kapitel 2.5.5) •   Das System soll den RAKn und der BRAK ermöglichen, Verteilerlisten (siehe Kapitel 2.3.4, Abschnitt C) als Empfänger auszuwählen. •   Das System soll die Empfängeranzahl auf einen Empfänger begrenzen, wenn der Be- nutzer bei dem Nachrichtenentwurf ausgewählt hat, dass ein Empfangsbekenntnis ge- fordert wird. •   Das System soll die Auswahl des Postfachs des Antwortempfängers bzw. der Postfä- cher der Antwortempfänger (siehe Abschnitt 2.2.1, Abschnitt B) durch den Benutzer zulassen . •   Das System muss dem Benutzer ermöglichen, alle organisatorischen und steuernden Merkmale (siehe Abschnitt 2.2.1, Abschnitt B und Abschnitt C) festzulegen, die nicht automatisch belegt werden . Die Menge der auswählbaren Merkmale sollte durch den Benutzer eingeschränkt werden können. Das System soll dem Benutzer jederzeit an- bieten, diese Einschränkung aufzuheben. •    Das System soll beim Auswählen des steuernden Merkmals "EB erforderlich" automa- tisch den Strukturdatensatz „Empfangsbekenntnis" erstellen und der Nachricht als An- hang hinzufügen (Zustellung Anwalt zu Anwalt). •    Das System muss das Hinzufügen einer unbegrenzten Anzahl von Anhängen anbie- ten. Die Größe eines Anhangs soll nicht beschränkt sein. Das System soll dem Benut- zer anzeigen, welche Anhänge bereits vollständig in das System hochgeladen sind. •    Beim Hinzufügen eines Anhangs soll das System dem Benutzer ermöglichen: o   den Anhangstyp festzulegen (siehe Kapitel 2.2.1, Abschnitt F), o   einen optionalen Namen des Anhangs festzulegen, o   den Anhang zu signieren. •    Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, im Nachrichtentext Verweise auf Anhänge der Nachricht einzufügen und zu entfernen. •    Das System soll das Entfernen eines Anhangs ermöglichen, wenn keine Verweise aus dem Nachrichtentext auf diesen Anhang bestehen. •    Das System soll das übernehmen von Anhängen aus anderen Nachrichten und Nach- richtenentwürfen realisieren. •    Das System soll das Erstellen eines Nachrichtenentwurfes im Nachrichtenjournal ver- merken. Seite 23 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU •   Das System muss von Nachrichtenentwürfen, die mittels qeS signiert sind, die Signa- tur entfernen, wenn der Nachrichtenentwurf vom Benutzer verändert wird. Das System soll das Entfernen der Signatur im Nachrichtenjournal vermerken. •   Das System soll Nachrichtenentwürfe stets so behandeln, als enthielte das technische Merkmal „Gelesen von" alle Benutzer. B Das System soll dem Benutzer die Erstellung einer Weiterleitung einer bestehenden Nachricht ermöglichen. Der Auftragnehmer muss dazu dieselben Funktionalitäten bereit- stellen wie beim Erstellen eines leeren Nachrichtenentwurfes. Zusätzlich soll der Auftrag- nehmer mindestens folgende Funktionalitäten bereitstellen: •    Das System soll auf Basis einer bestehenden Nachricht einen neuen Nachrichtenent- wurf erstellen und alle Strukturdaten, Anhänge und Merkmale in den Nachrichtenent- wurf übertragen. •    Das System soll die Empfängerdaten leer lassen. •    Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, alle übernommenen Angaben zu verändern. •    Das System soll sicherstellen, dass Weiterleitungen auf folgende Nachrichten nicht erstellt werden können: o    Empfangsbekenntnisse o    Rückgaben auf Nachrichten mit gefordertem Empfangsbekenntnis C Das System soll dem Benutzer die Erstellung einer Antwort auf eine bestehende Nach- richt ermöglichen. Der Auftragnehmer muss dazu dieselben Funktionalitäten bereitstellen wie beim Weiterleiten einer bestehenden Nachricht. Zusätzlich soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten bereitstellen: •   Das System soll die Antwortempfänger, den Absender und alle Empfänger (mit Aus- nahme des Postfachbesitzers) als Empfänger des neuen Nachrichtenentwurfes über- nehmen („Allen antworten"). •   Alternativ soll das System dem Benutzer die Möglichkeit anbieten, lediglich die Ant- wortempfänger als Empfänger zu übernehmen. Enthält die Nachricht keine Antwort- empfänger, soll das System den Absender der bestehenden Nachricht als Empfänger übernehmen („Antworten"). •   Das System soll die Anhänge der bestehenden Nachricht nicht übernehmen. •   Das System soll sicherstellen, dass Antworten auf folgende Nachrichten nicht erstellt werden können: o    Empfangsbekenntnisse o    Rückgaben auf Nachrichten mit gefordertem Empfangsbekenntnis D Das System muss dem Benutzer die Abgabe eines Empfangsbekenntnisses (Ergän- zung, ggf. Signatur und Zurückschicken des erhaltenen Datensatzes) mit mindestens fol- genden Funktionalitäten ermöglichen: •   Das System soll die Abgabe von Empfangsbekenntnissen nur für Nachrichten zulas- sen, die das steuernde Merkmal „EB erforderlich" besitzen. •   Das System soll einen neuen Nachrichtenentwurf erstellen und automatisch das Emp- fangsbekenntnis (den Datensatz) aus der Nachricht mit dem steuernden Merkmal „EB Seite 24 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU erforderlich" an den neuen Nachrichtenentwurf anhängen und alle notwendigen Infor- mationen ergänzen. •   Das System soll als Empfänger des Nachrichtenentwurfs automatisch den im Daten- satz vorgegebenen Empfänger des Empfangsbekenntnisses verwenden. Das System soll sicherstellen, dass der Empfänger durch den Benutzer nicht geändert werden kann. •   Das System muss als Absender den Besitzer des Postfachs eintragen . •   Das System muss das steuernde Merkmal „EB" für den Nachrichtenentwurf setzen. •   Das System soll das Erstellen eines Nachrichtenentwurfes im Nachrichtenjournal ver- merken. •   Das System soll den Nachrichtenentwurf so behandeln, als enthielte das technische Merkmal „Gelesen von" alle Benutzer. E Das System muss dem Benutzer das Erstellen einer Rückgabe einer Nachricht, für die ein Empfangsbekenntnis angefordert wurde, ermöglichen. Der Auftragnehmer muss dazu dieselben Funktionalitäten bereitstellen wie beim Antworten auf eine bestehende Nachricht. Zusätzlich soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten bereit- stellen: •    Das System soll die Erstellung einer Nachrichtenrückgabe (mit Empfangsbekenntnis) nur für Nachrichten zulassen, die das steuernde Merkmal „EB erforderlich" besitzen. •    Das System soll den Antwortempfänger der bestehenden Nachricht als Empfänger des neuen Nachrichtenentwurfes übernehmen. Enthält die Nachricht keinen Antwort- empfänger, soll das System den Absender der bestehenden Nachricht als Empfänger übernehmen. Das System soll verhindern, dass der Benutzer diesen Empfänger aus der Empfängerliste entfernt. •    Das System soll das steuernde Merkmal „EB zurückgegeben" für den Nachrichten- entwurf setzen. F Das System soll dem Benutzer das Erstellen einer Rückgabe einer Nachricht, für die kein Empfangsbekenntnis angefordert wurde, ermöglichen. Der Auftragnehmer muss dazu dieselben Funktionalitäten bereitstellen wie beim Antworten auf eine bestehende Nachricht. Zusätzlich soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten bereit- stellen: •    Das System soll in den Nachrichtentext den Hinweis aufnehmen, dass der Rechtsan- walt diese Nachricht zurückgibt. G Beim Signieren von Nachrichtenentwürfen soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll den Benutzer (siehe Kapitel 2.6.3, Abschnitt C) in die Lage versetzen, Nachrichtenentwürfe und Anhänge mit einer qeS zu versehen. •   Das System soll das Signieren im Nachrichtenjournal vermerken. H Zum Versenden von Nachrichten (außer Empfangsbekenntnisse) soll der Auftragneh- mer mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System muss sicherstellen, dass nur Nachrichten aus dem Postfach versendet werden können, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist: Seite 25 von 64
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU o   Die zu versendende Nachricht wurde mit einer qeS signiert, o   Die zui versendende Nachricht beinhaltet einen Schriftsatz oder ein EB, der oder das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist, o   Die Anwaltseigenschaft des Benutzers (sichere Anmeldung des Anwalts in seinem beA}, der den Versand durchführt, ist nachgewiesen. Dies ist erst ab dem 01.01.201,8 zulässig. •    Das System muss sicherstellen , dass alle Empfänger einer Nachricht zum Zeitpunkt des Versands im globalen Verzeichnis (siehe Kapiter 2.5.S) enthalten sind. •    Das System soll sicherstellen, dass mindestens ein Empfänger ausgewählt wurde . •    Das System soll den Versandzeitpunkt einer Nachricht im Nachrichtenjournal vermer- ken . •    Das System soll das erfolgreiche Versenden einer Nachricht im Nachrichtenjournal vermerken. •    Das System muss den Benutzer informieren, wenn ein hohes Risiko besteht, dass der Versand einer Nachricht nicht vor 24.00 Uhr erfolgreich abgeschlossen werden kann. Ein hohes Risiko besteht, wenn in der Zeit von 22.00 Uhr bis 24.00 Uhr Fehler beim Versenden einer Nachricht auftreten. •    Das System soll zu Beginn des Versands die zu versendende Nachricht in den Post- ausgang (siehe Kapitel 2.2.2, Abschnitt A) verschieben . •    Das System soll während des Versands den Status des Übermittlungsvorgangs an- zeigen. •    Das System soll erfolgreich versendete Nachrichten in den Ordner "Gesendete Nach- richten" (siehe Kapitel 2.2.2, Abschnitt A) verschieben. •    Wenn die versendete Nachricht eine Rückgabenachricht ist, soll das System die Nachricht, auf die sich die Rückgabenachricht bezieht, unwiederbringlich aus dem Postfach löschen und das Löschen im Postfachjournal vermerken. Das System muss dem Benutzer das Versenden eines Empfangsbekenntnisses er- möglichen. Der Auftragnehmer soll dazu dieselben Funktionalitäten bereitstellen wie beim Versenden von Nachrichten. Zusätzlich soll der Auftragnehmer mindestens folgende Funktionalitäten bereitstellen: •    Das System soll bei der Nachricht, für die das Empfangsbekenntnis erfolgreich ver- sandt ist, das steuernde Merkmal „EB abgegeben" setzen. J Der Auftragnehmer muss das Empfangen von Nachrichten (inkl. Empfangsbekenntnis- sen) realisieren: •    Das System soll bei Eingang einer Nachricht eine Benachrichtigung an eine oder meh- rere vom fnhaber des Postfachs definierte E-Mailadressen versenden (siehe Kapitel 2.3.2, Abschnitt H). Das System soll in die Benachrichtigung mindestens mit folgenden Informationen versenden : o   Zeitpunkt des Nachrichteneingangs •    Beim Empfang eines EB soll das System automatisch an der zugehörigen gesendeten Nachricht, in der das EB gefordert wurde, vermerken, dass das EB erhalten wurde (siehe Kapitel 2.2.1, Abschnitt C). 1 K-A-15        Das Speichern von Änderungen Seite 26 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU K-A-19       Organisatorische Merkmale K-A-29       Berechtigung zum Versand von Nachrichten K-A-30       Eine Nachricht hat keine Größenbeschränkung K-A-62       Benachrichtigung bei Nachrichteneingang K-A-66       Steuernde Merkmale K-A-78       Verteiler für Massennachrichten K-AW-103     Ein Rechtsanwalt erstellt einen Nachrichtenentwurf K-AW-104     Ein Rechtsanwalt öffnet einen Nachrichtenentwurf K-AW-105     Ein Rechtsanwalt signiert einen Nachrichtenentwurf K-AW-106     Ein Rechtsanwalt versendet eine Nachricht K-AW-109     Ein Rechtsanwalt sendet ein EB K-AW-110     Ein Rechtsanwalt gibt eine Nachricht mit EB zurück K-AW-111     Ein Rechtsanwalt beantwortet eine Nachricht K-AW-112     Ein Rechtsanwalt leitet eine Nachricht weiter K-AW-119     Ein Rechtsanwalt wählt einen oder mehrere Empfänger für eine Nachricht K-AW-120     Ein Rechtsanwalt gibt eine Nachricht an den Absender zurück K-AW-203     Ein MA erstellt einen Nachrichtenentwurf K-AW-204     Ein MA öffnet einen Nachrichtenentwurf K-AW-205     Ein MA versendet eine Nachricht im Auftrag des Rechtsanwalts K-AW-207     Ein MA bereitet eine Antwort vor K-AW-208     Ein MA bereitet die Weiterleitung einer Nachricht vor K-AW-213     Ein MA wählt einen oder mehrere Empfänger für eine Nachricht K-AW-414     Ein ZB sendet ein EB K-AW-415     Ein ZB gibt eine Nachricht mit EB zurück K-Z-28       Der Nutzer soll die Arbeit an einer Nachricht möglichst ohne Datenverlust unterbrechen können K-Z-29       Der aktuelle Status der verschiedenen Übermittlungsvorgänge soll nachvollziehbar sein 2.2.4     Verwalten von Nachrichten A Der Auftragnehmer muss zum Export von Nachrichten mindestens folgende Funktionali- täten rea lisieren: e    Das System soll eine vom Benutzer ausgewählte Nachricht exportieren. Dieser Export muss durch das System so ablegt werden, dass si,e nachweisbar manipulationsfrei ist und nachweisbar durch das System exportiert wurde . Das System soH den Benutzer der. Ort der Ablage wählen lassen. e    Das System so!( alle exportierten Dateien einer Nachriicht in einem Dateicontainer speichern. Folgenden Dateien soll das System zu einer Nachricht exportieren: 1 o    das signierte Nachrichtendokument mit seinen Merkmalen und den Dateieigen- schaften aller Anhänge, o   die signierten Anhangsdokumente und o    das signierte Nachrichtenjournal •    Das System soll den Export einer Nachricht im Postfachjournal vermerken. 11   Das System soll den durch den Benutzer abgebrochenen Export einer Nachricht im Postfachjournal vermerken. Seite 27 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU •   Das System soll den Postfachbesitzer über eine beA-Nachricht informieren, wenn ein Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigter eine Nachricht exportiert hat. B Der Auftragnehmer soll zum Verschieben von Nachrichten in den Papierkorb durch den Benutzer mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll vor dem Verschieben einer Nachricht in den Papierkorb den Benutzer um Bestätigung bitten. Im Bestätigungstext soll das System auf die Frist hinweisen, nach der Nachrichten im Papierkorb endgültig gelöscht werden. •   Das System soll sicherstellen, dass die Nachricht nur dann in den Papierkorb ver- schoben wird, wenn o   der Benutzer der Postfachbesitzer ist oder o   die Nachricht bereits durch den Postfachbesitzer als gelesen markiert wurde. Hinweis: Ein Mitarbeiter darf erst dann eine Nachricht verschieben, wenn sie der Post- fachbesitzer gelesen hat. •   Das System soll die vom Benutzer ausgewählte Nachricht in den Papierkorb verschie- ben. •   Das System soll die in den Papierkorb verschobene Nachricht als durch den Post- fachbesitzer gelesen markieren, wenn der aktuelle Benutzer der Besitzer des Postfa- ches ist. C Der Auftragnehmer soll zum automatischen Verschieben von Nachrichten in den Pa- pierkorb mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll eine Nachricht aus dem Posteingang oder einem seiner Unterordner in den Papierkorb verschieben, wenn o   die Nachricht als durch den Postfachbesitzer gelesen markiert ist und o   auf die Nachricht innerhalb einer definierten Frist (siehe Kapitel 2.3.1, Abschnitt F) nicht mehr zugegriffen wurde. •   Das System soll das automatische Verschieben unterbinden, wenn für den Postfach- besitzer ein Abwickler eingesetzt ist. D Der Auftragnehmer soll zum endgültigen Löschen von Nachrichten durch den Benut- zer mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll vor dem endgültigen Löschen einer Nachricht den Benutzer um Be- stätigung bitten. Im Bestätigungstext soll das System den Benutzer darauf hinweisen, dass die Nachricht nach Bestätigung durch den Benutzer unwiederbringlich gelöscht wird . •   Das System soll sicherstellen, dass die Nachricht nur dann gelöscht werden kann, wenn o   der Benutzer der Postfachbesitzer ist oder o   die Nachricht durch den Postfachbesitzer als gelesen markiert wurde oder o   die Nachricht exportiert wurde. •   Das System soll die vom Benutzer ausgewählte Nachricht unwiederbringlich löschen. •   Das System soll das Löschen der Nachricht im Postfachjournal vermerken . Seite 28 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU E Der Auftragnehmer soll zum automatischen endgültigen Löschen von Nachrichten mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll eine Nachricht aus dem Papierkorb endgültig löschen, wenn o   die Nachricht als durch den Postfachbesitzer gelesen markiert ist oder die Nach- richt exportiert wurde und o   die definierte Aufbewahrungsfrist im Papierkorb (siehe Kapitel 2.3.1, Abschnitt F) abgelaufen ist. •    System soll das Löschen der Nachricht im Postfachjournal vermerken. •    Das System soll das automatische Löschen unterbinden, wenn für das Postfach ein Abwickler eingesetzt ist. •    Das System soll den Postfachbesitzer mit angemessenem Vorlauf (siehe Kapitel 2.3.1, Abschnitt F) per E-Mail informieren, wie viele Nachrichten zu welchem Zeitpunkt endgültig gelöscht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Postfachbesitzer eine E-Mail-Adresse im System hinterlegt hat. F Der Auftragnehmer soll zum Wiederherstellen von Nachrichten aus dem Papierkorb mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •    Das System soll die vom Benutzer im Papierkorb ausgewählte Nachricht an den Platz verschieben, an dem die Nachricht vor dem Verschieben in den Papierkorb lag. G Der Auftragnehmer muss zum Drucken von Nachrichten mindestens folgende Funktio- nalitäten realisieren: •   Das System muss den Ausdruck einer Nachricht so realisieren, dass der Ausdruck die Vorgaben der BRAO §50 erfüllt. H Der Auftragnehmer soll zum Organisieren von Nachrichten und Nachrichtenentwür- fen mindestens folgende Funktionalitäten realisieren: •   Das System soll eine vom Benutzer ausgewählte Nachricht in den vom Benutzer aus- gewählten Zielordner verschieben. •   Wenn der Papierkorb vom Benutzer als Zielordner gewählt wurde, soll das System die Funktionalitäten zum Verschieben von Nachrichten in den Papierkorb (siehe Kapitel 2.2.4, Abschnitt B) ausführen. •   Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, Ordner geschachtelt im Postfach neben und unterhalb der Ordner Posteingang, Entwürfe und Gesendete Nachrichten anzulegen. •   Das System soll den Benutzer in die Lage versetzen, benutzerdefinierte Etiketten (La- bel) hinzuzufügen und zu entfernen. •   Das System soll eine gebündelte Kommentierung (Kommentarbox) von Nachrichten anbieten. Das System soll es dem Benutzer mindestens ermöglichen, Kommentare hinzuzufügen, zu bearbeiten, zu löschen und als erledigt zu markieren. Das System soll zu jedem Kommentar den Ersteller und den Zeitpunkt der Erstellung vermerken (siehe Kapitel 2.2.1, Abschnitt B). •   Das System soll dem Benutzer die Möglichkeit bieten, an Nachrichten und Nachrich- tenentwürfen einen Termin zu vermerken (siehe Kapitel 2.2.1, Abschnitt C). Seite 29 von 84
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Leistungsbeschreibung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach Anlage 1 Vertrag und Anlage 4 VU K-A-11    Aufbau des Postfachs K-A-16    Das [System] soll Nachrichten nach einer definierten Frist vom Posteingang in den Papierkorb verschieben K-A-17    Das [System] soll Nachrichten nach drei Monaten endgültig löschen K-A-66    Steuernde Merkmale K-A-75    Der Export einer Nachricht K-A-77    Das [System] soll einen Druckmechanismus vorsehen K-AW-113  Ein Rechtsanwalt lädt eine Nachricht vollständig auf seinen Rechner K-AW-114  Ein Rechtsanwalt legt die Nachricht in Papierkorb K-AW-115  Ein Rechtsanwalt holt die Nachricht aus Papierkorb K-AW-116  Ein Rechtsanwalt löscht die Nachricht endgültig K-AW-118  Ein Rechtsanwalt erstellt einen Kommentare zur Nachricht K-AW-204  Ein MA öffnet einen Nachrichtenentwurf K-AW-209  Ein MA lädt eine Nachricht vollständig auf seinen Rechner K-AW-210  Ein MA legt eine Nachricht in den Papierkorb K-AW-211  Ein MA holt eine Nachricht aus dem Papierkorb K-AW-212  Ein MA löscht eine gelesene Nachricht endgültig K-AW-405  Ein ZB exportiert eine Nachricht K-AW-406  Ein ZB legt eine Nachricht in den Papierkorb K-AW-407  ZB holt Nachricht aus Papierkorb K-AW-408  Ein ZB löscht die Nachricht endgültig K-Z-19    Der Nutzer kann seine empfangene Nachricht nachweisbar manipulationsfrei ablegen Seite 30 von 84
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